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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bezugnehmend auf unsere Anfrage zur aktuellen Fragestunde „Wann kommt Bewegung in den Sportunterricht der Grundschulen?“ möchten wir das Thema weiter vertiefen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es konkrete Gründe (und welche?), aus denen man diplomierte Sportlehrer:innen an den Grundschulen in Südtirol zurzeit nicht anstrebt?
  2. Was ist mit dem Maßnahmenkatalog Schulsport passiert?
    • Findet er Anwendung und wenn ja, in welcher Form?
    • Falls nein, warum nicht?
  3. In welcher Form wird das ausgearbeitete „Gütesiegel Schulsport“ verwendet?
  4. Hat sich in der Grundschullehrausbildung etwas zugunsten des Sportunterrichts geändert?
    • Sind diplomierte Lehrpersonen heute im Vergleich zu vor 10 Jahren besser ausgebildet, um Sport zur unterrichten?

Bozen, 26.05.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Nach der (momentanen) Absage für Benkos Virgl-Projekt präsentiert nun Tosolini seinen Vorschlag für das von Renzo Piano gestaltete Ötzi-Museum im Bozner Stadtzentrum. Aus Medienberichten vernehmen wir, dass er als Gegenleistung für das Errichten des Museums diverse Tauschgeschäfte mit dem Land vorschlägt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Um welche Immobilien im Besitz des Landes handelt es sich bei diesen Tauschgeschäften? Wir bitten um eine Auflistung.
  2. Im Spezifischen, was ist in Bezug auf die Gemeinde Meran im Gespräch?

 

Bozen, 27.05.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Ein klarer Sieg. Für die direkte Demokratie, ja. Vor allem für das „Gesamtpaket Demokratie“, das wir 2018 geschnürt haben. Es ist in der Diskussion vor dem Referendum viel zu kurz gekommen, da drehte sich alles um die bestätigende Volksabstimmung und um die plötzlich neu entdeckte Angst vor den „berüchtigten Dreihundert“, die nun die Gesetzgebung lahmlegen werden. Einen Passus, den es seit vier Jahren gibt und der bisher niemandem schlaflose Nächte beschert hatte.

Im Gesetz von 2018 ging es um sehr viel mehr. Wir hatten uns damals überlegt, wie Repräsentanz und Bevölkerung gut zusammenarbeiten können. Daher das Büro für politische Bildung, daher der gut durchdachte Bürgerrat, daher die Vereinfachung der Fragestellung (wie wichtig das wäre, haben wir auch gerade bei diesem Referendum gesehen, das für kaum jemand in dieser Form verständlich war), daher die Pflicht zu einer ausgewogenen Information.

Dieses Gesetz von 2018 wurde am 29. Mai bestätigt. Die darin enthaltenen Mängel können in einem für das Plenum bereit liegenden Gesetzentwurf behoben werden. Das ist kein Problem. Die SVP, die ja auf ihrem Big Print stehen hatte „Ja zur direkten Demokratie“ wird hoffentlich zustimmen.

Die Wahlbeteiligung war gering. Wir haben es uns nicht anders erwartet. Die Menschen verzagten vor der Fragestellung. Einige sagten uns aber auch, dass sie nie mehr wählen gehen werden, bei dieser politischen Vertretung. Gemeint war hauptsächlich die SVP und ihre Malheure der letzten Wochen und Monate. Man kanns verstehen.

Weniger verständlich ist die Entscheidung der SVP, keinen Wahlkampf zu machen. Wir alle von der Opposition waren unterwegs, haben auf den Straßen, Plätzen, im Internet, in Gesprächen, erklärt, sensibilisiert, aufgerufen, sich mit dem Thema zu befassen. Wir haben nirgendwo die SVP getroffen. Sie hat sich auf eine kalte mediale Kommunikation zurückgezogen und über andere Organisationen Whatsapp verschicken lassen. Dabei ging es um IHR Gesetz. Eine nicht nachvollziehbare Haltung, ein Zeichen unvorstellbarer Schwäche.

Politik heißt, sich auseinandersetzen, für die eigenen Ideen kämpfen, dafür einstehen, Konsens einholen, Menschen überzeugen, sich dabei auch der Kritik aussetzen. Das alles hat die große Partei in der Frage der Bürgerbeteiligung einfach ausgelassen. Sie hat gewartet, dass es vorbei geht. Wie eine Mehrheitspartei so eine Strategie fahren kann, bleibt unverständlich.

Politik heißt, den Kopf hinhalten. Wer das versäumt, riskiert das Gesicht zu verlieren.

#Zivilcourage #direkteDemokratie #Bürgerbeteiligung #partizipation #waszähltistdieHaltung

Bozen, 30/5/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Medienberichten zufolge erhielt Südtirol vor knapp einem Jahr 70 Millionen Euro aus dem Topf des Europäischen Wiederaufbauplanes „Recovery Fund“. Die Landesregierung setzte damals eine Steuergruppe ein, die koordinieren sollte, welche Projekte in welchem Ausmaß finanziert werden sollten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung die eingangs erwähnte Summe von 70 Millionen Euro bestätigen?
2. Falls nein, auf welche Höhe beläuft sich die tatsächliche Summe?
3. Welche Projekte wurden im Rahmen des Recovery Fund genehmigt?
a. Wir ersuchen um Projekttitel, kurze Projektbeschreibung und Projektkosten.

Bozen, 26.05.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bei der Anhörung des 1. Gesetzgebungsausschusses am 26.05.2022 wurde von anwesenden Vereinen auf eine Problematik hingewiesen, zu der wir Näheres erfahren möchten. Es hieß nämlich, dass einzelne Ämter für die Bearbeitung der Gesuche einen CUP (Codice Unico di Progetto) verlangen, der in Wirklichkeit für das Ehrenamt nicht vorgeschrieben sei. Dasselbe passiere mit der elektronischen Rechnung, die für bestimmte Ämter über XML erfolge, während für andere ein PDF genüge.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmen die angegebenen Sachverhalte?
2. Welche Ämter verlangen von den Vereinen des Dritten Sektors einen CUP? Mit welcher Begründung?
3. Welche Ämter verlangen von den Vereinen des Dritten Sektors die elektronische Rechnung über XML? Mit welcher Begründung?
4. Wie kommt es, dass dieselbe Verwaltung in einigen Fällen diese Erschwernisse auferlegt, während es in anderen Ämtern ohne diese geht?
5. Was ist hierzu die Vorgabe der Landesregierung?

Bozen, 26.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesrat.

BESCHLUSSANTRAG.

Der Landtag hat in der Sitzung vom März 2022 einen Beschlussantrag zum Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angenommen. Der Landtag hat darin die Landesregierung beauftragt, „in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern und auf der Grundlage der im Familienfördergesetz und im Familienförderplan beinhalteten Strategien weitere Schritte zu unternehmen, um den Grundsatz „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt voranzutreiben; die Angebote der Kleinkinderbetreuung und der Ferien- und Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Vorgaben der oben genannten Dokumente flächendeckend auszubauen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen; bestehende Betreuungssysteme vor dem Hintergrund der realen Arbeitsbedingungen und -zeiten auf Adäquanz und Potenziale zu überprüfen, sowie weitere Anreize für Unternehmen auszuloten, um die Vereinbarkeit in den Betrieben zu fördern.“

Das Thema der Kleinkindbetreuung und der damit verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten begleitet die öffentliche Diskussion seit Jahren. Die Gestaltung der Familienzeiten hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer mehr Eltern sind außer Haus berufstätig und auf außerfamiliäre Betreuung der Kinder angewiesen. Entsprechend hat sich in Südtirol ein System aufgebaut – es wurde auch in dieser Form gefördert -, das auf subsidiären, delokalisierten Einheiten fußt. Neben den öffentlich geführten Kinderhorten insbesondere im urbanen Raum sind dies vor allem die Kindertagesstätten und die Tagesmütter/-väter.  Derzeit gibt es im Lande 108 Kindertagesstätten mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt 1.978 Plätzen. Zum 31.12.2021 gab es daneben 226 operative Tagesmütter und Tagesväter, welche insgesamt 1.091 Plätze zur Verfügung stellten.

Im Durchschnitt wurden 4,8 Kinder je Fachkraft betreut.

Im Jahre 2019 arbeiteten 583 Fachkräfte in den Kindertagesstätten, im Jahr 2021 waren es 671. Der Großteil der Fachkräfte in den Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst verfügt über die einschlägige Ausbildung. In Ermangelung eines ausreichenden Angebotes an Ausbildungs-Zusatzmodulen für die Tagesmütter, kommen diese vermehrt auch ohne Zusatzmodul in den Kitas vorübergehend zum Einsatz.

(Daten aus der Antwort auf unsere Anfrage in der Aktuellen Fragestunde 51/Juni/2022)

Von vielen Seiten wird darauf hingewiesen, dass die Situation in den Kitas derzeit noch lange nicht zufriedenstellend ist. Der Bedarf der Familien ist enorm, das derzeitige System ist den Belastungen aber nicht gewachsen.

Meldungen von Personalmangel, schlechter Bezahlung und mangelnder Wertschätzung, einem zu hohen Betreuungsschlüssel und – als Folge von alledem – Überlastung, einem hohen Turnover, Ausfall und Kündigungen, erreichen in immer kleineren zeitlichen Abständen die Öffentlichkeit.

Das alles hat Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit und des Angebots.

Ein Teil der Probleme, und somit auch möglicher Lösungen, hängt an den Rahmenbedingungen, die in den Kindertagesstätten verbesserungsbedürftig sind: Räumlichkeiten und Flächen, Betreuungsschlüssel, Qualität der Arbeit und Arbeitsbedingungen etc.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Mit den Gemeinden in Verhandlung zu treten, damit die Räumlichkeiten für die Kleinkindbetreuung künftig grundsätzlich von den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden;
  2. Vorzusehen, dass die Quadratmeter pro Kind angehoben werden;
  3. Den derzeitig geltenden Betreuungsschlüssel in den Kitas zu überdenken und eine Staffelung vorzusehen (z.B. 1:3 für Kinder unter 12 Monaten);
  4. Mit den Vertretungen der Sozialberufe und der Fachkräfte einen Arbeitstisch einzusetzen, um die Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aus- und Weiterbildung und der Berufsbilder zu erwirken;
  5. Dafür zu sorgen, dass der Arbeitsauftrag der Fachkräfte sehr wohl Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Zeiten für den Austausch mit den Familien etc. vorsieht, nicht jedoch das Putzen und ähnliche Arbeiten, die über den pädagogischen Bereich hinaus gehen.

 

Bozen, 19.05.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Chi si occupa di integrazione osserva che nella scuola italiana l’offerta di corsi serali per adulti di scuola secondaria di primo grado (fino a conclusione della scuola media) risulta limitata al solo istituto comprensivo Bolzano 3 di Bolzano (per il biennio superiore gli istituti sono 4). La scuola di lingua tedesca, e lo stesso Trentino, hanno un’offerta più ampia e distribuita sul territorio. Offrire corsi in numero adeguato per concludere l’obbligo è un preciso dovere costituzionale.

Si chiede all’assessore alla scuola di lingua italiana:

1. Quanti corsi serali per adulti, in quali istituti e con quanti utenti per corso sono attivi nel presente anno scolastico nella scuola elementare e media di lingua italiana?
2. Negli ultimi 10 anni quanti corsi serali per adulti nella scuola italiana dell’obbligo sono stati istituiti?
3. Con quale procedura avviene l’istituzione di corsi dell’obbligo serali per adulti? Si raccolgono prima le iscrizioni e poi vengono attivati sufficienti corsi, oppure vengono istituiti corsi per un certo numero di utenti e poi si raccolgono iscrizioni finché ci sono posti disponibili?
4. Negli ultimi 10 anni, quante richieste di iscrizione a corsi per adulti nella scuola italiana elementare e media sono state presentate? E sono state tutte soddisfatte con l’attivazione dei relativi corsi?
5. L’assessorato alla scuola italiana, a prescindere dello stretto numero di iscrizioni, ha dati sul potenziale bisogno di corsi serali per adulti nella scuola dell’obbligo? Se si, qual è il quadro?

Bolzano, 16.05.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung und die Zusatzfrage des Abgeordneten Dello Sbarba.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Entlang des Radweges zwischen Auer und Branzoll blühte bis vor kurzem der Klatschmohn. Vor ein paar Wochen hat man die Wiese neben dem Radweg gemäht, unbeirrt der Schönheit der Natur, welche diesen Radweg säumte (siehe Bilder). Laut Informationen der Behörden wird jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt gemäht, ungeachtet der individuellen saisonalen Gegebenheiten in den betreffenden Jahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass jedes Jahr zu einem fix festgelegten Zeitpunkt gemäht wird?
2. Wie ist die Mahd von Böschungen geregelt?
3. Wie wird garantiert, dass beim Mähen von Böschungen die Artenvielfalt gewahrt wird?
4. Wird bei der Mahd darauf geachtet, dass Tiere nicht zu Schaden kommen, falls ja, wie?
5. Wie koordinieren sich die Ämter im Vorfeld des Mähens?

Bozen, 16.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Rückfrage lesen.

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Da precedenti risposte della Giunta provinciale, risulta che: A) il servizio antincendio da garantire all’aeroporto di Bolzano è stato fissato nella categoria 5; B) il servizio così definito, in base a un accordo del 2017, ha un costo fissato di € 917.757 all’anno; C) La spesa per questo servizio deve essere sostenuta dal gestore privato ABD Holding; D) Il gestore privato si è rifiutato di pagare questa somma e di qui è nato un contenzioso davanti al tribunale.

Si chiede:

1. A che punto è il contenzioso legale con ABD Holding sul pagamento del servizio antincendio?
2. Quali sono le parti coinvolte in questo contenzioso?
3. A quanto ammontano attualmente i costi totali del servizio antincendio da quando ABD Holding ha acquistato il 100% della partecipazione della società di gestione? ABD Holding ha pagato almeno in parte questi costi, o non ha pagato nulla?
4. Le fatture del costo del servizio emesse dal corpo permanente dei vigili del fuoco sono state pagate? Se sì, chi le ha pagate: l’Agenzia per la protezione civile, cioè la Provincia?
5. Attualmente è ancora in vigore l’accordo del 2017, che prevedeva un servizio di categoria 5 al costo di € 917.757 all’anno? Oppure la categoria, e/o il prezzo, sono stati rivisti?
6. C’è la possibilità che, aumentando i voli, il servizio debba passare a una categoria superiore?

Bolzano, 18.05.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Zusatzfrage des Abgeordneten Dello Sbarba lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vor wenigen Tagen erreicht uns beiliegendes Foto, worauf tote Fische des Schlandraunbaches erkennbar sind. Der Schlandraunbach sei trocken gefallen, weil sämtliches Wasser für Beregnungszwecke abgeleitet wurde.
Kürzlich hat die Landesregierung im Beschluss 147/2022 verkündet, dass die Ökologischen Ziele zur Verbesserung der Wasserführung des Schlandraunbaches „Gut und sehr gut erreicht“ worden seien.
Kurze Zeit drauf fiel der Bach trocken mit einem massiven Fischsterben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wurde die Landesregierung über den Vorfall informiert?
2. Falls ja, welche Sanktionen und Maßnahmen wurden umgesetzt?
3. Wie kann es sein, dass zwischen dem Beschluss 147/2022 (guter ökologischer Zustand) und der Wirklichkeit (Fischsterben) eine dermaßen große Lücke klafft?
4. Die bisherigen Maßnahmen reichen augenscheinlich nicht aus, um einen guten ökologischen Zustand des Schlandraunbaches zu garantieren. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Trockenfallen des Schlandraunbaches definitiv zu beenden?

Bozen, 23.05.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort im Plenum und die Zusatzfrage lesen.