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Höchstbettenzahl in Beherbergungsbetrieben

LANDESGESETZENTWURF Nr. 3/18

In der Tourismusbranche war in den letzten Jahren mit über 32 Millionen Übernachtungen und 7 Millionen Gästen ein starker Zuwachs zu verzeichnen. Für die Wirtschaft unseres Landes ist dies eine bedeutsame Entwicklung. Sie hat jedoch auch besorgniserregende Auswirkungen, denen Einhalt geboten werden muss:

  • steigendes Verkehrsaufkommen und somit mehr Umweltverschmutzung; Errichtung von immer größeren Bauten mit entsprechendem Bodenverbrauch und Einschränkung des natürlichen Lebensraums; Anstieg des Energieverbrauchs durch immer exklusivere Wellnessangebote;
  • Anstieg der Wohnungspreise auf ein für normale Familien unerreichbares Niveau; ungleiches Wachstum innerhalb der Branche, mit Konzentration auf wenige Bezirke und auf die hochrangigsten Segmente des Beherbergungsangebots bei gleichzeitig kriselnden kleinen und mittleren Familienbetrieben, die für das Tourismusmodell unseres Landes eigentlich charakteristisch sind.

Die Entwicklung hin zu immer zahlreicheren und immer größeren Betrieben setzte sich in den letzten Jahren mit erschreckender Geschwindigkeit fort. Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden
zusätzliche 260.000 m³ für den Tourismus erbaut, also mehr als in den letzten zehn Jahren im Bereich des sozialen Wohnbaus errichtet wurde (insgesamt 252.000 m³ für 1.201 Wohnungen). Aber dieser Aufwärtstrend gilt nicht für alle.

Die steigende Betriebsgröße hat zu einer Polarisierung geführt: auf der einen Seite die immer größeren Tourismusbetriebe mit einem immer umfangreicheren Leistungsangebot und auf der anderen Seite die vielen kleinen und mittleren Familienbetriebe – das Herz des Südtiroler Tourismus –, die sich zunehmend in Schwierigkeiten befinden. Weitblickende Vertreter der Branche
haben die Lage erkannt und rufen dazu auf, Grenzen zu setzen, nicht nur, um die Umwelt zu schützen (die für den Tourismus eine lebensnotwendige Grundlage bildet), sondern auch um langfristig die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Branche und ein gewisses Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Arten von Betrieben zu sichern. Gelegenheit dazu hätte das neue Landesraumordnungsgesetz geboten, das nun den Titel „Raum und Landschaft“ trägt: das Landesgesetz Nr. 9 von 2018.

Hier der Gesetzentwurf und Begleitbericht in vollständiger Fassung.

Bozen, 12.12.2018

Landtagsabgeordneter

Riccardo dello Sbarba

 

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 28.03.2019 abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert werden.

 

Author: Heidi

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