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BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz ist ein Ziel, das dringend mit zeitnahen und wirksamen Maßnahmen verfolgt werden muss. Der Straßenverkehr zählt zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen, in Südtirol beträgt der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen (ohne graue Energie) 43%[1], was in Bezug auf den europäischen Durchschnitt extrem hoch ist. Schätzungsweise entfallen ein gutes Drittel von den Gesamtverkehrsemissionen auf die Kategorie schwere Nutzfahrzeuge und Busse.

Während mittlerweile mit der Verordnung (EU) 2019/1242[2] die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge einführt, gibt es zurzeit noch keine CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für die Busse. Diese will die EU-Kommission innerhalb des Jahres 2022 festlegen. In Anlehnung an die bestehenden Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge, wird wohl auch die Busflotte bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase von mindestens 30% im Vergleich zu 2019/2020 erreichen müssen.

Aus diesem Grund sind öffentliche Auftraggeber besonders gefordert, weil sie jetzt und heute die Weichen für fossilfreie Busse stellen müssen, um die Klimaziele im Jahre 2030 zu erreichen. Sollten im Jahr 2022 Dieselbusse – wie es zurzeit den Anschein hat – angekauft werden, so sind diese bis ins Jahr 2032 im Dienst. Somit würden jegliche Chancen für eine fossilfreie oder fossilarme Busflotte bereits heute verspielt.

Die EU-Richtlinie 2019/1161[3] über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht vor, dass es sich bei mindestens 45% der Busse, die zwischen dem 02.08.2021 und dem 31.12.2025 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln muss. Zudem müssen mindestens 50% dieser sauberen Fahrzeuge emissionsfrei sein. Ferner muss es sich bei mindestens 65 % der Busse, die ab dem 01.01.2026 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln, von denen mindestens 50% emissionsfrei sein müssen.

Derzeitige Situation in Südtirol

Das Land Südtirol führte im Jahr 2021 eine Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen außerstädtischen Linienbusverkehrs durch. In der Ausschreibung ist der Einsatz von Fahrzeugen der Klasse EURO VI, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, vorgesehen. Alle an dieser Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen boten an, den Dienst mit Euro-6-Dieselbussen durchzuführen.

In der Ausschreibung (Artikel 8 des Technischen Pflichtenheftes) heißt es auch: Wenn die Vergabestelle den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbussen oder anderen innovativen Technologien vorschreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit der Vergabestelle Finanzierungsformen für den Kostenanteil zu vereinbaren, der über die Investitionssumme hinausgeht, welche in dem beigefügten Finanzplan vorgesehen ist. Das bedeutet, dass das Land nach der Vergabe einer Dienstleistung den Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Technologien, wie etwa Elektrobussen, vorschreiben kann

In den letzten Jahren hat die E-Bus-Technologie große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. So sind Elektrobusse heute in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Zudem sind die Lebenszykluskosten eines Elektrobusses über einen Zeitraum von 15 Jahren heute mit denen eines herkömmlichen Dieselbusses vergleichbar.

Neben dem Ankauf von neuen Elektrobussen könnten auch gebrauchte Dieselbusse auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert wird. Die Einführung von Elektrobussen würde die Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wirtschaft leisten.

Der finanzielle Aspekt – Analyse

Die gesamte Ausschreibungssumme für alle 10 Lose betrug 713.794.916 €; der durchschnittliche Abschlag auf allen 10 Losen liegt bei 19,35%, demnach liegt der zugeschlagene Betrag um 138 Millionen € unter der Ausschreibungssumme.

Für die gesamten Dienste sind rund 370 neue Busse vorgesehen. Die Anschaffung eines neuen Dieselbusses kostet rund 200.000 € (einfachheitshalber wird davon ausgegangen, dass es sich um 12 Busse handelt, auch weil diese eindeutig in der Mehrzahl sind). Die Anschaffung eines neuen Elektrobusses kostet rund 420.000 €; der Preisunterschied liegt demnach bei 220.000 € pro Bus. Bei 370 Bussen macht das 370 * 220.000 = 81,4 Million €, also 56,6 Millionen € weniger als insgesamt in der Ausschreibung ursprünglich vorgesehen (138 minus 81,4 = 56,6 Mio. Euro).

Zudem sei angemerkt,

  • dass Elektrobusse nicht unbedingt neu sein müssen, sondern auch durch Umrüstung von alten Dieselbussen erzeugt werden können und diese dann nur noch 300.000 € kosten,
  • dass der Betrieb von Elektrobussen günstiger ist als jener von Dieselbussen,
  • dass nach 10 Jahren also nach Abschluss der Konzession der Restwert der Elektrobusse eindeutig höher sein wird als jener der Dieselbusse.

Somit relativieren sich die höheren Anschaffungskosten noch mehr, denn diese werden bis zum 10. Betriebsjahr zum Teil neutralisiert.

Berücksichtigt man zudem, dass es auf EU-Ebene bereits Konsens für die CO2-Bepreisung auch der im Verkehrssektor eingesetzten Energie gibt, so ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf Elektrobusse, die in unserem Land mit lokal produziertem grünem Strom betrieben werden können, auf jeden Fall die wirtschaftlichere Variante ist.

Die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sprechen somit für eine sofortige und zügige Umstellung der neuen Busflotte auf Elektrobusse.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. die rund 138 Millionen Euro, welche durch den Abschlag auf die Ausschreibungssumme eingespart wurden, für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der notwendigen Ladeinfrastrukturen zu verwenden;
  2. sicherzustellen, dass die von den neuen Konzessionären im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Busse elektrobetrieben oder jedenfalls emissionsfrei sind.

 

Bozen, 04.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Klimareport Südtirol 2018. Eurac Research.

[2] Verordnung (EU) 2019/1242 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates.

[3] Richtlinie (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Geschichtsschreibung ist noch immer stark von Jahrhunderten „männlicher“ Handschrift geprägt. Die Frauen, ihre Funktion in der Gesellschaft und ihre Rolle bei „historischen Ereignissen“ wurden lange Zeit weder wahrgenommen noch erwähnt. In den letzten Jahrzehnten haben Historikerinnen und Historiker langsam eine Erinnerungskultur zum Vorschein gebracht, die zu
lange vergessen und verborgen blieb – nun tauchen immer mehr Namen von bemerkenswerten Frauen auf und erhalten den Stellenwert, der ihnen gebührt.

Nur allmählich wird dies auch im öffentlichen Raum bemerkbar. Diese Rückständigkeit beobachten wir etwa bei den Straßennamen. Wir wissen, dass nur 6 % der Straßen und Plätze Italiens nach Frauen benannt sind. In Bozen ist der Anteil mit 13 % zwar höher, doch es herrscht weiterhin ein großes Ungleichgewicht.

Abgesehen von den Straßennamen prägen auch Denkmäler den öffentlichen Raum. Fast alle Denkmäler und Statuen, die wir in Alleen und auf kleinen und großen Plätzen sehen, bilden, sofern
sie Personen darstellen, Männer ab. In einer Fernsehsendung haben wir erfahren, dass in ganz Italien nur 148 Statuen Frauen gewidmet sind. Eine spärliche Zahl, wenn wir an die wichtige Rolle denken, die Frauen in der Gesellschaft und im Laufe der Geschichte gespielt haben.

Wir haben versucht zu verstehen, ob die Situation in Südtirol besser ist als anderswo in Italien.

Die Antwort auf unsere Anfrage vom 24. November 2021 nach der Zahl der Statuen, die in Südtirol Frauen abbilden, zu deren Namen und zu den Orten, an denen diese stehen, lautete: „Hierzu
wären ausführliche Nachforschungen nötig.“ Wir befinden uns daher erst am Anfang einer Geschichte, die noch gänzlich zu schreiben … und abzubilden ist.

Das Forschungsprojekt „Biografien von Frauen und Straßennamen“, das die Uni Bozen infolge eines vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Beschlussantrags derzeit durchführt, wird eine
Namensliste verdienstvoller Frauen ausarbeiten, die den Südtiroler Gemeinden zur Verfügung gestellt werden wird. Diese kann für die Benennung von Straßen und Plätzen genutzt werden, aber
auch um den öffentlichen Raum „zu gestalten“ und an den Wert und die Arbeit der Frauen in Vergangenheit und Gegenwart zu erinnern.

Aus diesen Gründen, verpflichtetder Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. eine umfangreiche Forschungsarbeit einzuleiten, um zu erheben, welche Statuen und Denkmäler im öffentlichen Raum in Südtirol Frauen gewidmet sind.
  2. mindestens eine öffentliche Ausschreibung im Jahr für die Schaffung einer Statue oder einesbleibenden Kunstwerkes vorzunehmen, die einer weiblichen Persönlichkeit der Geschichte oder Themen/historischen Ereignissen gewidmet sind, bei denen Frauen eine vordergründige Rolle spielen.
  3. dem Rat der Gemeinden nahezulegen, Straßenund Plätze häufiger nach Frauen zu benennenund auch den öffentlichen Raum mit Kunstwerken zu gestalten, die Frauen gewidmet sind.

Der Südtiroler Landtag beauftragt weiters das Landtagspräsidium,

  1. im Laufe der Umbauarbeiten am Landtagsgebäude einen Ort einzurichten, an dem Südtiroler Politikerinnen, die zur Geschichte des Landes beigetragen haben, gewürdigt werden.

 

Bolzano, 14/2/2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Großrussischen Ambitionen Putins und seine Folgen, jetzt für die Ukraine, sind beängstigend. Nun werden wir Zeug:innen, wie Russland die Ukraine überfällt. Keine andere Beschreibung ist zutreffend für diesen groß angelegten Angriff.

Wie immer erfolgen solche Großmachtsphantasien auf dem Rücken jener, die sie am wenigsten verschuldet haben: Die Menschen vor Ort und diejenigen, die ihre Lieben derzeit in der Ukraine wissen müssen. Dazu gehören auch viele Menschen, die in Südtirol leben und arbeiten. Ihnen gelten unsere Gedanken und unsere Solidarität in diesen Tagen und Wochen.

Europa ist nach Faschismen und Weltkriegen als Friedensprojekt geboren. Der Wunsch und das Versprechen von Frieden und Wohlstand hält uns als Europäer:innen zusammen. Frieden ist ein unbezahlbar kostbares Gut.

Nichts wäre schlimmer, als ein Krieg auf unserem Kontinent.

Seit wenigen Tagen ist dies leider nicht mehr undenkbar geworden.

 

Bozen, 24.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bezüglich der Verbindung der Skigebiete Rosskopf und Ladurns wird derzeit getüftelt. Es gibt eine erste Machbarkeitsstudie für die Verbindung der beiden Schigebiete Rosskopf und Ladurns mittels Schwebebahn. Es liegt aber auch eine zweite Machbarkeitsstudie für die Verbindung der Schigebiete Rosskopf und Ladurns mittels Schwebebahn und zusätzlich die Verbindung des Schigebietes Rosskopf mit dem Bahnhof Gossensass vor. Medienberichten zufolge wäre diese Variante ein Anliegen des Landes. De facto würde das eine Verdoppelung des Skigebietes Rosskopf bedeuten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie stehen die Grundeigentümer:innen zur Verbindung des Skigebietes mit dem Bahnhof Gossensass?
2. Wieso ist die Verbindung des Schigebietes Rosskopf mit dem Bahnhof Gossensass ein Anliegen des Landes, da der Bahnhof Sterzing bereits jetzt gut mit öff. Verkehrsmitteln erreichbar ist?
3. Was sind die Überlegungen dieser Einschnitte in noch unbebautes Gebiet?
4. Was sind die nächsten konkreten Schritte im Verfahren um dieses Problems?
5. Wann wird die endgültige Entscheidung getroffen werden?
6. Wie fügt sich dieses Projekt in die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung ein? Wir ersuchen um die Überlegungen die hierzu angestellt worden sind.

Bozen, 23.02. 2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern, am 21. Februar 2022, billigte der dritte Gesetzgebungsausschuss den Landesgesetzentwurf zur GIS-Erhöhung für leerstehende Wohnungen. Der Gesetzentwurf wurde mit der Stimme der Grünen angenommen.

Die Grünen stimmten für den gestern im dritten Gesetzgebungsausschuss diskutierten Gesetzentwurf zur Anhebung der GIS. Politisch ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

Die GIS-Erhöhung soll dem Problem der knapp gewordenen Mietwohnungen entgegenwirken. Wir sind uns bewusst, dass das Gesetz mehrere Schwachstellen aufweist. Erstens haben wir nur eine sehr karge Datengrundlage über die Situation leer stehender und unbewohnter Häuser und Wohnungen. Besser gesagt wissen wir, wie viele leerstehen, aber nicht warum. Die Gründe können nämlich sehr unterschiedlich sein: Sie werden gerade renoviert, oder sie sind Spekulationsobjekte bzw. eine Sparanlage für die Familie. Oder sie werden als Airbnb genutzt, usw. Allerdings scheint der Gesetzentwurf nicht sehr ausgereift zu sein, und es ist nicht bekannt, ob die geplanten Maßnahmen wirklich wirksam sind.

Um den Gesetzentwurf zu verbessern, schlägt die Grüne Fraktion vor, ein Monitoring über die Wirksamkeit der steuerlichen Maßnahmen und eine Beobachtungsstelle für den Leerstand einzurichten.

Dies ist ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht, um eine Lösung für das gravierende Wohnungsproblem in unserem Land zu finden. Unser ergänzender Vorschlag könnte es noch effektiver machen. „Unserer Meinung nach ist ein kleines Signal in die richtige Richtung besser als die Fata Morgana eines komplexen und detaillierten Gesetzes, das es vielleicht nie in die Aula des Landtags schafft“, so Hanspeter Staffler am Ende der Debatte.

Bozen, 22/2/2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wird Lilli Gruber, Joseph Zoderer und Reinhold Messner das Ehrenzeichen des Landes Tirol verliehen.

Damit erhalten drei besondere Südtiroler:innen eine besondere Auszeichnung. Alle drei haben sie es gewagt, Bestehendes in Frage zu stellen, ungewohnte Wege zu beschreiten und ganz neue Fragen aufzuwerfen. Damit sind sie „untypische“ Vertreter:innen unseres Landes.

Über die Schwierigkeiten des Zusammenlebens im mehrkulturellen Südtirol zu schreiben, mit Tabus der Südtiroler Vergangenheit zu brechen, ja, sie über die Grenzen des Landes hinaus bekannt zu machen – damit und mit ihren vielen anderen Leistungen haben die drei heute Geehrten Bewegung in die oft starre Mentalität unseres Landes gebracht. Benennungs- und Verarbeitungsprozesse wurden von ihnen in Gang gesetzt. Dafür gab es vielfach Kopfschütteln und Ablehnung.

Umso wichtiger die heutige Ehrung, die den Wert dieser Pionier:innen für ein modernes und weltoffenes Südtirol anerkennt.

Wir freuen uns mit ihnen.

 

Die grünen Landtagsabgeordneten

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Namentliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung: Die Reform von 2005 hat ihr Ziel nicht erreicht. Dies geht aus den Daten hervor, die die Grüne Fraktion vom Gericht erhalten hat. Abschaffung der Hürden für die freie Wahl zumindest beim ersten Mal.

Der 21. Februar ist der Internationale Tag der Muttersprache. Dieser Tag lädt uns dazu ein, über das Zusammenleben und ihre Institutionen nachzudenken, insbesondere über die umstrittene Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Aus den Daten, die in der Antwort auf die Anfrage der Grünen im Landtag auftauchen, ergibt sich ein Bild, das nach wie vor problematisch ist: Trotz der Reform von 2005, die sicherstellen sollte, dass die Erklärung nur von denjenigen gemacht wird, die sie tatsächlich machen müssen, wie es die europäische und staatliche Gesetzgebung zu sensiblen Daten vorschreibt, zeigen die Daten, dass in Südtirol nach wie vor eine pauschale Erhebung durchgeführt wird, die absolut unverhältnismäßig ist.

Es stellt sich heraus, dass fast eine halbe Million namentliche Erklärungen beim Gericht hinterlegt wurden, d.h. praktisch die gesamte Bevölkerung, während die Personen, die sie tatsächlich nutzen, weniger als 9.000 pro Jahr sind, d.h. nur 2 % der Personen, die sich erklärt.

Wie kann das passieren?

In der „reformierten“ Durchführungsverordnung hat die 6er-Kommission so viele Hürden für diejenigen eingefügt, die sich nicht sofort beim Erreichen der Volljährigkeit anmelden, dass sich die Leute, um keinen Fehler zu machen, massenhaft ihre Sprachgruppenzugehörigkeit abgeben, auch wenn sie es nicht müssen.

Die Folge ist, dass auf diese Weise immer noch eine flächendeckende Erhebung sensibler Daten erfolgt. Somit ist auch die von den Gesetzen zu den sensiblen Daten geforderte Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

„Wir haben immer dafür gekämpft, dass diese Hürden abgeschafft werden. Mit einem Beschlussantrag schlagen wir eine Reform der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vor, in der zumindest der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung von jeder Person frei gewählt werden kann. Auf diese Weise könnten nur diejenigen, die wirklich eine Erklärung abgeben müssen, dies tun, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Das ist für das Zusammenleben unerlässlich “ so der Erstunterzeichner des Antrags, Riccardo Dello Sbarba.

Bozen, 20/02/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die Messung des Fluglärms insbesondere bei Starts und Landungen ist für den Schutz der Gesundheit der in Flughafennähe lebenden Bevölkerung unerlässlich. Ziel dieses Beschlussantrags ist
es, die Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften endlich auch für den Flughafen Bozen zu erwirken.

Dass in Bozen in diesem Bereich noch großer Handlungsbedarf besteht, wurde uns im Februar 2022 vom Umweltlandesrat selbst bestätigt, und zwar in seiner Antwort vor dem Landtagsplenum
auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 8/02/22 „Luft und Lärm, welche Kontrollen werden am Flughafen durchgeführt?“.

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Antworten des Landesrats auf unsere Fragen:

  • Frage 1: „Werden Messungen des Lärmpegels im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Bozen durchgeführt?“ Antwort: „Was die Lärmemissionen betrifft, werden keine Schallpegelmessungen durchgeführt.“
  • Frage 3: „In welchen Zeitabständen werden die Daten erhoben?“ Antwort: „Derzeit werden keine Daten erhoben.“
  • Frage 4: „Wie viele Messstationen gibt es und wo befinden sie sich?“ Antwort: „Derzeit gibt es keine Messstationen.“
  • Frage 5: „Werden die Daten veröffentlicht?“. Antwort: „Derzeit verfügen wir über keine Daten.“

Wie der Landesrat offen zugibt, werden derzeit also keinerlei Schallpegelmessungen im Umfeld des Flughafens Bozen durchgeführt. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Der Flughafen verfügt noch über keinen „Fluglärmschutzplan“, wie er nach geltendem Recht vorgeschrieben wäre. Ein solcher Plan ist die Grundvoraussetzung für die Einrichtung eines Lärmmessstationennetzes, das die Erhebung von Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte ermöglichen soll.

In seiner Antwort auf die Anfrage hat der Landesrat die Rechtsgrundlagen hierfür genannt.

Laut Ministerialdekret vom 31. Oktober 1997 „Methodik der Lärmmessung auf Flughäfen“ setzt die staatliche Zivilluftfahrtbehörde ENAC für jeden Flughafen, der für den zivilen Luftverkehr freigegeben ist, eine Kommission unter dem Vorsitz des zuständigen Direktors des Flughafenbezirks ein. Die Kommission setzt sich weiters aus je einem Vertreter der Region, der Provinz, der betroffenen Gemeinden, der Umweltagentur, der italienischen Flugsicherung ENAV, der Luftfahrtunternehmen und des Flughafenbetreibers zusammen.

Alle entsprechenden Verfahren und die Abfolge der zu ergreifenden Maßnahmen werden im ENACRundschreiben APT-26 vom 3. Juli 2007 erläutert, auf das hier für weitere Details verwiesen wird.

Die Kommission erfüllt folgende Aufgaben:

  • Einstufung des Flughafens hinsichtlich der von ihm ausgehenden Lärmbelastung auf der Grundlage von Parametern wie: Ausdehnung des Flughafenumfelds, Ausdehnung der drei
    Lärmschutzzonen des Flughafens, Ausdehnung der Wohngebiete, die in diese Lärmschutzzonen fallen, Bevölkerungsdichte in jeder Lärmschutzzone;
  • Festlegung von Lärmschutzverfahren für jeden Flughafen auf der Grundlage der im Dekret des Umweltministeriums vom 3. Dezember 1999 festgelegten allgemeinen Kriterien, mit dem Ziel,
    die Fluglärmwirkung am Boden zu minimieren, um die betroffene Bevölkerung bestmöglich davor zu schützen;
  • Ausweisung der Lärmschutzzonen A, B und C mit Bezug auf die Flughafeninfrastruktur und das Flughafenumfeld; jeder Lärmschutzzone entspricht ein bestimmter Grenzwert (Fluglärmbeurteilungspegel, LVA): In der Zone A darf ein LVA-Index von 65 dB(A) nicht überschritten werden, für die Zone B gilt hingegen ein LVA-Index von maximal 75 dB(A); nur in der Zone C, die der Start- und Landebahn am nächsten liegt, darf dieser LVA-Index von 75 dB(A) überschritten werden.

Aus dieser Einstufung ergeben sich die Vorschriften zur Flächennutzung. Unbeschadet der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets vom 31. Oktober 1997 bereits bestehenden Betriebe und
Siedlungen werden die allgemeinen Gemeindebauleitpläne angepasst. Dabei werden folgende Vorgaben für die Flächennutzung berücksichtigt:

  • In der Lärmschutzzone A sind keine Einschränkungen vorgesehen.
  • In der Lärmschutzzone B sind folgende Tätigkeiten nach Ergreifen geeigneter Schallschutzmaßnahmen zulässig: Landwirtschaft und Viehzucht, Industrie, Gewerbe und gleichgestellte Tätigkeiten, Handel, Verwaltung, Dienstleistungen und gleichgestellte Tätigkeiten
  • In der Lärmschutzzone C sind nur Tätigkeiten zulässig, die der Nutzung und den Dienstleistungen der Flughafeninfrastruktur zweckdienlich sind.

Nach geltendem Recht muss auf der Grundlage dieses „Lärmschutzplans für den Flughafen“ ein System zur kontinuierlichen Schallpegelmessung im Umfeld des Flughafens eingerichtet werden, um etwaige Grenzwertüberschreitungen zu erfassen und diese Informationen mit den Daten und der Flugbahn des Flugzeugs, das die Überschreitung verursacht hat, abzugleichen.

Auf diese Weise lässt sich die Lärmsituation im Umfeld des Flughafens unter Kontrolle halten. Gleichzeitig können so Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängt werden, welche die Lärmgrenzwerte überschreiten oder die Lärmschutzverfahren nicht einhalten.

Falls eine Überschreitung der in den oben genannten Vorschriften vorgesehenen Lärmgrenzwerte festgestellt wird, werden Betriebsbeschränkungen verhängt, d. h., der Flugverkehr von Maschinen, welche die Lärmgrenzwerte nicht einhalten, wird eingeschränkt.

In einem Urteil vom 7. September 2004 betonte der Staatsrat die Bedeutung dieser Verfahren sowie deren  Abfolge: „[…] Sobald die Abgrenzung der Lärmschutzzonen festgelegt ist, wird es möglich sein, die innerhalb der Lärmschutzzonen geltenden Grenzwerte, die mit Ministerialdekret vom 31. Oktober 1997 festgelegt wurden, sowie die außerhalb der Lärmschutzzonen geltenden Grenzwerte, die mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. November 1997 festgelegt wurden, konkret anzuwenden und eventuelle Grenzwertüberschreitungen festzustellen. Solange eine Abgrenzung der verschiedenen Lärmschutzzonen des Flughafens fehlt, kann nicht überprüft werden, ob die Immissionsgrenzwerte außerhalb des Flughafengeländes überschritten werden, so dass auch die Verpflichtung zur Ausarbeitung von Sanierungsplänen gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 447/1995 nicht erfüllt werden kann.“ (Staatsrat, 6. Sektion, 7. September 2004, Verhandlung vom 11. Juni 2004, Nr. 5822/2004).

Abschließend sieht das Gesetz folgende Vorgehensweise vor:

  1. Die Zivilluftfahrtbehörde ENAC setzt die Kommission ein.
  2. Die Kommission arbeitet den „Lärmschutzplan für den Flughafen“ aus.
  3. Auf der Grundlage des Lärmschutzplans wird ein Netzwerk aus Lärmmessstationen eingerichtet.
  4. Mithilfe dieses Lärmmessstationennetzes wird die Einhaltung der Lärmgrenzwerte überprüft, Verstöße werden erfasst und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geahndet.

Das Fehlen jeglicher Lärmmessung sowie eines Lärmmessstationennetzes am Bozner Flughafen zeigt, dass das im Gesetz und im ENAC-Rundschreiben APT-26 vom 3. Juli 2007 vorgeschriebene Verfahren nicht umgesetzt wurde.

Derzeit erfährt der Flughafen Bozen einen regelrechten Aufschwung, die Zahl der Flugverbindungen, der Flugziele sowie der startenden und landenden Maschinen nimmt ständig zu. Daher ist es
dringend erforderlich, Rechtsvorschriften zum Schutz der in Flughafennähe sowie entlang der An und Abflugrouten lebenden Bevölkerung einzuführen.

Auch die Gemeinde Leifers hat dies mit Nachdruck gefordert. In seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Leiferer Gemeinderat einstimmig einen von der Grünen Fraktion eingebrachten Beschlussantrag angenommen, der den Gemeinderat verpflichtet, „formell bei der Autonomen Provinz Bozen sowie bei der ENAC zu intervenieren, um die Einrichtung der vorgesehenen Flughafenkommission zu erhalten“.

Das Land muss unbedingt auf diese Aufforderung reagieren und die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Aus all diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen und bei der staatlichen Zivilluftfahrtbehörde ENAC offiziell zu intervenieren, um die Umsetzung des ENAC-Rundschreibens APT-26
    vom 3. Juli 2007 zu erwirken, sowie dafür zu sorgen, dass die geplante Flughafenkommission so schnell wie möglich eingesetzt wird und der nach geltendem Recht zwingend vorgeschriebene „Lärmschutzplan für den Flughafen“ somit ausgearbeitet werden kann.

 

Bozen, 17.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

All’aeroporto di Bolzano è ripresa l’attività di volo sulla nuova pista così ampliata:

Per i comuni di Bolzano, Laives, Vadena interessati dal Piano di Rischio (PdR) Aeroportuale, come da art. 707 del Codice della Navigazione, la modifica delle dimensioni della pista, con traslazione delle soglie della pista principale in direzione sud, porta con sé anche la traslazione delle superfici del PdR.

 

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Dopo l’ampliamento della pista è necessario adeguare il piano di rischio aeroportuale e, contestualmente, l’impronta a terra delle zone di rischio negli strumenti urbanistici?
  2. Se sì, che cosa bisogna fare, chi lo deve fare e come intende procedere la Provincia?

 

Bolzano, 17.2.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Italien ist ein säkularer Staat. Kirche und weltliche Macht sind im Wesentlichen getrennt. Trotzdem gibt es aus diversen Gründen Überschneidungen und Verflechtungen. Die Kirche leistet beispielsweise wichtige soziale und kulturelle Aufgaben. Durch ihren Immobilienbesitz ergibt sich weiters die Situation einer Geschäftsbeziehung zwischen Land (bzw. Staat) und Katholischer Kirche. Um einen Überblick über die Finanzflüsse zu erhalten, erbitten wir folgende Auskünfte zum Zeitraum 2010- 2020, nach Jahren: Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel öffentliche Förderung im Bereich Sakralbauten (Kunst, Restaurierung, Sanierung, Erhaltungsmaßnahmen…) wurden in Südtirol ausbezahlt? Wir bitten um Auflistung der
    Förderungen;
  2. Wie viel öffentliche Förderung für andere Bauten im Besitz der Diözese Bozen-Brixen (Kunst, Restaurierung, Sanierung, Erhaltungsmaßnahmen…) wurden in Südtirol ausbezahlt? Wir bitten
    um Auflistung der Förderungen;
  3. Wie viele Besitztümer der hiesigen Diözese wurden von der öffentlichen Hand angekauft? Wir bitten um Auflistung der Objekte, Kaufpreis, Zweckbestimmung;
  4. Wie viele Gebäude der hiesigen Diözese werden vom Land gemietet? Wir bitten um die genaue Angabe der Miete/Pacht von Gebäuden und Gütern der Diözese und um Auflistung der Objekte, Jahresmiete/-zins, Zweckbestimmung;
  5. Welche sonstigen Beiträge bzw. Vergütungen für Tätigkeiten und Dienstleistungen seitens der Diözese erhält letztere von der öffentlichen Hand? Wir bitten um Auflistung, finanzielles Ausmaß, Zweckbestimmung;
  6. Wie viel Immobiliensteuer hat die Kirche in den Jahren 2018-2021 in Südtirol bezahlt?

Bozen, 16.02.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier findet ihr die Antwort der Landesregierung.