Der Tod des kurdischen Flüchtlingsjungen Adan am 8. Oktober in Bozen hat in Südtirol große Betroffenheit ausgelöst. Dies sollte die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung dazu anhalten, sich selbst kritisch zu hinterfragen. Die zuständige Landesrätin Martha Stocker aber, weist mit Argumenten, die den Tatsachen widersprechen, alle Verantwortung von sich.

  1. Im Interview mit der Tageszeitung ist nachzulesen, dass LR.in Stocker erst am 6. Oktober von dem Fall erfahren habe, und dass „von keiner Seite ein Antrag kam, die Familie in einer offiziellen Struktur unterzubringen“. Fakt ist jedoch, dass es praktisch jeden Tag Anfragen gab, die Familie unterzubringen. Neben Freiwilligen und Vereinen hat selbst der Sanitätsbetrieb bereits am 4. Oktober, als der Bub aus dem Krankenhaus entlassen wurde, an öffentlicher Stelle eine Unterkunft für ihn und seine Familie gefordert.Hier nochmals die Faktenlage: Am 4. Oktober um 10:09 morgens hat die Koordinatorin des STP- Ambulatoriums und Beauftragte des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge per E-Mail den Betrieb für Sozialdienste Bozen und das Landesamt für Sozialsprengel darüber informiert, dass Adan entlassen werde und er mit seiner Familie noch keine Übernachtungsmöglichkeit gefunden hätten. Die Koordinatorin bat Land und Sozialdienste schriftlich, eine Unterkunft für die Familie bereitzustellen. Der E-mail-Anhang enthielt die Entlassungsbescheinigung aus dem Krankenhaus, in der Dr. Federico Mercolini feststellt: “è affetto da distrofia muscolare di Duchenne, complicata da candiopatia dilatativa. Soffre inoltre di difetto di glucosio-6-fosfato-deidrogenasi. La patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”. Seit dem 4. Oktober also waren die zuständigen Landesämter über Gesundheitszustand des Jugendlichen informiert und die Sozialdienste der Landesabteilung wurden um eine Unterkunft gebeten.                                                                  
  2. In der Pressekonferenz am 10. Oktober bzgl. der Entlassung aus dem Krankenhaus betonte LR.in Stocker mehrmals, es habe sich um eine „geschützte Entlassung“ gehandelt. Wenn sich Landesrätin Stocker hierbei auf das offizielle Vorgehen der „geschützten Entlassung“ bezieht, scheint dies jedoch nicht auf. Eine geschützte Entlassung sieht besondere Umstände für die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vor. Darunter eine enge Betreuung durch Hausarzt und Krankenpflegedienste. Vor allem wird davon ausgegangen, dass der Patient ein Zuhause habe wo er ordentlich versorgt wird. Genau weil es an all dem fehlte, hat die Koordinatorin die Landesämter kontaktiert, mit der dringenden Bitte, eine Unterkunft bereitzustellen. Adans Familie hatte keinen angemeldeten Wohnsitz, keinen Hausarzt und auch keine geeignete Unterkunft, wo der Bub ordentlich versorgt hätte werden können, so wie es eine geschützte Entlassung eigentlich vorsieht.                                                                                                                                    
  3. Die Landesrätin behauptet, dass die Familie stets eine Unterkunft gehabt hätte. Dabei unterschlägt sie jedoch, dass die verschiedenen Unterbringungen nicht die zuständigen Institutionen bereitstellten, sondern von Freiwilligen durch eine Spendensammlung organisiert wurden. Südtirols FlüchtlingshelferInnen müssen deshalb aktiv werden, weil viele Institutionen entweder ihrem Auftrag nicht nachkommen oder zu langsam und bürokratisch arbeiten. Darüber hinaus erwähnt die Landesrätin nicht, dass diese Unterkünfte nur provisorisch waren: eine Nacht hat die Familie auf dem Boden eines Jugendzentrums verbracht. Eine angemessene Unterbringung für ein schwer krankes Kind hätten nur die öffentlichen Institutionen gewährleisten können – und müssen. Deshalb ist es inakzeptabel, dass LR.in Stocker kontinuierlich wiederholt, dass die öffentliche Hand aus dem Grund untätig geblieben sei, weil sich Privatpersonen auf freiwilliger Basis um die Familie gekümmert haben. Freiwillige haben gehandelt, weil und nachdem die öffentliche Hand eben nicht reagiert hat. Wer behauptet, sei es JournalistInnen, oder PolitikerInnen wie Ulli Mair, dass die Freiwilligen „die Öffentlichkeit früher benachrichtigen“ mussten, äußert sich, ohne die Fakten zu kennen.
  4. „Ich habe immer mein Gesicht hingehalten“, sagt Stocker im Interview vom 12.10. Selbst das stimmt nicht. Die Landesrätin hat in dieser Woche nicht ein einziges Mal die direkte Auseinandersetzung mit einem kritischen Gegenüber akzeptiert, u. a. hat sie das Pro & Contra auf RAI –Südtirol abgelehnt, um dann allein im Mittagsmagazin aufzutreten. Sie reagiert auf Kritik mit Gegenvorwürfen und Defensivhaltung. Gerade in der gegenwärtigen Situation kann dies nicht akzeptiert werden.
  5. Abschließend sei noch angemerkt: Die Landesrätin wiederholt in diesen Tagen immer wieder, dass das Landesrundschreiben von 2016, welches die Aufnahme von geflüchteten Menschen stark einschränkt (und dessen Rücknahme selbst vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge gefordert wurde), der Aufnahme dieser Familie nicht im Wege gestanden hätte. Wenn nun das restriktive Rundschreiben tatsächliche die Aufnahme dieser Familie erlaubt hat, ist dies umso schwerwiegender, da die Familie eben gerade nicht aufgenommen worden ist.

Wie das Schicksal des kleinen Adams ausgegangen wäre, hätte er rechtzeitig eine angemessene Unterbringung bekommen, kann niemand wissen. Eines ist aber sicher, mit dem problematischen Rundschreiben wird eine Haltung vorgegeben, die die gesamte Aufnahmepolitik des Landes kennzeichnet, nämlich die heimliche Parole „So wenig wie möglich“. Ganz so, als ob die knappe Bettenanzahl in einer Bozner Flüchtlingsunterkunft jene Menschen, die wegen Armut, Krieg und Hunger in Afrika oder Asien aufbrechen, davon abhalten könnte, in unser Land zu kommen.
Nicht nur Landesrätin Stocker ist für diese fehlgeleitete und unbedachte Flüchtlingspolitik verantwortlich, sondern die gesamte Landesregierung.
 
Bozen, am 12. Oktober 2017
 
Die Grüne Fraktion im Landtag
 
 

Herumschieben, Abschieben, Abwälzen: Vom Umgang mit den Umständen, die den jungen Adan das Leben gekostet haben. So kann es nicht weitergehen, Landesrätin Stocker, machen wir die Flüchtlingsagenda zur Chefsache.
In der heutigen Pressekonferenz der Landesregierung hat Landesrätin Stocker Stellung zum Tod des 13-jährigen Adan Stellung genommen. Sie weist in ihren Aussagen die Verantwortung der Landesverwaltung von sich und stellt klar, dass die Familie trotz des berüchtigten „Rundschreibens Critelli“ hätte vorübergehenderweise aufgenommen werden können.
Der Tod des Kindes wird dadurch noch mehr zu einem tragischen Absurdum und zum Symbol des Versagens der Flüchtlingspolitik des Landes Südtirol.
Wenn im Lande der humanitäre Ansatz ohne Wenn und Aber als Ausgangspunkt aller Interventionen stünde, dann wäre es niemals zur Verkettung der Umstände gekommen, die dem jungen Adan das Leben gekostet hätten.
Es ist nicht akzeptabel, dass die Landesrätin in ihrer Analyse die Verantwortung

  • nach unten abschiebt („das SIS ist in dieser ersten Einschätzung autonom“),
  • den Freiwilligen quasi die Schuld zuweist („Aufgrund der Mitteilung, dass eine Unterbringung für die gesamte Familie vorhanden ist, wurde keine weitere Suche nach einer Unterbringung eingeleitet. Wäre eine entsprechende Notwendigkeit gemeldet worden, wäre eine Aufnahme aufgrund der zusätzlichen Informationen zur Situation vom SIS sicherlich neu bewertet worden“)
  • oder gar die Familie selbst in die Pflicht nimmt (“Wenn sich dann jemand selbstständig aufgemacht hat vom Hotel Adria nach anderswohin, dann ist das eine freie Entscheidung“).

Wir erinnern daran, dass – in Ermangelung einer Unterbringung seitens der zuständigen Institutionen! – die Freiwilligen Geld gesammelt haben, um der Familie eine wenn auch notdürftige Unterkunft zu bieten und dass sie es waren, die sich die ganze Woche über um die Familie in höchster Not gekümmert haben. Ihnen auch indirekt die Verantwortung zuweisen, und zwar von Seiten der mächtigen Landesverwaltung, die mit ihren politischen und bürokratischen Vorgaben die Haltung der Aufnahme (bzw. der Abweisung) maßgeblich beeinflusst, ist absolut inakzeptabel und kleingeistig.
Es ist offensichtlich, dass die Landesrätin mit der Betreuung der Flüchtlingsagenden überfordert und/oder eindeutig schlecht beraten ist. Mit Defensivhaltung und bürokratischem Zynismus kann dieses komplexe gesellschaftliche Phänomen nicht angegangen werden. Landesrätin Stocker sollte besser nach Oben delegieren, als nach Unten abwälzen (wie wir es derzeit erleben) – und die Flüchtlingsagenda direkt an Landeshauptmann abgeben. Die Zeit ist eindeutig reif dafür.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

In Anbetracht des tragischen Todes des kurdisch-irakischen Flüchtlingsjungen in Bozen, hat die Grüne Landtagsfraktion unten stehende dringende Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese soll den Tatsachenhergang sowie die Verantwortlichkeiten klären. Vor allem gilt es herauszufinden, warum eine Familie mit einem behinderten Kind von den zuständigen Einrichtungen nicht aufgenommen worden ist. Steht dies im Zusammenhang mit den restriktiven Rundschreiben aus dem Jahr 2016, welche die Aufnahme von Menschen verbieten, die humanitären Schutz beantragen? Wird die Landesregierung diese Tragödie nun zum Anlass nehmen, um ihre Flüchtlingspolitik zu überdenken?

INTERROGAZIONE D’ATTUALITÁ
L’ennesimo dramma dell’accoglienza negata
Nella notte tra sabato 7 e domenica 8 ottobre un minore disabile curdo-irakeno è morto dopo aver riportato delle fratture dovute alla caduta a causa di una barriera architettonica e dopo aver passato insieme alla famiglia (genitori con altri 3 fratellini più piccoli) diverse notti all’addiaccio o in sistemazioni precarie, senza avere mai avuto possibilità di accesso alle strutture di accoglienza.
 
Si chiede alla Giunta:

  1. Quando, in che forma e in quali termini la Provincia è venuta a conoscenza del caso di questa famiglia e del minore disabile?
  2. Qual è la ricostruzione dei fatti da parte della Provincia?
  3. Quali e di chi sono le responsabilità politiche e amministrative delle decisioni prese per questo caso specifico, in particolare della non accoglienza in strutture pubbliche?
  4. Perché il minore disabile, i suoi genitori e i fratellini non sono stati accolti, pur risultando tra i soggetti vulnerabili con diritto alla piena accoglienza? La negazione all’accoglienza è stata determinata dalle circolari della Ripartizione politiche sociali della Provincia del 29 settembre e 3 ottobre 2016 sui soggetti vulnerabili?
  5. Se sì, la Provincia ha intenzione di ritirarle?
  6. Non ritiene la Giunta che come indirizzo politico sia da adottare il principio che il soccorso umanitario debba avere la precedenza rispetto a tutti gli aspetti e cavilli burocratici?
  7. Che misure verranno prese ora per la famiglia del minore morto? E per tutti i soggetti vulnerabili ancora esclusi dalle strutture di accoglienza e costretti a dormire al freddo?

 
Bolzano, 9 ottobre 2017
Cons. prov.
 
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

LKW-Stau auf der Brennerautobahn: Protest der Frächter ist begreiflich, aber Belastung der AnwohnerInnen ungleich größer.
Die Südtiroler Frächter und die Handelskammer protestieren unisono gegen den 100-Kilometer-Stau auf der Brennerautobahn, der infolge des Tages der Deutschen Einheit den LKW-Verkehr lahm gelegt hat. Auch die Leitung der A-22 hat die Blockabfertigung auf österreichischer Seite kritisiert, auf Südtiroler Seite sogar mit der Schlussfolgerung, dass es an der Zeit sei, das in Tirol geltende Nachtfahrverbot, das Sonn- und Feiertagsverbot und das sektorale Fahrverbot zu kippen.
Erstaunlich: Noch vor einer Woche, am 29. 9. 2017, hat die Leitung der Brennerautobahn triumphierend kundgetan, dass 2017 Länge und Dauer der Staus über 2 km im Vergleich zu 2016 um 44% abgenommen hätten. Insgesamt also habe der Verkehr zwar spürbar zugenommen, verlaufe aber ungleich flüssiger. Die Lage scheint also besser als die Protestwelle vermuten lässt.
 
Mit Nachdruck verweisen wir auf das eigentliche Problem längs der Brennerautobahn, das im empörten Frächter- und HK-Protest völlig untergeht: Auf die dauernden Schadstoff-Überschreitungen, vor allem von Stickstoffdioxid. Während der zulässige Jahresmittelwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegt, betrug er in Neumarkt 2016 im Jahresmittel 43 und in Schrambach gar 62 Mikrogramm (seit Anfang 2017 gibt es dort bekanntlich keine Messungen mehr). Der Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ist seit 2015 für alle EU-Länder verbindlich, bisher freilich ohne jede Folge. Von Rechts wegen wäre die Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens* gegen Italien überfällig. Denn es ist unerträglich, dass die AnwohnerInnen längs der Brennerachse immer noch einen Großteil der externen Kosten des überbordenden Verkehrs tragen, viel zu geduldig, wie wir meinen. Auch der vor Jahren hörbare Protest von ÄrztInnen und UmweltmedizinerInnen gegen Luft- und Lärmverschmutzung ist längst verhallt.
Es bleibt ein Ärgernis, dass die Brennerachse neben dem starken Quell- und Zielverkehr im eigenen Großraum die stärkstbefahrene Transitachse des Alpenraums ist. Höchste Zeit, die von der Tiroler Landesregierung angekündigte LKW-Obergrenze anzudenken und Instrumente wie die rhetorisch allseits hochgelobte Alpentransitbörse als Verteilungsmechanismus endlich ins Werk zu setzen. Inzwischen ist auch südlich des Brenners die Rola nach Tiroler Vorbild deutlich zu stärken. Ein zügiger Verkehrsgipfel der Euregio, zumal der LH Platter, Rossi und Kompatscher und der Mobilität-Landesrätinnen wäre dringlich.
Insgesamt aber muss, bei allem Respekt vor den Klagen der Frächter, das eigentliche Problem ins Zentrum rücken – die Gesundheit der Menschen an den Transitachsen.
Bozen, 6. 10. 2017
Hans Heiss; Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
*Anmerkung: Der Dachverband für Natur und Umweltschutz hat nun Rekurs beim Verwaltungsgericht Latium gegen das Komitee, das vom Umweltministerium eingesetzt wurde, eingereicht, da dieses bisher untätig blieb. Für mehr Informationen, klicken Sie hier.


Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 “Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte” eröffnet die Chance, endlich klar zwischen Fachexpertise und Politik zu trennen. Bisher nämlich hielt sich letztere immer noch die Möglichkeit offen, gegen die Gutachten von ExpertInnen in der sensiblen Frage von Natur und Umweltschutz zu entscheiden. Die Verwischung der Rollen führte zu einer unklaren Rechtssituation und in Folge zu ständigen Rekursen. Dies hat schlussendlich oft auch den ProjektbetreiberInnen selbst geschadet.
An eklatanten Beispielen mangelt es nicht. Der Bau der Windkraftanlage am Brenner etwa wurde zuerst aufgrund einer negativen UVP verwehrt, dann durch die Landesregierung dennoch genehmigt und schließlich, mittels Gerichtsbeschluss erneut abgelehnt.
Der Umweltbeirat besteht aus acht vom Land ernannten ExpertInnen, und in der Dienststellenkonferenz sind alle betroffenen Landesämter vertreten. Wenn diese Beiräte zum Schluss kommen, dass eine Unternehmung nicht umweltverträglich sei, so gilt es diese Entscheidung zu respektieren.
Die strategische Umweltprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die integrierte Umweltermächtigung sehen im Vorfeld einen Austausch mit den AntragstellerInnen vor, die die Möglichkeit erhalten, die problematischsten Aspekte ihres Projektes zu korrigieren. Überdies kann der Umweltbeirat das Projekt, unter bestimmten Auflagen, gutheißen. Es ist somit garantiert, dass AntragstellerInnen angehört werden und ein positives Gutachten erhalten können, sofern die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.
In Anbetracht dieser Tatsachen ergibt es schlichtweg keinen Sinn, dass die Politik am Ende dieses Prozesses das Urteil der FachexpertInnen in Frage stellen, ignorieren oder gar aufheben kann. Ein Projekt, das mit Umweltschutz unvereinbar ist, bleibt unvereinbar, auch wenn die Landesregierung gegenteilig entscheidet. Wenn die Landesregierung dennoch eine Umsetzung der UVP-negativ bewerteten Projekte anstrebt (etwa aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen), dann muss diese Entscheidung gerechtfertigt und klar argumentiert werden. Es geht nicht an, dass nicht-umweltverträgliche Projekte nachträglich zu verträglichen Projekten werden.
Die Grüne Fraktion schlägt u.a. folgende Änderungen für den Gesetzentwurf Nr. 135 vor:

  • Der Umweltbeirat soll alle drei Jahre und nicht zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode ernannt werden. (Art. 2, Absatz 6). Auf diese Weise bleibt die Unabhängigkeit des Ausschusses gesichert, da nicht jede neue Regierung „ihren eigenen“ Ausschuss zusammenstellen kann. (In allen anderen Regionen Italiens, ist diese dreijährige Dienstdauer bereits durch den „Testo Unico Ambiente“ festgelegt.)
  • Die Bewertung des Umweltbeirates soll für die Landesregierung bindend sein (Art. 20, 23 und 24). Die Landesregierung ist kein technisches Organ und soll keine eigenständige Umweltbewertung vornehmen dürfen.
  • Alternativ dazu soll die Landesregierung dazu verpflichtet werden, die Entscheidung zu rechtfertigen, falls sie den ökonomischen oder gesellschaftlichen Aspekten Vorrang vor Umweltargumenten einräumen will (Art. 20, 23 e 24). Dies würde willkürliche Entscheidungen eingrenzen und Argumente für eine eventuelle Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht liefern.
  • Die öffentliche Debatte, die von der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, soll auch auf die integrierte Umweltermächtigung  (die die Boden-, Wasser-, Luftemissionen bewertet) ausgedehnt werden. Somit könnten alle Interessierten, inklusive der Projektbetreiber, ihre Überlegungen vorbringen. (Art. 28).
  • Die bestehende Möglichkeit, bei der Landesregierung gegen die Entscheidung des technischen Beirates Beschwerde zu erheben, soll abgeschafft werden (Art 43). Gegen eine Entscheidung der Dienststellenkonferenz kann auf jeden Fall beim Verwaltungsgericht rekurriert werden.

 
Bozen, 3.10.2017
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Tagesordnung zum LGE 135/17.
Seit geraumer Zeit behängt die Frage der Schiverbindung zwischen Langtaufers im Obervinschgau und dem Kaunertal in Tirol als länderübergreifendes Verbindungsprojekt. Es geht um Aufstiegsanlagen, die zwischen dem unerschlossenen Langtaufers und dem touristisch bereits stark genutzten Tiroler Kaunertal errichtet werden sollten.
Manche der LangtaufererInnen erhoffen sich von der Verbindung Arbeitsplätze vor Ort; im Kaunertal hingegen zielt man auf Ausweitung des potenten Schigebiets. Zur Abwägung stehen dabei die Vorzüge zusätzlicher Arbeitsplätze im Tourismus auf Südtiroler Seite und somit eine verstärkte Inwertsetzung des wirtschaftlich schwachen Tales, auf der anderen Seite die großflächige Erschließung des bisher weit gehend intakten, durch Naturschönheit beeindruckenden Melagtales aufwärts bis zum Karlesjoch.
Das reizvolle Seitental ist auch Standort unberührter Lebensräume. Sie gingen bei einer Verbauung als Biosphäre für immer verloren. Die Umweltschutzorganisationen haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Langtaufers ein unberührtes Tal ist, dessen Entwicklungspotenzial in einer ganz andere Richtung liegt, nämlich im Aufgreifen von Trends wie „Achtsamkeit, Entschleunigung, Qualität, Regionalität, Back to the roots-Bewusstsein, Natur, Gesundheit u. v. m.“ (Brief der Umweltschutzgruppe Vinschgau an die Mitglieder der Landesregierung vom Oktober 2016).
Der Ansatzpunkt für die BetreiberInnen, die Oberländer Gletscherbahnen AG, ist nicht der Schutz dieser Lebensräume, sondern ein Aufhänger besonderer Art: Sie stützen sich auf die Tatsache, dass gesetzlich zwar grundsätzlich keine neuen Schigebiete ausgewiesen werden können, aber die Erweiterung bestehender Schigebiete und deren Verbindung durchaus möglich ist.
Den Ansatzpunkt im skitechnisch aktuell unerschlossenen Langtaufers bildet ein alter, seit Jahrzehnten still gelegter Schlepplift, auf dessen Bestehen sich die Betreiber zu stützen versuchen. Die virtuelle Existenz der Anlage im Bauleitplan (real existieren nur mehr die Träger) ermöglicht die Ausweisung einer Trasse ab Langtaufers in Richtung Tirol und die Perspektive auf die erhoffte Verbindung. Die in einem ersten Projekt vorgelegte Trassenführung war allerdings so beschaffen, dass damit auf Südtiroler Seite erosionsgefährdete Hänge durchschnitten worden und zugleich natürliche Ressourcen, Habitate und Landschaftsräume schwer in Mitleidenschaft gezogen worden wären.
Dieses 2016 vorgelegte, groß dimensionierte Projekt lehnte denn auch der Umweltbeirat am 16. 2. 2017 in aller Entschiedenheit ab. Er verwies auf die grundsätzliche Problematik des Projektes als eines scheinbar „ergänzenden Eingriffs“, der aber von durchschlagender Wirkung war. Das negative Gutachten wurde unter anderem so begründet:
„Aus landschaftlicher Sicht verändern die geplanten Anlagen den natürlichen und unberührten Charakter des alpinen Landschaftsbildes sowie der sensiblen Ökosysteme unwiederbringlich und sind mit den Zielsetzungen des Schutzes sowie der nachhalteigen Entwicklung der Landschaft nicht vereinbar.“
Nach dieser ersten Abweisung machten sich die Betreiber jedoch unverdrossen an die Ausarbeitung einer weiteren, in ökologischer und landschaftlicher Sicht entschärften Projektvariante. Leider war der Grundmangel damit nicht beseitigt, nämlich, dass die Eingriffe aus landschaftlicher und ökologischer Sicht grundsätzlich nicht tragbar waren. Vorausschauend nahm das Gutachten des Umweltbeirates bereits zu dieser alternativen Trassenvariante Stellung, wobei die negative Grundhaltung beibehalten wurde: Im Gutachten heißt es:
„Die in der Machbarkeit untersuchte Trassenvariante, die vom Weissseejoch über den orographisch rechten Hang der Geländekammer ins Tal führt, ist zwar im Vergleich zur Trasse vom Karlsjoch durch den Talboden mit geringeren Erdbewegungen verbunden. Auch sind weniger Konflikte mit naturkundlich relevanten Lebensräumen zu erwarten. Nachdem jedoch die übrigen Infrastrukturen im wesentlichen gleich bleiben und zudem eine neue Zubringerbahn mit Piste zum Weissseejoch auf österreichischem Gebiet notwendig wird und damit im Bereich des Grates doch signifikante Eingriffe nötig sind, reduziert die Realisierung dieser Variante den Gesamteingriff nicht wesentlich“.
Die Ausrichtung und wohl begründete Bewertung des Umweltbeirates richten also klar gegen das Projekt. Nun liegt es an der Landesregierung, ihre Ankündigung der Vorwahlzeit 2013 wahr zu machen, die Gutachten und Berichte der Beiräte und Kommissionen ernst zu nehmen. Man wollte damals eine deutliche Abgrenzung signalisieren von der Willkürhaltung der Ära Durnwalder, die oft genug klare Sachvorgaben der Ämter durch das Diktat von oben überging.
Das Beispiel Langtaufers steht in dieser Hinsicht als Symbolentscheidung. An ihr kann man ablesen, welche Rolle die fachliche Ebene in den Beschlüssen der Landesregierung einnimmt. Jetzt und in Zukunft.
Daher beauftragt der Landtag die Landesregierung
im Zusammenhang mit dem LGE 135/17 das Ergebnis des Umweltbeirat-Gutachtens Nr.3/2017 betreffend die „Machbarkeitsstudie zum Fachplan für die Aufstiegsanlagen und Skipisten. Skitechnische Verbindung der Skizonen Langtaufers (I) und Kaunertal (A)“ als bindende Entscheidungsgrundlage anzuerkennen und entsprechend das Projekt abzulehnen.
Bozen, 2.10. 2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Über 2 Mio. Ja-Stimmen für die Unabhängigkeit Kataloniens sind ein beeindruckendes Ergebnis. Die rechtliche Legitimation ist brüchig, die demokratische Willensäußerung ist ernst zu nehmen. Mit ihrem Mangel an Verhandlungsbereitschaft und Entgegenkommen und mit dem harten Polizeieinsatz hat die spanische Zentralregierung wohl wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Niemand ist in dieser eskalierten Konfrontation mit zahlreichen verletzten Bürgerinnen und Bürgern siegreich. Im Gegenteil, heute gibt es drei Verliererinnen:

• Die spanische Regierung und vorab Premier Rajoy, dessen Härte, Arroganz und demokratische Kurzsichtigkeit sich nicht nur in Katalonien, sondern auch in Spanien innenpolitisch bitter rächen wird.

• Die katalanische Regionalregierung – sie hat die Abstimmung zwar gegen das Verfassungsgebot und die Polizeigewalt durchgezogen. Es fehlt ihr aber neben der verfassungsrechtlichen Grundlage auch jener wirklich umfassende Konsens und die notwendigen Abwicklungsgarantien, derer eine so grundlegende Entscheidung bedürfte. Das ist inakzeptabel: Denn es handelt sich schließlich nicht um eine Abstimmung über den Flughafen oder Barcelonas Olympiateilnahme, sondern um die historische Zukunft einer Region.

• Die EU hat sich allzu vornehm, ja fast schon feige zurück gehalten, anstatt zumindest ihre Vermittlung anzubieten. Die Kommission und das Parlament hätten sich mit großer Entschiedenheit einschalten müssen, auch vom Ausschuss der Regionen hätte man ein Lebenszeichen erwarten dürfen.
So weisen die Zeichen auch weiter auf Konfrontation, die nicht nur die kommenden Tage und Wochen, sondern auf unabsehbare Zeit hin das Klima vergiften wird.

Die Grünen Südtirols wiederholen ihre Position: Wir stehen den Unabhängigkeitswünschen in Katalonien zwar mit Verständnis für die Begründungen, aber insgesamt skeptisch gegenüber. Sie wäre ein „Sprung ins Dunkle“, der zwar die Eigenstaatlichkeit von Catalunya im Blick hätte, aber von schweren Hypotheken belastet bliebe – und schließlich auch das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht Spaniens völlig verändern würde, wahrscheinlich nicht zum Positiven hin.
Für Südtirol bietet der Fall Katalonien eine eindeutige Lektion: Das Drängen auf Selbstbestimmung bedeutet auch in einer dafür aufgeschlossenen, weltoffenen Region wie Katalonien eine unheilvolle Spaltung mit unabsehbaren Folgen. Ihre Anrufung klingt zwar nach sakrosanktem Völkerrecht, die Umsetzung der Selbstbestimmung ist jedoch politisch, gesellschaftlich und vor allem im Zusammenleben der Menschen ohne grundlegenden Konsens auf allen Ebenen denkbar nachteilig. Wir stehen für Autonomie und Solidarität.

Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 02. 10. 2017

Medienberichten zufolge hat Landesrat Schuler das Umweltinstitut München und Autor Alexander Schiebel wegen Rufschädigung angezeigt.
Unerhört. Und unklug. So beurteilen wir diesen Schritt. Unerhört, weil von den beiden Angezeigten – vielleicht auch drastisch und etwas überzogen, oder nicht jedem Geschmack entsprechend – Kritik an einer Tatsache geäußert wurde, die in Südtirol Realität ist: Der Großteil der Landwirtschaft Südtirols verwendet nun einmal chemisch-synthetische Pestizide. Der Landesrat für Landwirtschaft sollte Garant für die Vielfalt in der Landwirtschaft sein und sich nicht auf eine Seite schlagen – auch wenn es vielleicht politisches Kapital bringt.
Außerdem beweist Schuler, dessen Vermittlerposition wir andernorts durchaus schätzen, hier politische Kurzsichtigkeit. Durch diesen Schritt führt er zu genau jener Polarisierung in der Meinung, die er bisher immer hatte vermeiden wollen. Polarisierung entzweit und ist nicht produktiv.
Schade, dass Arnold Schuler hier auf die Provokationen hereingefallen ist, anstatt sich von ihnen zu Umdenken und Zukunftsweisung inspirieren zu lassen.
 
Bozen, 29.09.2017
 
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Spaniens Regierung kriminalisiert systematisch Befürworter des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien.
Die EU muss endlich vermitteln.
Die Grünen Südtirols stehen den Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien zwar mit Verständnis, aber insgesamt skeptisch gegenüber: Das Ziel einer Selbstbestimmung erscheint aus der Geschichte und Gegenwart von Katalonien heraus begreiflich. Es wäre aber auch ein „Sprung ins Dunkle“, der zwar die Eigenstaatlichkeit von Catalunya im Blick hätte, aber bei näherer Analyse von schweren Hypotheken belastet und von ungewissem Ausgang wäre.
Der spanische Ministerpräsident Rajoy hat mit seinem harten und unnachgiebigen Vorgehen jedoch alles nur Denkbare unternommen, um die Position der Unabhängigkeitsbefürworter zu stärken. ER trägt aus drei Gründen große Verantwortung an der Eskalation des Konflikts, der sich vor dem Referendum am 1. Oktober abzeichnet. Denn Mariano Rajoy

  • weigert sich, über den für die Katalanen ungerechten Finanzausgleich zwischen den Regionen zu verhandeln;
  • kriminalisiert die beeindruckende und wachsende Zahl der Katalanen, die das Recht auf ein demokratisches Votum über die Zukunft ihrer Heimatregion einfordern;
  • verstärkt den Zulauf zur Unabhängigkeit durch massive und bedrohliche Polizeipräsenz, rechtlich problematische Einsätze und stete Durchgriffe.

Angesichts dieser bedrohlichen Frontstellung, die am Sonntag auf einen Konflikt und womöglich auf Gewalttätigkeit zuläuft, ist das Schweigen des EU-Parlaments und der Kommission in Brüssel vollkommen unverständlich. Zwar sind Initiativen wie jene von 48 EU-Abgeordneten aus sechs Fraktionen, die sich in einem Schreiben an Rajoy für Verhandlungen ausgesprochen haben, erfreulich, blieben aber letztlich Einzelaktionen.
Die EU muss sich endlich dafür engagieren, den Konflikt abzuschwächen. Sie sollte die spanische Regierung davon überzeugen, den Katalanen entgegen zu kommen und ihr empörend präpotentes Vorgehen zu ändern.
Umgekehrt sollte Brüssel der katalanischen Führung vermitteln, dass eine Trennung von Spanien aktuell nicht durchsetzbar ist. Falls sich die EU nicht wirkungsvoll einschaltet, verzichtet sie auf ihre notwendige Vermittlerrolle und untergräbt die eigene Legitimation: Wie sollte sie als Friedensmacht glaubwürdig sein, wenn sie nicht einmal in der Lage ist, zwischen ihren eigenen Bürgern, zwischen Regionen und Zentralstaaten zu vermitteln? Auch der kommende EU-Gipfel in Tallinn muss hier ein klares Zeichen setzen – aber dann wäre es vielleicht schon zu spät.
Bozen, 27.09.2017
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der heutige Welttag des Tourismus steht im Zeichen eines europäischen Hochs, das Italien, Spanien und Griechenland, aber auch Zentraleuropa blendende Gästezahlen und Erfolge beschert. Auch in Südtirol läuft die Entwicklung auf Rekordkurs, der sich vorab der aktuellen Hochkonjunktur und dem politisch sicheren Reiseziel Südtirol verdankt. Erlöse, Arbeitsplätze und Investitionen halten in vielen Betrieben auf einem Allzeit-Hoch, getragen von oft exzellenter Qualität der Unternehmen, die sich im Urlaub auf dem Bauernhof ebenso wie in Fünfsterne-Betrieben findet. Drei große Fragezeichen trüben allerdings die Südtiroler Entwicklung

  • Der Bettenzuwachs ist hoch und laut ASTAT in einem Jahr von 220.595 (2016) auf 222.605 (2017) angestiegen, sodass ein Überhang an Betten, wenn nicht eine „Bettenblase“ droht. Der explosive Zuwachs führt zu Überkapazitäten und drängt vor allem kleine Familienbetriebe zunehmend an den Rand.
  • Die Branche sucht händeringend nach Arbeitskräften, die sich im Lande selbst aber kaum mehr finden lassen. Der Arbeitskräftemangel in nahezu allen Wirtschaftsbranchen verpflichtet auch den Tourismus dringend zum Stopp weiterer Expansion.
  • Südtirols Umwelt und Lebensqualität leiden spürbar unter dem sprunghaften Wachstum: Die individuelle Verkehrslawine ist auch ob des Tourismus erschreckend, zumal an Transit- und Passstraßen; der Bodenverbrauch durch neue Hotels und große Außenflächen (Viersterne 2016: 443; 2017: bisher 464), auch durch neue Aufstiegsanlagen enorm; die Kosten der Lebenshaltung steigen auch durch den touristischen Preisauftrieb.

Kein Wunder daher, dass in Südtirol 21,6% von 100 Personen eine Abwertung der Landschaft durch den Tourismus befürchten (so berichtet ASTAT). Das ist mit dem Trentino der höchste Wert in allen italienischen Regionen und Provinzen (Mittelwert: 15,7%), sodass Bürgerinnen und Bürger zunehmend deutlich machen, dass es auch für sie zu viel ist.

Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete

Bozen, 27. 09. 2017