HomeDemokratieLGE gegen Gewalt an Frauen. Nachdenkpause dringend notwendig

LGE gegen Gewalt an Frauen. Nachdenkpause dringend notwendig

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wird im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags der LGE 94/21 („Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern, Einbringerin LRin Deeg“) behandelt. Auf Antrag der grünen Fraktion (Abg. Foppa) wird vor der Behandlung eine Anhörung mit Vertreterinnen des Netzwerks der Frauenhäuser abgehalten. Das ist auch deshalb dringend notwendig, weil die Vertreterinnen der Frauenhäuser – es ist fast nicht zu glauben! – in die Vorbereitung des Gesetzes seit fast einem Jahr nicht mehr eingebunden waren. Das heißt, die direkten Expertinnen der Materie waren nur zu Beginn des Prozesses interpelliert worden. Nicht umsonst haben sie in den letzten Tagen Alarm geschlagen und darauf aufmerksam gemacht, dass der Entwurf in die falsche Richtung zielt.

Die grüne Fraktion ist derselben Meinung. „Der Entwurf weist mehrere gravierende Probleme auf, die wir mit Änderungsanträgen abzumildern versuchen“, kommentiert Ausschussmitglied Brigitte Foppa. „Das beste wäre aber, wenn der Gesetzentwurf heute ausgesetzt würde, damit noch nachverhandelt werden und den Expertinnen Gehör geschenkt werden kann“.

Die gröbsten Kritikpunkte sind folgende:

  1. Den Frauenhäusern wird eine „territoriale Anlaufstelle“ übergestülpt, deren Führung nicht definiert ist. In der schlimmsten Hypothese kann es passieren, dass eine Frau, die Gewalt erfahren hat, in dieser Stelle auf einen Bürokraten trifft (es ist nicht einmal definiert, dass die Stelle mit einer Frau besetzt sein muss). Die Anonymität, eine der wichtigsten Bedingungen, ist nicht gesichert. Die „territoriale Anlaufstelle“ ist völlig überflüssig, die Frauenhäuser leisten bereits jetzt, in aller Sicherheit und mit der nötigen Expertise, den Dienst der Anlaufstelle, bzw. könnten diesen ausbauen. Die Gelder wären hier wesentlich besser eingesetzt.
  2. Gravierend: Die Möglichkeit der Konvention mit Vereinen und Organisationen zur Führung von Frauenhäusern ist nicht mehr vorgesehen (das LG 10/89 wird mit diesem Gesetz abgeschafft).
  3. Die zu erarbeitenden „Leitlinien“ sind nicht definiert, nicht einmal, dass sie eine frauenzentrierte, feministische Perspektive einnehmen müssen.
  4. Insgesamt scheint es darum zu gehen, dem bestehenden System einen größeren politisch-administrativen Überbau aufzusetzen, der mehr Kontrolle schafft und Unabhängigkeit einschränkt.

Das alles kann niemals im Sinne der Frauen sein.

 

Bozen, 25.10.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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