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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Medienberichten ist zu lesen, dass es spätestens ab dem 15. Oktober zu Testengpässen kommen wird. Wiederholt haben wir auf die Wichtigkeit von (Gratis)-Tests als zentraler Punkt einer kohärenten Corona-Strategie hingewiesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Strategie verfolgt Südtirol, um weiterhin flächendeckende Tests zur Verfügung stellen zu können?
  2. Wie will die Landesregierung die Testkapazität für kleine Betriebe, deren Mitarbeitende bald keine Möglichkeit mehr zum Testen haben werden, gewährleisten?
  3. Werden die öffentlichen Bediensteten des Landes weiterhin die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten?
  4. Welchen Plan hat die Landesregierung für den Fall, dass die Impfrate nicht merklich steigen wird?
  5. Sind die Krankenhäuser, auch vor dem Hintergrund einer Suspendierungswelle, für eine nächste Coronawelle im Winter gewappnet? Welchen Plan hat die LR hierzu ausgearbeitet?

Bozen, 29.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Abbildungen der derzeit gängigen Arbeitssicherheitskurse ausschließliche männliche Avatare abbilden. Da wir nicht davon ausgehen, dass in Südtirol nur Männer sicher arbeiten sollen und wollen, möchten wir nachhaken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist sich der zuständige Gleichstellungslandesrat des Problems bewusst und was möchte er dagegen unternehmen?
  2. Aus welchem Grund werden bei den derzeitigen Arbeitssicherheitskursen nur Männer abgebildet?
  3. Ab wann werden diese Kurse Geschlechterrealität realistisch abbilden?

Screenshot eines Arbeitssicherheitskurses des Südtiroler Gemeindenverbandes.

Bozen, 29.09.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTELLUNG.

Speck erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Immer wieder Grund genug, um aktuelle Zahlen zu erbitten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Schweine gibt es in Südtirol?
  2. Wie viele dieser Südtiroler Schweine (hier geboren und aufgewachsen) werden jährlich geschlachtet?
  3. Wie viel verwertbaren Kilo Schweinefleisch entspricht das?
  4. Wie viel Prozent dieses Fleischs wird für die Speckproduktion, wie viel für Sonstiges verwendet?
  5. Wie viel dieses Fleisches bleibt in Südtirol, wie viel wird exportiert?
  6. Wie viele Kilo Schweinefleisch importiert Südtirol aus dem Ausland?
  7. Wie viel dieses importierten Schweinefleisch wird prozentuell für die Speckherstellung verwendet?
  8. Wie viele Kilo Speck werden in Südtirol jährlich konsumiert?

Wir bitten für alle Fragen um eine Auflistung für die Jahre 2018-2020.

Bozen, 28.09.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 25. September fand der „United Nations Food Summit” statt. Wir nehmen ihn zum Anlass, um Auskunft um aktualisierte Zahlen der Südtiroler Fleischherstellung zu erbitten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Tiere wurden in Südtirols über 40 Schlachtbetrieben im Jahr 2018, 2019 und 2020 geschlachtet (aufgeschlüsselt nach Tierart)?
  2. Wie viele Kilo verwertbares Fleisch entspricht das?
  3. Wohin gelangt dieses Fleisch prozentuell? Wie viel bleibt in Südtirol, wie viel wird exportiert?
  4. Wie viele Kilo Fleisch wurden im Jahr 2018, 2019 und 2020 nach Südtirol importiert?
  5. Woher stammt das importierte Fleisch? Wir bitten um eine genaue Auflistung.
  6. Von welchen Tieren stammt das importierte Fleisch? Wir bitten um eine genaue Auflistung.
  7. Wie viel Prozent des Fleischkonsums der Südtiroler:innen werden durch die heimische Produktion (in Südtirol geboren, aufgewachsen und geschlachtet) gedeckt?
    Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach den genannten Jahren.

Bozen, 28.09.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Mit dem Beitritt von Lucia Coppola von Europa Verde del Trentino und Paolo Zanella von Futura ist die Grüne Fraktion im Regionalrat gewachsen. Mit 5 Abgeordneten wird sie zusammen mit dem PD zur drittgrößten Fraktion nach der SVP und der Lega Salvini del Trentino. Die Grüne Fraktion ist nicht nur eine der wichtigsten Oppositionskräfte, sondern auch eine der wenigen Fraktionen, die aus Trentiner:innen und Südtiroler:innen bestehen. „Während sich andere politische Bewegungen auflösen, schließen wir uns zusammen“, so der Fraktionsvorsitzende Riccardo Dello Sbarba.

Der Zusammenschluss erfolgte nicht aus einer technischen Überlegung. Vielmehr handelt es sich um ein politisches und auf gemeinsamen Grundsätzen beruhendes Projekt, das eine ökologische, soziale und demokratische Politik voranbringen möchte.

In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wollen wir an einer Reihe von Schlüsselbereichen der Region arbeiten:

  • Eine effiziente und schlanke Region. Zunächst werden wir uns für eine Reform der Region einsetzen, die ihr legislatives Potenzial bewahrt und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand verringert, der sie derzeit bremst und ineffizient macht.
  • Klimaschutz mit Fokus auf der Brennerachse. Wir wollen, dass der Brennerkorridor eine Achse der nachhaltigen Mobilität wird, die auf den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit der Menschen abzielt. Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens, die sich auch an den Maßnahmen orientieren, die im benachbarten Tirol bereits seit einiger Zeit durchgeführt werden, müssen zu einer Priorität werden.
  • Mehr Autonomie und Demokratie in den Gemeinden. Wir machen uns auch weiterhin für eine demokratische Beteiligung in den Gemeinden stark, um allen Menschen auf kommunaler Ebene eine Stimme zu geben.
  • Chancengleichheit auf allen Ebenen. Frauen und Minderheiten werden immer im Mittelpunkt unseres politischen Handelns stehen.
  • Eine solidarische Region. Migration und soziale Probleme lassen sich nicht durch Grenzen lösen. Eine so reiche Region wie die unsere kann und muss Lösungen finden, denn es ist genügend Platz für alle da.

Die Region Trentino-Südtirol wird derzeit von einer SVP-Lega-Salvini-Mehrheit regiert, die unstabil wirkt und sich in einem internen Konflikt befindet. A22 und Valdastico sind nur zwei Beispiele dafür. Wir, die Fraktion Verdi Grüne Vërc, werden in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode daran arbeiten, eine ernsthafte Alternative aufzubauen, der die Zukunft der Umwelt und der kommenden Generationen am Herzen liegt.

Willkommen Lucia Coppola, willkommen Paolo Zanella – auf eine gute Zusammenarbeit!

Bozen, 22.9.2021

Regionalratsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Lucia Coppola
Paolo Zanella

LANDESGESETZENTWURF.

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Einleitung und Problembeschreibung

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie von Gobal 2000[1] werden „in der Europäischen Union jährlich etwa 400.000 Tonnen Pestizide eingesetzt“, um landwirtschaftliche Kulturen vor Insekten und Spinnentiere, Pilze und Bakterien oder Konkurrenz durch sogenanntes Unkraut zu schützen. Es gibt verschiedene Methoden, um diese Pestizide auszubringen. Die häufigste Anwendung ist das Sprühen.

Die ausgebrachten Pestizide erreichen nicht nur ihre Zielflächen, sondern landen auch auf Nicht-Zielflächen wie Wohngebieten, Kinderspielplätzen, Privatgärten, Bio- und Naturschutzflächen. Dass es aufgrund von Lokalwindsystemen, Thermik oder unsachgemäßer Ausbringung zur Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden kommt, haben mittlerweile eine Reihe von Messkampagnen für Südtirols Obst- und Weinbaugebiete bewiesen.[2]

Das Problem der Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden ist auf europäischer Ebene bereits vor Jahren durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 angegangen worden. In dieser Verordnung werden explizit sensible Gebiete genannt, die vor der Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden zu schützen sind: dazu zählen Wohngebiete, öffentliche Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und Kinderspielplätze sowie Gebiete in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

In Südtirol werden laut ISTAT-Jahresbericht[3] jährlich rund 45 kg pro Hektar aktiver Wirkstoffe auf den Obst- und Weinbauflächen ausgebracht, wobei immer laut ISTAT im Jahr 2018 über 1.000.000 kg aktiver Wirkstoffe zum Einsatz kamen. Diese Werte sind im nationalen und internationalen Vergleich extrem hoch (ISTAT-Tabelle-2018):

[4]

Chemisch-synthetische Pestizide bergen sowohl in ihrer Anwendung auf Zielflächen als auch als Niederschlag auf Nicht-Zielflächen Risiken für die menschliche Gesundheit, für die Gesundheit der Nutztiere und für die Populationsentwicklung wildlebender Tiere und Pflanzen.

Eine soeben veröffentlichte Studie[5] des Nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung in Frankreich (INSERM) besagt, dass der Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pestiziden und bestimmten Erkrankungen immer deutlicher erkennbar wird. Das staatliche Forschungsinstitut hatte bereits im Jahr 2013 eine ähnliche Studie durchgeführt, die in Frankreich als Referenz bei der Anerkennung von Berufskrankheiten von Landwirt:innen gilt. Nun legt das INSERM mit einer neuen und umfangreichen Studie neue Erkenntnisse vor, die besorgniserregend sind. Zusammenfassend besagt die Studie, dass der Zusammenhang zwischen dem Ausbruch von Krankheiten und dem Kontakt mit gewissen Pestiziden größer sei als bisher angenommen. Menschen, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum gewissen Pestiziden ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko zu erkranken.

Dass es aber neben der Risikogruppe der Landwirt:innen auch andere Bevölkerungsgruppen treffen kann, hat die soeben aufgelegte Studie von Global 2000 treffend dargelegt. In 21 EU-Staaten wurden in der Umgebung von pestizidintensiven Kulturen Proben von Hausstaub auf Pestizidrückstände hin untersucht.

Alle gezogenen Stichproben waren mit Pestiziden belastet. Der Durchschnittswert lag bei 8 und der Maximalwert bei 23 Pestizidwirkstoffen je Probe. Jede vierte Probe enthielt Pestizide, die bei der Europäischen Chemikalienagentur EChA als möglicherweise krebserregend eingestuft sind. In 80 Prozent der Schlafzimmerproben waren Wirkstoffe nachweisbar, die im Verdacht stehen, die menschliche Fortpflanzung zu schädigen.

Insektenkundler:innen schlagen seit Jahren Alarm, weil europaweit ein dramatischer Rückgang an Insekten wie Wildbienen und Schmetterlingen zu beobachten ist. Auch für Südtirol wurden in mehreren wissenschaftlichen Publikationen der Rückgang von Insekten dokumentiert und in den meisten Fällen wurde als Ursache die intensive Landwirtschaft und die Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden angeführt.[6] Nicht umsonst hat sich die EU im Rahmen des New Green Deal das Ziel gesetzt, das Risiko des Pestizideinsatzes bis 2030 drastisch zu reduzieren.

All diese wissenschaftlichen Informationen deuten auf eine schleichende Krise hin, die auf die Ausbringung von chemisch-synthetischen Pestiziden zurückzuführen ist. Um die Bewertung des Themas auf eine solide Datenbasis zu stellen, fehlen aber in viele Fällen nachvollziehbare und vergleichbare Messungen. Deshalb schlagen wir mit vorliegendem Gesetzesentwurf ein Systematisches Pestizid-Monitoring vor.

Systematisches Pestizid-Monitoring als Lösungsvorschlag

Bereits in der Vergangenheit wurden von verschiedenen Akteuren Messkampagnen gestartet, um eine Vorstellung von der Abdrift der chemisch-synthetischen Pestizide zu erhalten. Die Umweltschutzgruppe Vinschgau, das Münchner Umweltinstitut, PAN-Italia, der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Landesverwaltung haben Daten gesammelt oder tun dies immer noch. Viele unterschiedliche Akteure haben eine inhomogene Datenlage generiert, die oftmals weder zeitlich noch räumlich vergleichbar ist.

Aus diesem Grund – und im Wissen, dass die Abdrift chemisch-synthetischer Pestizide ein breites Phänomen ist, schlagen wir mit vorliegendem Gesetzesentwurf die Einführung eines Systematischen Pestizid-Monitorings vor. Nachvollziehbare und wiederholbare Daten sollen in Zukunft der Wissenschaft und allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden, um das Risiko für die menschliche Gesundheit, für Nutztiere und für die Umwelt nach neutralen Kriterien ermitteln zu können.

Mit Art. 1 wird ein landesweites Systematisches Pestizid-Monitoring eingeführt, welches von der Umweltagentur der Autonomen Provinz Bozen betrieben werden soll.

Das Systematische Pestizide-Monitoring verfolgt den Zweck (Art. 2), das durch chemisch-synthetische Pestizide verursachte Risiko für Mensch, Tier und Umwelt zu ermitteln.

In Art. 3 wird definiert, was unter „Sensiblen Gebieten“ und was unter „Gebieten von ökologischer Bedeutung“ zu verstehen ist.

Nachdem es bereits ein funktionierendes Pestizid-Monitoring der Lebens- und Futtermittel sowie der Grundwasserkörper gibt, werden diese Bereich vom vorliegenden Gesetzesentwurf ausgeschlossen (Art. 4).

Die Artikel 5 bis 8 beschreiben im Detail die Monitoringsysteme sowie die Methoden der Probenentnahme und der Laboranalysen, mit denen chemisch-synthetische Pestizidrückstände in der Luft, auf der Vegetation und im Boden erhoben werden sollen. Die Methodik bezieht sich auf derzeit gültige wissenschaftliche Gepflogenheiten.

Die gemessenen Rohdaten müssen in entsprechender Art und Weise aufbereitet und zugänglich gemacht werden. Als Hauptkunden gilt die Wissenschaft als auch interessierte oder betroffene Bürger:innen (Art. 9).

Der Gesetzesentwurf endet mit Art. 10 (Finanzbestimmungen) und Art. 11 (Inkrafttreten).

Umsetzung des Systematischen Pestizid-Monitorings

Federführend soll die Umweltagentur der Autonomen Provinz Bozen sein. Die Umweltagentur verfügt über ausgezeichnetes wissenschaftliches Personal und über die notwendige Laborkapazität. Sie kann sich jedoch bei Bedarf auch an andere Landesabteilungen oder an den Sanitätsbetrieb wenden. Über den Weg der Amtshilfe sollte es möglich sein, das Systematische Pestizid-Monitoring für Südtirol aufzuziehen.

 

Bozen, 27.09.2021

 

Der Einbringer

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

 

 

[1] Pestizide im Schlafzimmer. Stichprobenuntersuchung von Hausstaub aus 21 EU-Staaten. IMPRESSUM: Medieninhaberin, Eigentümerin und Verlegerin: Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, Neustiftgasse 36, 1070 Wien, Tel. (01) 812 57 30, E-Mail: [email protected], www.global2000.at, ZVR: 593514598, Autoren/Für den Inhalt verantwortlich: Helmut Burtscher-Schaden (GLOBAL 2000), Martin Dermine (PAN Europe) Redaktion: Carin Unterkircher, Layout: Evelyn Knoll (GLOBAL 2000).

[2] Linhart et al. Environ Sci Eur (2021) 33:1 https://doi.org/10.1186/s12302-020-00446-y; Linhart et al. Environ Sci Eur (2019) 31:28

https://doi.org/10.1186/s12302-019-0206-0; Pestizidstudie 2017. Hrsg.: Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Bozen.

[3] ISTAT-Annuario dei dati ambientali – 2019.

[4] Grafik aus ISTAT-Annuario dei dati ambientali – 2018.

[5] INSERM: Pesticides et effets sur la santé. Nouvelles données © Éditions EDP Sciences, 2021.

[6] Tarmann G. (2020): Vergleich der historischen und aktuellen Verbreitung von Chazara Breis (Nymphalidae) und Zygaenidae (Lepidoptera) im oberen Vinschgau (Südtirol, Italien) zeigt ein komplettes Verschwinden der Zygaenidae in talnahen Gebieten. ResearchGate.

Hilpold A. et al. (2017): Rote Liste der gefährdeten Fang- und Heuschrecken Südtirols (Insecta: Orthoptera, Mantodea). Gredleriana, vol. 17/2017.

Lösch B. et al. (2018): (Rote Liste der Libellen Südtirols (Insecta: Odonata). Gredleriana, vol. 18/2018.

INTERROGAZIONE.

È stato recentemente annunciato che i costi di costruzione della BBT, stimati in 8,8 miliardi in Italia e 9,4 miliardi in Austria, aumenteranno di circa 300 milioni. Il notevole aumento, tuttavia, è solo un’anticipazione di ulteriori futuri aumenti dei costi, poiché è probabile che l’attuale esplosione dei prezzi dei materiali da costruzione (in particolare acciaio e cemento) contribuisca alla crescita degli oneri.

Altrettanto problematico, stavolta dal punto di vista dell’auspicato sgravio del traffico su gomma lungo l’asse del Brennero, è l’ulteriore posticipo della data di entrata in esercizio del BBT. Chi ha seguito fin dall’inizio la storia del BBT, ricorda che:

  • nel 2003 la data prevista per la messa in esercizio era il 2015,
  • nel 2006 la data fu posticipata al 2018,
  • poco tempo dopo fu rinviata al 2026,
  • ora si parla del 2032 come conclusione della costruzione del BBT.

Ciò significa che si allontana ulteriormente l’auspicata riduzione della valanga di traffico che avvelena popolazioni e ambiente lungo l’asse del Brennero.

Intanto – nonostante l’intensificarsi della crisi climatica e la tanto invocata politica di “sostenibilità” – enormi quantità di CO2 e ossidi di azoto vengono immesse nell’atmosfera sia dal traffico su strada che dai lavori di costruzione di tunnel. Anche il progetto esecutivo della tratta di accesso Fortezza-Ponte Gardena è stato rinviato fino ad ora (e visti i ritardi dell’intera opera potrebbe diventare paradossalmente una fortuna nella sfortuna), per non parlare della circonvallazione di Bolzano o delle tratte in Bassa Atesina. Anche per queste tratte sono prevedibili aumenti dei costi.

In prospettiva, non è ancora stato chiarito su quali norme giuridicamente stringenti si potrà contare per forzare il trasferimento del traffico dalla strada alla rotaia, e alla fine questo resta un punto decisivo per capire se il BBT riuscirà a adempiere alla propria missione o no.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Come verrà coperto il fabbisogno di finanziamento di BBT e tratte d’accesso, che presto richiederà un miliardo di euro in più del previsto?
  2. A che punto siamo con i negoziati per un pedaggio di corridoio lungo l’asse del Brennero che sia rispettoso delle popolazioni e dell’ambiente? Quando arriverà questo argomento al Parlamento europeo?
  3. A che punto stanno i colloqui per una normativa giuridicamente efficace che garantisca il trasferimento del traffico dalla strada alla rotaia?

 

Bolzano, 27/09/2021

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG

Im September erhöht der Regionalrat durch eine automatische ISTAT-Anpassung die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten: Die Grünen werden diese Erhöhungen zurückzahlen und schlagen zugleich ein neues System vor, das auf Bürgerbeteiligung basieren soll.

Die fünf Abgeordneten der Grünen Fraktion im Regionalrat werden die gesamte Summe (sowohl Gehaltserhöhung als auch die angesammelten Zahlungsrückstände) zurückzahlen und haben bereits einen regionalen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entscheidung über künftige Anpassungen einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner unterwirft.

 

Heute Morgen ist den Abgeordneten der Provinzen Trient und Bozen ihr Gehalt für den Monat September 2021 ausgezahlt worden. Dieser erhält zusätzlich zu der Erhöhung der „normalen“ Aufwandsentschädigung eine automatische Inflationsanpassung vom Jahr 2014 bis heute. Darüber hinaus wurden die angesammelten Zahlungsrückstände ausbezahlt: Ein Betrag, der je nach Zeitpunkt des Amtsantritts des oder der Abgeordneten variiert.
Dies geschah infolge der von der regionalen Mehrheit im Juli letzten Jahres beschlossenen Reform zu den Abgeordnetengehältern.

Die Abgeordneten der Grünen Fraktion im Regionalrat (Coppola, Dello Sbarba, Foppa, Staffler und Zanella) hatten damals gegen diese Reform gestimmt, weil sie die Gehälter nach einem Mechanismus berechnen sollte, der auf automatischen Erhöhungen beruht. Keine andere Arbeitnehmerkategorie kann solche automatischen Erhöhungen heute für sich beanspruchen.

Entsprechend unserem Votum gegen die Reform werden wir nun den gesamten Nettobetrag zurückzahlen, den wir zusätzlich zur letzten normalen Gehaltsabrechnung erhalten haben: Wir werden also sowohl den einmaligen Nachzahlungsbetrag als auch die monatlichen Erhöhungen der Zulagen und der Aufwandsentschädigung zurückzahlen. Die von uns gezahlten Beträge werden – aus dem in unseren Überweisungen ausdrücklich angegebenen Grund – dem durch das Regionalgesetz Nr. 4 von 2014 eingerichteten regionalen Fonds für Familien- und Beschäftigungsförderung zugeführt.

Neben dieser Geste der Kohärenz machen wir auch einen konstruktiven Vorschlag: Letzten Mittwoch haben wir einen neuen regionalen Gesetzesentwurf eingereicht, um die Frage möglicher Anpassungen der Abgeordnetenvergütung im Laufe der Zeit zu reformieren. Unser Gesetzentwurf soll auf den Ergebnissen der Anhörungen von Sozialpartnern und Expert:innen (insbesondere Professor Falcon) vor dem ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats aufbauen.

Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Jegliche automatische ISTAT-Anpassung der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten wird abgeschafft.
  • Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird im Rahmen eines partizipativen Prozesses entschieden, ob die Abgeordnetengehälter angepasst werden oder nicht. Zu diesem Zweck kommt ein aus 20 Bürger:innen (10 pro Provinz) bestehender Rat zum Einsatz. Dieser Rat, in dem die Geschlechter gleichmäßig vertreten sind, wird per Los ausgewählt. Seine Aufgabe besteht darin, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben und dabei zwei Parameter zu berücksichtigen: die Entwicklung der Kollektivvertragsverhandlungen in der Region in den letzten fünf Jahren sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum.
  • Zum selben Thema holt das Präsidium auch eine Stellungnahme der anerkannten Gewerkschaftsverbände in den beiden Provinzen ein.
  • Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, entscheidet das Präsidium nach Anhörung des Kollegiums der Fraktionsvorsitzenden über die Aufwertung. Diese darf in keinem Fall höher sein als der durchschnittliche Inflationsausgleich der in der vorangegangenen Legislaturperiode abgeschlossenen Verträge für die öffentlichen Bediensteten der Provinzen Trient und Bozen.

Mit diesem Vorschlag, der offen für Ergänzungen und Verbesserungen ist, wollen wir ein System für die Festlegung von Abgeordnetenvergütungen schaffen, das von der Zivilgesellschaft mitgetragen wird und somit das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Institutionen wiederherstellt.

Im Anhang: Der regionale Gesetzentwurf der Grünen Fraktion samt dazugehörigem Bericht.

Bozen, 24.09.2021

 

Regionalratsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Lucia Coppola
Paolo Zanella

INTERROGAZIONE.

A partire dal 2023, per i cittadini e le cittadine provenienti da paesi extra UE, le domanda di assegni provinciali familiari e di assegni provinciali per i figli saranno legate alla conoscenza orale (livello A2) di una delle due lingue provinciali e della cultura locale. Sia il richiedente che il coniuge o il partner convivente devono soddisfare questi requisiti. Mentre per quanto riguarda la lingua l’indicazione è abbastanza chiara, meno chiari sono i criteri per i corsi di cultura. Si sa solo che si dovrà frequentare un corso apposito su società e cultura locale organizzato da due cooperative, CLS e Urania.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Chi elaborerà i programmi per i corsi di società e cultura locale? Vi sarà un programma definito dalla Provincia o i contenuti saranno affidati alle cooperative che organizzano?
  2. Che cosa si intende per “società locale”? Si presuppone che la “società locale” sia omogenea e ben definibile, oppure si intende una realtà diversificata e variopinta? E gli/le oltre 50,000 cittadine e cittadini immigrati, la maggior parte di lungo periodo, fanno parte di questa “società locale”? Si prega di fornire una risposta più dettagliata e precisa possibile.
  3. Che cosa si intende per “cultura locale”? Si presuppone che la “cultura locale” sia omogenea e ben definibile, oppure si intende una realtà diversificata e variopinta? E le culture degli/lle oltre 50,000 cittadine e cittadini immigrati, la maggior parte di lungo periodo, provenienti da oltre 100 paesi del mondo, fanno parte di questa “cultura locale”? Si prega di fornire una risposta più dettagliata e precisa possibile.
  4. Quali saranno comunque i contenuti essenziali dei corsi? Si parlerà anche di normativa europea (ad es. carta dei diritti EU) e italiana (ad es. Costituzione)? Si parlerà, oltre che dei doveri, anche dei diritti che le normative europee, nazionali e locali riconoscono alle persone di origine extra UE? Si informeranno gli/le utenti dei corsi dei sostegni che la Provincia e lo Stato rendono disponibili alle persone extra UE e a come potervi accedere?
  5. Perché il corso sia valido è prevista anche una prova finale? Se sì, come si svolgerà e con quali metodi e contenuti seguirà? Oppure è sufficiente la frequenza regolare di tale corso?

 

Bolzano, 21/9/2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Il 04.02.2021 il consiglio ha approvato la mozione Nr. 315/20-XVI “Istituzione di un centro di pronto intervento, soccorso e cura per animali selvatici”.

Si chiede pertanto:

  1. A che punto è l’attuazione della suddetta mozione?
  2. Fino a oggi, con quali veterinarie e veterinari sono stati stipulati delle convenzioni?

Bolzano, 20.09.2021

Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler