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Klimaschutz mit emissionsfreien Bussen

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz ist ein Ziel, das dringend mit zeitnahen und wirksamen Maßnahmen verfolgt werden muss. Der Straßenverkehr zählt zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen, in Südtirol beträgt der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen (ohne graue Energie) 43%[1], was in Bezug auf den europäischen Durchschnitt extrem hoch ist. Schätzungsweise entfallen ein gutes Drittel von den Gesamtverkehrsemissionen auf die Kategorie schwere Nutzfahrzeuge und Busse.

Während mittlerweile mit der Verordnung (EU) 2019/1242[2] die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge einführt, gibt es zurzeit noch keine CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für die Busse. Diese will die EU-Kommission innerhalb des Jahres 2022 festlegen. In Anlehnung an die bestehenden Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge, wird wohl auch die Busflotte bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase von mindestens 30% im Vergleich zu 2019/2020 erreichen müssen.

Aus diesem Grund sind öffentliche Auftraggeber besonders gefordert, weil sie jetzt und heute die Weichen für fossilfreie Busse stellen müssen, um die Klimaziele im Jahre 2030 zu erreichen. Sollten im Jahr 2022 Dieselbusse – wie es zurzeit den Anschein hat – angekauft werden, so sind diese bis ins Jahr 2032 im Dienst. Somit würden jegliche Chancen für eine fossilfreie oder fossilarme Busflotte bereits heute verspielt.

Die EU-Richtlinie 2019/1161[3] über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht vor, dass es sich bei mindestens 45% der Busse, die zwischen dem 02.08.2021 und dem 31.12.2025 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln muss. Zudem müssen mindestens 50% dieser sauberen Fahrzeuge emissionsfrei sein. Ferner muss es sich bei mindestens 65 % der Busse, die ab dem 01.01.2026 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln, von denen mindestens 50% emissionsfrei sein müssen.

Derzeitige Situation in Südtirol

Das Land Südtirol führte im Jahr 2021 eine Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen außerstädtischen Linienbusverkehrs durch. In der Ausschreibung ist der Einsatz von Fahrzeugen der Klasse EURO VI, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, vorgesehen. Alle an dieser Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen boten an, den Dienst mit Euro-6-Dieselbussen durchzuführen.

In der Ausschreibung (Artikel 8 des Technischen Pflichtenheftes) heißt es auch: Wenn die Vergabestelle den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbussen oder anderen innovativen Technologien vorschreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit der Vergabestelle Finanzierungsformen für den Kostenanteil zu vereinbaren, der über die Investitionssumme hinausgeht, welche in dem beigefügten Finanzplan vorgesehen ist. Das bedeutet, dass das Land nach der Vergabe einer Dienstleistung den Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Technologien, wie etwa Elektrobussen, vorschreiben kann

In den letzten Jahren hat die E-Bus-Technologie große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. So sind Elektrobusse heute in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Zudem sind die Lebenszykluskosten eines Elektrobusses über einen Zeitraum von 15 Jahren heute mit denen eines herkömmlichen Dieselbusses vergleichbar.

Neben dem Ankauf von neuen Elektrobussen könnten auch gebrauchte Dieselbusse auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert wird. Die Einführung von Elektrobussen würde die Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wirtschaft leisten.

Der finanzielle Aspekt – Analyse

Die gesamte Ausschreibungssumme für alle 10 Lose betrug 713.794.916 €; der durchschnittliche Abschlag auf allen 10 Losen liegt bei 19,35%, demnach liegt der zugeschlagene Betrag um 138 Millionen € unter der Ausschreibungssumme.

Für die gesamten Dienste sind rund 370 neue Busse vorgesehen. Die Anschaffung eines neuen Dieselbusses kostet rund 200.000 € (einfachheitshalber wird davon ausgegangen, dass es sich um 12 Busse handelt, auch weil diese eindeutig in der Mehrzahl sind). Die Anschaffung eines neuen Elektrobusses kostet rund 420.000 €; der Preisunterschied liegt demnach bei 220.000 € pro Bus. Bei 370 Bussen macht das 370 * 220.000 = 81,4 Million €, also 56,6 Millionen € weniger als insgesamt in der Ausschreibung ursprünglich vorgesehen (138 minus 81,4 = 56,6 Mio. Euro).

Zudem sei angemerkt,

  • dass Elektrobusse nicht unbedingt neu sein müssen, sondern auch durch Umrüstung von alten Dieselbussen erzeugt werden können und diese dann nur noch 300.000 € kosten,
  • dass der Betrieb von Elektrobussen günstiger ist als jener von Dieselbussen,
  • dass nach 10 Jahren also nach Abschluss der Konzession der Restwert der Elektrobusse eindeutig höher sein wird als jener der Dieselbusse.

Somit relativieren sich die höheren Anschaffungskosten noch mehr, denn diese werden bis zum 10. Betriebsjahr zum Teil neutralisiert.

Berücksichtigt man zudem, dass es auf EU-Ebene bereits Konsens für die CO2-Bepreisung auch der im Verkehrssektor eingesetzten Energie gibt, so ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf Elektrobusse, die in unserem Land mit lokal produziertem grünem Strom betrieben werden können, auf jeden Fall die wirtschaftlichere Variante ist.

Die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sprechen somit für eine sofortige und zügige Umstellung der neuen Busflotte auf Elektrobusse.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. die rund 138 Millionen Euro, welche durch den Abschlag auf die Ausschreibungssumme eingespart wurden, für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der notwendigen Ladeinfrastrukturen zu verwenden;
  2. sicherzustellen, dass die von den neuen Konzessionären im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Busse elektrobetrieben oder jedenfalls emissionsfrei sind.

 

Bozen, 04.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Klimareport Südtirol 2018. Eurac Research.

[2] Verordnung (EU) 2019/1242 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates.

[3] Richtlinie (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

Author: Heidi

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