HomeLandtagsarbeitAnfragenTiny Houses: Wie sind sie raumordnerisch einzuordnen?

Tiny Houses: Wie sind sie raumordnerisch einzuordnen?

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit einiger Zeit hat das zunächst in den USA stark gestiegene Interesse an sog. „Tiny Houses“ auch Europa und Südtirol erreicht. Dabei handelt es sich um Minihäuser bzw. Wohncontainer, die z. T. mobil auf Anhängern platziert, z. T. fest im Boden verankert sind, sich auf 20 Quadratmeter beschränken, aber auch 80 oder 100 qm erreichen können.
In Südtirol ist das Interesse an solchen Minihäusern auch deshalb spürbar gewachsen, da die oft kaum mehr erschwinglichen Wohnungspreise solche Separatlösungen, die Flexibilität und Attraktivität bei erträglichem Preis aufweisen, nachdrücklich fördern. Allerdings ist raumordnerisch in Südtirol nicht geklärt, wie sich solche „tiny houses“ einordnen lassen. Haben sie den Charakter von Wohnmobilen oder handelt es sich in ihrem Fall um feste Kubatur, die einer Baukonzession unterliegt? Sind mobile Tiny houses zulässig, wenn für sie Ortstaxe entrichtet wird? Müssen dafür eigene Stellplätze, wie etwa bei Campern, vorgesehen sein?
Jedenfalls finden solche Wohnlösungen gerade im ländlichen Raum Interesse, da manche Bauern Grundstücke gegen Entgelt und Sachleistungen zur Verfügung stellen würden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist ihr das wachsende Interesse an Tiny Houses auch in Südtirol bekannt?
2. Wie sind Tiny Houses raumordnerisch einzuordnen, gibt es Präzedenzfälle aus einzelnen Gemeinden?
3. Gedenkt die Landesregierung für dieses wachsende Segment eine Regelung zu treffen?

Bozen, 30.08.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

Author: Heidi

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