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Bye bye Maulbeerbaum

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 5. Juni 2020 berichtete neben anderen Medien das Onlinemagazin Salto.bz über eine Baumschlägerung in Brenntal/Kurtatsch, welche von der Forstbehörde allen Anschein nach genehmigt wurde. Es gehe dabei um einen der letzten Maulbeerbäume im Südtiroler Unterland, der ein allseits geschätztes Landschaftselement darstellte.

In den Artikeln 1 und 2 des Landesforstgesetzes sind als Zielsetzung der Forstbehörde sowohl das Wohl der Allgemeinheit als auch die Erhaltung des Allgemeingutes festgeschrieben. Darüber hinaus hat die Forstbehörde eine besonders wichtige Aufgabe, was die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt betrifft.

Maulbeerbäume sind Relikte einer historischen Zeit, wo im Südtiroler Unterland Seidenraupenzucht betrieben wurde. Zudem sind alte Maulbeerbäume stattliche Gewächse, die in der Landschaft als prächtige Landschaftselemente und als Futterbäume für Insekten und Vögel gelten. Somit haben noch lebende Maulbeerbäume eine außerordentliche kulturhistorische, ästhetische und ökologische Bedeutung für unser Land.

Falls die Medienberichte zutreffend sind, dass die Forstbehörde die Schlägerung dieses seltenen Landschaftselementes genehmigte, hat sie wohl gegen die eigenen Prinzipien der Wahrung des Allgemeingutes als auch gegen ihre ureigene Aufgabe der Erhaltung der Pflanzenwelt verstoßen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Forstbehörde die Schlägerung dieses seltenen Maulbeerbaumes genehmigte?
  2. Falls ja, welches Amt oder welche Forststation haben die Genehmigung ausgestellt?
  3. Mit welcher ausführlichen Begründung wurde die Schlägerung genehmigt?
  4. Warum wurde die Gemeinde nicht in Kenntnis gesetzt?
  5. Warum wurden weder das Naturmuseum noch das Amt für Natur zu Rate gezogen?
  6. Warum wurde der lokale Heimatpflegeverband nicht kontaktiert?
  7. Wird die Forstbehörde an selbiger Stelle einen jungen Maulbeerbaum pflanzen, immerhin sollte den Ansprüchen der Allgemeinheit entsprochen werden?
  8. Was beabsichtigt die Forstbehörde zu unternehmen, um zukünftig solche „Naturfrevel“ (Zitat Salto.bz) zu verhindern?

 

Bozen, 09.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

"Raum und Landschaft
Einweg führt nicht
1 COMMENT
  • Johann Klaus Oettl / 14. Juni 2020

    E-Mail an die
    Grüne Landtagsfraktion
    Silvius Magnago Platz 6, I-39100 Bozen
    Tel +39 0471 946455
    email: [email protected]

    Betreff: Einer der letzten Seidenbäume wurde gefällt;
    aus Tageszeitung Dolomiten vom Samstag/ Sonntag 6./7. Juni 2020 , Seite 25;

    Sehr geschätzte Landtagsfraktion der Grünen Partei verdi-grüne verc im Südtiroler Landtag.
    Gestern war ich dabei Euch anzuschreiben mit der Bitte einer Anfrage an die Landesregierung bezüglich der Fällung -und vorheriger Auszeichnung durch die Forstbehörde- eines der letzten Maulbeerbäume in Südtirol.
    Ein Blick auf Eure Website, und ich habe mit Genugtuung gesehen, dass Sie eine solche bereits formuliert und deponiert haben. Dafür mein aufrichtiger Dank!
    Bye bye Maulbeerbaum ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

    Ich bin sehr neugierig auf die anstehende Antwort, insbesondere bezüglich der forstbaulichen Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer derartigen Auszeichnung.
    Hochstämmige Bäume haben es in der landwirtschaftlich extrem intensiv genutzten Talsohle -und nicht nur dort- in Südtirol seit jeher sehr schwer. Anstelle solche Habitatbäume für die Stabilität des gesamten -auch landwirtschaftlichen- Ökosystems wertzuschätzen, zu pflegen und zu ehren, gibt es immer irgendeinen Kurzsichtbauer, welchem eine grosse Krone wegen dreier zusätzlichen Malus Bäumchen ein Dorn im Auge ist. Kurzsichtiger zu denken und zu agieren ist kaum möglich, und dennoch ist es trauriger Standard im gelobten Land…….
    Danke für Eure Arbeit und im Speziellen danke für die gegenständliche Anfrage an die Landesregierung, Mit freundlichem Grüss, Johann Oettl

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