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Aufnahme Kollektivvertragsverhandlungen

BESCHLUSSANTRAG

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter und wirken sich beispielgebend auf die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft aus. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung was die Entwicklung von fairen Löhnen und Gehältern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.

Die Gesellschaft hat sich hin den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind folgende: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivverträge zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung und politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.

Damit sind die Reallöhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).

Aus diesen Gründen ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu bewertet werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.

Flankierend zu wirtschaftlichen Maßnahmen sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, um die Aktualisierung der Berufsbilder und um die Neuordnung der Zulagen.

All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene umgehend über Einrichtung einer ständigen Plattform aufzunehmen.
  2. Auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
  3. Zukünftig auf bereichsübergreifender Ebene den wirtschaftlichen Teil verbindlich alle zwei Jahre zu verhandeln (2021, 2023, 2025).
  4. Auf Bereichsebene für das Landespersonal die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung des Zulagensystems anzugehen.
  5. Das System der „Fringe benefits“ wie SaniPro, Laborfonds, Mensa und Essengutscheine weiter zu entwickeln.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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