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Gegen Wiederbetätigung und Verherrlichung des Faschismus

Gesetzesentwurf von Abg. Fiano verdient breite parlamentarische Zustimmung.

Eine breite Zustimmung in der Abgeordnetenkammer zu einem PD-Gesetzesentwurf gegen Wiederbetätigung, Verherrlichung und mediale Verbreitung des Faschismus wäre sehr zu begrüßen: So würden nicht nur die zunehmend schwachen Bestimmungen des Scelba- und Mancino-Gesetzes gestärkt, sondern auch der „Römische Gruß“ oder der Verkauf von Gegenständen, die den Duce oder das faschistische Regime verherrlichen, unter Strafe gestellt.
Auch wenn der Kampf gegen die zunehmende Verharmlosung äußerst mühsam sein wird, wäre das Gesetz ein wichtiger Schritt gegen den nicht nur peinlichen, sondern obszönen Verkauf von Artikeln, wie Mussolini-Weinen und Kalendern und die massive Verbreitung faschistischer Apologie und Lobhudelei im Netz. In Südtirol verweisen zahlreiche Fälle auf eine ebenso dringliche wie wirkungsvolle gesetzliche Regelung, wie sie in Deutschland oder Österreich seit langem gilt.
Die Grüne Fraktion hat bereits Anfang 2016 einen Begehrensantrag zur Unterstützung der Gesetzesvorlage im Landtag eingebracht, der am 3. Februar 2016 mit 22 Ja-, gegen 6 Nein-Stimmen angenommen wurde.
12. 07. 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
 

Author: admin

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