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PRESSEMITTEILUNG.

Am Donnerstag, den 11. Februar, wird der 3. Gesetzgebungsausschuss über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetz diskutieren, damit künftig beim Bau öffentlicher Gebäude immer ein Kunstwerk im Projekt miteingeplant wird. Denn in dieser Zeit der Krise ist es im Interesse der verschiedenen Sektoren, einen Weg zu finden, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Eine Welt ohne Kunst und Kultur – keine Musik aus dem Radio, kein Theater- oder Museumsbesuch, vom abendlichen Film ganz zu schweigen – wohl für die meisten von uns unvorstellbar. Und doch wird die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden allzu oft als verzichtbares Freizeitangebot eingestuft und wenig gewürdigt. Das zeigt sich auch in dieser Krise. Dem kann und muss Abhilfe geschaffen werden.

Ein Ansatz dazu ist die öffentliche Auftragsvergabe, die dezidiert unterstützend und fördernd sein muss. Kunst am Bau ist ein Beispiel. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerkt zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz leider immer mehr ausgehöhlt, doch sein Geist lebte weiter. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten „Kunst am Bau“ Rechnung zu tragen.

Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein Kunstwerk, welches den Bau verschönern soll, investiert werden kann. Allerdings ist dieser Passus im Vergabegesetz – kann sei Dank – optional. Die Grüne Fraktion im Landtag will dies nun mit einem eigenen Gesetzentwurf, welcher am 11. Februar in den 3.

Gesetzgebungsausschuss des Landtags kommt, ändern. Aus dem kann soll nämlich ein Muss werden: Künftig soll es verpflichtend sein, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk auszustatten. „Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstler*innen stellt einen konkreten Schritt vonseiten der Politik dar, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern“, kommentiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Gespannt warten wir auf die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss. Zuletzt war man sich im Landtag sehr einig, dass Kunst und Kultur mehr Unterstützung erfahren müssen. Nie gab es eine bessere Gelegenheit, um den Worten Taten folgen zu lassen, als mit diesem Gesetzentwurf.

Bozen, 10.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Gesetzentwurf Kunst am Bau

Anfrage Künstlerische Gestaltung öffentliche Bauten

PRESSEMITTEILUNG.

Laut der letzten Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes werden Kindergarten und Kleinkindbetreuungsdienste nach den Faschingsferien wieder geöffnet. Nachdem die Covid-Übertragungskette weder in den Schulen noch in den Kindergärten mit Tests überwacht wird, sollten die Faschingsferien genutzt werden, um ein simples Frühwarnsystem aufzubauen. Wir schlagen vor, das Kindergartenpersonal ab 22. Februar mindestens ein Mal pro Woche zu testen: Somit lassen sich Hotspots frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen können eingeleitet werden. Dieses Frühwarnsystem sollte in weiterer Folge auf die Grund- und Mittelschulen übertragen werden, sobald dort der Präsenzunterricht wieder beginnt. „In dieser heiklen Covid-Phase muss alles getan, um vor die Lage zu kommen“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler und er präzisiert: „In Kindergarten und Schule, wo viele Menschen beisammen sind, sollten Infektionen so früh wie möglich entdeckt und neutralisiert werden. Wenn das nicht gelingt, laufen wir immer nur hinterher.“

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Recovery Fund, Frauen und Gender Budgeting

Mit dem Recovery Fund („Ein Plan für die nächste Generation“) wird der Wiederaufbau nach den Schäden, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, durch die EU vorangetrieben. Herzstück des Plans ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).

Südtirol hat dem Staat in einer ersten Fassung 47 Projekte vorgelegt, deren Gesamtvolumen sich auf insgesamt 2,4 Mrd. Euro beläuft. Eine der 6 „Missionen“ ist die „Soziale und territoriale Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter“. In dieser Mission ist knapp 1/10 der angesuchten Gelder verortet. Die drei Teile dieser Mission sind:

  • Sozialer Wohnbau (1 Projekt – Sanierung und Bau von Sozialwohnungen – 21 Mio. Euro)
  • Bildung und Berufsausbildung (4 Projekte, darunter Haus der Weiterbildung, Energetische Sanierung von Internaten und Privatschulen, Bauliche Maßnahmen zur Berufsbildung, Digitale Bildung in Randgebieten – insg. 172 Mio)
  • Campagna Brand Südtirol (1 Projekt – Schaffung einer ganzheitlichen Marke – 77 Mio Euro).

Nun stellte man schon während der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 fest, dass die Frauen die ersten Verliererinnen der Pandemie sind. Sie wurden in kürzester Zeit aus dem öffentlichen Leben verdrängt und trugen die Hauptlast von Home Office, Fernunterricht und Isolation. Die Statistiken zeigen gnadenlos, dass der Großteil der Arbeitsplatzverluste auf das Konto der Frauen geht. Es stellt sich die Frage, wie das aufgefangen werden kann. Der Recovery Plan wäre hierzu ein ausgezeichnetes Instrument, und das Gender Budgeting eine ideale Praxis. Gender Budgeting, also die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter in den öffentlichen Haushalten, wurde bereits 2006 von der Südtiroler Landesregierung beschlossen. Es sieht allerdings so aus, als ob es vergessen worden sei. Wie die Frauen selbst.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie wird die Gleichstellung der Geschlechter (immerhin auch eines der oft beschworenen Sustainable Development Goals) mit diesen Projekten erreicht werden?
  2. Was hat insbesondere „Campagna Brand Südtirol“ mit der Gleichstellungsfrage zu tun?
  3. Gender Budgeting wurde als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming bereits 2006 von der Landesregierung beschlossen. Wie wird die Praxis des Gender Budgeting in der Architektur des Recovery Plan eingebunden?
  4. Welche der 47 Projekte kommen zumindest zur Hälfte den Frauen zugute?

BZ, 08.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen: Und unsere Replik darauf.

PRESSEMITTEILUNG.

Nach einer langen Phase des Stop-and-Go und nach einer Landtagswoche, in der von Regierungsseite immer wieder beteuert wurde „Alles im Griff“, wurde nun der Februar-Lockdown angekündigt.

Eine Maßnahme, die durch die verheerenden Infektionszahlen und deren Entwicklung schon längst unumgänglich, ja überfällig geworden ist.

Ebenso verheerend allerdings waren das Krisen- und Risikomanagement in den letzten Monaten. Heils- und Rettungsversprechen (Stichwort: „Befreiungsschlag“ Massentest), Verzögerungen, panische Reaktionen auf die Drohungen der Verbände, Streit innerhalb der Landesregierung – das waren nur einige der Signale dafür, dass der „Südtiroler Sonderweg“ ins Schleudern geraten war. Wenn in Kürze in vielen Regionen Italiens die Schigebiete öffnen werden, während Südtirol im Lockdown ist, so zeigt das in aller Absurdität auf, dass der Sonderweg krachend gescheitert ist. Es war eine Selbstüberschätzung. Bei den relativ guten Zahlen im Frühling vielleicht noch nachvollziehbar – ganz sicher ersehnt und erwünscht – war er bei den sich verschlechternden Zahlen im Herbst nicht mehr zu verteidigen.

Der Südtiroler Sonderweg war wohl doch eine Nummer zu groß für die Südtiroler Landesregierung aus SVP und Lega.

Angesichts der Opferzahlen und der Existenzbedrohung vieler Menschen, Familien und Betriebe im Lande nimmt die politische Bewertung noch einmal eine andere, existentielle und tragische Dimension an.

Die Opposition fordert zu Recht die Abhaltung eines Sonderlandtags, in dem das Management der Pandemiekrise geprüft werden soll. Klare Verantwortungen sind zu übernehmen.

 

Bozen, 05/02/2021

L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Felix von Wohlgemuth, Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG. 

“Alles unter Kontrolle” – dies war die wiederholte Aussage der Landesregierung während der Landtagssitzungswoche. Wenige Stunden nach Ende der Landtagssitzung wurde der Lockdown beschlossen. Diese Vorgehensweise gegenüber dem Landtag und der Bevölkerung ist inakzeptabel. Die gesamte Opposition wird einen Antrag auf eine außerordentliche Landtagssitzung im Dringlichkeitswege einreichen. Die Alleingänge des Landeshauptmannes und das Schweigen der gesamten Mehrheit müssen aufhören!

 In der gesamten Landtagswoche lautete die Botschaft der Landesregierung “die Zahlen sind unter Kontrolle, eigentlich wären wir gelbe Zone”. Die Opposition traute ihren Augen nicht, als sie aus der Presse am Donnerstagabend vom neuen Lockdown erfuhr. Keine drei Stunden vorher wurde am Ende der Landtagssitzung nachgefragt, ob es denn Neuigkeiten gäbe. Der Landeshauptmann verneinte: “Es gibt nichts Neues.”

Zurecht stellen sich die MinderheitsvertreterInnen, die immerhin knapp die Hälfte der SüdtirolerInnen vertreten, die Frage, was in dieser kurzen Zeit passiert ist. Der Landtag als demokratisch gewähltes, gesetzgebendes Organ wird von diesen schwerwiegenden Entscheidungen ausgeschlossen. Genauso wie die Bevölkerung, der seit Tagen erzählt wurde, dass man den Lockdown vermeiden möchte.

“Dieser Zick-Zack-Kurs, plötzliche Richtungswechsel und das komplette Ausschließen der Bevölkerung und des Landtags ist inakzeptabel”, sind sich alle OppositionsvertreterInnen einig. Sie fordern Mitspracherecht, Einbeziehung in die Entscheidungen und Klartext von der Landesregierung: “So kann eine Demokratie nicht funktionieren.”

Die Abgeordneten der gesamten Opposition reichen bereits heute einen Antrag auf eine außerordentliche Landtagssitzung im Dringlichkeitswege ein und fordern eine sofortige Einbindung des Landtages in derart schwerwiegende Entscheidungen.

Am Montag werden sie die nächsten gemeinsamen Schritte festlegen.

 

BZ, 05.02.2021

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Landesrat Achammer hat im Rahmen der Landtagssitzung am 03.02.2021 davon gesprochen, dass die Handelskammer im Jahr 2021 eine Studie ausführen wird, deren Ziel es ist, zu untersuchen, wie hoch die Wertschöpfung des Kultursektors in Südtirol ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann genau – wir bitten um das genaue Datum – erhielt die Handelskammer den Auftrag, diese Studie durchzuführen? Wir bitten um Übermittlung des Auftrags und um die Angabe eventueller Kosten für die öffentliche Hand.
  2. Sind die Parameter der Studie schon definitiv festgelegt oder besteht noch die Möglichkeit, diese nach Rücksprache mit den Expert*innen auf diesem Gebiet zu erweitern?
  3. Wie sehen die (provisorischen) Parameter dieser Studie bislang aus? Wir bitten um ein detailliertes Exposé.
  4. Auf welche Daten welcher Institution(en) wird sich die Studie stützen?

Bozen, 04.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Landesregierung hat bekanntlich beschlossen, dass sie bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einen „Südtiroler Sonderweg“ beschreiten möchte.

Zu diesem Zweck sieht das Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 die Ernennung einer Expertenkommission als beratendes Fachorgan des Landes Südtirol vor. Die Ratschläge dieser Expertinnen und Experten wurden in der Folge mehrmals als zentrale Säule in der Strategie des Landes bei der Pandemiebekämpfung bezeichnet.

Jedes Mal, wenn die Landesregierung seither Öffnungen oder Schließlungen verkündet, wird von den handelnden Politikern auf die Ratschläge der Expertenkommission verwiesen. Öffentlich zugänglich sind die Ratschläge dieser Kommission trotz ihrer erheblichen Auswirkungen auf unseren Alltag bis heute aber nicht.

Entsprechen die Entscheidungen der Landesregierung den epidemiologischen Ratschlägen dieser Kommission? Wird davon abgewichen und wenn ja, warum? Oder enthalten die Sitzungsprotokolle der Expertenkommission möglicherweise gar keine klaren Empfehlungen und dienen der Landesregierung somit lediglich als Feigenblatt, um den eigenen „Bauchgefühlentscheidungen“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu verpassen?

Um Verordnungen der Landesregierung nachvollziehen und folglich mittragen zu können, müssen auch deren Entscheidungsgrundlagen bekannt sein. Nur durch Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit wird in der Bevölkerung die so wichtige Akzeptanz für die Maßnahmen der Landesregierung geschaffen.

Worauf wartet die Landesregierung, wovor hat sie Angst?

Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu wissen, was in dieser Kommission besprochen wurde und welche Empfehlungen diese Expertinnen und Experten abgegeben haben. Die Landesregierung hat daher die Pflicht, die Sitzungsprotokolle der Expertenkommission unverzüglich zu veröffentlichen.

Nicht morgen, sondern heute.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG.

Wenn es um die Kultur geht will die Mehrheit im Südtiroler Landtag ihren Horizont nicht erweitern: Die SVP-Lega-Koalition hat unseren Vorschlag abgelehnt, eine Erhebung zur wirtschaftlichen Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft in Südtirol durchzuführen, die sich auf die Anzahl der Unternehmen, den Umsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Bruttowertschöpfung dieser Branche konzentriert.

Der Vorschlag kam direkt von jenen, die aus diesem Sektor kommen. Der Südtiroler Künstlerbund und die Performing Artists South Tyrol haben in den letzten Tagen in einem offenen Brief an die Politik und die Medien erklärt, dass es eine ganzheitliche Erhebung über die Wertschöpfung des Kulturbereich braucht.

Wie üblich war die Begründung der Landesregierung für die Ablehnung nicht sehr originell: „Das tun wir schon“. In diesem konkreten Fall ist das, was eh schon getan wird eine Studie, die sich in ihrer Erhebung nur auf die öffentlichen Beiträge konzentriert, nicht aber auf das finanzielle Mehr, das Kunst- und Kulturwelt unserer Wirtschaft einbringen. Und genau dieser enorme Wert muss uns bewusst werden. Es geht nicht darum, öffentliche Ausgaben zu rechtfertigen, die unserer Meinung nach nie groß genug sein können. Die Welt der Kultur allein auf öffentliche Beiträge zu reduzieren wird einem Sektor nicht gerecht, der für unser seelisches Wohlbefinden und für das unserer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist.

#WirBleibenDran und werden uns weiterhin für die angemessene Anerkennung dieses Sektors einsetzen, dessen stilles Leiden in dieser Krise nicht von allen gehört wird.

PRESSEMITTEILUNG.

Bereits im November haben die Grünen einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht, um Familien technische Hilfestellungen anzubieten, damit Kindern und Jugendlichen ein möglichst reibungsloser Fernunterricht garantiert werden könne. Denn nicht alle Familien können sich einen Computer oder ein Tablet für jedes Kind und/oder Elternteil leisten. In den letzten Wochen wurde in Zusammenarbeit mit der SVP ein Änderungsantrag ausgearbeitet. Der Vorschlag wurde heute mit großer Mehrheit angenommen.

Die sich bereits abzeichnende Wirtschaftskrise macht es für die Familien noch schwieriger, sich mit dem nötigen Material auszustatten, um ihren Söhnen und Töchtern einen optimalen Unterricht, auch von zu Hause aus, zu ermöglichen. Aus diesem Grund glauben wir, dass ein kostenloser Leihservice für Tablets und PCs eine Lösung sein kann, um einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die sie im Falle einer Quarantäne benötigen. Die Ansteckungszahlen bestätigen leider, dass uns der Fernunterricht auch in den kommenden Monaten begleiten wird. “In dieser schwierigen Zeit ist dies ein klares Signal der Wertschätzung für die Familien und eine dringend benötigte Hilfestellung“, befindet Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Hier der vom Landtag genehmigte beschließende Teil:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung:

  • den Leihservice der Schulen weiter auszubauen, welcher technische Basisausrüstung den Schülerinnen und Schülern, die eine gewisse Zeit von zu Hause aus unterrichtet werden müssen, zur Verfügung stellt;
  • diesen Dienst mit didaktischer und technischer Unterstützung von Ansprechpartnern in den Schulen, spezialisierten Mitarbeiter*innen der Pädagogischen Abteilung sowie Techniker*-innen der Abteilung 9 zu begleiten, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Familien bei den Schwierigkeiten der digitalen Welt zur Seite zu stehen.

 

Bozen, 03/02/2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

„Wir finden es schade, dass eine 30 Jahre andauernde erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Landesamt für Landschaft und Heimatpflegeverband zu Ende gegangen ist“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Die Grüne Fraktion wollte in der aktuellen Fragestunde von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer wissen, wer ab heuer die Gesuche für Landschaftspflege entgegennimmt, ab wann die Gesuche eingereicht werden können und wieviel Geldmittel im Jahr 2021 für die Landschaftspflege zur Verfügung stehen.

Die Antwort der Landesrätin war klar und deutlich: Die Beitragsvergabe im Bereich der Landschaftspflege wurde durch die Landesregierung bis auf Widerruf teilweise ausgesetzt. Bisher habe die Landesverwaltung noch kein neues Verwaltungsverfahren entwickelt und die Geldmittel für die Landschaftspflege außerhalb der Schutzgebiete wurden auf null gestellt.

„Damit werden heuer viele Gesuchsteller mit ihren Anliegen nach Hause geschickt. Leidtragende von dieser Entscheidung sind unsere Landschaft und viele Kleindenkmäler“  fügt der Landtagsabgeordnete Staffler hinzu.

BZ, 03.02.2021