ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Medienberichten sollen im Unterland zwischen Neumarkt, Tramin und Kaltern über 9 Hektar Kulturgrund in Industriegebiet umgewandelt werden. Über die Hälfte des Grundes soll an Heinz Peter Hager verkauft werden. Dieser soll dort die Errichtung eines Transport- und Logistikzentrums planen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie lässt sich die Flächenumwidmung von Kultur- in Industriegebiet – insofern sie stattfinden wird – mit den Nachhaltigkeitszielen der Landesregierung vereinbaren?
2. Welches Transport- bzw. Logistikunternehmen wird an besagtem Ort angesiedelt werden?
3. Wer sind die interessierten Käufer? Wir bitten um Angabe von Name und Firma.
4. Ist Heinz Peter Hager einer dieser potentiellen Käufer? Falls ja, wie viel vom Grund soll an ihn verkauft werden und zu welchem Zweck?
5. Wie gestalten sich die Verhandlungen mit den Grundbesitzer:innen?
6. Aus welchem Grund werden die Vorhaben rund um die Umwidmung den Bürger:innen nicht transparent kommuniziert?
7. Steht man bei den Verhandlungen im Austausch mit Verbänden wie dem Südtiroler Bauernbund oder dem Heimatpflegeverband und falls ja, wie ist deren Position zur anstehenden Umwidmung?

Bozen, 30.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort nachlesen.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Betrachtung von Nutz- und Ziergärten als Orte der Genesung kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Spuren der sogenannten „healing gardens“ findet man bereits in der Antike und in den unterschiedlichsten Kulturen, von den alten Ägyptern über die japanischen Zen-Gärten bis hin zu den Klostergärten. So wie in allen angelsächsischen Ländern wird die „horticultural therapy“ in den Vereinigten Staaten, Kanada und in Japan seit über 40 Jahren eingesetzt und als wissenschaftliches Fach an Universitäten gelehrt. Angewandt wird sie in international renommierten Fachzentren in eigens angelegten „healing gardens“ oder „therapy gardens“ und in den Abteilungen der bedeutendsten Krankenhäuser.

Verschiedene Studien haben bewiesen, dass Gärten in vielfacher Hinsicht eine wohltuende Wirkung haben. Roger Ulrich, der Direktor des Center for Health System and Design (A&M University, Texas), hat festgestellt, dass die Betrachtung von Naturlandschaften oder Waldelementen den Stressabbau fördert, indem positive Emotionen hervorgerufen und negative Gefühle sowie stressauslösende Gedanken abgebaut werden. Professor Ulrichs Studien haben ergeben, dass sich OP-Patienten, die von grünen, naturbelassenen Landschaften umgeben waren, nach der Operation schneller erholten, weniger Schmerzmittel einnahmen und seltener post-operative Komplikationen erlitten als Patienten, die sich in geschlossenen Räumen aufhalten mussten. Aus weiteren Studien (Cohen and Weisman, 1991) geht hervor, dass Bewohner von Pflegeheimen, die einen direkten Zugang zur Natur und einen Blick auf diese bieten, mehr Energie haben als Patienten, die diese Möglichkeit nicht haben. Die Joint Commission for the Accreditation of Hospitals Organization, eine gemeinnützige Organisation, die 21.000 Gesundheitsdienstleister und Gesundheitsprogramme in den Vereinigten Staaten zertifiziert, empfiehlt Folgendes: Patienten und Besuchern soll der Kontakt zur Natur durch Pflanzen, Fenster mit einem Blick ins Grüne und durch zugängliche Grünflächen ermöglicht werden.

Zier- und Nutzgärten wirken sich auf psychologischer, sozialer, emotionaler und spiritueller Ebene also positiv auf den Menschen aus. Gärten ermutigen zu körperlicher Bewegung, wecken die Neugier, stimulieren alle Sinnesorgane, fördern die soziale Interaktion, stärken die Abwehrkräfte und verbessern in vielen Fällen die Wirksamkeit einer etwaigen medizinischen Behandlung.

Es gibt verschiedene Arten von Gärten: therapeutische Gärten, Meditationsgärten und Reha-Gärten. Therapeutische Gärten („therapeutic gardens“) sind Mehrgenerationengärten, in denen das Wohlbefinden und die Pflege von sozialen Kontakten gefördert werden. Meditationsgärten („restorative gardens“) können öffentlich oder privat sein und müssen nicht unbedingt an Gesundheitseinrichtungen gekoppelt sein. Diese Gärten fördern die mentale Entspannung, den Stressabbau und den Emotionsausgleich und steigern die psychische und physische Energie. Reha-Gärten („enabling gardens“) sind in den Vereinigten Staaten weit verbreitet und für Kinder, Senioren und Familien mit verschiedenen Graden der geistigen und körperlichen Behinderung gedacht.

Für die Gartentherapie wird Fachpersonal ausgebildet, das mit Pflegeheimbewohnern, Krankenhauspatienten, Opfern oder Tätern körperlichen Missbrauchs, sowie mit Alkohol- und Drogenabhängigen und vielen anderen Personengruppen umgehen kann. Leider ist dieses Berufsbild in Italien nicht offiziell anerkannt, auch wenn bereits verschiedene Vorbereitungskurse dieser Art angeboten werden. Zum Beispiel bietet die Landwirtschaftsschule des Parks von Monza Gartentherapie-Kurse an. 2014 wurde der Verein für Gartentherapie „AssIOrt“ (Associazione Italiana Ortoterapia) von Experten gegründet, die schon seit Jahren an der Weiterentwicklung der verschiedenen Teilbereiche dieses Konzepts zusammenarbeiten. Sie setzen dabei den Gartenbau und das Gärtnern als therapeutische, psychopädagogische und rehabilitative Maßnahmen ein. Diese Tätigkeiten richtigen sich an psychisch oder körperlich beeinträchtigte oder sozial benachteiligte Menschen sowie an Senioren und werden über Konventionen mit Gemeinden, psychosozialen Einrichtungen, Rehazentren, Sozial- und Bildungseinrichtungen, Gesundheitssprengeln sowie Vereinen und Genossenschaften mit sozialer Ausrichtung angeboten.

In Italien wurden sowohl in Krankenhäusern als auch in Altersheimen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bereits erste Erfahrungen gesammelt. So bietet etwa das Kinderkrankenhaus Meyer in Florenz unter anderem Gartentherapie an. Auf der Homepage der Meyer-Stiftung wird erläutert: Während eines Krankenhausaufenthalts ist es für ein Kind heilungsfördernd, wenn es sich in einem Umfeld aufhalten kann, das sich anders anfühlt und anders riecht als der Behandlungsort. Dabei wächst sein Selbstbewusstsein, das Kind kann seine Kreativität ausleben und Zuwendung erfahren, was während einer Krankheit oft in den Hintergrund tritt.

Auch in Südtirol gibt es einige Beispiele, wie etwa den Klanggarten im Park der Klinik Martinsbrunn in Meran, eine der Erholung dienende Grünanlage, die Patienten und Besuchern zur Verfügung steht und von diesen sehr geschätzt und gerne genutzt wird. Das Berufstrainingszentrum des Burggrafenamts in Meran setzt Gartenbauaktivitäten im Rahmen von Projekten zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Problemen ein.

Leider gibt es in Italien bisher weder auf lokaler Ebene noch auf Provinz- oder Staatsebene Bestimmungen zur verbindlichen Planung und Schaffung von Grünflächen, Nutz- und Ziergärten für therapeutische und gesundheitliche Zwecke. Diese sollten sich in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen oder Rehabilitationseinrichtungen befinden. Zwar gibt es auf regionaler Ebene Gesetze zur Schaffung von Grünflächen in Form von Parks oder Gärten innerhalb von Pflegeeinrichtungen, allerdings ist deren konkrete Nutzung als therapeutisches Mittel nicht vorgesehen. Zu therapeutischen Zwecken werden Gärten in der Regel nur dank der Initiativen von Einzelpersonen, Gruppen oder Einrichtungen verwendet.

Auch in Südtirol gibt es diesbezüglich keine klaren Bestimmungen. Im Beschluss vom 18. Dezember 2018, Nr. 1419 – „Seniorenwohnheime Südtirols“ – (abgeändert mit Beschluss Nr. 806 vom  21.09.2021) ist unter Artikel 9 Absatz 3 Folgendes vorgesehen: „Das Seniorenwohnheim verfügt über seiner Größe angemessene Außenflächen, die so geplant und gestaltet sind, dass alle Bewohner:innen, auch jene mit Demenzerkrankung, sie ganz oder zumindest teilweise nutzen können.“ Die Verordnung für den Bau von Alten- und Pflegeheimen wurden vom Land 2010 verfasst, bisher allerdings noch nicht genehmigt. Artikel 7 dieser Richtlinien sah Folgendes vor: „Pro Bewohner muss eine Grünfläche von ungefähr 20 m² zur Verfügung stehen.“ Den Fachkräften und der Verwaltung ist also bewusst, wie wichtig Grünflächen in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen sind, aber es gibt noch keine genauen und verbindlichen Vorgaben.

 

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

1. in den Bestimmungen zum Bau von öffentlichen Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationszentren eine Mindestfläche im Freien für jeden Patienten/Bewohner als Park, Nutz- oder Ziergarten
vorzusehen, die allen Patienten, Bewohnern und Besuchern zugänglich ist;

2. Projekte zur Förderung des Gartenbaus als zusätzliches therapeutisches Mittel neben den vorgesehenen medizinischen Behandlungen in daran interessierten Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege- und Altersheimen, zu fördern und/oder zu unterstützen, wobei für diese Projekte zwecks Datenerhebung und Erfassung der Ergebnisse ein Monitoring vorgesehen werden muss;

3. gemeinsam mit geeigneten Bildungseinrichtungen die Ausarbeitung eines möglichen Lehrgangs für Gartentherapie zu prüfen.

Bozen, 30.03.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut Grundsatzbeschluss der Landesregierung vom 08.03.2022 (s. Medienberichte vom 11.03.2022) soll an der Kreuzung in Eppan Weinstraße/Mendelpassstraße eine Unterführung mit darüber liegendem Kreisverkehr (mit 5 Ausfahrten) errichtet werden. Kostenpunkt: voraussichtlich 10,5 Mio. Euro. Es stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieser Straßenbaumaßnahme, vor allem angesichts der Tatsache, dass es viel dringlichere Verbesserungen anderer Kreuzungen entlang der Südtiroler Weinstraße im Gemeindegebiet Eppan bräuchte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Was ist der Stand der Dinge in dieser Angelegenheit?
  2. Worauf stützt sich dieses Vorhaben? Insbesondere: Warum will man ein Gewerbegebiet unterführen, wo doch so viele Wohngebiete an großen und lauten Straßen auf Erleichterung warten?
  3. Welche Vorteile sieht die Landesregierung? Gibt es wirtschaftliche Nachteile für die angrenzenden Betriebe?
  4. Warum entscheidet man sich bei so vielen Gefahrenstellen auf der Strecke zwischen der genannten Kreuzung und der Kreuzung mit der MEBO, gerade für diese Unterführung?
  5. Wie und wann werden die anderen Gefahrenpunkte angegangen?

BZ, 29.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

PRESSEMITTEILUNG.

Die ständigen SVP Skandale schaden dem Ansehen des Landtags und dem Land Südtirol enorm. Statt ein paar plakative Maßnahmen gegen einzelne zu setzen, im Zeichen eines „weiter so“ und im Bestreben, das eigenen Machtsystem zu bewahren – koste es was es wolle – wäre jetzt vom Landeshauptmann Führungsstärke gefragt. Sich in die Opferrolle zu begeben, bedeutet am Ende, dass auch das Amt des Landeshauptmanns als Führungsfigur des Landes für die Zukunft beschädigt wird.
Es geht uns nur um eines: Südtirol braucht eine handlungsfähige Regierung, angesichts der brennenden Probleme der Menschen, von den extremen Preiserhöhungen bei Strom und Benzin, zu Flüchtlingen und Pandemie.
Es ist keine Zeit für Spielchen, für Landesräte ohne Zuständigkeiten oder gar für eine Aufstockung der Landesregierung auf der Suche nach neuen Gleichgewichten in der SVP oder ähnliches. Es braucht eine lückenlose Aufklärung aller Vorkommnisse, die für Landesregierung und Politik relevant sind: von den Vorgängen rund um die abgeblasene Ausschreibung des ÖPNV und die SAD, bis zu den Parteispenden. Diese Vorgänge sind mit der Definition „handlungsfähige Regierung“ ganz offensichtlich nicht kompatibel, denn die beiden Regierungsparteien SVP und LEGA und ihre Landtagsfraktionen sind in ihrem Inneren so zerstritten, dass sie es nicht mehr schaffen, an einem Strang zu ziehen.
Die Lösung kann also nur eine einzige sein: Neuwahlen, sofort.

 

Gezeichnet: die Fraktionen des Südtiroler Landtags:

Team K

Verdi Grüne Vërc

Südtiroler Freiheit

Die Freiheitlichen
Movimento 5 stelle

Enzian

Perspektiven für Südtirol

Fratelli d’Italia

PD

PRESSEKONFERENZ WOBI-Reform – DOKUMENTATION.

Das „WOBI-Gesetz“ (LGE 104/21 – „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“) – was es bedeutet, was es bringt, was kritisch ist

Der öffentliche und soziale Wohnbau ist in Südtirol derzeit vom LG Nr. 13/1998 geregelt. Daneben enthält das LG 9/2018 „Raum und Landschaft“ wichtige Verfügungen zum Wohnbau, etwa zur Aufteilung des Baugrundes.

Seit mindestens acht Jahren spricht die Landesregierung von einer nötigen Wohnbaureform in Südtirol. Zuerst versprach LR Tommasini jährlich für das jeweils künftige Jahr die anstehende Reform, seit 2019 ist es LRin Deeg, die diese Versprechungen fortführt.

Dass die Reform notwendig ist, besagt die allgemeine Wahrnehmung. Eine Mietwohnung zu finden ist ein Ding der Unmöglichkeit, eine Wohnung zu kaufen eine Sache für Wohlhabende. Der Anteil der Kosten für das Wohnen im Verhältnis zu den Familienausgaben beträgt in Südtirol sagenhafte 41*%. In den letzten 20 Jahren ist dieser Wert um 11 % angestiegen.

In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, davon sind ca. 29.000 leer stehend (12%). Mit dem Thema Leerstand beschäftigt man sich aktuell über die GIS-Besteuerung.

Der Eigentumsanteil der Wohnungen in Südtirol ist hoch: 70% sind Eigenheime, in Italien 68%.

Die vermieteten Wohnungen sind in folgende Typologien aufgeteilt (Daten der Abteilung Wohnbau):

13.400 im Eigentum des WOBI (das sind 26% aller Mietwohnungen und 6% des gesamten Wohnungsbestandes)

2.000 in anderem öffentlichen Eigentum (Gemeinden etc.)

10.200 werden mit Landesmietzins vermietet (konventionierte Wohnungen)

25.350 werden privat vermietet.

N.B. Das neue Landesgesetz befasst sich NUR mit den 13.426 WOBI-Wohnungen, alle anderen – und auch die Gesamtproblematik des (zu) teuren Wohnens in Südtirol – werden nicht behandelt.

In einer „chirurgischen“ Operation werden dazu aus dem „alten“ Wohnbaugesetz:

  • 23 Artikel ganz, plus 4 weitere in Teilen, gestrichen und teilweise durch sehr viel allgemeinere Artikel im neuen LG ersetzt;
  • 35 weitere Artikel gestrichen und durch Durchführungsverordnungen ersetzt.
  1. Aus Gesetz wird Regierungsbeschluss

Das ist auch schon der erste, große! Kritikpunkt: Während derzeit der soziale Wohnbau und das soziale Mieten in großen Teilen durch klare gesetzliche Regelungen geregelt sind, wird es in Zukunft rein in den Händen der Landesregierung liegen, ob, wann und wie die Regelungen abgeändert werden. Das ist, gerade zu einem existentiellen und langfristig wirkenden Thema wie das Wohnen, hoch problematisch, wenn wir nur an Familiengründung und -planung denken.

Der Kern des LGE ist denn auch der Artikel 13, Abs. 1, der besagt: „Mit Durchführungsverordnung werden die Voraussetzungen und die Vorzugskriterien für die Zuweisung von Mietwohnungen zum sozialen und zu bezahlbaren Mietzins sowie für die Aufnahme in Wohnheimen festgelegt (…)“ Man könnte sagen, dass in diesem Absatz der Geist des Gesetzes festgeschrieben steht, der da lautet: Künftig entscheidet alles die Landesregierung.

  1. Der Landesmietzins, wer kennt ihn?

Wichtig ist dies besonders, was den Landesmietzins betrifft. Dieser soll, laut unseren Informationen, künftig in den Ortschaften Südtirols unterschiedlich hoch sein und die effektiven Kosten der Baugründe miteinberechnen. Es ist auch gedacht, innerhalb der Ortschaften Unterschiede zu machen. So könnte in Bozen Zentrum ein höherer Landesmietzins gelten als in der Peripherie, in einem abgelegenen Ort ein niedrigerer als in einem Hauptort. Man sprach beispielsweise von einer Anhebung des Preises in Bozen von 7,02 Euro/qm auf 9,51 und von einer Absenkung in einem strukturschwachen Ort von 6,77 Euro/qm auf 5,55.

Das alles aber ist informell und spekulativ. Im Gesetzentwurf findet sich davon keine Zeile. Die Diskussionen darüber werden also nicht im Landtag stattfinden, sondern in den Büros der Landesregierung. Hinter geschlossenen Türen, ist anzunehmen.

  1. Neue Architektur der WOBI-Zuweisung

Während bisher die WOBI-Wohnungen grundsätzlich an sozial Bedürftige vergeben wurden, wird es in Zukunft 2 Schienen der Zuweisung geben:

  • Wohnungen zum sozialen Mietzins
  • Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins (= Landesmietzins, der überarbeitet wird, s. oben)

Bisher wurden die Wohnungen an Bedürftige vergeben; falls ihr Einkommen anstieg, so konnten sie im Normalfall in der Wohnung bleiben, allerdings wurde der Mietzins angehoben.

Künftig soll es bereits möglich sein, dass auch weniger Geringverdienende in die WOBI-Wohnungen aufgenommen werden können, da eine Quote für den „bezahlbaren Mietzins“ reserviert wird. Dieser Mechanismus kann funktionieren – allerdings nicht, wenn die gleiche Anzahl von Wohnungen auf eine neue Zielgruppe (jene, die den bezahlbaren Mietzins zahlen) ausgeweitet wird. Das Risiko ist, dass sich „Bedürftige“ und „Etwas-weniger-Bedürftige“ den Platz streitig machen werden. Damit dieses Gesetz funktioniert, hätte es eine Wiederbelebung der öffentlichen Bauprogramme gebraucht. Stattdessen hat das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ diese Flächen bei der Zuteilung neuer Bauzonen eingeschränkt und mehr Platz für private Bauten eingeräumt. Es braucht also neue Bauprogramme, aus unserer Sicht müssen diese auch umwelt-, klima- und landschaftsschutzkonform sein.

Auch dieser Bereich, diese wichtige Stellschraube, ça va sans dire, ist im LGE nur angerissen und wird mit Durchführungsverordnung geregelt werden. Keine Mitsprache des Landtags erwünscht.

  1. Die Schraube wird enger gedreht

Der öffentliche und geförderte Wohnbau der letzten 50 Jahre in Südtirol hatte ein großes Ziel: möglichst vielen Südtiroler:innen ein Eigenheim zu ermöglichen. Unterschwellig gab es eine Parallelstrategie für jene, die sich dies trotz aller Förderungen niemals leisten können: ihnen wurde eine Art „Eigenheim auf Lebenszeit in Miete“ zur Verfügung gestellt, die WOBI-Wohnung. Dieses Konzept wird nun durch Soziallandesrätin Deeg beendet. Künftig werden die WOBI-Wohnungen, wie alle anderen Wohnungen befristet vermietet, über Höchstdauer und Bedingungen für eventuelle Verlängerungen wird die Landesregierung entscheiden. Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, wird der Vertrag widerrufen.
Liegenschaften im Ausland müssen dokumentarisch belegt werden. Der Mieterschutz macht darauf aufmerksam, dass das in bestimmten Ländern de facto gar nicht möglich ist.

Es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung die WOBI-Situation dynamisieren will. Allerdings liegt diesem Ansatz eine Annahme der Landesrätin zugrunde, die man hinterfragen müsste, nämlich, dass Bedürftigkeit ein „Zustand auf Zeit“ ist. Schön wäre es, wenn es so wäre. Oder: Damit das auch zutrifft, muss die gesamte Sozial- und Familienpolitik in dieser Perspektive überarbeitet werden. Dass Armut eine zeitliche Begrenzung hat, wird nicht von allein gehen. Wir vermissen hier den zugehörigen Aktionsplan gegen Verarmung.

  1. Weitere Kritikpunkte in Stichworten
  • Der Verwaltungsrat wird von 5 auf 3 Mitglieder reduziert, die Vertretung der Gewerkschaften ist nicht mehr gesetzlich gesichert. Überhaupt ist die Abstimmung mit den Sozialpartnern kein Thema im Gesetz (> unsere Änderungsanträge).
  • Der Aufsichtsrat steht im Gesetz, aber nicht, wie er zusammengesetzt ist.
  • Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften ist eine sehr delikate Angelegenheit und kann auch spekulative Abgründe eröffnen. Die Materie des Ankaufs war bisher gesetzlich genau geregelt, künftig gibt es dazu nur mehr einen Beschluss der Landesregierung. Zu den An- und Verkäufen muss zumindest absolute Transparenz gewährleistet sein. (> Änderungsantrag)
  1. Zum Schluss das Gute

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige positive Ansätze wie die Arbeiterwohnheime, das Co-Housing und andere innovative Wohnmodelle, ebenso wie die Durchmischung und die Quartiersarbeit. Auch hier handelt es sich um „Nennungen“, was genau damit jeweils gemeint ist, werden erst die Beschlüsse der Landesregierung bekannt geben.

  1. Verbesserung möglich?

Ja! Da es absehbar ist, dass der LGE im Wesentlichen keine großen Änderungen mehr zulassen wird, ist es umso wichtiger, dass die Durchführungsverordnungen in Absprache und mit Zustimmung der Sozialpartner erlassen werden.

Für die zentralen Durchführungsverordnungen sollte auch ein Gutachten des zuständigen Gesetzgebungsausschusses eingeholt werden. Diese Vorgangsweise wurde auch schon beim LG Raum und Landschaft von der grünen Fraktion vorgeschlagen, und in einem Fall auch angenommen. Damit bleibt zumindest ein Rest an Mitsprache der Legislative erhalten.
Erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit der Operationen des WOBI sind ein Ansatz gegen spekulative Abdrift.

In Zukunft muss ein umwelt- und ressourcenschonendes, weitreichendes Bauprogramm aufgelegt werden, um neue Verarmung durch Verlust der Wohnungen auszuschließen.

Und dann wird es noch zu sehen sein, wie der restliche öffentliche und geförderte Wohnbau „umgebaut“ wird. Ob und wann Wohnen in Südtirol wirklich „leistbar“ sein wird, bleibt eine ungelöste Frage.

Hier die Grafiken, die wir auf der Pressekonferenz gezeigt haben.

Bozen, 28.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Dal rapporto del 21 ottobre 2019 redatto dalla stazione forestale di Egna risulta nero su bianco che i lavori di scavo della cava di S. Floriano di Egna hanno oltrepassato i confini del Parco del Monte Corno, area di tutela Natura 2000, per almeno 720 m2 in direzione sud, violando così sia la normativa provinciale che le norme di tutela del Parco che la stessa autorizzazione della cava. Intanto giace in Provincia la richiesta della società concessionaria di una proroga di 8 anni della cava stessa.

Si chiede:

  1. Quali misure ha preso la Provincia dopo l’accertamento fatto dalla forestale nel 2019 di questa violazione? Quali provvedimenti sono stati presi e quali sanzioni sono state irrogate?
  2. La violazione dei confini è una ragione per non prolungare la concessione, che scade il 7 settembre 2022?
  3. La Giunta ha deciso sulla domanda di proroga per altri 8 anni della concessione presentata dalla società San Floriano Srl? Se sì, che cosa ha deciso? Se no, entro quando intende farlo?

Bolzano, 25.03.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort des Landesrat.

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. E’ vero che la funivia Tires-Malga Frommer, così come realizzata, presenta difformità rispetto al progetto presentato? Se sì, quali sono queste difformità?
  2. Se è stata realizzata una cubatura maggiore rispetto al progetto, di quanto è maggiore questa cubatura (in termini assoluti e percentuali) e in quali parti dell’opera è stata realizzata?
  3. Tali difformità sono sanabili? Se sì, in base a quale normativa e a quali condizioni?
  4. Se invece le difformità non sono sanabili, quali sono le misure che devono essere prese? Quali obblighi hanno gli enti pubblici e quali la “Tierser Seilbahn AG”, proprietaria dell’opera?
  5. L’opera è stata finanziata per il 75% dalla Provincia con 13 milioni di euro su una spesa ammessa di 15,8 milioni. Poiché nella domanda per la liquidazione del contributo si deve dichiarare “che i relativi lavori sono stati eseguiti conformemente al progetto allegato alla relativa richiesta di finanziamento”, l’accertata difformità comporta che la società ha dichiarato qualcosa che non corrisponde al vero ed ha come conseguenza la revoca del finanziamento?

Bolzano, 24.03.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Seit Monaten warten wir auf Regen, der nicht kommt. Die Aussichten sind durch Erderwärmung und Klimawandel düster. Bereits jetzt sind Landesteile von Wassernotstand betroffen. Wenn Wasser knapp wird, muss man sich mit dem Thema Wasserreserven befassen. Und es werden Prioritäten zum Verbrauch gesetzt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie lange werden Südtirols Wasserreserven bei anhaltender Trockenheit noch ausreichen?
2. Wie ist die strategische Vorgangsweise im Falle von Wasserknappheit?
3. Wie teilt sich der Wasserverbrauch aktuell auf?
4. Wie viele Schwimmbäder – öffentlich, privat und hierbei nochmal gesondert im Tourismusbereich – gibt es in Südtirol?
5. Im Falle einer Wasserknappheit, in welchen Bereichen wird es als erstes zu Rationierungen kommen?

Bozen, 24.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort nachlesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Berichten zufolge ist die Seilbahn in Tiers von St. Zyprian auf die Frommer Alm 20 % größer „geraten“ als ursprünglich vorgesehen. Zu gut 75 % wurde das Projekt mit öffentlichen Geldern finanziert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um eine detaillierte Rekonstruktion der Geschehnisse, die zu dieser Fehlplanung führen konnten!
  2. Wie viele Beiträge hat das Projekt erhalten bzw. wird es noch erhalten?
  3. Was geschieht mit den öffentlichen Beiträgen für das Projekt?
    1. Wurden sie bereits vollständig ausbezahlt?
    2. Falls nein, wann werden sie ausbezahlt werden?
  4. Erfährt die Beitragshöhe bzw.-gewährung durch diesen Vorfall eine Änderung?

Bozen, 24.03.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die derzeitige Bauschuttrecyclinganlage (Grundparzellen 4447, 4448 und 4449/1 der KG Eppan) soll auf Grundstücken mit aktueller urbanistischer Widmung „Wald“ mit besonderer landschaftlicher Bindung „Bannzone“ betrieben werden. Zudem verhandle die Gemeinde Eppan mit dem Land, um die diese Anlage baldmöglichst in die Zone Pillhof zu verlegen. Es heißt, dass einen Grundtausch zwischen Land und Betreiber der Anlage vorgesehen ist und am Ende könnte eine neue Anlage am ehemaligen Pulverlager (Militärareal) in Unterrain/Pillhof entstehen. Man befürchtet zudem, dass dann am neuen Standort auch ein Schotterabbau angedacht ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmt dieser Sachverhalt?
2. Was ist der Stand der Dinge zu den Verhandlungen rund um den genannten Grundstücktausch? Wer ist involviert und wer führt diese Verhandlungen? Was ist genau der Gegenstand?
3. Gibt es bereits eine Schätzung für das dortige Militärareal und wann ist dessen Übergang an das Land geplant? Gibt es bereits ein Projekt für dieses Areal? Wenn ja, was besagt dieses?
4. Wie kann verhindert werden, dass künftig im genannten Areal (Pulverlager) nach Abtretung an private Betreiber und insbesondere auch auf den angrenzenden Flächen, Schotter abgebaut wird?

Bozen, 23.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort dazu lesen.