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Mobilität nach der Ausgangssperre: Vorteile für jene, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen

BESCHLUSSANTRAG.

Der öffentliche Personenverkehr wurde durch die Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie stark beeinträchtigt: Die entsprechenden Dienste wurden während der Phase der allgemeinen Quarantäne entweder ganz ausgesetzt oder auf ein Mindestmaß reduziert und ab den ersten Lockerungen in eingeschränkter Form und mit entsprechenden Regeln der sozialen Distanzierung wieder aufgenommen, dadurch allerdings mit verringerter Transportkapazität. Dabei kam auch ein psychologischer Faktor zum Tragen, da die Menschen begonnen haben, öffentliche Verkehrsmittel mit einer besonders hohen  Ansteckungsgefahr in Verbindung zu bringen. Bei der Wiederaufnahme der Dienste konnte tatsächlich eine Zunahme der Fahrten mit Privatfahrzeugen
festgestellt werden (die teilweise von den Medien begrüßt wurde), während weniger Bereitschaft zur Nutzung von Bus und Bahn bestand. Auf diese Weise droht das Coronavirus jahrelange politische Bemühungen zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs zunichte zu machen und das Bild dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmöglichkeit zu verunglimpfen. Daraus könnten sich schwerwiegende und langfristige Schäden für die Umwelt ergeben.

Natürlich sollten die Möglichkeiten, sich zu Fuß oder mit dem Rad fortzubewegen, ausgebaut werden; was jedoch Besorgnis erregt, ist jener Bereich der Mobilität, der bisher vom öffentlichen Verkehr abgedeckt wurde. Hier sollten nun außerordentliche Maßnahmen gesetzt werden, die als Teil der Bemühungen zur Eindämmung der Folgeschäden der Pandemie gelten sollen – gemeint sind in diesem Fall die entstandenen Umweltschäden, die genauso schwerwiegend wie jene im
wirtschaftlichen Bereich sein können und daher erhebliche Investitionen an öffentlichen Mitteln erforderlich machen.

Der erste Schritt zur Steigerung der Nutzung von Bus und Bahn muss zweifellos der Ausbau der Transportkapazität sein, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus strengstens eingehalten werden müssen, sodass die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel auf eine doppelte Sicherheit zählen können: zum einen auf einen verlässlichen Schutz ihrer Gesundheit und zum anderen darauf, dass ausnahmslos alle Fahrgäste in den Verkehrsmitteln Platz finden
werden (wobei letzterer Aspekt in den Werbekampagnen für den Neustart des öffentlichen Verkehrswesens klar kommuniziert werden muss).

Zusätzlich dazu ist ein starker finanzieller Anreiz erforderlich, von dem jene profitieren, die öffentliche Verkehrsmittel dem Privatauto vorziehen.
Dieser Anreiz muss einfach und klar gestaltet sein, für die Fahrgäste einen unmittelbar nutzbaren Vorteil darstellen und eine attraktive Tarifreduzierung für all jene beinhalten, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder sich gerade dank dem neuen Anreiz öfter für diese Art der Mobilität entscheiden. Als Modell soll hierfür der „Südtirol Pass abo+“ und der „Südtirol Pass 65+“ dienen: Anzustreben ist ein interessantes Jahresabonnement mit Pauschaltarif, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt werden. In Nordtirol gibt es beispielsweise das „Jahres-Ticket“, wie in vielen anderen europäischen Regionen und Städten auch.

Dabei sollte es jedem/jeder freistehen, dieses neue Modell oder hingegen das bisher bestehende Tarifsystem auf Kilometerbasis des klassischen Südtirol Pass zu wählen. Am interessantesten könnte das Angebot für die Pendlerinnen und Pendler sein, die viel unterwegs sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen.

Damit ein solches Abonnement mit Pauschaltarif attraktiv ist, dürfte es angesichts der bisher geltenden Tarife nicht mehr als 300 Euro im Jahr
kosten (also maximal den doppelten Preis des Abo+), wobei eine Zahlung in monatlichen Raten von 25 Euro möglich sein soll.

Schließlich könnte für viele Menschen gerade nach der Erfahrung des Covid-19-Notstandes das Carsharing an Attraktivität gewinnen, das bislang lediglich ein Nischendasein führte. Diesbezüglich sollte das Land einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings ausarbeiten. Dabei sollte die Nutzung von elektrischen oder zumindest hybriden Fahrzeugen gefördert werden und Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Landestarifsystem ein zusätzliches und fakultatives Angebot eines Jahresabonnements mit Pauschaltarif einzuführen, das für alle Verkehrsmittel und alle Strecken gültig ist, die vom „Südtirol Pass“ abgedeckt sind, wobei der Preis nicht über 300 Euro im Jahr liegen darf und auch in monatlichen Raten von 25 Euro bezahlbar sein soll; davon unbeschadet bleibt die Möglichkeit, sich für das aktuelle Tarifsystem auf Kilometerbasis zu entscheiden;
  2. einen Sonderplan für einen neuen Aufschwung und den Ausbau des Carsharings auszuarbeiten, wobei Anreize und Erleichterungen jenen zugutekommen sollen, die – mit den erforderlichen Gewährleistungen und unter Einsetzung von elektrisch oder zumindest hybrid betriebenen Fahrzeugen – das Angebot in dieser Sparte der Mobilität ausbauen;
  3. die Transportkapazität der öffentlichen Verkehrsmittel auszubauen, wobei die Vorbeugungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus strikt einzuhalten sind, sodass den Fahrgästen die Sicherheit gewährleistet wird, dass sie in den Verkehrsmitteln Platz finden und ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird.

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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