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Die dreisprachige Universität verdient sich den Zweisprachigkeitsnachweis

BESCHLUSSANTRAG.

Im Jahr 2017 jährte sich die Geburtsstunde der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung zum 40. Mal. Seit ihrer Einführung wurde diese Prüfung mehrmals überarbeitet, und zwar wurden vor allem neue Wege zur Erlangung des Zweisprachigkeitsnachweises ermöglicht. Eine dieser Möglichkeiten ist die europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Einrichtungen ausgestellt wird, etwa für Deutsch vom Goethe-Institut oder vom TestDaF-Institut bzw. für Italienisch vom Zentrum für Sprachzertifizierungen CELI (Universität von Perugia) und vom Zentrum für die Zertifizierung der Sprachkenntnisse in Italienisch als Fremdsprache CILS (Universität von Siena). Eine weitere Möglichkeit, den Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, wird jenen geboten, die nach dem Besuch einer italienischsprachigen Oberschule an einer deutschsprachigen Universität studieren oder umgekehrt.

Laut dem Landesinstitut für Statistik, Astat, haben im Jahr 2017:

  • 2.528 Personen den Zweitsprachigkeitsnachweis über die herkömmliche Landesprüfung erlangt,
  • 1.690 Personen die Prüfung in einer einzelnen Sprache ablegen dürfen, zumal sie eine Zertifizierung von einem international anerkannten Institut vorgelegt hatten;
  • weitere 209 Personen aufgrund von bereits in den beiden Landessprachen erworbenen Studientiteln den Zweitsprachigkeitsnachweis ohne Prüfung erlangt.

Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der Zweitsprachigkeitsnachweise durch einsprachige Prüfungen bzw. ohne Prüfung erlangt werden, ist es paradox, dass das dreisprachige Studium an der Universität Bozen nicht als Zweisprachigkeitsnachweis gilt.

Dieser Ausschluss entbehrt jeder Logik, als ob der Besuch zweier getrennten und einsprachig gehaltenen Studiengänge automatisch eine Gewähr für die Erlangung der Zweisprachigkeit wäre, während der fünfjährige Besuch einer mehrsprachigen Universität, mit Vorlesungen und Prüfungen auf Italienisch und Deutsch in einem mehrsprachigen Umfeld, dies nicht gewährleisten würde. Von außen betrachtet, kann dies als mangelndes Ver- trauen gegenüber der dreisprachigen Ausbildung unserer Universität erscheinen.

Der Wert der Mehrsprachigkeit der Universität Bozen sollte stattdessen verteidigt werden, da die Mehrsprachigkeit, auch im internationalen Ver- gleich, ihr wichtigstes Marken- und Qualitätszeichen ist. Diese Frage betrifft nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana sowie das zweisprachige integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.

Aus diesem Grund

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass durch die not- wendigen gesetzlichen Änderungen ein Universitätsabschluss an der Freien Universität Bozen – sofern der Studiengang eine Reihe von Prüfungen in den zu prüfenden Landessprachen beinhaltet – automatisch als dementsprechender Zweisprachigkeitsnachweis gilt;
  2. die Möglichkeiten einer automatischen Anerkennung des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises für diejenigen zu prüfen, die an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana bzw. im Rahmen des zweisprachigen integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck ein Abschlussdiplom erlangen;
  3. mit der Führungsspitze der Freien Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften) Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen, das am Ende des Studiums von den Studenten und Studentinnen effektiv erreichte Zweisprachigkeitsniveau fortwährend zu verbessern.

Bozen, 15.12.2018

gez. Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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