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Zusatzleistungen und Integration

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 902 vom 11.09.2018 wurde das Prinzip „Integration durch Leistung“ im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen seitens Drittstaatsangehöriger festgeschrieben. In der öffentlichen Debatte hierzu hat der zuständige Landesrat immer wieder betont, dass ihm auch von „Fachleuten“ die Notwendigkeit eines gewissen „Zwangs“ angeraten worden sei und dass es vielerlei Probleme mit nicht-integrationswilligen MigrantInnen gebe, die durch diesen Schritt behoben werden könnten. Insbesondere wurde auf das Problem der Schulverweigerung verwiesen. Auf unsere Nachfragen hin, wie viele es denn solche Fälle gebe, gab es keine konkreten Auskünfte.

Wir gehen davon aus, dass im Vorfeld dieses Beschlusses eine Erhebung der Sachlage erfolgt sein dürfte und richten daher folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

Wie viele Fälle von Schulverweigerung seitens Familien von Drittstaatsangehörigen gab es 2017 (oder 2016, falls keine Auskunft zu 2017 möglich) in Südtirol?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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