Ist die Türkei noch zu „retten“? Ein Testfall für die EU und den Westen

Freitag, 9. Juni 2017, 18.30 Uhr
Vortrag und Diskussion im Jona (Crispistraße 38, Bozen)

Die Regierung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan hat sich nach einem Schub der Modernisierung und Öffnung ab 2012 gezielt in Richtung eines autoritären Staates bewegt. Der gescheiterte Putsch von Juli 2016 und das Referendum über die künftige Verfassung im April 2017 haben die Türkei unter massivem Druck Erdoğans in kurzer Frist zu einem autoritären Staat umgebildet. Die Folgen für Demokratie, Menschen- und Grundrechte und Minderheiten sind im Lande selbst bestürzend, aber auch für das Verhältnis zur EU bedeutet die autoritäre Wende einen tiefen Bruch.
Wohin steuert die Türkei, welche Abhängigkeiten und Bindungen bestehen mit der EU, welche Chancen gibt es noch für eine demokratische Wende zum Besseren? Welche Rolle spielt die Figur Erdoğans im größeren Kontext autoritärer und populistischer Führer?
Oktavia Brugger, langjährige Rom-Korrespondentin der RAI, Sender Bozen, hat lange in Istanbul gelebt und ist eine exzellente Kennerin der türkischen Verhältnisse. Sie wird einen ebenso informativen wie engagierten Überblick über die Lage geben und auf Fragen und Diskussionsbeiträge antworten.

Ein neues Museumsgesetz für Südtirol ist nach bald 30 Jahren überfällig. Seit 1988, dem Zeitpunkt der Verabschiedung des bisher gültigen Gesetzes, hat sich der Bereich Museen in ganz Europa rapide weiter entwickelt. Auch in Südtirol erfuhr die Museumslandschaft eine sprunghafte Ausweitung ihres quantitativen und qualitativen Angebots, erst recht der Besucherzahlen.
1, 5 Millionen BesucherInnen (davon ca. 800.000 in den Landesmuseen) bestehen zum erheblichen Teil aus Gästen, aber auch aus Südtiroler BürgerInnen, denen Museen neben Bildung, Information und Freizeitspaß Anlass zu Stolz und Identifikation geben. Museen schaffen für Südtirol einen kulturellen und ökonomischen Mehrwert, der den personellen und finanziellen Einsatz der öffentlichen Hände mehr als rechtfertigt. Mit 62 fest angestellten Mitarbeitenden, ca. 150 saisonal Angestellten in bald zehn Landesmuseen und einem Jahresbudget von ca. 5 Mio. € an Beiträgen für alle Museen im Lande sowie ca. 6 Millionen Euro Personalkosten rechnet der Aufwand für Museen zu den lukrativsten Investments der öffentlichen Hand. Denn den finanziellen Aufwendungen stehen beträchtliche Einnahmen gegenüber, vor allem aber ehrenamtliche Eigenleistungen, die Bestand und Blüte der 47, nicht vom Land geführten kleineren Museen ermöglichen.
Was in den Museen möglich wäre…
Museen in Südtirol verdienen umso mehr Unterstützung, da ihre Tätigkeit und Einsatz im Vergleich zur Nachbarprovinz, dem Trentino, mit weit weniger Ressourcen und Geldaufwand erfolgt. Dort gibt es doppelt so viele hauptamtliche Beschäftigte, dort liegt das Budget des gesamten Bereiches gleichfalls auf doppelter Höhe, während die Besucherzahlen trotz der musealen Leuchttürme wie MART oder MUSE nur knapp den Südtiroler Anteil erreichen. Zukunfts-Dividende, die in diesem Bereich anreifen könnte.
Wir haben daher einen Entwurf erwartet, der Vertrauen in die enormen Chancen stärkt, die den Museen und Sammlungen in Südtirol innewohnen, in die Vermittlungskraft ihres Bildungsangebots, in die kreativen Leuchtspuren, mit denen exzellente Präsentationen BesucherInnen und Region anregen und erhellen. Einen Entwurf, der Autonomien und Handlungsstärke der Museen ertüchtigt und nicht zuletzt gezielt auf neue Segmente von Besuchern, wie SeniorInnen und MigrantInnen setzt.
… und was vorgesehen ist.
Der erste Eindruck ist jener eines knappen bis schütteren Textes, der sich einer inhaltlichen und strategischen Neuorientierung bzw. einer deutlichen Richtungnahme verschließt. Dieser Eindruck verbleibt auch nach der Bearbeitung des Entwurfes im Gesetzgebungsausschuss, welche einen praktisch unveränderten Text ins Plenum entlässt. Dieser wird der Vielfalt des Museumsbereichs nicht gerecht, sondern zeugt eher von ängstlicher Vorsicht.

  • Die beiden ersten Artikel legen die Definitionen und Ziele fest. Entgegen der Beschreibung im Titel des Gesetzes, das von „Museen und Sammlungen“ spricht, wird im Artikel 1 die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen nicht getroffen.
  • Unter den Zielen in Artikel 2 vermissen wir die pointierte Betonung der Forschungstätigkeit – die auf den Anteil der Bildung im lebensbegleitenden Lernen beschränkt wird, in Wirklichkeit aber einen eigenen Punkt verdienen würde.
  • Dasselbe gilt für die Kulturvermittlung, die als „qualitativ hochwertig“ definiert und als eigener Punkt im Gesetz festgelegt werden sollte, samt den dafür notwendigen Kriterien, Voraussetzungen und Maßnahmen.
  • In der Beschreibung der Aufgaben wäre eine deutlichere Zukunftsorientierung wünschenswert, etwa in der Nennung von kultureller Öffnung, sprachgruppenübergreifender Arbeitsweise oder mit der klaren Zielgruppenfestlegung, etwa auf bildungsungewohnte Milieus oder SeniorInnen.
  • Organisationsstruktur, Finanzierung und Personalregelung des Betriebes Landesmuseen: Der 2004, weniger aus funktionalen denn aus Gründen der politischen Personalunterbringung heraus geschaffene Betrieb wird zementiert und zentralisiert. Wir beobachten die „Hierarchisierung nach oben“ leider zunehmend in den Organisationsentscheidungen der Landesregierung (siehe Sanitätsreform oder die Diskussionen um das neue Führungskräftegesetz der Landesregierung). Gerade bei Museen schiene es wichtig, betriebliche Notwendigkeiten in Entscheidungsautarchie zu belassen.
  • Problematische Aspekte birgt der Personalartikel (Art.7). Es wurde letzthin, auch von unserer Seite, immer wieder auf den hohen Prekariatsanteil unter den Arbeitenden hingewiesen. Laut ASTAT-Bericht 2014 arbeiten in den Südtiroler Museen nur 14,5% mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies ist auf den saisonalen Betrieb vieler Museen zurückzuführen. Der Ansatz des LGE ist es, nun vermehrt Personal mit privatrechtlichen Verträgen einzustellen. Das ermöglicht mehr Flexibilität und praktische Umsetzbarkeit, führt aber auch zu unterschiedlichen Vertragsbedingungen innerhalb der Belegschaft.
  • Im dritten Abschnitt geht es um die Privatmuseen, deren „museumspolitische Ausrichtung“ (womit, wie aus der Antwort auf eine Nachfrage hervorging, die Finanzierungsentscheidungen gemeint sein dürften) künftig von einem Museumsbeirat gelenkt wird. Uns erschiene es wichtig, dass dieses Gremium nicht im vorgesehenen Ausmaß in Abhängigkeit von der Landesregierung stehen würde. Auch müssten Privatmuseen mit Finanzierungssicherheit rechnen können, dem Ermessensspielraum der Landesregierung sind, im Sinne von Vielfalt und Subsidiarität, engere Grenzen zu stecken. Große Zweifel bleiben auch angesichts des akuten Finanz-Engpasses, in dem sich die Privaten angesichts unvorhergesehener und nicht angekündigter Kürzungen befinden.

Grüne Gegengewichte
Wir Grüne haben versucht, in den Text des Gesetzes einige Öffnungen zu schreiben. Unsere über 20 Vorschläge von Abänderungsanträgen zielen darauf:

  • Museen und Sammlungen klarer voneinander abzuheben;
  • Ziele klarer zu definieren und die Zielgruppen stärker in den Blick zu nehmen;
  • Den Forschungsauftrag der Museen und deren Möglichkeiten im Zusammenhang mit anderen Einrichtungen stärker zu gewichten;
  • Den Vermittlungsauftrag von Museen stärker in Wert zu setzen;
  • Die Digitalisierung vor allem auch im Katalogbereich auf neuen Standard zu führen;
  • Die Autonomie der Landesmuseen gegenüber der Abteilung in den Mittelpunkt zu rücken und sie mit einer jeweils eigenen Direktion auszustatten;
  • Den neu eingeführten Museums-Beirat zu stärken und seine Aufgaben als beratendes, von Experten getragenes Gremium der Verwaltung an die Seite zu stellen.
  • Das Museion stärker in den Landeszusammenhang einzubinden;
  • Die Rolle der MitarbeiterInnen besser abzuklären und bessere vertragliche Absicherung zu bieten.

Bozen, 07.06.2017
L. Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/2017-04-06-Minderheitenbericht-Museengesetz.pdf“]

Zum Internationalen Tag der Hausgeburt hat das Südtiroler Hebammenkollegium zu Recht darauf hingewiesen, dass die freie Wahl des Geburtsortes unterstützt werden muss. Das Recht auf selbstbestimmte Geburt gehört zu den Menschenrechten und es muss den Frauen offenstehen, wo und mit wem sie ihre Kinder gebären möchten.
In vielen Ländern Europas gibt es daher verschiedene Angebote für Gebärende. Neben den Krankenhäusern und dem eigenen Zuhause haben sich etwa Hebammenpraxen, Geburtshäuser oder den Kliniken angegliederte, hebammengeleitete Geburtsstätten etabliert.
In Italien gibt es Regelungen zu Geburtshäuser in den Regionen Lombardei, Marken und Emilia-Romagna.
In Südtirol warten wir noch auf die Einrichtung solcher alternativer Möglichkeiten, außerhalb der Krankenhäuser zu entbinden. Inzwischen haben wir als Grüne Fraktion, im Sinne der Unterstützung der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit der Frauen, einen Landesgesetzentwurf eingereicht, der die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand ausweiten soll. Denn die an sich schon dürftigen 516 Euro Rückerstattung werden nur dann bewilligt, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt, nicht aber, falls die Geburt anderswo stattfindet.
Das alles klingt bisher nicht nach einer echten Unterstützung außerklinischer Geburten. Dies sollte sich ändern. Wir sind gespannt darauf, ob die Versprechungen der Südtiroler Gesundheitspolitik, „den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen“, auch für die Wahlfreiheit bei der Geburt zutrifft.
Bozen, 06.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Kein Grund zu Panik oder Selbstgerechtigkeit, sondern zu verstärkter Verantwortung

Erwartungsgemäß hat US-Präsident Trump das Klimaschutzabkommen von Paris von Dezember 2015 gekündigt. Die Ausstiegserklärung erfolgte gegen dringende Empfehlungen eigener Minister und starker Sektoren der US-Wirtschaft, wider besseres Wissen und in gewohnter Oberflächlichkeit, aber ganz im Sinne eines kurzsichtigen „America first!“
So sehr der Trump-Eklat zu bedauern ist, so hat er für die USA selbst wenig unmittelbare Folgen und kann sogar positive Effekte erzielen. Ein Ausstieg ist frühestens nach drei Jahren möglich, zudem widersetzen sich wichtige US-Bundestaaten wie Kalifornien dem Willen Trumps.
Sein sturer Ausstieg kann sogar dazu führen, dass die viele Unterzeichner-Staaten nun sogar verstärkt darauf achten, das insgesamt zahnlose, auf Freiwilligkeit basierende und mit bescheidenen Zielen versehene Pariser Klimaschutzabkommen neu zu stärken.
Für das „Klimaland“ Südtirol ist die Entscheidung Trumps kein Grund zur Selbstgerechtigkeit, sondern macht es umso dringlicher, die eigene Rolle im Klimaschutz zu stärken: Wesentliche Einsparungen an CO-2-Emissionen dank Gebäudesanierung und Erneuerbarer Energien werden durch den sprunghaft gestiegenen Verkehr und den aktuellen Bauboom aufgewogen. Trumps Querschläger ist ein Anstoß, im Bereich Klimaschutz konsequenter zu handeln und die Südtiroler Situation nicht schönzureden. Dieses andere Pariser Abkommen bleibt für Südtirol wie jenes von 1946 ein schwacher, aber wichtiger Ausgangspunkt auf dem Weg in eine CO-2-freie Zukunft.
Bozen, 02.06.2017
L. Abg. Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Mehrere Punkte standen auf der Tagesordnung der Landesversammlung der Grünen am 27. Mai 2017 im Festsaal der Gemeinde Bozen.
Hans Heiss wurde nach 14 Monaten als Co-Vorsitzender mit einer Standing Ovation verabschiedet. Im nachfolgenden Wahlgang errangen Brigitte Foppa 47 Stimmen, Tobe Planer 42 Stimmen und Antonella Arseni 13 Stimmen. Damit werden Foppa und Planer als Co-Vorsitzende die Grünen in das Wahljahr 2018 führen. Sie riefen zu einer starken ökosozialen Orientierung und zu mehr Zugänglichkeit der Grünen auf.
Auf der Grünen Landesversammlung sprachen auch Merans Bürgermeister Paul Rösch, Bozens Stadträtin Marialaura Lorenzini und der Parlamentarier Florian Kronbichler. Karl Tragust, Vorsitzender des Grünen Rates, berichtete über die neue Ausrichtung der Parteigremien, die in den letzten Monaten thematisch verstärkt wurden und vermehrt auf die Vernetzung der ökosozialen GemeinderätInnen setzen.
Folgende Beschlussanträge wurden von der Landesversammlung einstimmig angenommen:

  • Abkommen mit der gesamtstaatlichen Vertretung der Grünen, „Federazione dei Verdi“ zur künftigen politischen Abstimmung und zur Aufnahme der Südtiroler Grünen in die Europäische Grüne Partei(Foppa/Dello Sbarba)
  • Verkehrsentschärfung auf der Brennerautobahn (Grüne Bozen)
  • Reduzierung des Verkehrs auf den Dolomitenpässen (Simoni/Vignoli)
  • Bürgerdienst und Monitoring für nachhaltige Digitalisierung (AG Digital Sustainibility)

Die Rede von Brigitte Foppa: Una Politica della Buona Vita. Eine Politik des Guten Lebens. kann auf ihrem Blog nachgelesen werden.

 Brigitte Foppa und Tobias Planer, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vȅrc

Omnibusgesetz: Die Landesregierung wollte Baustellenarbeit und -lärm auch an Feiertagen erlauben. Dank eines grünen Abänderungsantrags wurde dieser Passus gestrichen!
In der heutigen Sitzung des 2. Gesetzgebungsausschusses des Landtags wurde auch das Omnibusgesetz Nr. 125/17 behandelt. Unter den Artikeln, für die der Ausschuss zuständig ist, befand sich auch Artikel 13, der es den BürgermeisterInnen gestatten sollte, die Zeiten für lärmerzeugende Baustellenarbeiten nicht nur an Werktagen, sondern auch an Feiertagen auszuweiten. Die Folgen wären vor allem für die BaustellenanrainerInnen verheerend gewesen.
Es wurde schnell klar, von wem dieser Vorschlag kam. Denn in der Diskussion des Gesetzgebungsausschusses beteuerte der Vertreter von Landesrat Theiner, dass das Umweltressort nicht für diesen Passus verantwortlich wäre. Stattdessen hatte Wirtschaftslandesrat und Landeshauptmann Kompatscher höchstpersönlich die Änderung zu verantworten.
Wer die Diskussion über den letzten Arbeitsunfall, der sich erst kürzlich in der Kellerei Gries ereignete, verfolgt hat, weiß, dass die Baufirmen mit aller Macht versuchen, Arbeitsrhythmus und -zeiten zu steigern. Diese harte Arbeit ohne Ruhepausen hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Unsicherheit und Gefährlichkeit der Baustellen. Nicht nur die Gesundheit der AnrainerInnen steht also auf dem Spiel, sondern auch derjenigen, die auf den Baustellen arbeiten.
Wenigstens bei lärmerzeugenden Baustellen sollte die Feiertagsruhe nicht aufgehoben werden.
Deshalb habe ich, als Vertreter der Grünen im Gesetzgebungsausschuss, einen Streichungsantrag zur „Sonntagsruinierungsbestimmung“ vorgelegt, der einstimmig angenommen wurde.
Die Feiertagsruhe ist damit, zumindest für den Moment, gerettet.
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags

Studie Kolipsi II: Rückgang der Zweitsprachenkenntnis bei Schülerinnen und Schülern ist kein Betriebsunfall, sondern ein Systemdefekt Südtirols. Grüne Vorschläge.
Die gründliche, auf breiter Stichprobenbasis durchgeführte Studie Kolipsi II zeigt ein ebenso glasklares wie bittereres Ergebnis: Die Kenntnis des Deutschen bei italienischen Schülerinnen und Schülern ist ebenso rückläufig wie bei ihren deutschsprachigen AlterskollegInnen.
Der in den letzten Jahren erfolgte Einbruch, wonach 20% der Deutschsprachigen die zweite Landesprache kaum bis notdürftig und gut 50% nur passabel beherrschen, unter italienischen Schülerinnen und Schülern sogar 45% des Deutschen kaum mächtig sind, ist mehr als eine Einbuße von Bildungskompetenzen:
Der dramatische Rückgang gegenüber 2007/08 verweist auf Schwächen von Bildungspolitik und Sprachunterricht und bedeutet eine Niederlage der Autonomie. Denn Sprachkenntnisse sind Grundvoraussetzungen des Zusammenlebens und die Basis einer gemeinsam gestalteten Zukunft.
Das Resultat der Studie im Vergleich mit den Ergebnissen 2007/08 lässt sich nicht schön reden, sondern verlangt umsichtiges und zielorientiertes Handeln:

  1. Notwendig ist eine systematische Überprüfung der Unterrichtsqualität, der Aus- und Fortbildung von Lehrenden samt anschließender Verbesserung. Schulen und Zweitsprachlehrenden muss mehr denn je bewusst sein, dass Sprachunterricht eine grundlegende Südtirol-Qualifikation bildet und sie daran hohe Verantwortung tragen. Der Sach-Fach-Unterricht CLIL hat dann Erfolg, wenn er sorgsam vorbereitet, planvoll praktiziert und bewertet wird und die nötige gesellschaftliche Achtung erhält, nicht aber als hektische Kosmetik betrieben wird.
  2. Unumgänglich ist – wie von den EURAC-Forscherinnen ausgeführt – eine veränderte Haltung von Eltern und Familie: Falls sie die zweite Sprache nur als Qualifikation für Arbeitsmarkt und beruflichen Erfolg betrachten, ist dies zu wenig – die zweite Sprache verdient es, mit Freude gelebt, als umfassender Gewinn erkannt und praktiziert zu werden.
  3. Auf der Seite der politischen Verantwortungsträger, vorab der Mehrheit, verdient dieses Alarmzeichen schrumpfender Zweitsprachkompetenz keine Schönfärberei oder Aktivismus, sondern eine grundsätzliche Überlegung: Politik, Wissenschaft, Schulämter und Schulen sollten in kurzer Frist eine gemeinsame Bewertung der Kolipsi-Ergebnisse vornehmen und einen wirkungsvoller Reformkatalog mit klaren Zielen und Zeiten entwickeln.
  4. Als wichtiges politisches Handlungsfeld wurde bereits bei der Vorstellung der Studie die Sozialpolitik genannt: Sozial schwache Familien sind die benachteiligtsten Mehrsprachigkeitsverlierer im Lande – ihnen muss eine besondere Unterstützung gewährt werden.
  5. Eine ewige Forderung der Grünen gewinnt unter dem Eindruck des Kolipsi-Kollapses neues Gewicht: Die Option einer mehrsprachigen Schule zumindest als Versuch und Wahlchance sollte endlich als ernsthafte Option in Betracht gezogen werden.
  6. Und wenn es stimmt, dass Begegnung, Kennenlernen und Gelegenheit zu Kontakt und Kommunikation Schlüsselbedingungen für Zwei- und Mehrsprachigkeit sind, dann ist es umso notwendiger, den vom Landtag 2014 genehmigten grünen Beschlussantrag zur Schaffung gemeinsamer Schulgebäude umzusetzen.

Der Weckruf der Studie, für die den EURAC-Wissenschaftlerinnen großer Dank gebührt, ist hörbar genug: Auf dem Spiel stehen nicht nur Sprachkompetenzen, sondern die Zukunft der Autonomie und des Zusammenlebens.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

In diesen Tagen diskutiert Südtirol über die unverhältnismäßige, weit über das Ziel hinaus schießende Maßnahme der Regierung, 12 Pflichtimpfungen mit drakonischen Strafen für Nichteinhaltung einzuführen. Wir Südtiroler Grüne sind immer schon für die informierte und verantwortungsvolle Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Impfungen eingetreten und verfolgen auch in diesen Tagen besorgt und einigermaßen konsterniert die Nachrichten aus Rom.
Entschieden werden wir uns, zusammen mit vielen empörten Eltern und auch ÄrztInnen, gegen diese Übertölpelung zur Wehr setzen. Das Recht auf Bildung darf nicht gegen das Recht auf Gesundheit ausgespielt werden. Und auf gar keinen Fall geht es an, dass die Gesundheit unserer Kinder als Verhandlungsmasse in den politischen Machtkämpfen missbraucht wird.
Bozen, 24. Mai 2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Im Anschluss der Stand der Dinge im Parlament, aufgezeichnet von Florian Kronbichler.
Den Anfängen muss gewehrt werden, und Mobilisierung ist nie falsch. Mit der Ankündigung, die Impfpflicht zu verschärfen, auszuweiten und mit drastischen Sanktionen zu befeuern, hat die italienische Regierung Panik unter der Bevölkerung verbreitet. Das allein war schon unverantwortlich. Ein zwingender Anlass dazu war nicht erkennbar. Zu dem hochsensiblen Problem, gleich wie zu dem Umgang der Regierung damit, gibt es zudem keine sichere Information. Was man weiß, ist, dass die Regierung ein Dekret erlassen hat, und was Regierungschef Gentiloni und Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz dazu gesagt haben.
Der Rest ist Medienspekulation. Schwarz auf weiß lag das Dekret bis Dienstag dieser Woche nicht vor. Nicht einmal dem Parlament. Es entspricht jener Unart, wie die Regierung nach dem Vorbild von Gentilonis Vorgänger und Strippenzieher Renzi vorgeht: ankündigen, Krawall machen und die Fakten erst liefern, je nachdem, wie der Widerhall auf die Ankündigung ausfiel.
Impfung und Impfpflicht sind ein so heikles Thema, dass es die Regierung zumindest auf wissenschaftlicher Grundlage und anhand sicherer Daten behandeln sollte. Im konkreten Fall geschieht das nachweislich nicht. Eine Parlamentarier-Abordnung sprach gestern, Dienstag um Auskunft in der staatlichen Pharma-Agentur Aifa, ihrem Präsident Vella und Generaldirektor Melazzini vor. Diese erklärten, zuverlässige Daten über gemeldete Impfschäden und Gegenindikationen „aus technischen Gründen“ nicht vorliegen zu haben und solche erst gegen Mitte Juni liefern zu können.
Der Umstand ist schwerwiegend. Er bedeutet, dass das Parlament sowieso nicht, aber nicht einmal die Regierung und ihr Gesundheitsministerium zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Impf-Dekrets sichere Informationen über die herrschenden Verhältnisse hatte. Sie hat somit nicht nur undemokratisch, sondern auch inkompetent die Anzahl der Pflichtimpfungen erhöht, die Freiheit in der Wahl der Heilmittel eingeschränkt und schwer ins Elternrecht eingegriffen.
Der genaue Wortlaut des Impfdekrets der Regierung ist dem Parlament für diesen Freitag versprochen. Es ist anzunehmen und zu hoffen, dass der Proteststurm, der bereits auf die Ankündigung hin aufgebrandet ist, in der dann veröffentlichten Verfügung erkennbar Niederschlag gefunden hat. Den Rest muss das Parlament liefern.
Rom, 23. Mai 2017
Florian Kronbichler

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Ulrike und Ingrid – ein starkes Duo an der Spitze der österreichischen Grünen. Wir gratulieren!

Der erweiterte Bundesvorstand der österreichischen Grünen hat heute beschlossen, wer die Nachfolge von Eva Glawischnig an der Spitze der Partei antreten wird. Die Entscheidung ist auf Ingrid Felipe als Parteichefin und Ulrike Lunacek als Spitzenkandidatin für die Nationalratswahlen gefallen. Der Bundeskongress im Juni wird dann die Wahl treffen.
Wir finden: eine sehr gute Entscheidung!
Mit der Tiroler Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe sind wir seit Langem in Freundschaft verbunden und beobachten und schätzen ihr politisches Geschick und ihr Engagement. Ulrike Lunacek kennen wir als Europaparlamentarierin und EP-Vizepräsidentin in besonderem Einsatz für BürgerInnenrechte und Frauenpolitik.
Wir gratulieren Ingrid und Ulrike und freuen uns über diese Besetzung. Sie werden Eva Glawischnigs erfolgreiche Umwelt- und Gerechtigkeitspolitik fortsetzen, dessen sind wir uns gewiss. Und sie werden in den anstehenden Wahlen sicher einen engagierten und sachlichen Kontrapunkt im zu erwartenden Tanz der Eitelkeiten zu setzen wissen.
Toi toi toi für Euer Tandem, Ingrid und Ulrike!

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Evelyn Gruber-Fischnaller und Ulrike Spitaler, Grüne Frauen