Die Grüne Fraktion hat sich den 40. Jahrestag der Zweisprachigkeitsprüfung zum Anlass genommen, um folgenden Beschlussantrag dem Landtag vorzulegen.
Uns erscheint es widersprüchlich, dass diejenigen, welche die Oberschule und Universität in zwei verschiedenen Sprachen besuchen, (z.B. italienischsprachige Oberschule und anschließend  Studium in Deutschland) automatisch den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten, die Studierenden der Uni Bozen hingegen von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind. Diese besuchen drei bzw. fünf Jahre Vorlesungen auf Deutsch Italienisch und English und bilden sich in einem mehrsprachigen Ambiente aus.
 

Beschlussantrag

Die dreisprachige Universität verdient den Zweisprachigkeitsnachweis

Auf den 9. November 2017 fällt der 40. Jahrtag der Einführung der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. Seit seiner Einführung wurde dieses Instrument des öfteren reformiert, vor allem im Hinblick auf eine kommunikativen Ansatz im Prüfungsmodus. Zudem wurden neue Zugänge eröffnet, um das Attest für die Zweisprachigkeit zu erwerben.
Eine dieser Möglichkeiten ist die Europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Instituten vergeben wird, etwa durch das Goethe-Institut oder den TestDaF für das Deutsche, das CELI (der Universität Perugia) oder das CILS (der Universität Siena) für das Italienische. Immer mehr Personen folgen diesem Weg: Nach einer ASTAT-Untersuchung stehen im Jahr 2016 den 2845 Personen, die die Zweisprachigkeit über die traditionelle Landesprüfung erwerben konnten, 1998 Personen gegenüber, die dasselbe Attest über den Weg europäischer Zertifizierung erreicht haben.
Eine weitere Alternative, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben, bietet sich all jenen, die eine italienische Oberschule abgeschlossen und an einer deutschsprachigen Universität bzw. in umgekehrter Weise den Abschluss erzielt haben.
In paradoxer Weise wurde dem Abschluss an der dreisprachigen Universität Bozen jedoch kein gleicher Stellenwert zuerkannt, sodass er nicht automatisch den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises zur Folge hat.
Dieser Ausschließung scheint die absurde Logik zugrunde zu liegen, dass der Besuch zweier getrennter einsprachiger Studiengänge zwar die Zweisprachigkeit garantiere, während der Besuch einer mehrsprachigen Universität über fünf Jahre, verbunden mit dem Besuch von Vorlesungen und dem Ablegen von Prüfungen in deutscher wie in Italienischer Sprache, in einer völlig mehrsprachigen Umgebung, nicht dasselbe Ergebnis gewährleistet. Dem scheint eine völlige Missachtung des dreisprachigen Charakters unserer Universität zugrunde zu liegen.
Dagegen ist es notwendig, den Wert der Mehrsprachigkeit, wie ihn die Universität Bozen vermittelt, zu verteidigen, verkörpert sie doch ihren wichtigsten “Identitäts- und Qualitätsnachweis”, auch im internationalen Vergleich.
Diese offene Frage betrifft zudem nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana”, wie auch das integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.
 

Aus diesen Gründen verpflichtet

Der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle nur denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um auf dem Weg notwendiger rechtlicher Abänderungen zu erreichen, dass die Erlangung eines Abschlusses an der Freien Universität Bozen den automatischen Erwerb des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises nach sich zieht. Dies aber unter der Bedingung, dass der Studiengang eine gewisse Zahl von Prüfungen in den unterschiedlichen Sprachen vorsieht, die für den Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich sind.
  2. Die Möglichkeit zu überprüfen, ob ein automatischer Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises für all jene vorgesehen werden könnte, die den Studiengang an der Landesfachhochschule “Claudiana” erfolgreich abschließen oder das Integrierte Studium der Rechtswissenschaften an der Universität >Innsbruck absolvieren.
  3. Mit den Spitzen der Freien Universität Bozen und der Landesfachhochschule „Claudiana“ wie auch mit den Verantwortlichen des integrierten Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, um das Niveau der Zweisprachigkeitskompetenzen der Studierenden am Ende ihres Studiengangs ständig anzuheben.

Bozen, 9. November 2017
Gez. L.Abg.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Im Grunde ging es um eines: Fleisch, das in öffentlichen Einrichtungen insbesondere Mensen in Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten angeboten wird, soll mit Herkunftsort in der Speisekarte angeführt werden. Warum ist das wichtig? Ein verschwindend kleiner Teil des Fleisches, der bei uns auf den Tellern landet, kommt von Südtiroler Bauernbetrieben. Der Großteil stammt aus Massentierhaltungen aus der Poebene, Deutschland, Polen und den Niederlanden. „Immer mehr VerbraucherInnen lehnen Massentierhaltungen entschieden ab. Denen sollte man entgegen kommen. Wir haben das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, woher das Fleisch stammt“, erklärt Brigitte Foppa. Ziel des Antrags ist neben Transparenz auch die Sensibilisierung.
Spannend dann die Polemik danach. „Immer seid ihr so schlimm gegen Fleisch“, „Ihr macht der Gastronomie einen Bärendienst“, „Könnt ihr nicht rechnen, grüne Zahlen sind dunkelrote Zahlen“. So und ähnlich tönte es aus den Reihen von Freiheitlichen und SVP (nur Maria Hochgruber Kuenzer hob sich von diesem Chor ab). Man kommt nicht umhin sich zu fragen, wer hier nicht rechnen und wer hier nicht lesen kann. Der Antrag fordert Etikettierung. Fleisch in den Supermärkten wird nach Herkunftsort gekennzeichnet. Dies sollten auch die öffentlichen Mensen tun.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Bozen, 09. 11. 2017
 
Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Die SVP-PD-Mehrheit hat heute den Beschlussantrag der Grünen abgelehnt, der sich mit der Verlängerung der Startbahn des Flughafens befasste. Wir hatten darin vorgeschlagen, die Möglichkeit der Verlängerung von 1292 m auf 1432 m aus dem Bauleitplan (BLP) von Leifers zu löschen. Diese war 2013 von der ehemaligen Durnwalder Regierung so eingetragen worden. Die Forderung nach Streichung war auch von der Gemeinde Leifers selbst erhoben worden.
Die Ablehnung unseres Beschlussantrags ist unverständlich. LH Kompatscher hat in seinem Beitrag zum Beschlussantrag bestätigt, dass die Landesregierung niemals eine Verlängerung zulassen würde, auch um dem Ergebnis der Volksbefragung Rechnung zu tragen.
Das ist schätzenswert – nur sollte logisch sein, dass man dann auch den Bauleitplan anpasst. Die einzige Erklärung für diese Weigerung ist, dass eine derartige Abänderung die bereits schleppende Übergabe an Private zusätzlich schwächen könnte. Offensichtlich wissen die UnternehmerInnen um die Schwierigkeiten des Flughafens, der ja nie funktioniert hat und nie funktionieren wird. Entsprechend hat LH Kompatscher von der Schwierigkeit der Vergabe gesprochen und auch nicht ausgeschlossen, dass sie womöglich ins Leere münden könnte.
Auf diese Weise zeigt sich die Flughafenpropaganda der letzten Monate in einem anderen Licht: Man las von internationalen und europäischen Investoren, die Interesse am Bozner Flughafen hätten. In Wirklichkeit aber haben sich nur drei lokale Unternehmen interessiert, deren Kapazität und Solidität noch zu überprüfen sei, wie der LH heute bestätigte.
Zusammenfassend: die Ablehnung eines vernünftigen Vorschlags spiegelt die schwache Stellung des Flughafens wider: kaum jemand hat Interesse an einem solchen „Geschäft“. Die Landesregierung täte daher gut daran, den Illusionen, irgendwelche fantastischen Privatinvestoren würden sich um den Flughafen reißen, entgegenzutreten – und auf die drastische Verkleinerung dieser überflüssigen Infrastruktur hinzuarbeiten. Seit jeher der einzig sinnvolle Plan B sollte endlich Plan A werden.
Bozen, 08.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
 

Einige Wochen sind seit dem Unglück des kurdischen Flüchtlingsbuben Adan vergangen, nun bringt die Grüne Fraktion das Thema erstmalig wieder in den Landtag. Leider lässt sich die Landesrätin nicht zu Klärung der Fakten bewegen. Bleibt wohl nur mehr der bereits eingeleitete Rechtsweg, um endlich zu den notwendigen Klärungen zu gelangen, die die Politik nicht anstreben möchte.
Mit der heutigen Fragestunde im Landtag hätte sich der LRin Stocker erneut die Chance geboten, im Falle Adans endlich Klartext zu reden. Warum wurde die Familie nicht aufgenommen? Was hat in den internen Strukturen der Verwaltung nicht funktioniert? Es wäre eine Gelegenheit gewesen, Fehler offen zu benennen und Mängel anzusprechen. Nichts davon ist leider eingetroffen. Kein Wort der Selbstkritik, keine Klärung der Rechtsnormen und –prozeduren, bzw. Verantwortlichkeiten, welche zur Nichtaufnahme dieser Familie in den öffentlichen Strukturen geführt haben. In ihrer kurzen Beantwortung wiederholte die LRin lediglich die Aussagen der Pressekonferenz vom 10. Oktober. Somit hat sie einfach die „offizielle Version“ der Geschehnisse zementiert, die bereits unmittelbar danach scharf in Frage gestellt worden war.
In Anbetracht dieser kalten und bürokratischen Positionierung, hakte der Landtagsabgeordnete Dello Sbarba mit einer weiteren Frage nach, in der er wissen wollte, ob der LRin denn mittlerweile bekannt sei, dass von Seiten der Beauftragten des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge eine Email vorliegt, in der diese ausdrücklich um die Aufnahme der Familie gebeten hatte. Und zwar bereits am 4. Oktober, drei Tage bevor der Junge tragisch ums Leben gekommen ist – und eine Woche vor der besagten Pressekonferenz des 10. Oktobers, in der die LRin erklärt hatte, es hätte keine offiziellen Anfragen für Unterbringung seitens der Familie gegeben. Neben dieser offiziellen Anfrage um Unterbringung erinnerte die Verantwortliche in der genannten Email auch daran, dass Adan an diesem Tag vom Krankenhaus entlassen werde und die Familie noch keinen Schlafpatz habe. In der beigelegten Entlassungsbescheinigung stand schwarz auf weiß, dass der Junge sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet: “la patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”.
Dello Sbarba fragte nach, ob die LR denn wisse, dass es diese Email gäbe, ob das Land darauf geantwortet habe und weitere Details. Die LRin wich erneut aus, und meinte nur, dass diesen Informationen gerade nachgegangen werde und etwaige Neuigkeiten dann kommuniziert werden würden.
Wir Grünen finden diese Art und Weise auf Fragen zu reagieren inakzeptabel. Das Land hat die Pflicht die Karten auf den Tisch zu legen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um hier Klarheit zu schaffen, sowohl von politischer als auch von administrativer Seite.
Es ist untragbar, dass trotz allem was passiert ist, hier eine Mauer des Schweigens aufgebaut wird.
Hoffen wir, dass die laufende Ermittlung nun die notwendige Klärung in die Wege leitet.
Bozen, 07.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Brigitte Foppa

Zugausfälle auf der Brennerstrecke: RFI strapaziert Geduld der Pendler ohne Vorwarnung.
Heute am Morgen sind im Eisacktal die Frühzüge von und in Richtung Brenner ohne jede Vorwarnung ausgefallen: So wurden die Züge ab Brixen Richtung Meran (6.23 Uhr) und Richtung Brenner (6.35 Uhr) kurzerhand gestrichen, was den PendlerInnen ohne jede Erklärung über die Gründe mit blecherner Automatenstimme mitgeteilt wurde. Erst die Schalterbeamtin am Bhf. Brixen erklärte den bereits um 6.00 Uhr morgens zu Dutzenden angetretenen PendlerInnen, dass wegen der Gleisarbeiten auf der Brennerbahn die Strecke erst zu spät frei gegeben worden sei. Bei allem Verständnis für die notwendige Instandhaltung sind solche Aktionen in dieser Kurzfristigkeit nicht hinnehmbar und in die übliche Nicht-Kommunikation völlig inakzeptabel. Die Abteilung Mobilität des Landes wird ersucht, nicht nur eine entschiedene Rüge zu erteilen, sondern auch die entsprechenden Abzüge an den Dienstverträgen anzuwenden, um solche Zwischenfälle künftig zu vermeiden.
Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.
Bozen, 25. 10. 2017

Resultat der Referenden in den Regionen Venetien und der Lombardei: Starkes demokratisches Votum, mit zwiespältigem Resultat.
Der Ausgang der Autonomie-Referenden in der Lombardei und in Venetien hat mit einer starken Wahlbeteiligung von nahe 39% in der Lombardei und knapp 60% in Venetien geendet. Dies sind für das Veneto beeindruckende, für die Lombardei beachtliche Ergebnisse, die in zwei Richtungen weisen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit gegenüber Rom deutlich ausgeprägt und in jedem Fall ernst zu nehmen ist.

  • Nicht das Modell einer Sezession nach katalanischem Beispiel, sondern mehr Autonomie, Zuständigkeiten und finanzielle Mittel sind erklärtermaßen das mittelfristige Ziel der Referendums-Promotoren. Nach dem zentralistischen Verfassungsreferendum von Ende 2016 hat sich der Wind gedreht, ein neues Modell des Föderalismus steht wieder auf der Tagesordnung und findet breite Akzeptanz, was aus Südtiroler Sicht zu begrüßen ist. Dagegen sind Selbstbestimmung und Abspaltung auch in der Lega Nord kein Thema mehr, was die Euphorie ihrer Südtiroler Sezessions-Befürworter deutlich dämpfen sollte. Die Soft-Strategie in der Lombardei und im Veneto ist auch die Folge des Blicks auf Katalonien, wo der Separatismus nicht nur an der brutalen Sturheit und Härte Madrids, sondern auch an der eigenen Kompromisslosigkeit zu scheitern droht.
  • So begrüßenswert ein neuer Anlauf für einen reformorientierten und solidarischen Föderalismus auch ist, so sind Illusionen über die dahinter liegende strategische Grundhaltung der Lega Nord fehl am Platze. Das Referendum bedeutet auch den Versuch, die Solidarität mit anderen Regionen, zumal des Südens, schrittweise aufzukündigen und eine Politik des „Lombardo-Veneto first!“ auszurufen. In der bald anlaufenden Kampagne zu den Parlamentswahlen werden die vorerst maßvollen Töne von Maroni und Zaia bald auch von „Roma-Ladrona-“-und Anti-Migrations-Parolen übertönt werden.

Daher ist aus Südtiroler Seite der durch die Referenden vorgezeichnete und durch die Verfassung ermöglichte Weg zu mehr Autonomie begrüßenswert, aber zugleich ist Vorsicht vor der Kehrseite der Lega-Politik mehr als angebracht.
Bozen, 23. 10. 2017
Brigitte Foppa und Tobe Planer, Vorsitzende
Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

Am morgigen Donnerstag, 19.10.2017 wird im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats unser Gesetzentwurf Nr.34 behandelt, der das leidige Thema der Wahlwerbung der Vereine und Verbände aufgreift.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf war im Ausschuss unerwarteterweise [durch die Stimme der OppositionsvertreterInnen und Walter Kaswalders] zur Artikeldebatte zugelassen worden. Danach war die Behandlung ausgesetzt worden und ist somit morgen wieder auf der Tagesordnung.
Die Debatte findet zu einem sehr passenden Zeitpunkt statt, hat doch der Südtiroler Bauernbund „seine“ Kandidaten-Suche für 2018 mit einer Art Vorwahlen institutionalisiert. Der Bauernbund weiß bestens, dass laut Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr.7 „allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien“ untersagt ist.
Das Gesetz spricht klare Worte. Da es bedauerlicherweise keine Sanktionen vorsieht, wird es in Südtirol seit vielen Jahren unbekümmert verletzt. Die Oppositionsparteien haben zu Recht immer wieder auf die demokratische Verzerrung verwiesen, die durch diesen verbreiteten Gesetzesbruch entsteht. Auch die Tatsache, dass sich etwa der Bauernbund neuerdings den Nicht-SVP-Kandidaten öffnet, ändert nichts am Grundproblem. Der Freiheitliche Parteiobmann hat dies leider nicht erkannt. Durch seine angekündigte Kandidatur bietet er eine pseudopluralistische Legitimation für diesen Abusus, ein blaues Feigenblatt für etwas, das auch seine Partei immer angeprangert hatte.
Gerade ein Jahr vor der Wahl ist es wichtig, Klarheit und Ordnung in diese Materie zu bringen. Das kann morgen im Gesetzgebungsausschuss erfolgen. Es wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit bei den Wahlen in unserem Land.
Die Details des Gesetzentwurfs:

  • Das Verbot der Wahlwerbung für Vereine, Verbände und Gewerkschaften wird von den Regionalratswahlen auf die Gemeinderatswahlen ausgedehnt
  • Als Sanktion für Übertretungen wird eine Strafzahlung im Ausmaß von 50% des im Vorjahr erhaltenen Beitrages vorgesehen
  • (Alternative zum Vorschlag der Sanktionen): Alle Vereine, Verbände und Gewerkschaften werden verpflichtet, etwaige Werbetätigkeiten für Parteien bzw. KandidatInnen zu melden.
  • Jede Werbetätigkeit der Vereine, Verbände und Gewerkschaften für Parteien oder KandidatInnen wird auf der Homepage des Regionalrates veröffentlicht.

 
18.10.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
 

Die Grünen setzen sich bereits seit vielen Jahren gegen den Impfzwang, also für das Selbstbestimmungsrecht der Familien ein. Teilweise persönlich durch die eigenen Kinder von der restriktiven Gesetzteslage betroffen, ist es uns ein Anliegen, dass in der Impffrage nicht auf Zwang, sondern auf Sensibilisierung gesetzt wird.

 
Grundlegen für unsere Haltung sind folgende Zweifen und Überlegungen.
 

  1. Kann der Staat wirklich besser als gut informierte Eltern darüber entscheiden, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht?
  2. Geht der Staat nicht zu weit, wenn er bestimmt, welche Krankheiten den Kindern zuzumuten sind und welche nicht?
  3. Führt die Impfverpflichtung tatsächlich zu einer höheren Impfrate?
  4. Besteht nicht die Gefahr, dass als Folge des gesetzlichen Zwangs mehr Eltern auf die Seite fundamentalistischer Impfgegner getrieben werden?
  5. Wäre Sensibilisierung also nicht die bessere Lösung als erzwungene Impfpflicht?
  6. Muss Italien wirklich eines jener wenigen EU-Länder sein, das auf Zwang statt Aufklärung setzt und gleich 10 Impfungen vorschreiben will?
  7. Kann man noch von einer angemessen Aktion reden, wenn nicht geimpften Kindern plötzlich der Kindergartenbesuch verwehrt wird?
  8. Steht es nicht im Widerspruch zum Aufgabenprofil der ErzieherInnen in Kindergarten und KiTa, wenn sie Sanitätsmaßnahmen vollstrecken müssen?
  9. Krankheit von Kindern kann Abwesenheit der Eltern vom Arbeitsplatz bedeuten. Könnte es sein, dass man mit Impfpflicht womöglich dem unerwünschten „Fehlen wegen Krankheitsfall des Kindes“ entgegentreten will?
  10. Ist es denn sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr lernen mit Schwäche, Beeinträchtigung und Krankheit umzugehen?Eine Gesellschaft, die dies auf Dauer verlernt, schafft sich neue Abhängigkeiten und eine neue Verdrängungsmentalität gegenüber Krankheit und Tod.

 
Dennoch wollen wir gewisse Fakten nicht aus den Augen verlieren:

  • Impfen kann vor bestimmten Krankheiten schützen
  • Grundlage sind jedoch Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfähigkeit des/des Einzelnen
  • Die 10 Impfungen differenzieren nicht zwischen gefährlichen und weniger gefährlichen Krankheiten
  • Nicht geimpfte Kinder sind keine Gefahr für geimpfte.
  • In Deutschland, der Schweiz, Dänemark, Finnland, Estland, Griechenland, Irland, Litauen und Österreich gibt es derzeit keine gesetzlich verankerte Impfpflicht, nur Impfempfehlungen
  • Italien weist trotz Impfpflicht bei diversen Krankheiten durchgehend niedrigere Impfraten auf als Deutschland.
  • Sensibilisieren wirkt besser als Zwang

 
Was passiert dazu im Landtag?

Die Verschiebungen bei der Nationalratswahl in Österreich haben den erwarteten Umbruch noch übertroffen: Die Liste Kurz (vormals ÖVP) ist mit einem Ego-Wahlkampf durchmarschiert, die FPÖ sich zu alter Haider-Größe aufgeschwungen, die SPÖ hat sich dank starken Finales und Kern-Kompetenz besser behauptet als erwartet. Mit der Liste Pilz rückt eine neue, linkspopulistische Bewegung in den Nationalrat ein und bei den Grünen ist der absehbare Rückgang in ein Debakel gemündet – ihnen droht der Auszug aus dem Nationalrat. Die Neos hingegen sind als neue Kraft gestärkt worden. Nun steht in Österreich aller Voraussicht nach eine schwarz – pardon – türkis-blaue Regierung bevor, deren Auftreten nicht nur die Republik verändern könnte, sondern auch die europäische Politik beeindrucken wird. Absehbar ist eine Regierung Kurz, in der die Position des Kanzlers gestärkt wird, auch im Versuch, sich parlamentarische rund demokratischer Kontrolle zu entziehen und durchzuregieren – in einer Mischung von Macron und Orban light. Sozialabbau, Härte gegen MigrantInnen und Asylbewerbende werden zunehmen, getarnt als Entbürokratisierung und soziale Treffsicherheit. Wettbewerb und Deregulierung werden gestärkt, verbunden mit Steuersenkungen. In dieser Situation wäre die Stimme der Grünen umso wichtiger. Ihre Position von Klimaschutz, Humanität und sozialer Gerechtigkeit neben der SPÖ bitter notwendig. Ihre bedauernswerte Niederlage hat mehrere Gründe, die nur z. T. hausgemacht sind: Die Grünen haben sich in der Kampagne für Van Der Bellen verausgabt, dabei interne Konflikte nicht zeitgerecht bereinigt. Der gekränkte Abgang von Peter Pilz hat die Grünen geschwächt und demotiviert. Der engagierte, von Fairness und Würde getragene Wahlkampf von Ulrike Lunacek ist im Dreikampf Kurz-Kern-Strache leider an den Rand gedrängt worden. Auch aus Sicht der Notwendigkeit einer „weiblicheren“ Art von Politik ist diese Nationalratswahl eine Katastrophe, ablesbar auch am Grünen Ergebnis. Aber das Comeback der Grünen ist sicher: Die Leihstimmen an die SPÖ werden zurückkehren, ihre notwendige Neuaufstellung wird durch starke Präsenz im Ländern und Gemeinden erleichtert. Für Südtirol ist absehbar, dass die SVP im Windschatten den Trends der „Schutzmacht“ in Teilen folgen wird: Ein Zug nach Mitte-Rechts ist bereits jetzt unverkennbar, wirtschaftsliberale Positionen gewinnen seit geraumer Zeit an Zugkraft, der Kurs gegen Flüchtlinge und AsylbewerberInnen bedarf keines Kommentars. Zusammen mit Freiheitlichen, STF und Bürgerunion ist die SVP Teil einer Südtiroler Parteienlandschaft, die immer mehr im Zeichen von Mitte-Rechts steht; wie auch auf italienischer Seite feststellbar. Unverständlich daher, dass SVP-Arbeitnehmerchef Renzler den Sieg von Kurz begrüßt, der einer der Treiber des Rechtsrucks ist; Obmann Philipp Achammers Nähe zu Kurz ist ohnehin bekannt. Für soziale und ökologische Politik in Südtirol eröffnet sich unter diesen Umständen neue und gestärkte Verantwortung: Für unsere grünen, humanitären und sozialdemokratischen Positionen gibt es mehr denn je Notwendigkeit und Manövrierraum. Und wir können beruhigen: Ein Spalt-Pilz ist bei uns Grünen kein Thema, vielmehr schafft das Grüne Ergebnis in Österreich neue Motivation und Verantwortung.

Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Tobias Planer

Bozen, 16. 10. 2017