HomeCovid-19Baderecht am Kalterer See: Nicht nur für jene, die es sich leisten können!

Baderecht am Kalterer See: Nicht nur für jene, die es sich leisten können!

PRESSEMITTEILUNG.

Wir lesen in den Medien, dass am Kalterer See nun das passiert, was wir befürchteten. Der öffentliche Zugang zum See wurde gesperrt, um „Massenansammlungen zu vermeiden“. Die gebührenpflichtigen Zugänge wurden hingegen geöffnet.
Wie ist die Situation am See?
Der öffentliche Zugang ist eine armselige Leiter, die am Hafen in den See führt. Der Einstieg wurde immer schon klein gehalten, um ihn so unattraktiv wie möglich zu machen. So fiel es den Gästen leichter, die gebührenpflichtigen Einrichtungen zu bevorzugen. Nun füllte sich das winzige Areal rund um den öffentlichen Einstieg an den ersten Tagen nach Ende des Lockdown im Nu mit Badegästen – und wurde prompt geschlossen. Dass jetzt die Zugänge nach Bezahlung geöffnet werden, ist eine bittere Ironie.
Denn seit ewigen Zeiten haben wir Grüne und die VertreterInnen der Dorfliste Kaltern gefordert, dass der öffentliche Zugang zum See ausgedehnt wird und dass weitere Zugänge erschlossen werden. Damit konnten wir uns leider, auch trotz Zusage im Landtag, nie durchsetzen. Wir stützen uns in dieser Forderung seit jeher auf das Landesnaturschutzgesetz, das im Art. 2 („Recht auf Naturgenuss und Erholung“) besagt: „Jede Person hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur.“
Das sollte auch an unserem größten See gelten, und auch in Covid-Zeiten. Es darf auf keinen Fall passieren, dass das Recht, die Natur zu genießen, durch Corona nur mehr jenen zusteht, die es sich leisten können.

 

Montan, Kaltern, 08.06.2020

Brigitte Foppa, Unterlandler Landtagsabgeordnete
Marlene Pernstich, Co-Landesvorsitzende und Kalterer Gemeinderätin

Author: Heidi

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