Resultat der Referenden in den Regionen Venetien und der Lombardei: Starkes demokratisches Votum, mit zwiespältigem Resultat.
Der Ausgang der Autonomie-Referenden in der Lombardei und in Venetien hat mit einer starken Wahlbeteiligung von nahe 39% in der Lombardei und knapp 60% in Venetien geendet. Dies sind für das Veneto beeindruckende, für die Lombardei beachtliche Ergebnisse, die in zwei Richtungen weisen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit gegenüber Rom deutlich ausgeprägt und in jedem Fall ernst zu nehmen ist.
Daher ist aus Südtiroler Seite der durch die Referenden vorgezeichnete und durch die Verfassung ermöglichte Weg zu mehr Autonomie begrüßenswert, aber zugleich ist Vorsicht vor der Kehrseite der Lega-Politik mehr als angebracht.
Bozen, 23. 10. 2017
Brigitte Foppa und Tobe Planer, Vorsitzende
Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.
Am morgigen Donnerstag, 19.10.2017 wird im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats unser Gesetzentwurf Nr.34 behandelt, der das leidige Thema der Wahlwerbung der Vereine und Verbände aufgreift.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf war im Ausschuss unerwarteterweise [durch die Stimme der OppositionsvertreterInnen und Walter Kaswalders] zur Artikeldebatte zugelassen worden. Danach war die Behandlung ausgesetzt worden und ist somit morgen wieder auf der Tagesordnung.
Die Debatte findet zu einem sehr passenden Zeitpunkt statt, hat doch der Südtiroler Bauernbund „seine“ Kandidaten-Suche für 2018 mit einer Art Vorwahlen institutionalisiert. Der Bauernbund weiß bestens, dass laut Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr.7 „allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien“ untersagt ist.
Das Gesetz spricht klare Worte. Da es bedauerlicherweise keine Sanktionen vorsieht, wird es in Südtirol seit vielen Jahren unbekümmert verletzt. Die Oppositionsparteien haben zu Recht immer wieder auf die demokratische Verzerrung verwiesen, die durch diesen verbreiteten Gesetzesbruch entsteht. Auch die Tatsache, dass sich etwa der Bauernbund neuerdings den Nicht-SVP-Kandidaten öffnet, ändert nichts am Grundproblem. Der Freiheitliche Parteiobmann hat dies leider nicht erkannt. Durch seine angekündigte Kandidatur bietet er eine pseudopluralistische Legitimation für diesen Abusus, ein blaues Feigenblatt für etwas, das auch seine Partei immer angeprangert hatte.
Gerade ein Jahr vor der Wahl ist es wichtig, Klarheit und Ordnung in diese Materie zu bringen. Das kann morgen im Gesetzgebungsausschuss erfolgen. Es wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit bei den Wahlen in unserem Land.
Die Details des Gesetzentwurfs:
18.10.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Die Grünen setzen sich bereits seit vielen Jahren gegen den Impfzwang, also für das Selbstbestimmungsrecht der Familien ein. Teilweise persönlich durch die eigenen Kinder von der restriktiven Gesetzteslage betroffen, ist es uns ein Anliegen, dass in der Impffrage nicht auf Zwang, sondern auf Sensibilisierung gesetzt wird.
Grundlegen für unsere Haltung sind folgende Zweifen und Überlegungen.
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Dennoch wollen wir gewisse Fakten nicht aus den Augen verlieren:
Was passiert dazu im Landtag?
Die Verschiebungen bei der Nationalratswahl in Österreich haben den erwarteten Umbruch noch übertroffen: Die Liste Kurz (vormals ÖVP) ist mit einem Ego-Wahlkampf durchmarschiert, die FPÖ sich zu alter Haider-Größe aufgeschwungen, die SPÖ hat sich dank starken Finales und Kern-Kompetenz besser behauptet als erwartet. Mit der Liste Pilz rückt eine neue, linkspopulistische Bewegung in den Nationalrat ein und bei den Grünen ist der absehbare Rückgang in ein Debakel gemündet – ihnen droht der Auszug aus dem Nationalrat. Die Neos hingegen sind als neue Kraft gestärkt worden. Nun steht in Österreich aller Voraussicht nach eine schwarz – pardon – türkis-blaue Regierung bevor, deren Auftreten nicht nur die Republik verändern könnte, sondern auch die europäische Politik beeindrucken wird. Absehbar ist eine Regierung Kurz, in der die Position des Kanzlers gestärkt wird, auch im Versuch, sich parlamentarische rund demokratischer Kontrolle zu entziehen und durchzuregieren – in einer Mischung von Macron und Orban light. Sozialabbau, Härte gegen MigrantInnen und Asylbewerbende werden zunehmen, getarnt als Entbürokratisierung und soziale Treffsicherheit. Wettbewerb und Deregulierung werden gestärkt, verbunden mit Steuersenkungen. In dieser Situation wäre die Stimme der Grünen umso wichtiger. Ihre Position von Klimaschutz, Humanität und sozialer Gerechtigkeit neben der SPÖ bitter notwendig. Ihre bedauernswerte Niederlage hat mehrere Gründe, die nur z. T. hausgemacht sind: Die Grünen haben sich in der Kampagne für Van Der Bellen verausgabt, dabei interne Konflikte nicht zeitgerecht bereinigt. Der gekränkte Abgang von Peter Pilz hat die Grünen geschwächt und demotiviert. Der engagierte, von Fairness und Würde getragene Wahlkampf von Ulrike Lunacek ist im Dreikampf Kurz-Kern-Strache leider an den Rand gedrängt worden. Auch aus Sicht der Notwendigkeit einer „weiblicheren“ Art von Politik ist diese Nationalratswahl eine Katastrophe, ablesbar auch am Grünen Ergebnis. Aber das Comeback der Grünen ist sicher: Die Leihstimmen an die SPÖ werden zurückkehren, ihre notwendige Neuaufstellung wird durch starke Präsenz im Ländern und Gemeinden erleichtert. Für Südtirol ist absehbar, dass die SVP im Windschatten den Trends der „Schutzmacht“ in Teilen folgen wird: Ein Zug nach Mitte-Rechts ist bereits jetzt unverkennbar, wirtschaftsliberale Positionen gewinnen seit geraumer Zeit an Zugkraft, der Kurs gegen Flüchtlinge und AsylbewerberInnen bedarf keines Kommentars. Zusammen mit Freiheitlichen, STF und Bürgerunion ist die SVP Teil einer Südtiroler Parteienlandschaft, die immer mehr im Zeichen von Mitte-Rechts steht; wie auch auf italienischer Seite feststellbar. Unverständlich daher, dass SVP-Arbeitnehmerchef Renzler den Sieg von Kurz begrüßt, der einer der Treiber des Rechtsrucks ist; Obmann Philipp Achammers Nähe zu Kurz ist ohnehin bekannt. Für soziale und ökologische Politik in Südtirol eröffnet sich unter diesen Umständen neue und gestärkte Verantwortung: Für unsere grünen, humanitären und sozialdemokratischen Positionen gibt es mehr denn je Notwendigkeit und Manövrierraum. Und wir können beruhigen: Ein Spalt-Pilz ist bei uns Grünen kein Thema, vielmehr schafft das Grüne Ergebnis in Österreich neue Motivation und Verantwortung.
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Tobias Planer
Bozen, 16. 10. 2017
Der Tod des kurdischen Flüchtlingsjungen Adan am 8. Oktober in Bozen hat in Südtirol große Betroffenheit ausgelöst. Dies sollte die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung dazu anhalten, sich selbst kritisch zu hinterfragen. Die zuständige Landesrätin Martha Stocker aber, weist mit Argumenten, die den Tatsachen widersprechen, alle Verantwortung von sich.

Wie das Schicksal des kleinen Adams ausgegangen wäre, hätte er rechtzeitig eine angemessene Unterbringung bekommen, kann niemand wissen. Eines ist aber sicher, mit dem problematischen Rundschreiben wird eine Haltung vorgegeben, die die gesamte Aufnahmepolitik des Landes kennzeichnet, nämlich die heimliche Parole „So wenig wie möglich“. Ganz so, als ob die knappe Bettenanzahl in einer Bozner Flüchtlingsunterkunft jene Menschen, die wegen Armut, Krieg und Hunger in Afrika oder Asien aufbrechen, davon abhalten könnte, in unser Land zu kommen.
Nicht nur Landesrätin Stocker ist für diese fehlgeleitete und unbedachte Flüchtlingspolitik verantwortlich, sondern die gesamte Landesregierung.
Bozen, am 12. Oktober 2017
Die Grüne Fraktion im Landtag
Herumschieben, Abschieben, Abwälzen: Vom Umgang mit den Umständen, die den jungen Adan das Leben gekostet haben. So kann es nicht weitergehen, Landesrätin Stocker, machen wir die Flüchtlingsagenda zur Chefsache.
In der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung hat Landesrätin Stocker Stellung zum Tod des 13-jährigen Adan Stellung genommen. Sie weist in ihren Aussagen die Verantwortung der Landesverwaltung von sich und stellt klar, dass die Familie trotz des berüchtigten „Rundschreibens Critelli“ hätte vorübergehenderweise aufgenommen werden können.
Der Tod des Kindes wird dadurch noch mehr zu einem tragischen Absurdum und zum Symbol des Versagens der Flüchtlingspolitik des Landes Südtirol.
Wenn im Lande der humanitäre Ansatz ohne Wenn und Aber als Ausgangspunkt aller Interventionen stünde, dann wäre es niemals zur Verkettung der Umstände gekommen, die dem jungen Adan das Leben gekostet hätten.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Landesrätin in ihrer Analyse die Verantwortung
Wir erinnern daran, dass – in Ermangelung einer Unterbringung seitens der zuständigen Institutionen! – die Freiwilligen Geld gesammelt haben, um der Familie eine wenn auch notdürftige Unterkunft zu bieten und dass sie es waren, die sich die ganze Woche über um die Familie in höchster Not gekümmert haben. Ihnen auch indirekt die Verantwortung zuweisen, und zwar von Seiten der mächtigen Landesverwaltung, die mit ihren politischen und bürokratischen Vorgaben die Haltung der Aufnahme (bzw. der Abweisung) maßgeblich beeinflusst, ist absolut inakzeptabel und kleingeistig.
Es ist offensichtlich, dass die Landesrätin mit der Betreuung der Flüchtlingsagenden überfordert und/oder eindeutig schlecht beraten ist. Mit Defensivhaltung und bürokratischem Zynismus kann dieses komplexe gesellschaftliche Phänomen nicht angegangen werden. Landesrätin Stocker sollte besser nach Oben delegieren, als nach Unten abwälzen (wie wir es derzeit erleben) – und die Flüchtlingsagenda direkt an Landeshauptmann abgeben. Die Zeit ist eindeutig reif dafür.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
In Anbetracht des tragischen Todes des kurdisch-irakischen Flüchtlingsjungen in Bozen, hat die Grüne Landtagsfraktion unten stehende dringende Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese soll den Tatsachenhergang sowie die Verantwortlichkeiten klären. Vor allem gilt es herauszufinden, warum eine Familie mit einem behinderten Kind von den zuständigen Einrichtungen nicht aufgenommen worden ist. Steht dies im Zusammenhang mit den restriktiven Rundschreiben aus dem Jahr 2016, welche die Aufnahme von Menschen verbieten, die humanitären Schutz beantragen? Wird die Landesregierung diese Tragödie nun zum Anlass nehmen, um ihre Flüchtlingspolitik zu überdenken?

INTERROGAZIONE D’ATTUALITÁ
L’ennesimo dramma dell’accoglienza negata
Nella notte tra sabato 7 e domenica 8 ottobre un minore disabile curdo-irakeno è morto dopo aver riportato delle fratture dovute alla caduta a causa di una barriera architettonica e dopo aver passato insieme alla famiglia (genitori con altri 3 fratellini più piccoli) diverse notti all’addiaccio o in sistemazioni precarie, senza avere mai avuto possibilità di accesso alle strutture di accoglienza.
Si chiede alla Giunta:
Bolzano, 9 ottobre 2017
Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
LKW-Stau auf der Brennerautobahn: Protest der Frächter ist begreiflich, aber Belastung der AnwohnerInnen ungleich größer.
Die Südtiroler Frächter und die Handelskammer protestieren unisono gegen den 100-Kilometer-Stau auf der Brennerautobahn, der infolge des Tages der Deutschen Einheit den LKW-Verkehr lahm gelegt hat. Auch die Leitung der A-22 hat die Blockabfertigung auf österreichischer Seite kritisiert, auf Südtiroler Seite sogar mit der Schlussfolgerung, dass es an der Zeit sei, das in Tirol geltende Nachtfahrverbot, das Sonn- und Feiertagsverbot und das sektorale Fahrverbot zu kippen.
Erstaunlich: Noch vor einer Woche, am 29. 9. 2017, hat die Leitung der Brennerautobahn triumphierend kundgetan, dass 2017 Länge und Dauer der Staus über 2 km im Vergleich zu 2016 um 44% abgenommen hätten. Insgesamt also habe der Verkehr zwar spürbar zugenommen, verlaufe aber ungleich flüssiger. Die Lage scheint also besser als die Protestwelle vermuten lässt.
Mit Nachdruck verweisen wir auf das eigentliche Problem längs der Brennerautobahn, das im empörten Frächter- und HK-Protest völlig untergeht: Auf die dauernden Schadstoff-Überschreitungen, vor allem von Stickstoffdioxid. Während der zulässige Jahresmittelwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, betrug er in Neumarkt 2016 im Jahresmittel 43 und in Schrambach gar 62 Mikrogramm (seit Anfang 2017 gibt es dort bekanntlich keine Messungen mehr). Der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ist seit 2015 für alle EU-Länder verbindlich, bisher freilich ohne jede Folge. Von Rechts wegen wäre die Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens* gegen Italien überfällig. Denn es ist unerträglich, dass die AnwohnerInnen längs der Brennerachse immer noch einen Großteil der externen Kosten des überbordenden Verkehrs tragen, viel zu geduldig, wie wir meinen. Auch der vor Jahren hörbare Protest von ÄrztInnen und UmweltmedizinerInnen gegen Luft- und Lärmverschmutzung ist längst verhallt.
Es bleibt ein Ärgernis, dass die Brennerachse neben dem starken Quell- und Zielverkehr im eigenen Großraum die stärkstbefahrene Transitachse des Alpenraums ist. Höchste Zeit, die von der Tiroler Landesregierung angekündigte LKW-Obergrenze anzudenken und Instrumente wie die rhetorisch allseits hochgelobte Alpentransitbörse als Verteilungsmechanismus endlich ins Werk zu setzen. Inzwischen ist auch südlich des Brenners die Rola nach Tiroler Vorbild deutlich zu stärken. Ein zügiger Verkehrsgipfel der Euregio, zumal der LH Platter, Rossi und Kompatscher und der Mobilität-Landesrätinnen wäre dringlich.
Insgesamt aber muss, bei allem Respekt vor den Klagen der Frächter, das eigentliche Problem ins Zentrum rücken – die Gesundheit der Menschen an den Transitachsen.
Bozen, 6. 10. 2017
Hans Heiss; Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
*Anmerkung: Der Dachverband für Natur und Umweltschutz hat nun Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium gegen das Komitee, das vom Umweltministerium eingesetzt wurde, eingereicht, da dieses bisher untätig blieb. Für mehr Informationen, klicken Sie hier.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet.
An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt.
Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren.
Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden.
Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:
Bozen, 3.10.2017
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss