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PRESSEMITTEILUNG.

Am 29. Mai wird gewählt! Das Gesetz zur direkten Demokratie steht auf dem Spiel, die Mehrheit will es in mehreren entscheidenden Punkten beschneiden. Die Grünen sowie die restliche Opposition im Südtiroler Landtag sagen NEIN zu dem von der SVP-Lega-Forza Italia-Koalition angestrebten Verstümmelung des Gesetzes. Sie rufen die Bevölkerung auf, bei der Volksabstimmung mit NEIN zu stimmen.

Die SVP-Lega Salvini-Forza Italia-Mehrheit will die direkte Demokratie und die Bürgerbeteiligung schwächen. Mit einem NEIN am 29. Mai 2022 bleibt das Gesetz zur direkten Demokratie in der 2018 verabschiedeten Form in Kraft. Dieses innovative und moderne Gesetz war das Ergebnis eines langen partizipativen Prozesses, an dem Hunderte von Menschen aktiv und kontinuierlich beteiligt waren.

Unter anderem ermöglicht dieses Gesetz den Bürger:innen, Volksabstimmungen über Landesgesetze zu beantragen und die Einsetzung eines Bürgerrats zu bestimmten Themen zu verlangen. Das Gesetz sieht auch ein unabhängiges Büro für politische Bildung im Landtag und die Verbreitung von ausgewogenem Informationsmaterial zu den verschiedenen Volksabstimmungen vor.

Mit dem „Noggler-Gesetz“, über das die Wähler:innen Ende Mai abstimmen sollen, wird all dies abgeschafft oder stark abgeschwächt.

Deshalb werden wir am 29. Mai NEIN sagen:

  • NEIN, um das bestätigende Referendum zu Landesgesetzen zu retten
  • NEIN, denn das Amt für politische Bildung muss unabhängig sein und über den Parteien stehen
  • NEIN, denn die Information zu Volksabstimmungen muss ausgeglichen sein
  • NEIN, denn die Bürgerbeiräte müssen unabhängig bleiben
  • NEIN, weil alle Sprachgruppen geschützt werden müssen.

Wir sind überzeugt, dass Demokratie und politische Partizipation ständig gestärkt und ausgebaut, nicht eingeschränkt und geschwächt werden müssen. Wenn man einmal einen großen Schritt nach vorne gemacht hat, ist es nie eine gute Entscheidung, wieder zurückzurudern.

Schauen wir also nach vorne! Unsere Demokratie verdient Vielfalt, Wahlmöglichkeiten und Meinungsfreiheit – auch wenn‘s mal ungemütlich wird.

 

BZ, 20.05.2022

Brigitte Foppa
Felix von Wohlgemuth
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Im 4. Gesetzgebungsausschuss wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 104 („WOBI-Gesetz“) heute mit 4 Ja- Stimmen (Bacher, Locher, Renzler, Vallazza) , 3 Nein-Stimmen (Foppa, Ploner, Repetto) und 1 Enthaltung (Nicolini) genehmigt. Die grüne Fraktion hat einen Minderheitenbericht angekündigt.

„Es waren einige kleine Verbesserungen möglich, die Stimmung im Ausschuss war kooperativ. Die „Ursünde“ des Gesetzes, nämlich dass künftig fast alle Regelungen zum WOBI allein von der Landesregierung beschlossen werden können, blieb bestehen. Eine Abmilderung unserer Fraktion konnte durchgesetzt werden: Die wichtigsten Durchführungsverordnungen, vor allem jene zu den Kriterien der Zuweisung und zum Landesmietzins (!), werden also künftig nach Anhörung der Sozialpartner erstellt werden. Der Landtag wird zumindest durch ein Gutachten des für den Wohnbau zuständigen Gesetzgebungsausschusses in die Erstellung der DfO eingebunden werden. Und eine Gewerkschaftsvertretung im WOBI-Verwaltungsrat ist gesichert. Immerhin“, resümiert Ausschussmitglied Brigitte Foppa.

Die Grundprobleme des Gesetzes bleiben bestehen, die da sind:

  • die bislang fehlende Anbindung an das Gesetz „Raum und Landschaft“
  • die genannte Delegierung fast aller wichtigen Regelungen an die Landesregierung
  • die bislang fehlende Klarheit über den Landesmietzins
  • den Zugang auch der Mittelschicht zu den WOBI-Wohnungen, von denen es bereits jetzt zu wenig gibt
  • das „Enger-Stellen“ der Schraube durch Befristung der Mietverträge und Vorweisungszwang der Besitzdokumentation für ausländische Antragsteller:innen (auch für jene, die an diese Dokumente nicht heran kommen).

Wohnen in Südtirol bleibt zu teuer. 41% der Familienausgaben für das Wohnen ist ein zu hoher Prozentsatz. Daran wird leider auch dieses Gesetz nichts ändern. Es kommt Ende Juni in das Plenum des Landtages.

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Honig- und Wildbienen zeigen zuverlässig auf, wie es um die Qualität der Umwelt steht. Schützen wir sie!

Imker:innen und Ökolog:innen weisen seit Jahren auf das Bienenleiden hin. Apfelmonokulturen bieten zwar kurzfristig in der Blütezeit reichlich Nahrung aber in der Zeit danach, schaut es unter den Hagelnetzen düster für die Bienen aus. Denn es gibt weder ökologische Ausgleichsflächen wie Hecken, Lesesteinhaufen oder Altbäume noch gibt es blühende Blumen.

Artenreiche Bergwiesen sind ein Eldorado für Bienen. Viele Kräuter und Gräser können dort gedeihen, die Bienen finden den ganzen Sommer über Nektar und Pollen. Die Anzahl der artenreichen Bergwiesen geht aber in Südtirol jedes Jahr zurück, Gülledüngung vernichtet sensible Pflanzen, häufig entstehen eintönige Löwenzahnwiesen. Gülle ist das Ende von Blumenwiesen und damit das Ende unzähliger Bienen.

Dabei ginge es auch anders. Die AGRIOS-Richtlinien für integrierten Obstbau schreiben den Mitgliedern vor, auf fünf Prozent ihrer Betriebsfläche ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu setzen. Fünf Prozent bedeutet für einen mittleren Betrieb von vier Hektar eine Ausgleichsflächen von 2000 Quadratmeter. Leider wird diese sinnvolle und vernünftige Vorschrift von den allermeisten Betrieben ignoriert.

Gülle muss nicht sein. Mittlerweile haben eine Reihe von Milchbetrieben von Gülle auf Festmist umgestellt. Diese Betriebe schützen mit kompostiertem Festmist das Grundwasser vor Nitraten und die Blumenwiesen vor der Verödung.

„Wir wünschen uns eine Landwirtschaft, die die Bienen fördert. Geht’s den Bienen gut, geht’s der Umwelt gut und geht’s der Umwelt gut, geht es auch den Menschen gut,“ sagt Hanspeter Staffler.

Somit ist der Weltbienentag am 20. Mai auch ein Feiertag für uns Menschen.

Bozen, 20/5/2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Regionalrat hat heute den Begehrensantrag der Grünen (Erstunterzeichner Paolo Zanella), mitunterzeichnet von PD und M5S „Unterstützung für den Atomwaffenverbotsvertrag TPNW“ behandelt und angenommen.

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat die Angst vor einem globalen Konflikt und die katastrophale Gefahr, die von Atomwaffen ausgeht, wieder in den Vordergrund gerückt.

Trotz der von vielen Staaten immer wieder erklärten Verpflichtung zur vollständigen und weltweiten nuklearen Abrüstung gibt es heute noch rund 13.400 Atomwaffen auf der Welt.

2017 verabschiedeten die Vereinten Nationen den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen. Leider hat die italienische Regierung das Abkommen noch nicht ratifiziert. Der Beitritt zum Vertrag wäre jedoch eine wichtige Maßnahme zur Förderung des Dialogs und der Diplomatie und damit für einen Frieden, der nicht auf der Strategie der nuklearen Abschreckung, sondern auf dem multilateralen Dialog beruht. „Um den Frieden und die Abrüstung weltweit zu fördern, kann und muss sich auch ein kleiner Regionalrat wie der unsere in Rom und in der Welt zu diesen wichtigen Themen Gehör verschaffen. Denn sie betreffen die Gegenwart und die Zukunft aller. Die nukleare Abrüstung ist ein Ziel, das auch Italien verfolgen muss, um Frieden zu schaffen. Denn auch auf italienischem Gebiet befinden sich amerikanische Atomwaffen“, erklärte Paolo Zanella am Ende der Debatte.

Der Regionalrat Trentino-Südtirol hat daher folgende Forderungen an die italienische Regierung und das Parlament: dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen beizutreten, Italien in die Gruppe der Staaten aufzunehmen, die sich für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen, und als Beobachterstaat an der ersten Konferenz der Mitgliedsstaaten des Atomwaffenverbotsvertrages, die demnächst in Wien stattfinden wird, teilzunehmenGemeinsam mit Deutschland, Norwegen, Schweden und Finnland, die entweder schon NATO-Mitglieder sind oder dabei sind, dies zu werden.

Bozen, 18/5/2022

Regionalratsabgeordnete

Paolo Zanella
Riccardo Dello Sbarba
Lucia Coppola
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Nach der Studienreise nach Wien stand gestern die geplante Reform zum sozialen Wohnbau im 4. Gesetzgebungsausschuss zur Debatte.

Der öffentliche und soziale Wohnungsbau in Südtirol wird derzeit im LG Nr. 13/1998 geregelt. Darüber hinaus enthält das Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wichtige Bestimmungen zum Wohnbau, wie zum Beispiel die Nutzung von Bauland. Während der 4. Gesetzgebungsausschuss über das WOBI-Gesetz berät, arbeitet die Landesregierung an einer weiteren Reform des Raumordnungsgesetzes, über die noch nichts bekannt ist. „Das Raum und Landschaft-Gesetz ist einer der Grundpfeiler für das gesamte Bauwesen in unserem Land“, erklärte Brigitte Foppa am Ende der Debatte: „Wie können wir über den öffentlichen Wohnbau diskutieren, ohne zu wissen, wie sich das begleitende Raumordnungsgesetz entwickeln wird? Das wäre so, als würde man sich für eine Wohnung entscheiden, wenn man nur die Küchenpläne und nicht die des ganzen Hauses gesehen hat. Unmöglich, so zu entscheiden.“

Der Bedarf einer Reform ist sicherlich gegeben. Eine Mietwohnung in Südtirol zu finden ist praktisch unmöglich. In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, von denen ca. 29.000 unbewohnt sind (12%). Von der Gesamtzahl sind 70 Prozent Privatwohnungen, 6 Prozent gehören dem WOBI (13.400), während weitere 10.200 zum Landesmietzins vermietet sind. Und die gewaltigste Tatsache: Die monatlichen Ausgaben für das Wohnen betragen in Südtirol im Durchschnitt ganze 41 Prozent der Gesamtausgaben einer Familie.

Die von Landesrätin Deeg vorgestellte Reform hat mehrere kritische Aspekte.

  1. Erstens die große Macht, die der Landesregierung in Zukunft gegeben wird, um die Anforderungen und Kriterien für die Vergabe von Sozialwohnungen und erschwinglichen Wohnungen zu regeln und festzulegen. Die Einbeziehung der Sozialpartner und des Landtags wird dank unserer Änderungsanträge möglich gemacht.
  2. Die Frage des Landesmietzinses fand in der öffentlichen Debatte bisher wenig Platz. Doch es ist unserer Meinung nach ein zu wichtiges und einflussreiches Instrument, als dass man es der Diskussion hinter verschlossenen Türen der Landesregierung überlassen könnte. Die Festlegung des Mietzinses nach Gebieten bestimmt de facto, wo die Menschen hinziehen. Hier braucht es öffentlich diskutierte strategische Überlegungen. Im Deeg-Gesetz lesen wir jedoch keine einzige Zeile darüber.
  3. Nach dem neuen Gesetz werden WOBI-Wohnungen nur noch für einen begrenzten Zeitraum vermietet. Zudem verschärfen sich die Zugangsbedingungen (z. B. müssen für Immobilien im Ausland Nachweise vorgelegt werden – dieser Passus wurde NICHT gestrichen). Damit ändert sich der Ansatz für den sozialen Wohnbau in Südtirol radikal, und wir fragen uns: Ist Bedürftigkeit nach Ansicht von Landesrätin Deeg also ein „vorübergehender Zustand“? Schön wär‘s! Wenn dem so wäre, müssten wir unsere gesamte Sozial- und Familienpolitik neu denken.
  4. Bisher konnten Familien und Personen, an welche WOBI-Wohnungen vergeben in der Regel in der Wohnung bleiben, wenn sich ihr Einkommen erhöhte, zahlten aber eine höhere Miete. Nach der Reform sollen in Zukunft auch Menschen mit höherem Einkommen Zugang zu WOBI-Wohnungen haben. Diese Sichtweise ist nicht per se falsch, funktioniert in der Praxis allerdings nur, wenn die Zahl der Wohnungen erhöht würde, wie das Beispiel Wien lehrt. Nach dem, was wir in Wien gelernt haben, bräuchten wir mindestens 55.000 Wohnungen, damit dieses System funktionieren könnte. Mit dem derzeitigen Südtiroler System, bei dem die Zahl der WOBI-Wohnungen unverändert bleibt, riskieren wir hingegen einen „Krieg der Armen“.

Von einer wirklich ausgewogenen und nachhaltigen Reform sind wir noch weit entfernt. Dank unserer Änderungsanträge war zwar mehr Einbeziehung der Sozialpartner bei der Festlegung der Kriterien für die Vergabe von Sozialwohnungen möglich, sowie die Präsenz eine:r Vertreter:in der repräsentativsten Gewerkschaftsverbände im WOBI-Verwaltungsrat.

Verschlimmert wurde das Gesetz im Ausschuss durch einen Antrag – ausgerechnet – des Abg. Renzler, der auf die strikte Einhaltung des Proporzes bei der Vergabe der WOBI-Wohnungen pochte. Das sind große Schritte zurück in die Vergangenheit. Bedarf, und Bedürftigkeit, stehen vor der Sprachgruppe.

Die Debatte wird am Freitag Vormittag weitergeführt.

 Bozen, 17.05.2022

Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), erinnern Menschen rund um den Erdball mit vielfältigen Aktionen an den 17.05.1990, der Tag, an dem Homosexualität endlich aus dem Diagnoseschlüssel ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestrichen wurde. Seitdem gilt sie offiziell nicht mehr als Krankheit.

Noch immer werden Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung in 69 Staaten strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern sind sie sogar von der Todesstrafe bedroht. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

Auch wenn bei uns in den letzten Jahrzehnten viel für den Schutz und die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Menschen auf institutioneller Seite erreicht wurde, so kommt es im Alltag leider immer wieder zu Diskriminierung und sogar körperlichen Angriffen.

Verletzende Bemerkungen, Ausgrenzung und die Verweigerung von Grundrechten sind leider auch in Südtirol alltäglich und in manchen Kreisen immer noch salonfähig.

Es liegt somit an jedem einzelnen von uns, nicht schweigend zuzusehen, wenn Menschen diskriminiert werden, sondern klar, laut und deutlich Stellung zu beziehen für eine offene, tolerante und inklusive Gesellschaft – auf dass die nächste Generation keiner solchen Gedenktage mehr bedarf.

Felix von Wohlgemuth

Co-Vorsitzender
Verdi Grüne Vërc

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG.

Der Landtag hat heute über den Klimaschutz diskutiert. Mit zwei Beschlussanträgen schlugen wir als Grüne Fraktion Maßnahmen vor, um das Erreichen der Klimaziele zu beschleunigen und unsere CO2-Emissionen so schnell wie möglich zu reduzieren. Dank eines Kompromisses mit der Landesregierung ist es zumindest gelungen, die Klimabilanz des Tourismussektors in den Klimaplan aufnehmen zu lassen und geeignete Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen zu entwickeln.
Der Beschlussantrag zur Optimierung von Heizungs- und Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden wurde hingegen von der SVP-Lega-Forza-Italia-Mehrheit abgelehnt.
Unser Ziel bleibt weiterhin der Klimaschutz, dem wir Schritt für Schritt hoffentlich näherkommen werden.

BZ, 11.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Das Jahr 2030 rückt immer näher und der Klimawandel macht sich jeden Tag stärker bemerkbar. Um Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern, können und müssen wir auf mehreren Ebenen handeln. Mit zwei Beschlussanträgen schlagen die Grünen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz im Tourismussektor und in öffentlichen Gebäuden vor.

Erstellen wir eine Klimabilanz für den Tourismus

Zurzeit gibt es keine vollständigen und zuverlässigen Berechnungen zur Klimabilanz des Tourismussektors in unserer Provinz. Laut Eurac-Klimareport 2018 sprechen wir hier von rund 10% der gesamten Südtiroler Treibhausgasemissionen.

Einzelne Beispiele von Tourismusbetrieben, die diese Berechnungen zur Verbesserung ihrer Energie- und Klimabilanz in Eigenregie durchgeführt haben, lassen den Schluss zu, dass die Verantwortung des Tourismussektors für die Gesamtklimabilanz weitaus höher sein könnte. Man errechnete bis zu 140 kg CO2 pro Gast und Tag. Das ist 7 mal höher als der normale CO2- Ausstoß einer oder eines Südtiroler Einwohners/Einwohnerin. Eine immense Zahl! Die Bemühungen vieler Tourismustreibenden um Nachhaltigkeit sind anzuerkennen. Es braucht sie dringend.

Aufgrund der Dringlichkeit des Themas fordern wir die Landesregierung auf, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um ein genaues Bild der klimaschädlichen Emissionen des Tourismussektors zu erhalten. Auf diese Weise können wir in Zusammenarbeit mit den Unternehmen geeignete Strategien zu deren Reduzierung entwickeln.

Machen wir die Heizungs- und Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden effizienter

Der Gebäudebestand in der Provinz Bozen ist für etwa 27% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Schätzungen zufolge gibt es mehr als 2.000 öffentliche Gebäude, darunter Büros, Krankenhäuser, Altenheime, Bibliotheken, Feuerwehrhallen, Museen, Rathäuser und Schulen, die ein erhebliches Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen aufweisen. Laut dem neuen Klimaplan der Landesregierung werden bis 2026 nur 5% der öffentlichen Gebäude energetisch saniert sein. Der Zeitrahmen für die Gesamtsanierung des öffentlichen Gebäudebestands ist daher sehr lang und wir können ihn uns nicht leisten.

Wir sind der Meinung, dass wir parallel zur Generalsanierung auch schnellere, aber ebenso wichtige Maßnahmen ergreifen sollten. Dazu gehört die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden. Die meisten von ihnen sind schlecht reguliert und daher ineffizient. Die Überprüfung und Optimierung der Energieeffizienz dieser Systeme zum frühestmöglichen Zeitpunkt wäre ein wirksamer und kostengünstiger Schritt in die richtige Richtung.

Bozen, 10.05.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTELLUNG.

Für das Jahr 2022 sind die Kriterien für Förderungen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energie eingetroffen. An und für sich eine gute Sache. Doch schauen bei diesen Förderungen jene durch die Finger, die sich beispielsweise schon vor Jahren eine Photovoltaikanlage installieren haben lassen und damals nicht die Möglichkeit hatten, zusätzlich dazu eine Speicheranlage anzubringen. Denn die Kriterien für Beiträge sehen explizit vor: „Photovoltaikanlage und Speicherbatterie müssen gleichzeitig installiert werden“. Im Zuge der Beiträge jene zu bestrafen, die schon vor Jahren die Notwendigkeit erkannt haben, auf alternative Formen umzusatteln, wird weder der Logik dieser Förderungen noch dem Klimaschutz gerecht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Aus welchem Grund hat sich die Landesregierung dazu entschieden, Photovoltaikanlage und Speicherbatterie müssten gleichzeitig installiert werden?
  2. Gedenkt man, diese Lücke zu korrigieren und falls ja, wann und in welcher Form?

Bozen, 02.05.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bereits 2019 hat die Grüne Fraktion nachgefragt, wie es um die Situation der Kleinkindbetreuer:innen bzw. Tageseltern im Land bestellt sei. Nach drei Jahren möchten wir um die aktualisierte Datenlage ersuchen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele KiTas gibt es im Land, wie viele Kinder werden dort betreut?
  2. Wie viele Tageseltern gibt es im Land und wie viele Kinder werden von ihnen betreut?
  3. Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt einer Kleinkindbetreuerin?
    1. Wie hoch ist das höchste Gehalt?
    2. Wie niedrig das niedrigste?
  4. Wie viele Kleinkindbetreuerinnen und Kleinkindbetreuer arbeiten in Südtirols Kitas? Bitte um Auflistung der Daten seit 2018.
  5. Welche Ausbildung brachten die Kleinkindbetreuer:innen im Jahr 2021 mit?
    1. Wie viele dieser Ausbildungen entsprechen der vorgesehenen Berufsausbildung?
  6. Wie sah der effektive Betreuungsschlüssel von Erzieher:in/Kind im Jahr 2021 aus?
  7. Wie sah der effektive Betreuungsschlüssel von Tagesmutter-bzw.-vater/Kind im Jahr 2021 aus?

Bozen, 02.05.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.