HomeDeutschDer „deutsche“ Kindergarten und die Widersprüche der Südtiroler Bildungspolitik

Der „deutsche“ Kindergarten und die Widersprüche der Südtiroler Bildungspolitik

Die Debatte um die Einschreibungen von „nicht-deutschen“ Kindern in die deutschen Kindergärten wirft diverse Fragen in Zusammenhang auf die Südtiroler Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte auf. Es zeigt sich in aller Deutlichkeit, auf wie vielen Widersprüche und Scheinregelungen die Trennungspolitik fußt. Die sich nun abzeichnenden Maßnahmen, wie sie die SVP treffen will („Vorrang“ für „deutsche“ Kinder in deutschen Kindergärten und zentral gesteuerte Verteilung von „nicht deutschen“ Kindern auch auf Kindergärten, die weiter vom Familienwohnort entfernt liegen können), führen diese Linie fort. In zwei Landtagsanfragen sind wir einigen dieser Fragen nachgegangen.
Die erste und wichtigste Frage, sie liegt der gesamten Debatte überhaupt zugrunde, lautet:

  • Wie wird die “Deutschheit” der Kinder festgestellt werden?

Denn es kann wohl kaum an die Erhebung der Sprachkenntnisse von Kindern unter 2 Jahren gedacht werden. Erwägt man also die Eigenerklärung der Eltern? Wie will man deren eventuelle “Falscherklärungen” erkennen? Und da die Südtiroler Realität ja auch Familien kennt, in denen die Eltern unterschiedliche Sprachen sprechen, folglich die zweite Frage:

  • Gelten Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, als “deutsch”?

Wenn man davon ausgeht, dass Eltern eine Eigenerklärung abgeben werden, dann ergibt sich die dritte Frage:

  • Was wird passieren, wenn sich nach Beginn des Schuljahres herausstellt, dass ein Kind etwa “nicht genug Deutsch” spricht? Entscheidet dann tatsächlich der Kindergartenbeirat gemäß Art. 22 des LG Nr.36/1976?

Ob dieses Gremium, bestehend aus Kindergartenpersonal, Gemeinde- und Elternvertretungen, tatsächlich geeignet ist, über Ausschluss von Kindern aus Sprachgründen zu entscheiden, darf bezweifelt werden – etwa, dass Eltern über die Kinder anderer Eltern entscheiden dürfen oder müssen.
Wenn man schließlich das Gremium des Kindergartenbeirat aus der Nähe betrachtet, trifft man auf das Landesgesetz Nr. 36 aus dem Jahre 1976, in dessen Artikel 23 steht, dass die Mitglieder des Kindergartenbeirats „der dem Kindergarten entsprechenden Muttersprache angehören“ müssen. Dazu ergeben sich die weiteren Folgefragen:

  • Wie wird grundsätzlich festgestellt, welche “Muttersprache” die Mitglieder der Kindergartenbeiräte haben?
  • Gelten Menschen, die mehrsprachig aufwachsen, als automatisch “muttersprachlich” im Sinne der genannten Norm?
  • Wie wird die geforderte “Muttersprachlichkeit” garantiert, wenn keine “deutschen” Eltern in einem Kindergarten für die Vertretung zur Verfügung stehen?

Eines ist sicher: Je länger man am Trennungsmodell im Südtiroler Bildungssystem festhält, desto mehr wird man sich in Widersprüchlichkeiten wie den hier angerissenen verstricken – und von einer echten, zukunftsweisenden Lösung entfernt bleiben.
Bozen, 26.07. 2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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