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Einheimischenpreise

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Südtirol stößt man immer wieder auf unterschiedliche Preisgestaltung für „Einheimische“ und für „Nichtansässige“. In unserer Sprechstunde wurde uns im Spezifischen der Fall der Seiseralmbahn gemeldet, für die die EinwohnerInnen der Gemeinde Kastelruth ermäßigte Fahrpreise bezahlen, während die nichtansässigen SüdtirolerInnen sowie die ausländischen Gäste für den vollen Preis zur Kasse gebeten werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach einer möglichen Rechtswidrigkeit laut geltendem EU-Recht. Denn die Seiseralmbahn erbringt keine ausschließlichen Verkehrsdienstleistungen und fällt demnach unter die EU Dienstleistungsrichtlinie „gleiches Entgelt für gleiche Leistung“. Die Richtlinie gilt gleichermaßen für öffentlich als auch für privat betriebene Aufstiegsanlagen.

Da der Busdienst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Linie 179) und somit mit dem Südtirolpass nur dann angeboten wird, wenn die Seilbahn nicht fährt, wiegt die Ungleichbehandlung umso schwerer. Schließlich ist es doch so, dass die Gemeindeansässigen keine besonderen Steuern oder Gebühren entrichten mussten, um den Bau oder Betrieb der Bahn zu finanzieren, was eine Preisreduzierung eventuell rechtfertigen könnte. Indessen kommen eventuelle Subventionen aus dem Landeshaushalt und folglich aus den Steuerzahlungen aller SüdtirolerInnen und nicht nur der Kastelruther Wohnbevölkerung.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie positioniert sich die Landesregierung gegenüber der möglichen Rechtswidrigkeit wegen Ungleichbehandlung?
  2. Wurde die genannte Aufstiegsanlage mit öffentlichen Mitteln subventioniert? Wenn ja, in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt?
  3. Gab es auch eine Gemeindefinanzierung? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

Bozen, 05.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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