ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Parksituation auf dem Bahnhof in Marling ist für Pendlerinnen und Pendler schon seit längerem mehr als schwierig. Der Parkplatz vor dem Bahnhof ist kostenpflichtig, was dazu führt, dass viele Menschen, die mit dem Zug zur Arbeit fahren möchten, auf einen anderen Bahnhof ausweichen und eine weitere Strecke mit dem Auto zurücklegen – im besseren Fall. Im schlimmsten Fall nehmen sie lieber gleich das Auto und die umweltfreundlichere Alternative Öffentlicher Nahverkehr wird gar nicht mehr in Betracht gezogen. Denn um ein Auto bis zu zehn Stunden zu parken, ist eine stundenweise Parkgebühr zu teuer und das Monatsabo insbesondere in der Urlaubszeit nicht attraktiv. Laut Betroffenen ist vor dem Bahnhof mehr als genug Platz zur Verfügung, um Berufspendlerinnen und -pendler gratis parken zu lassen. In diesen Tagen scheint der Parkplatz nahezu unbelegt, dennoch stellt die Gemeinde die Parkfläche nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Seit einigen Jahren wird den Betroffenen schon eine Lösung versprochen. Vor ca. zwei Jahren hieß es etwa, die STA prüfe die Möglichkeit einer Kopplung von Parkgebühr und Zugfahrt mittels des Südtirol Passes. Doch geschehen ist seither nichts.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was unternimmt das Land, um seine Gemeinden im Allgemeinen und die Gemeinde Marling im Besonderen zu einer annehmbaren Parksituation für Berufspendler, die mit dem Zug zur Arbeit fahren, zu bewegen?
  2. Ist das Land mit der Gemeinde Marling in Kontakt, damit die Parksituation am Bahnhof für die Pendlerinnen und Pendler ein Anreiz dafür wird, mit dem Zug zur Arbeit zu fahren?
    • a) Wenn ja, wie sehen die Bestrebungen aus?
    • b) Wenn nein, warum nicht?
  3. Zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung der STA, ob man die Parkgebühr vor dem Bahnhof in Marling über den Südtirol Pass abwickeln könnte?
  4. Was spricht dagegen, Bahnhofsparkplätze im Allgemeinen und den Bahnhofsparkplatz in Marling im Besonderen allen Pendlerinnen und Pendlern – und zwar nicht nur Ortsansässigen – gratis zur Verfügung zu stellen?

Bozen, 16.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit dem Landesgesetz vom 16. April 2020, Nr. 3 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ und mit dem Landesgesetz vom 8. Mai 2020, Nr. 4 „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ wurden die ersten großen Maßnahmenpakete zur Förderung des Neustarts nach dem Lockdown beschlossen.
Die Maßnahmen sind für die Wirtschaft des Landes von großer Bedeutung.
Während der akuten Corona-Phase wurde zunehmend auf ein besonderes Phänomen hingewiesen, nämlich dass die politische Öffentlichkeit während dieser Zeit fast ausschließlich von Männern besetzt war.
Die virtuellen Landesmedienkonferenzen, die in den Monaten März – Mai 2020 abgehalten wurden, bestätigen diesen Eindruck. Sie waren zu 86% von männlicher Präsenz geprägt. Auch die Tatsache, dass die Wirtschaftsförderung augenscheinlich Vorrang vor anderen Sektoren hatte, wurde vielfach kritisiert, ablesbar etwa am Thema Kinderbetreuung.
Nun könnte es sich hier natürlich auch nur um subjektive Wahrnehmungen handeln. Ein wirksames Mittel, um dies zu überprüfen ist die Prüfung der Maßnahmen aus der Gender-Perspektive.
In Südtirol ist dies nichts Neues. Gender Budgeting wurde als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming bereits 2006 von der Landesregierung beschlossen.

Auf diesen Erfahrungen aufbauend stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung

  1. Wie groß ist das gesamte Finanzvolumen, das mit den beiden genannten Gesetzesmaßnahmen für die Wiederaufbauphase ausgeschüttet wird?
  2. Wurde bei der Gewichtung der Maßnahmen die Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt bzw. die Genderperspektive eingenommen?
  3. Welche Maßnahmen kommen Frauen zugute? Welches ist das finanzielle Ausmaß der einzelnen Maßnahmen, die Frauen zugute kommen?
  4. Welche Berücksichtigung fanden Frauen, ihre Belange und Bedürfnisse in der Gesamtheit der Corona-Maßnahmen der Landesregierung?

Bozen, 16.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Landtagssitzung im Juni erklärte LR Widmann „bei Pandemien ist grundsätzlich der staatliche Zivilschutz für die Lieferung und zur Verfügung Stellung der persönlichen Schutzausrüstung für die Betreuung von Covid-Patienten zuständig. In Ermangelung von ausreichender zur Verfügung Stellung von Schutzausrüstung seitens des staatlichen Zivilschutzes hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb in Eigenregie Schutzausrüstung angekauft.“

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. In welchen Gelegenheiten und auf welchem Weg erfolgten die Anfragen an den staatlichen Zivilschutz?
  2. Wie waren die Reaktionen darauf?
  3. Wir bitten um Aushändigungen der antworten von Seiten des nationalen Zivilschutzes auf die Anfragen bzgl. der zur Verfügung Stellung der PSA.

Bozen, 15.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In den Wochen seit dem #neustart hat sich Südtirol wieder in Bewegung gesetzt. Wie vorhersehbar wirkt sich das auch auf den öffentlichen Personennahverkehr aus.

War es einerseits wünschenswert, dass die PendlerInnen wieder die Öffis nutzen, so machen nun viele von ihnen die leidvolle Erfahrung, dass die Züge und Busse nicht genügend Kapazität haben.

Uns ist es selbst passiert, dass es nicht möglich war zuzusteigen.

Der Unmut auf dem Bahnsteig und an der Bushaltestelle war stets sehr groß.

Uns wird auch berichtet, dass in den Zügen Menschen nicht nur am Einsteigen gehindert wurden, sondern sogar den Zug verlassen mussten.

Mitgenommene Fahrräder versperrten den Zugang zu den wenigen verfügbaren Sitzplätzen.

Im Landtag hatte die grüne Fraktion mehrmals auf das Thema des öffentlichen Verkehrs nach dem Lockdown hingewiesen. Dabei wurde von der Landesregierung stets versichert, dass es ein großes Anliegen sei, den ÖPNV in dieser Phase attraktiv zu halten. Dazu gehört allerdings, dass genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden – notfalls durch Zusatzbusse oder -waggons, wenn schon wegen der Abstandsregelungen die Sitzplätze limitiert sind.

Es geht keinesfalls an, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Bus oder Zug nur von hinten davonfahren sehen.

Hier die Anfrage, die die grüne Fraktion hierzu bei der kommenden Landtagssitzung vorbringen wird – in der Hoffnung, dass die Missstände bis dahin allerdings behoben sind.

 

BZ, 15.06.2020

Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Wochen seit dem #neustart hat sich Südtirol wieder in Bewegung gesetzt. Wie vorhersehbar wirkt sich das auch auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. War es einerseits wünschenswert, dass die PendlerInnen wieder die Öffis nutzen, so machen nun viele von ihnen die leidvolle Erfahrung, dass die Züge und Busse nicht genügend Kapazität haben. Uns ist es selbst passiert, dass es nicht möglich war zuzusteigen. Der Unmut auf dem Bahnsteig und an der Bushaltestelle war stets sehr groß. Uns wird auch berichtet, dass in den Zügen Menschen nicht nur am Einsteigen gehindert wurden, sondern sogar den Zug verlassen mussten. Mitgenommene Fahrräder versperrten den Zugang zu den wenigen verfügbaren Sitzplätzen. Das alles zeugt nicht von sinnvoller Planung, wie sie im Landtag mehrmals versichert wurde.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Wurden die Züge und Busse seit dem #neustart potenziert? Wenn ja, in welchem Ausmaß und auf welchen Strecken?
    2. Falls bisher nicht geschehen, wann ist es soweit?
    3. Sind Beschwerden eingegangen? Wenn ja, wie viele?
    4. Können Fahrgäste, die nicht das gewünschte und vorab bezahlte Verkehrsmittel benutzen können, um Refundierung der Kosten ansuchen?
    5. Wie lange muss man mit den geltenden Abstandsregelungen und Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln rechnen? Gibt es hierzu einen Plan?

BZ, 15.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Unter diesem Motto fand in den vergangenen Tagen der Kongress der europäischen Grünen statt, bei welchem über nachhaltige, also grüne Wege, aus der Krise debattiert wurde. Ursprünglich im nordmazedonischen Skopje geplant, konnte auch unser Kongress in diesen Zeiten nur online stattfinden.
In Workshops und Podiumsdiskussionen haben unser Co-Vorsitzender Felix von Wohlgemuth und die Leiterin des Grünen Büros Verena Frei gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa an Konzepten und Wegen für ein neues Europa gearbeitet.
Breite Einigkeit herrschte dabei darin, dass es keine Rückkehr zum „Business-as-usual“ der Vor-Corona-Zeit geben kann. „Die erheblichen Mittel, welche nun für die Erholung der Wirtschaft bereitgestellt werden, müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um die Europäische Union zu einem gerechteren, inklusiveren, nachhaltigeren und somit zukunftsfähigen Lebensraum zu machen.“ fasst Verena Frei die Arbeiten im Kongress zusammen.
„Let’s build a better tomorrow!“, also der Bau eines neuen, besseren Morgens, so lautet dementsprechend auch die von uns mitgetragene Corona-Resolution, mit Maßnahmen hin zu einer resilienten Gesellschaft und Wirtschaft, in welcher der Schutz des Menschen und des Planeten im Mittelpunkt stehen.
„Nach den Verwüstungen der Weltkriege waren Solidarität und Einigkeit die Eckpfeiler, auf welchen unser modernes Europa errichtet wurde. Es gilt nun erneut, ja sogar mehr denn je, nationalen Egoismen zurückzustellen und diese Solidarität wiederzufinden; Sprich, eine Besinnung auf unsere europäische Kernwerte, deren Wahrung wir Grünen seit Beginn der Krise klar und deutlich gefordert haben.“ zeigt sich Felix von Wohlgemuth überzeugt.
Ganz im Sinne dieser gesamteuropäischen Werte haben wir als Südtiroler Grünen auch einen aktuellen Antrag der deutschen KollegInnen zur den #BLACKLIVEMATTERS Protesten mitgetragen, in welchem unter anderem gefordert wird, dass Europa seine koloniale Vergangenheit aufarbeitet und Maßnahmen gegen Rassismus aktiv gefördert werden.
Dieses 2020 sollte eigentlich ein Wendepunkt für den Welt-Klimaschutz werden. Nun wird dieses historische Jahr viel mehr sein: ein Scheideweg für ganz Europa, für die Welt, mit neuen und ungeahnten Herausforderungen.
Doch der Klimawandel mit all seinen wirtschaftlichen und sozio-ökologischen Folgen muss auch in und nach der Corona-Krise eine politische Priorität bleiben.
Felix von Wohlgemuth
Co-Vorsitzender Verdi Grüne Verc
Verena Frei
Leiterin Grünes Büro

Unter diesem Motto fand in den vergangenen Tagen der Kongress der europäischen Grünen statt, bei welchem über nachhaltige, also grüne Wege, aus der Krise debattiert wurde. Ursprünglich im nordmazedonischen Skopje geplant, konnte auch unser Kongress in diesen Zeiten nur online stattfinden.
In Workshops und Podiumsdiskussionen haben unser Co-Vorsitzender Felix von Wohlgemuth und die Leiterin des Grünen Büros Verena Frei gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa an Konzepten und Wegen für ein neues Europa gearbeitet.
Breite Einigkeit herrschte dabei darin, dass es keine Rückkehr zum „Business-as-usual“ der Vor-Corona-Zeit geben kann. „Die erheblichen Mittel, welche nun für die Erholung der Wirtschaft bereitgestellt werden, müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um die Europäische Union zu einem gerechteren, inklusiveren, nachhaltigeren und somit zukunftsfähigen Lebensraum zu machen.“ fasst Verena Frei die Arbeiten im Kongress zusammen.
„Let’s build a better tomorrow!“, also der Bau eines neuen, besseren Morgens, so lautet dementsprechend auch die von uns mitgetragene Corona-Resolution, mit Maßnahmen hin zu einer resilienten Gesellschaft und Wirtschaft, in welcher der Schutz des Menschen und des Planeten im Mittelpunkt stehen.
„Nach den Verwüstungen der Weltkriege waren Solidarität und Einigkeit die Eckpfeiler, auf welchen unser modernes Europa errichtet wurde. Es gilt nun erneut, ja sogar mehr denn je, nationalen Egoismen zurückzustellen und diese Solidarität wiederzufinden; Sprich, eine Besinnung auf unsere europäische Kernwerte, deren Wahrung wir Grünen seit Beginn der Krise klar und deutlich gefordert haben.“ zeigt sich Felix von Wohlgemuth überzeugt.
Ganz im Sinne dieser gesamteuropäischen Werte haben wir als Südtiroler Grünen auch einen aktuellen Antrag der deutschen KollegInnen zur den #BLACKLIVEMATTERS Protesten mitgetragen, in welchem unter anderem gefordert wird, dass Europa seine koloniale Vergangenheit aufarbeitet und Maßnahmen gegen Rassismus aktiv gefördert werden.
Dieses 2020 sollte eigentlich ein Wendepunkt für den Welt-Klimaschutz werden. Nun wird dieses historische Jahr viel mehr sein: ein Scheideweg für ganz Europa, für die Welt, mit neuen und ungeahnten Herausforderungen.
Doch der Klimawandel mit all seinen wirtschaftlichen und sozio-ökologischen Folgen muss auch in und nach der Corona-Krise eine politische Priorität bleiben.
Felix von Wohlgemuth
Co-Vorsitzender Verdi Grüne Verc
Verena Frei
Büroleiterin Grünes Büro

NEWS AUS DEM LANDTAG.

Der Landtag tagte in diesem Monat vom 9. bis 11. Juni. Eine Sitzungswoche, in der erstmals auch Themen auf der Agenda standen, die nicht strikt mit Covid-19 zu tun hatten. Coronavirus und Pandemie waren jedoch immer noch sehr präsent, und die Untersuchungen über Masken und Buskonzessionen machten die Atmosphäre extrem angespannt und aggressiv.

Die Landtagssitzung begann mit dem Bericht des Landesbeirates für Kommunikationswesen. Polternd machte Riccardo auf jene Dinge aufmerksam, die der Präsident des Beirats Turk nicht für erwähnenswert gehalten hatte: „In Südtirol haben wir eine anomale Situation, vor der wir die Augen nicht verschließen können: Der Athesia-Verlag hat ein De-facto-Monopol auf die Printmedien, kann damit der Politik die Themen diktieren und auch die Karrieren von Politikerinnen und Politikern bestimmen. Dies kann nicht unkommentiert gelassen werden“. Brigitte unterstrich dann die sexistische Tendenz von Online-Kommentaren: „In der heutigen Situation wird eine Person, die Sexismus anprangert, umso heftiger durch die Mangel gedreht“. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Beirat für das Kommunikationswesen hier mit der Unterstützung aller politischen Richtungen tätig werden muss. Wir werden sehen, ob sich hierzu in naher Zukunft etwas tut.

In der Zeit der Minderheit wollte die Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge einbringen, die der nachhaltigen Mobilität der Zukunft gewidmet waren. Leider mochte die Landesregierung keinen unserer Vorschläge annehmen. Anscheinend sind sie bereits dabei, an einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs zu arbeiten. Ein Pendler-Abo oder Investitionen in Car-Sharing wie wir vorgeschlagen hatten, scheinen jedoch nicht Teil dieses Regierungs-Brainstormings gewesen zu sein: „Mal sehen, wie sich diese Regierung den Kampf um Nachhaltigkeit vorstellt und wie sie die Rückkehr zum Privatauto als einziges Verkehrsmittel verhindern will“, kommentierte Riccardo am Ende der Debatte.

Unser Antrag für eine fußgänger- und fahrradfreundliche Planung unserer Städte, mit Anreizen nicht nur für den Kauf, sondern auch für die Reparatur von Fahrrädern und anderen nachhaltigen und umweltfreundlichen Transportmittel, der als Tagesordnung für das zur Diskussion stehende Gesetz zu den außeretatmäßigen Verbindlichkeiten vorgelegt wurde, wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Doch damit nicht genug: Ein im Gesetz enthaltener Artikel, der Anreize für den Kauf von Fahrrädern vorsah, wurde von derselben SVP abgelehnt, die ihn ursprünglich eingebracht hatte. „Nur wir, 5* und PD stimmten dafür. Anscheinend ist sich die Mehrheit nicht ganz klar darüber, wie alternative und nachhaltige Mobilität unterstützt und gestärkt werden kann“, so ein enttäuschter Hanspeter.

Im Gesetz über die außeretatmäßigen Verbindlichkeiten nahm die Regierung zum x-ten Mal eine Änderung am Landesraumordnungsgesetz „Raum und Landschaft“ vor. Unsere Fraktion nutzte die Gelegenheit, um die Position der Grünen zu diesem Gesetz, das bereits vor seinem Inkrafttreten veraltet ist, zu unterstreichen: „Das Gesetz ist gescheitert! Nehmen wir das zur Kenntnis und machen ein Landesraumordnungsgesetz, das diesem Namen würdig ist!“.

Am Mittwochabend gab es noch eine Premiere im Foyer des Landtags: Brigitte stellte sich Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit in einem selbst produzierten ‚Pro und Contra‘ zum Thema ‚Autonomie, Selbstbestimmung, Corona‘, das über Facebook live ausgestrahlt wurde: Ein Diskurs auf Augenhöhe auch bei gegensätzlichsten politischen Einstellungen ist möglich!

Am Ende dieser äußerst anstrengenden Woche fand die erste Anhörung des Untersuchungsausschusses zur Schutzausrüstung im Landtag statt. Der Ausschuss beschloss, mit Christoph Franceschini jenen Journalisten als Ersten anzuhören, der die Causa aufgedeckt hatte. Brigitte erkundigte sich vor allem nach den Details des Auftrages des Sanitätsbetriebes an die Firma Oberalp – eine wirklich schwer nachvollziehbare Angelegenheit innerhalb des „Maskengates“.

Wir hoffen, dass die langsame Rückkehr in den Alltag wieder etwas Ruhe und Klarheit in die politische Arena bringen wird. Es liegen noch viele Herausforderungen vor uns. Dialog, Kritik, Kontrolle, Durchsetzungsvermögen und Transparenz werden entscheidend sein, um sie alle gemeinsam zu bewältigen.

Wir beobachten die Situation weiterhin und veröffentlichen unsere Aktionen und Überlegungen unter: www.verdi.bz.it/it/category/it-covid-19/. Wenn ihr uns kontaktieren wollt, schreibt an [email protected]

#WirBleibenDran

Brigitte, Riccardo, Hanspeter

BESCHLUSSANTRAG.

Die Covid-19-Krise unterwirft unseren Alltag weiterhin vielen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Sofern diese zielführend und schutzbringend sind, nehmen wir sie in Kauf – denn die Gesundheit hat Vorrang. Einige Maßnahmen, die in den letzten Wochen und Monaten Einzug gehalten haben, werden jedoch zunehmend in Frage gestellt. Dazu gehört die Verwendung von Einweghandschuhen, die seit Corona massiv angestiegen ist. Durch das Landesgesetz Nummer 4 vom 8. Mai diesen Jahres – „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ – wurde die Verwendung dieser Einweghandschuhe beim Einkaufen verpflichtend eingeführt. Mit Beschluss Nummer 410 der Landesregierung vom 09. Juni 2020 wurde diese Pflicht zwar leicht gelockert, dennoch kann an der Sinnhaftigkeit von Einweghandschuhen in Supermärkten, in Mensen, an Buffets, usw. mit oder ohne Covid-19 gezweifelt werden.

Laut Verbraucherzentrale des Landes Südtirol wiegt diese Art des Einwegschutzes die Menschen in ein „falsches Sicherheitsgefühl“. Man könne die Einweghandschuhe sogar als „wahre Keimschleudern“ bezeichnen. Dabei beruft sich die Verbraucherzentrale in einer Aussendung Anfang Mai 2020 auf deutsche Ärzte und Ärztinnen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Anfang Juni auf ihrer Homepage davon abgeraten, Handschuhe in der Öffentlichkeit zu tragen, denn „das Tragen von Handschuhen kann das Infektionsrisiko erhöhen“. In öffentlichen Orten wie Supermärkten ist laut WHO eine Desinfektion der Hände völlig ausreichend.

Der sachgemäße Umgang mit diesen Handschuhen ist alles andere als einfach: Vor und nach dem Anziehen müssen die Hände desinfiziert werden, sind die Fingernägel zu lang, sind im Nu Löcher im Handschuh und decken nicht mehr richtig ab. Beim Ausziehen kommt die ungeschützte Hand sehr leicht in Berührung mit einem eventuell kontaminierten Handschuh; also müssen nach dem Ausziehen unbedingt wieder die Hände desinfiziert werden. Und wer kann garantieren, dass der Handschuh selbst nicht vor dem Gebrauch bereits kontaminiert ist? Außerdem bleibt auch ein Einweghandschuh nur so sauber, wie es der Mensch, den er schützen soll, zulässt. Will heißen: Fasst sich eine Person mit einer einwegbehandschuhten Hand ins Gesicht oder auf eine verseuchte Fläche, ist der Effekt derselbe, als ob dies ohne Einweghandschuh passiert wäre, wahrscheinlich sogar schlimmer. Auch die WHO führt dies als einen der Hauptgründe an, um vom Tragen von Handschuhen abzusehen.

Schwer wiegen weiters die Umweltfolgen dieser Maßnahmen. Mühevoll hat sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahren auf den Minimalkonsens geeinigt, dass Einweg wo möglich zu vermeiden ist. In der EU werden Einweggegenstände wie Strohhalme und Plastikteller bald verboten. Wir brauchen also keine zusätzlichen Müllberge für einen so genannten Schutz, der aller Wahrscheinlichkeit nach keiner ist. Nicht vor Krankheit und nicht vor Keimen im Allgemeinen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Verpflichtung zur Verwendung von Einweghandschuhen aus dem LGE Nr. 4/2020 zu streichen und weiterhin für Händewaschen, Desinfektion und Abstandhalten zu sensibilisieren.
  2. Bei allen weiteren Maßnahmen zur Covid-19-Krise die ökologischen Folgen und die Folgen für das Klima zu berücksichtigen.

 

Bozen, 11.06.2020

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 5. Juni 2020 berichtete neben anderen Medien das Onlinemagazin Salto.bz über eine Baumschlägerung in Brenntal/Kurtatsch, welche von der Forstbehörde allen Anschein nach genehmigt wurde. Es gehe dabei um einen der letzten Maulbeerbäume im Südtiroler Unterland, der ein allseits geschätztes Landschaftselement darstellte.

In den Artikeln 1 und 2 des Landesforstgesetzes sind als Zielsetzung der Forstbehörde sowohl das Wohl der Allgemeinheit als auch die Erhaltung des Allgemeingutes festgeschrieben. Darüber hinaus hat die Forstbehörde eine besonders wichtige Aufgabe, was die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt betrifft.

Maulbeerbäume sind Relikte einer historischen Zeit, wo im Südtiroler Unterland Seidenraupenzucht betrieben wurde. Zudem sind alte Maulbeerbäume stattliche Gewächse, die in der Landschaft als prächtige Landschaftselemente und als Futterbäume für Insekten und Vögel gelten. Somit haben noch lebende Maulbeerbäume eine außerordentliche kulturhistorische, ästhetische und ökologische Bedeutung für unser Land.

Falls die Medienberichte zutreffend sind, dass die Forstbehörde die Schlägerung dieses seltenen Landschaftselementes genehmigte, hat sie wohl gegen die eigenen Prinzipien der Wahrung des Allgemeingutes als auch gegen ihre ureigene Aufgabe der Erhaltung der Pflanzenwelt verstoßen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Forstbehörde die Schlägerung dieses seltenen Maulbeerbaumes genehmigte?
  2. Falls ja, welches Amt oder welche Forststation haben die Genehmigung ausgestellt?
  3. Mit welcher ausführlichen Begründung wurde die Schlägerung genehmigt?
  4. Warum wurde die Gemeinde nicht in Kenntnis gesetzt?
  5. Warum wurden weder das Naturmuseum noch das Amt für Natur zu Rate gezogen?
  6. Warum wurde der lokale Heimatpflegeverband nicht kontaktiert?
  7. Wird die Forstbehörde an selbiger Stelle einen jungen Maulbeerbaum pflanzen, immerhin sollte den Ansprüchen der Allgemeinheit entsprochen werden?
  8. Was beabsichtigt die Forstbehörde zu unternehmen, um zukünftig solche „Naturfrevel“ (Zitat Salto.bz) zu verhindern?

 

Bozen, 09.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In drei Wochen, am 1. Juli, wird es Wirklichkeit, das Gesetz „Raum und Landschaft“ von 2018, Zumindest theoretisch. Denn in der Zwischenzeit gibt es breiten Widerstand gegen sein Inkrafttreten. Dieser kommt diesmal weniger von der Opposition, sondern hauptsächlich von Technikerinnen und Technikern sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – also aus dem Innersten der SVP. Ein „Protestdokument“ wurde von fast 500 Fachpersonen aus den Bereichen Urbanistik, Landschaftsplanung und Architektur unterzeichnet – darunter über 50, die vom Land selbst für die Baukommissionen nominiert wurden.

Und das ist noch nicht alles: Vor einigen Wochen erreichte die Landeregierung ein Schreiben aus gut 53 Gemeinden, unterzeichnet auch von 17 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus allen Landesteilen. Sie kritisieren mehrere Punkte des neuen Gesetzes und die Vorgehensweise der Landesregierung: So gab es keine angemessene Schulung für das Personal der Gemeinden; von 27 Durchführungsbestimmungen fehlen noch 17; die Online-Portale für die geplante Digitalisierung wurden nicht umgesetzt; von den 7 „Pilotgemeinden“ konnte nur eine die Arbeiten abschließen; viele Teile des Gesetzes sind widersprüchlich und endlose rechtliche Zweifel der Gemeinden sind unbeantwortet geblieben.

Wir ergänzen die Reihe der Kritikpunkte: So ist der Teil zum geförderten Wohnbau eine katastrophale Baustelle. Rom hat einen Teil des Gesetzes angefochten. Das Gesetz hat überarbeitet werden müssen, noch bevor es in Kraft getreten ist – eine nie gesehene Tatsache! Unser Fazit: Dieses Gesetz ist schon alt, bevor es überhaupt in Kraft tritt. Und es ist den aktuellen Herausforderungen wie Klimaschutz, Schutz der Gesundheit, Ernährungssicherheit, Flächenverbrauch etc. nicht gewachsen.

Eine Aufschiebung um einige Monate ändert daran wenig: Es wird Jahre und nicht Monate dauern, um die Probleme zu beheben, über die sich Expertinnen und Verwalter beschwert haben!

Die Landesregierung kann sich das Motto „Weiter um jeden Preis“ nicht leisten! Denn den Preis dafür werden letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden zahlen müssen.

Dieses Gesetz ist gescheitert, und wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Es wurde 2018 im Wissen, dass es noch nicht „ausgereift“ war, verabschiedet, und schon damals hatte die Grüne Fraktion Landesrat Theiner vorgeschlagen, seine Verabschiedung auszusetzen. In unserem Minderheitenbericht im April 2018 haben wir es klar gesagt: Dieses Gesetz hat keinen breiten Konsens. Daher wird es nicht imstande sein, die Planungsinstrumente zu verbessern. Die Landschaft wird ins raumordnerische Chaos versinken.

Es klingt heute geradezu prophetisch.

Die Grüne Fraktion schlägt daher vor:

  1. das Trauerspiel zu beenden und dieses Gesetz definitiv auf Eis legen;
  2. das Gesetz Nr. 16 von 1970 „Landschaftsschutz“ in Kraft zu lassen, denn es ist bewährt und erprobt;
  3. für die Raumordnung alle in diesen Jahren gesammelten Gesetze zu nutzen, um während der laufenden Legislaturperiode eine organische Reform des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 von 1997 auszuarbeiten, das noch heute in Kraft ist; dabei soll dem Gemeinwohl, der Verringerung des Flächenverbrauchs und dem Klimaschutz Vorrang eingeräumt werden.

BZ, 10.6.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler