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Verträge auf lokaler Ebene und Mindeststundenlohn im Privatsektor

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist eine der Provinzen, in denen die Lebenshaltungskosten am höchsten sind. Unter dieser Situation leiden vor allem lohnabhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Laut der ASTAT-Studie „Arbeitnehmer und Entlohnungen in der Privatwirtschaft 2011 – 2016“ sind  in diesem Zeitraum die inflationsbereinigten Jahresbruttoentlohnungen um 0,8 % gesunken. Der Rückgang betrifft vor allem Personen mit einem befristeten Vertrag oder mit einem Teilzeitvertrag und weniger diejenigen, die Vollzeit arbeiten. Die Analyse nach Altersstufen zeigt in allen Alters- klassen einen Rückgang der Entlohnung auf. Die Altersklassen 25 – 29 Jahre, 35 – 39 Jahre, 50 – 54 Jahre und 55 – 59 Jahre müssen die größten Verluste hinnehmen, wobei die Klasse 50 – 54 mit 3,5 % am stärksten betroffen ist.

Seit Jahren erfasst das ASTAT auch die Anzahl der armutsgefährdeten Haushalte: Sie liegt stabil bei rund 17 % der Bevölkerung. Armutsgefährdet sind rund 35.000 Haushalte, in denen etwa 87.000 Menschen leben.

Auch die Studie über die Steuereinnahmen, die vom AFI-IPL auf der Grundlage von Daten des Finanzministeriums ausgearbeitet wurde, zeugt von der Einkommensschere in Südtirol: Im Jahr 2017 gaben nur 3,1 % der Steuerzahler ein Ein- kommen über 75.000 Euro an, während 27,6 % nach eigenen Angaben weniger als 10.000 Euro verdienten.

Andererseits ist das Bruttoinlandsprodukt Südtirols in den letzten Jahren stetig angestiegen: um + 0,6% im Jahr 2014, + 1,9 % 2015, + 2,2 % 2016, +1,7 % 2017 und die Prognose für 2018 lautet +  2,5 %.

Südtirol hat also auf die Wirtschaftskrise gut reagiert, und das ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Natürlich sind die Vitalität der Unternehmen, aber auch der Fleiß der Arbeitnehmer und die Rolle der öffentlichen Hand sowohl bei der finanziellen Unterstützung der Wirtschaft als auch bei der Gewährleistung der Effizienz des gesamten Territorialsystems wichtige Aspekte.

Ein Vergleich all dieser Daten zeigt, dass in den letzten Jahren die Gewinne der Unternehmen gestiegen sind, während die Entlohnungen stetig an Wert verloren haben.

Es ist daher dringend notwendig, eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung des Einkommens in unserem Land wiederherzustellen. Die Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren durch ihren Fleiß und durch ihre Steuern die Unterstützung der Privatwirtschaft durch die öffentliche Hand mitfinanziert und dadurch zur Steigerung des Wohlstands beigetragen: Nun sollen sie auch an diesem Wohlstand teilhaben.

Die Wirtschaft wird vom Land großzügig bezuschusst. Die Unternehmen kamen zudem in den Genuss einer Ermäßigung der Wertschöpfungs- steuer IRAP auf den Mindestsatz von 2,68 %. Aufgrund der Steuersenkung von Wertschöpfungssteuer und Unternehmenssteuer (IRES) werden Unternehmen 2018 gut 144 Millionen Euro weniger zahlen als 2012, was einer Reduzierung von 20 % entspricht, während im selben Zeitraum das Einkommenssteueraufkommen aus lohnabhängiger Erwerbstätigkeit um 231 Millionen Euro, also um 14 %, steigen wird.

Es ist nur billig und recht, wenn wenigstens ein Teil der Steuereinsparungen von Unternehmen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt wird, was auch eine positive Auswirkung im Hin- blick auf die Umverteilung des Wohlstandes hätte.

Um die Entlohnungen aufzuwerten, können Zusatzverträge auf lokaler und auf betrieblicher Ebene abgeschlossen werden. Solche Zusatzverträge finden in Südtirol leider kaum Anwendung.

Sie sind jedoch in den staatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen. Das Dreierabkommen von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung sah zwei Verhandlungsebenen vor: gesamtstaatliche Verträge, die Mindestbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleisten sollten, und dezentrale Verträge, die wiederum in zwei Kategorien unterteilt sind:

  • Zusatzverträge auf betrieblicher Ebene für die Großindustrie
  • Zusatzverträge auf lokaler Ebene für das Kleingewerbe und das mittelständische Gewerbe sowie für das

Beide Vertragsformen erfüllen den Zweck, die Besoldung der Arbeitnehmer den spezifischen lokalen Gegebenheiten anzupassen. Solche Ver- träge sind für ein Land wie Südtirol mit einer hohen Inflationsrate, wo die Preise vom Fremden- verkehr in die Höhe getrieben werden, umso wichtiger.

Das Land kann sich in diesem Bereich nicht auf seine „Neutralität“ berufen. Die dezentrale Verhandlung kann nämlich von der öffentlichen Hand gefördert oder gebremst werden, vor allem in Be- reichen wie dem Handel, dem Handwerk und den Kleinbetrieben. Das 1993 abgeschlossene Ab- kommen wurde übrigens auch von der Regierung unterzeichnet, sodass nun die Politik auf irgendeine Art und Weise dafür bürgen muss.

Das Land kann die Aufnahme von Verhandlungen auf lokaler Ebene durch verschiedene Schritte fördern:

  • indem es Unternehmer und Gewerkschaften an einen Tisch bringt und sie dazu auffordert, Zusatzverhandlungen auf lokaler und betrieblicher Ebene aufzunehmen.
  • Erstes Ziel dieses Verhandlungstisches sollte es sein, ein „Rahmenabkommen auf Landes- ebene“ (nach dem Vorbild des Abkommens von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung) im Sinne eines „Südtiroler Mindeststundenlohnes“ abzuschließen, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen.
  • Diesen Verhandlungen auf Landesebene sollten weitere Verhandlungen auf Branchen-, und/oder Betriebsebene folgen, die zum Abschluss der entsprechenden Zusatzverträge führen sollten.
  • Auf der Grundlage dieses Rahmenabkommens auf Landesebene sowie der darauf folgenden Zusatzverträge auf Branchen-, und/oder Betriebsebene sollte das Land eine Reihe von fördernden oder abschreckenden Maßnahmen treffen (etwa durch die Gewährung von Beiträgen oder durch die Anpassung der IRAP-Steuersätze), um dadurch die dezentrale Verhandlung zu fördern und jene Betriebe zu belohnen, die sie auch umsetzen.

Dies vorausgeschickt,

wird die Landesregierung verpflichtet,

  1. ein Dringlichkeitstreffen mit den Unternehmerverbänden der verschiedenen Bereiche und den Gewerkschaftsvertretern einzuberufen, um Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rahmenabkommens auf Landesebene aufzunehmen, in dem ein „Südtiroler Mindeststundenlohn“ festgelegt werden soll, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen;
  2. die Aufnahme von dezentralen Zusatzverhandlungen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor – wenn nötig auch durch ihre Unterstützung und/oder in Eigenregie – voranzutreiben;
  3. unterstützende Maßnahmen im Hinblick auf den Abschluss von Zusatzverträgen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor zu ergreifen, indem die Förderkriterien überarbeitet werden und/oder die IRAP- Steuersätze angepasst und somit verstärkt Unternehmen oder Berufsgruppen belohnt werden, die Zusatzverträge auf lokaler und betrieblicher Ebene abschließen, welche die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Personals verbessern;
  4. jene Unternehmen, die sich nicht an den mit dem Rahmenabkommen gemäß Punkt 1 fest- gelegten „Südtiroler Mindeststundenlohn“ halten, von allen finanziellen und steuerlichen Vergünstigungen auszuschließen.

Bozen, 19. Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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