PRESSEMITTEILUNG

Überdachte Holzlagerplätze im Wald zu errichten ist durch einen Beschluss der Landesregierung erlaubt. Inwiefern das Aufstellen solcher Lagerplätze jedoch immer sinnvoll und ökologisch ist, darf dennoch angezweifelt werden.

Die Grüne Fraktion hat diese Woche dazu eine Anfrage im Landtag gestellt. Über 600 solcher Lager gibt es in Südtirols Wäldern. Doch fallen diese zunehmend opulenter aus, als es der eigentliche Sinn dahinter zulassen würde: So dürfen eigene Zufahrtswege zu diesen Holzlagern geschaffen- und der Boden dieser kann betoniert werden. Die Grüne Fraktion fragte den zuständigen Landesrat Schuler, wie in Fällen vorgegangen werde, bei denen Holzlagerplätze für das Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen zweckentfremdet würden – was immer häufiger von Bürgerinnen und Bürgern beobachtet wird. Landesrat Schuler stellte zwar klar, dass Holzlagerplätze ausschließlich für die Lagerung von Rundholz, Brennholz oder für Hackgut verwendet werden dürfen. Das Abstellen von landwirtschlichen Maschinen sei nicht erlaubt und entspreche auch nicht dem Beschluss der Landesregierung.

Aber auf die Frage, wie die Rechtmäßigkeit und Zweckdienlichkeit solcher Holzlagerplätze kontrolliert werde und was die Sanktionen seien, sollten diese nicht den Normen entsprechen oder zweckentfremdet werden, lautete die Antwort, dass derzeit keine spezifischen Sanktionen vorgesehen seien.

„In Kürze zusammengefasst heißt dies, dass es der Landesregierung egal ist was genau da im Wald errichtet wird und wozu. Das ist bedenklich und wir Grüne werden deshalb hier ganz genau hinschauen“ – so der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.
Bozen, 11.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der EU-Rechnungshof hat mit seiner Kritik an der EU-Landwirtschaftsförderung und deren mangelhaften positiven Auswirkung auf die Biodiversität einen wunden Punkt berührt. Seit Jahrzehnten versucht die EU mit Milliarden Euro landwirtschaftliche Praktiken zu fördern, die mehr Rücksicht auf die belebte Umwelt nehmen. Leider habe sich keine wesentliche Besserung eingestellt.
Laut vielen Studien ist aber kein Wandel bemerkbar: das Bienen- und Insektensterben schreitet zügig voran, jedes Jahr verschwinden Vogelarten, Kleinlebensräume werden planiert, ausgetrocknet oder zugeschüttet. Die Anwendung chemischer Pestizide trägt ihren Teil zur Verarmung der Artenvielfalt bei.
Trotz dieser Fakten gibt es immer noch konservative Politiker, welche das im Weltbiodiversitätsbericht 2019 genauestens dokumentierte Artensterben, versuchen zu bagatellisieren. Der SVP -Europaparlamentarier Herbert Dorfmann wirft dem EU-Rechnungshof Übertreibung vor, was angesichts der dramatischen Situation in der Natur zynisch klingt.
Gott sei Dank nimmt die EU-Kommission die Kritik des Rechnungshofes ernst und will bessere Maßnahmen in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 vorsehen. „Jährlich sollen für den Schutz der Artenvielfalt europaweit 20 Milliarden Euro ausgeschüttet werden, unserem Land würden etliche Millionen Euro pro Jahr für die längst überfällige Ökowende zufallen“ sagt Hanspeter Staffler, Landtagsabgeordneter der Grünen.
Alle Landnutzer müssen sich ab jetzt bemühen, Maßnahmen für die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten umzusetzen. Für die Landwirtschaft sieht die EU-Kommission vor, dass rund 10% der Anbaufläche als ökologische Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen muss. „Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik muss nun umdenken, denn diese Vorgabe ist im Obstbaugebiet eine große Herausforderung.“ betont Hanspeter Staffler.

BZ, 10.06.2020

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Ende Mai, Anfang Juni 2020 wurde auf der Bahnlinie Bozen-Meran Glyphosat ausgebracht. Das Pflanzenvernichtungsmittel wurde nicht nur am eigentlichen Gleiskörper versprüht, sondern auch großzügig links und rechts davon verteilt. Der Streifen reicht teilweise bis auf den Radweg, wo abschnittsweise der bahnnahe Vegetationsstreifen zerstört wurde. In den Bahnhöfen, wo noch im Jahr 2019 die Vegetation gemäht wurde, kam ebenfalls Glyphosat zum Einsatz.
Neben der augenscheinlichen Zerstörung der Vegetation, verursacht Glyphosat eine äußerst unangenehme Geruchsbelästigung für die Zugreisenden am Bahnhof und für die Radfahrerinnen am Radweg.
Zu guter Letzt weisen wir darauf hin, dass laut Artikel 19 des Landesgesetzes Nr. 6/2010 das Ausbringen von Herbiziden auf Böschungen der Bahngleise untersagt ist. Dies Norm wurde eindeutig missachtet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann genau kam es zum Glyphosateinsatz entlang der Bahnlinie Bozen-Meran?
  2. Wer hat die Arbeiten in Auftrag gegeben?
  3. Wer hat die Arbeiten durchgeführt?
  4. Wer hat die Arbeiten kontrolliert oder kollaudiert?
  5. Ist den Verantwortlichen bewusst, dass sie mit der Zerstörung der Vegetationsdecke auf den Böschungen und am Radweg widerrechtlich gehandelt haben?
  6. Warum wurde heuer in den Bahnhöfen Glyphosat ausgebracht, während im Jahr 2019 in einigen Bahnhöfen die Vegetation gemäht wurde?
  7. Wann werden sich die Verantwortlichen endlich die gesetzlichen Bestimmungen befolgen und die Bahnböschungen nicht mit Glyphosat oder ähnlichen Herbiziden besprühen?
  8. Werden alternative Möglichkeiten der Vegetationsbeseitigung am Gleiskörper nach ÖBB-Vorbild überhaupt erprobt?
  9. Falls ja, wann kommen sie zum Einsatz?

Bozen, 09.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung vor Covid-19 belasten Politik, Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes. In vielen Bereichen laufen wir Gefahr, um Jahrzehnte zurückgeworfen zu werden. Die offensichtlichsten und gefährlichsten Rückschritte betreffen die Umwelt. Deutlich sichtbar ist dies am Schlüsselbereich Mobilität: Der öffentliche Verkehr wird von vielen BürgerInnen argwöhnisch betrachtet und ist wegen der Abstandsregelungen gezwungen, seine Kapazität herunterzuschrauben; die Straßen erlauben es nicht die Abstandsregelungen für Fußgängerinnen und Radfahrer einzuhalten – viele Gehwege sind zu schmal. Die große Gefahr besteht darin, dass die Menschen wieder auf das Privatauto zurückgreifen, mit allen Folgen von Verkehrsstaus bis zu Umweltverschmutzung und Klimabelastung.

Wir Grüne arbeiten dahingehend, dass diese Krise als Chance begriffen wird. Wir wollen dazu beitragen, dass wir keinen Rückschritt erleben, sondern einen Sprung in die Zukunft machen können. In der Juni-Sitzung des Landtags werden zwei grüne Beschlussanträge behandelt, die der Mobilität gewidmet sind. Zum Einen: Der Öffentliche Verkehr samt seinen Ticketpreisen muss attraktiver werden. Eine Jahrespauschale nach dem Modell vieler erfolgreicher Mobilitätskonzepte kann ein Weg dahin sein. Zum Zweiten müssen die Straßen besser an die Bedürfnisse der Fußgänger und Fahrradfahrerinnen angepasst werden. Sie sind bis jetzt die Stiefkinder des Straßenverkehrs. Und schließlich: Alle alternativen Mittel der nachhaltigen Mobilität müssen unterstützt werden, sowohl beim Kauf als auch bei der Reparatur. Reparieren, recyceln, wiederverwenden – die Grundpfeiler nachhaltigen Handelns gelten auch in der Mobilität. In die Zukunft geht’s am besten zu Fuß!

BZ, 09.06.2020

Landtagsabegeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Mai 2020 hat sich der Kammerabgeordnete Vittorio Sgarbi in Südtirol aufgehalten. Dabei hat er neben seinen üblichen Ausfälligkeiten und Beleidigungen auch Stellung zum Landesrat Bessone genommen. In einem Video sieht man Bessone angenehm erfreut lachen, während ihn der „Onorevole“ als „grande chiavatore“ bezeichnet.
In der Nachfolge des Besuchs gibt es einen kritischen Bericht über die Vorfälle und Äußerungen seitens einer jungen Journalistin. Auch dazu hat Herr Sgarbi Stellung genommen und die Schreiberin mehrmals beschimpft.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Südtiroler Landesregierung, im Besonderen den Landeshauptmann und LR Bessone:

  1. Wie stehen Sie zu diesen Aussagen von Vittorio Sgarbi?
  2. Ist ein Landesrat, der sich in der Öffentlichkeit als „grande chiavatore“ bezeichnen lässt, für die Südtiroler Landesregierung tragbar?
  3. Wird sich LR Bessone öffentlich von diesen Aussagen distanzieren?

BZ, 08.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Wir lesen in den Medien, dass am Kalterer See nun das passiert, was wir befürchteten. Der öffentliche Zugang zum See wurde gesperrt, um „Massenansammlungen zu vermeiden“. Die gebührenpflichtigen Zugänge wurden hingegen geöffnet.
Wie ist die Situation am See?
Der öffentliche Zugang ist eine armselige Leiter, die am Hafen in den See führt. Der Einstieg wurde immer schon klein gehalten, um ihn so unattraktiv wie möglich zu machen. So fiel es den Gästen leichter, die gebührenpflichtigen Einrichtungen zu bevorzugen. Nun füllte sich das winzige Areal rund um den öffentlichen Einstieg an den ersten Tagen nach Ende des Lockdown im Nu mit Badegästen – und wurde prompt geschlossen. Dass jetzt die Zugänge nach Bezahlung geöffnet werden, ist eine bittere Ironie.
Denn seit ewigen Zeiten haben wir Grüne und die VertreterInnen der Dorfliste Kaltern gefordert, dass der öffentliche Zugang zum See ausgedehnt wird und dass weitere Zugänge erschlossen werden. Damit konnten wir uns leider, auch trotz Zusage im Landtag, nie durchsetzen. Wir stützen uns in dieser Forderung seit jeher auf das Landesnaturschutzgesetz, das im Art. 2 („Recht auf Naturgenuss und Erholung“) besagt: „Jede Person hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur.“
Das sollte auch an unserem größten See gelten, und auch in Covid-Zeiten. Es darf auf keinen Fall passieren, dass das Recht, die Natur zu genießen, durch Corona nur mehr jenen zusteht, die es sich leisten können.

 

Montan, Kaltern, 08.06.2020

Brigitte Foppa, Unterlandler Landtagsabgeordnete
Marlene Pernstich, Co-Landesvorsitzende und Kalterer Gemeinderätin

BESCHLUSSANTRAG.

Der öffentliche Personenverkehr wurde durch die Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie stark beeinträchtigt: Die entsprechenden Dienste wurden während der Phase der allgemeinen Quarantäne entweder ganz ausgesetzt oder auf ein Mindestmaß reduziert und ab den ersten Lockerungen in eingeschränkter Form und mit entsprechenden Regeln der sozialen Distanzierung wieder aufgenommen, dadurch allerdings mit verringerter Transportkapazität. Dabei kam auch ein psychologischer Faktor zum Tragen, da die Menschen begonnen haben, öffentliche Verkehrsmittel mit einer besonders hohen  Ansteckungsgefahr in Verbindung zu bringen. Bei der Wiederaufnahme der Dienste konnte tatsächlich eine Zunahme der Fahrten mit Privatfahrzeugen
festgestellt werden (die teilweise von den Medien begrüßt wurde), während weniger Bereitschaft zur Nutzung von Bus und Bahn bestand. Auf diese Weise droht das Coronavirus jahrelange politische Bemühungen zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs zunichte zu machen und das Bild dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmöglichkeit zu verunglimpfen. Daraus könnten sich schwerwiegende und langfristige Schäden für die Umwelt ergeben.

Natürlich sollten die Möglichkeiten, sich zu Fuß oder mit dem Rad fortzubewegen, ausgebaut werden; was jedoch Besorgnis erregt, ist jener Bereich der Mobilität, der bisher vom öffentlichen Verkehr abgedeckt wurde. Hier sollten nun außerordentliche Maßnahmen gesetzt werden, die als Teil der Bemühungen zur Eindämmung der Folgeschäden der Pandemie gelten sollen – gemeint sind in diesem Fall die entstandenen Umweltschäden, die genauso schwerwiegend wie jene im
wirtschaftlichen Bereich sein können und daher erhebliche Investitionen an öffentlichen Mitteln erforderlich machen.

Der erste Schritt zur Steigerung der Nutzung von Bus und Bahn muss zweifellos der Ausbau der Transportkapazität sein, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus strengstens eingehalten werden müssen, sodass die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel auf eine doppelte Sicherheit zählen können: zum einen auf einen verlässlichen Schutz ihrer Gesundheit und zum anderen darauf, dass ausnahmslos alle Fahrgäste in den Verkehrsmitteln Platz finden
werden (wobei letzterer Aspekt in den Werbekampagnen für den Neustart des öffentlichen Verkehrswesens klar kommuniziert werden muss).

Zusätzlich dazu ist ein starker finanzieller Anreiz erforderlich, von dem jene profitieren, die öffentliche Verkehrsmittel dem Privatauto vorziehen.
Dieser Anreiz muss einfach und klar gestaltet sein, für die Fahrgäste einen unmittelbar nutzbaren Vorteil darstellen und eine attraktive Tarifreduzierung für all jene beinhalten, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder sich gerade dank dem neuen Anreiz öfter für diese Art der Mobilität entscheiden. Als Modell soll hierfür der „Südtirol Pass abo+“ und der „Südtirol Pass 65+“ dienen: Anzustreben ist ein interessantes Jahresabonnement mit Pauschaltarif, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt werden. In Nordtirol gibt es beispielsweise das „Jahres-Ticket“, wie in vielen anderen europäischen Regionen und Städten auch.

Dabei sollte es jedem/jeder freistehen, dieses neue Modell oder hingegen das bisher bestehende Tarifsystem auf Kilometerbasis des klassischen Südtirol Pass zu wählen. Am interessantesten könnte das Angebot für die Pendlerinnen und Pendler sein, die viel unterwegs sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen.

Damit ein solches Abonnement mit Pauschaltarif attraktiv ist, dürfte es angesichts der bisher geltenden Tarife nicht mehr als 300 Euro im Jahr
kosten (also maximal den doppelten Preis des Abo+), wobei eine Zahlung in monatlichen Raten von 25 Euro möglich sein soll.

Schließlich könnte für viele Menschen gerade nach der Erfahrung des Covid-19-Notstandes das Carsharing an Attraktivität gewinnen, das bislang lediglich ein Nischendasein führte. Diesbezüglich sollte das Land einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings ausarbeiten. Dabei sollte die Nutzung von elektrischen oder zumindest hybriden Fahrzeugen gefördert werden und Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Landestarifsystem ein zusätzliches und fakultatives Angebot eines Jahresabonnements mit Pauschaltarif einzuführen, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt sind, wobei der Preis nicht über 300 Euro im Jahr liegen darf und auch in monatlichen Raten von 25 Euro bezahlbar sein soll; davon unbeschadet bleibt die Möglichkeit, sich für das aktuelle Tarifsystem auf Kilometerbasis zu entscheiden;
  2. einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings auszuarbeiten, wobei Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen sollen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen und unter Einsetzung von elektrisch oder zumindest hybrid betriebenen Fahrzeugen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen;
  3. die Transportkapazität der öffentlichen Verkehrsmittel auszubauen, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus strikt einzuhalten sind, sodass den Fahrgästen die Sicherheit gewährleistet wird, dass sie in den Verkehrsmitteln Platz finden und ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird.

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Online-Magazin BzNews 24 berichtete am 31. März 2020, dass vom Sanitätsbetrieb 52 Betten in Südtiroler Privatkliniken für Covid-Patienten reserviert wurden. Im Speziellen wurden 27 Covid-Betten in der Bonvicini- und 25 Betten in der Marienklinik eingerichtet. Zwischen Ende März und Ende Mai wurden laut verschiedener Medienmeldungen weitere Covid-Betten in Privatkliniken eingekauft.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel Covid-Betten wurden auf Antrag des Sanitätsbetriebes in Südtiroler Privatkliniken zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 eingerichtet?
  2. Wie waren die Covid-Betten zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 anteilsmäßig auf die verschiedenen Privatkliniken verteilt?
  3. Wieviel bezahlt der Sanitätsbetrieb oder die öffentlichen Hand pro Covid-Bett und Tag an die Privatkliniken?
  4. Wieviel Covid-Betten waren zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020 in den jeweiligen Privatkliniken belegt?
  5. Wie hoch war insgesamt die durchschnittliche Bettenbelegung zu den Stichtagen 30. April und 31. Mai 2020?
  6. Wieviel Covid-Betten wurden auf Antrag des Sanitätsbetriebes außer Landes eingerichtet?
  7. Wie hoch sind die Gesamtkosten der an Privatkliniken ausgelagerten Covid-Betten mit Stichtag 31. Mai 2020?

Bozen, 05.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Für einen gemeinsamen europäischen Umgang mit der Corona-Krise, bei dem auch der Wiederherstellung der Reisefreiheit höchste Priorität einzuräumen ist, plädieren heute die Grünen in Tirol und Südtirol. „Für uns ist klar, dass die Grenze zwischen Tirol und Südtirol so bald wie möglich wieder geöffnet werden muss. Jeden Tag leiden unzählige Menschen in Tirol und Südtirol unter den heruntergefahrenen Grenzbalken, weil sie ihre Familie nicht besuchen können, der Wochenendausflug unmöglich wird oder nahegelegene Infrastruktur unerreichbar wird. Es wirkt schon absurd, wenn Österreich ausländische Touristen nach Österreich locken will, aber selbst eine Grenzöffnung zu Italien nicht in Betracht zu ziehen scheint. Ein gemeinsames Europa darf auch in Zeiten der Corona-Krise nicht auf der Strecke bleiben,“ so die Grüne Fraktionssprecherin in Südtirol, Brigitte Foppa, und der Europasprecher der Tiroler Grünen, Michael Mingler, unisono.
Gleichzeitig verwehren sich die Grünen diesseits und jenseits des Brenners gegen einen Wettlauf des Populismus. „Wir müssen den Schutz der Gesundheit und die weitere Eindämmung des Virus auf jeden Fall voranstellen. Es ist ein Fakt, dass es in Italien nach wie vor sensible Regionen gibt, wie z.B. Lombardei oder Piemont. Wie es aussieht, wird vor allem die Lombardei nicht so schnell aufgehen, weil es immer noch Infektionsherde gibt. Hier gilt es genau zu beobachten, wie sich die Dinge entwickeln“, plädieren Foppa und Mingler im Sinne einer Grenzöffnung unter Bedingungen.

Sie wollen auf intensive Gespräche statt auf Medieninszenierungen setzen. „Dass die Grenzöffnung ein zentrales Anliegen der Nord- und Südtiroler Bevölkerung ist, ist dem österreichischen Gesundheitsministerium bekannt. Wir vertrauen und appellieren, dass es bald eine gute Lösung geben wird, mit der sowohl Reisefreiheit als auch Gesundheit in Einklang gebracht werden“, schließen die beiden Grünpolitiker*innen und zeigen auch in diesen Zeiten Einigkeit: „Eng verbunden bleiben wir in der Europaregion allemal. In ein paar Wochen werden wir uns jedenfalls wieder persönlich sehen.“

Michael Mingler – Landtagsabgeordneter – DIE GRÜNEN TIROL
Brigitte Foppa – Landtagsabgeordnete – Verdi Grüne Vërc

Im Foto: Michael Mingler und Brigitte Foppa beim Dreier Landtag

GREEN MEETING POINT.

Wie bereits im Mai zum ersten Mal erprobt, haben wir auch in dieser Landtagswoche unseren Green Meeting Point den aktuellen politischen Fragen gewidmet.
Am Donnerstag, den 11. Mai, am Ende der Sitzungswoche, haben uns die Grünen Landtagsabgeordneten Brigitte, Riccardo und Hanspeter direkt im Anschluss der Landtagssitzung erzählt, was dort vor sich gegangen ist. Kommentare, Fragen und Überlegungen sind wertvoller denn je, um die Arbeit und das Engagement der Grünen im Landtag bereichern zu können.

Dieses Mal laden wir euch anstatt der Ernte Zur Nachlese unsere „News aus dem Landtag“ ein.

Das Projekt Green Meeting Point wird von der Sozialgenossenschaft Blufink begleitet und im Prozess unterstützt und am Ende jedes Dialogs in der “Ernte” für uns die Inputs, Fragen und Erkenntnisse der TeilnehmerInnen sammelt.