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Einweg führt nicht zum Ziel

BESCHLUSSANTRAG.

Die Covid-19-Krise unterwirft unseren Alltag weiterhin vielen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Sofern diese zielführend und schutzbringend sind, nehmen wir sie in Kauf – denn die Gesundheit hat Vorrang. Einige Maßnahmen, die in den letzten Wochen und Monaten Einzug gehalten haben, werden jedoch zunehmend in Frage gestellt. Dazu gehört die Verwendung von Einweghandschuhen, die seit Corona massiv angestiegen ist. Durch das Landesgesetz Nummer 4 vom 8. Mai diesen Jahres – „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ – wurde die Verwendung dieser Einweghandschuhe beim Einkaufen verpflichtend eingeführt. Mit Beschluss Nummer 410 der Landesregierung vom 09. Juni 2020 wurde diese Pflicht zwar leicht gelockert, dennoch kann an der Sinnhaftigkeit von Einweghandschuhen in Supermärkten, in Mensen, an Buffets, usw. mit oder ohne Covid-19 gezweifelt werden.

Laut Verbraucherzentrale des Landes Südtirol wiegt diese Art des Einwegschutzes die Menschen in ein „falsches Sicherheitsgefühl“. Man könne die Einweghandschuhe sogar als „wahre Keimschleudern“ bezeichnen. Dabei beruft sich die Verbraucherzentrale in einer Aussendung Anfang Mai 2020 auf deutsche Ärzte und Ärztinnen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Anfang Juni auf ihrer Homepage davon abgeraten, Handschuhe in der Öffentlichkeit zu tragen, denn „das Tragen von Handschuhen kann das Infektionsrisiko erhöhen“. In öffentlichen Orten wie Supermärkten ist laut WHO eine Desinfektion der Hände völlig ausreichend.

Der sachgemäße Umgang mit diesen Handschuhen ist alles andere als einfach: Vor und nach dem Anziehen müssen die Hände desinfiziert werden, sind die Fingernägel zu lang, sind im Nu Löcher im Handschuh und decken nicht mehr richtig ab. Beim Ausziehen kommt die ungeschützte Hand sehr leicht in Berührung mit einem eventuell kontaminierten Handschuh; also müssen nach dem Ausziehen unbedingt wieder die Hände desinfiziert werden. Und wer kann garantieren, dass der Handschuh selbst nicht vor dem Gebrauch bereits kontaminiert ist? Außerdem bleibt auch ein Einweghandschuh nur so sauber, wie es der Mensch, den er schützen soll, zulässt. Will heißen: Fasst sich eine Person mit einer einwegbehandschuhten Hand ins Gesicht oder auf eine verseuchte Fläche, ist der Effekt derselbe, als ob dies ohne Einweghandschuh passiert wäre, wahrscheinlich sogar schlimmer. Auch die WHO führt dies als einen der Hauptgründe an, um vom Tragen von Handschuhen abzusehen.

Schwer wiegen weiters die Umweltfolgen dieser Maßnahmen. Mühevoll hat sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahren auf den Minimalkonsens geeinigt, dass Einweg wo möglich zu vermeiden ist. In der EU werden Einweggegenstände wie Strohhalme und Plastikteller bald verboten. Wir brauchen also keine zusätzlichen Müllberge für einen so genannten Schutz, der aller Wahrscheinlichkeit nach keiner ist. Nicht vor Krankheit und nicht vor Keimen im Allgemeinen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Verpflichtung zur Verwendung von Einweghandschuhen aus dem LGE Nr. 4/2020 zu streichen und weiterhin für Händewaschen, Desinfektion und Abstandhalten zu sensibilisieren.
  2. Bei allen weiteren Maßnahmen zur Covid-19-Krise die ökologischen Folgen und die Folgen für das Klima zu berücksichtigen.

 

Bozen, 11.06.2020

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Bye bye Maulbeerbaum
#Covid19 - Schritt 2
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