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PRESSEMITTEILUNG.

Die Corona-Pandemie hat uns alle im Griff und es ist notwendig, alle Kräfte zur Überwindung dieser Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialkrise zu bündeln. Andere Krisen wie die Klima- oder Biodiversitätskrisen sind in der öffentlichen Wahrnehmung in die zweite Reihe getreten. In Wirklichkeit werden uns diese Krisen auch nach Corona noch sehr lange beschäftigen und deshalb dürfen wir sie nicht aus den Augen verlieren. Daran erinnert uns der Tag des Artenschutzes, der am Mittwoch, 3. März begangen wird.

Seit vielen Jahren weisen Fachleute darauf hin, dass der Artenschutz in Südtirol völlig unzureichend funktioniert. Es gibt zwar ein Gesetz zum Schutz der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, das aber im Ernstfall von der Landesregierung ignoriert wird. Ein trauriges Beispiel gab es vor zwei Jahren in Olang, wo mit einer Baugenehmigung des Bürgermeisters ein seltenes Hangmoor entwässert und damit vernichtet wurde. Obwohl die zuständigen Landesbehörden rechtzeitig informiert wurden, haben sie die Zerstörung von seltenen Pflanzen- und Tierarten nicht verhindert. So kann und darf Artenschutz nicht funktionieren!

Tourismus, Bauboom und intensive Landwirtschaft setzen den wild lebenden Pflanzen und Tieren in Südtirol arg zu. Durch chemisch-synthetische Pestizide gehen die Bestände an Insekten und Wildbienen stark zurück. Auch die Honigbiene ist in Südtirol in Gefahr, viele Völker sind durch Pestizide dermaßen geschwächt, dass sie durch zusätzliche Stressfaktoren wie Kälte, Nässe oder den Parasiten Varroa zugrunde gehen.

„Artenschutz ist kein Luxus“ sagt der Landtagsabgeordnete von den Grünen Hanspeter Staffler, „sondern die Einsicht, Tieren und Pflanzen ein Recht auf Leben und auf eine gesunde Umwelt einzuräumen“. Auf der politischen Agenda der Grünen steht Artenschutz ganz oben.
Eine bessere Umsetzung des Naturschutzgesetzes, umfassende Aufklärung der Bevölkerung und die Ökologisierung der Landwirtschaft sind die wichtigsten Hebel für mehr Artenschutz.

Bozen, 02.03.2021

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

I media riferiscono che 150 persone hanno inviato alla Provincia una lettera sul reclutamento degli insegnanti di musica, lamentando anche disparità di trattamento con chi a Innsbruck frequenta l’IGP.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. In Alto Adige si ottiene l’abilitazione all’insegnamento di musica dopo 5 anni di Conservatorio e una formazione didattica di altri 2 anni, attualmente sospesa. Quando e come verrà riattivata questa formazione? Intanto esiste un percorso alternativo per chi vuole insegnare?
  2. Sarebbe possibile modificare il corso di diploma di strumento presso il Conservatorio, includendo nel quinquennio anche la parte obbligatoria di formazione didattico-pedagogica?
  3. Potrebbe questo nuovo percorso formativo diventare direttamente abilitante, riducendo i tempi d’accesso a incarichi a tempo indeterminato da 7 (5+2) a 5 anni, costituendo così un’alternativa ai due anni di „formazione abilitante“ o ai consueti concorsi a cattedra?
  4. Un diplomato del corso IGP di Innsbruck (di 4 anni) riceve l’abilitazione all’insegnamento in Alto Adige o questa persona deve frequentare i 2 anni di formazione aggiuntiva in didattica?
  5. In Austria i diplomati IGP possono insegnare solo nelle scuole di musica private. In Alto Adige anche nella scuola dell’obbligo. Per quale motivo la Provincia „conferisce“ loro questa abilitazione e quale fondamento legale ha questa cosa?

Bolzano, 2 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die Landesregierung trägt sich mit der Absicht, einzelne Sektoren der Südtiroler Wirtschaft mit ausgiebigen Beihilfen zu unterstützen. Die Rede ist von einer Größenordnung von 500 Mio. €, um nach dem Vorbild von Staaten wie Deutschland und Österreich bzw. einzelnen Bundesländern die Krisenfolgen abzufedern. Die Beihilfen sollen Umsatzeinbußen und die dürftigen staatlichen Beihilfen zumindest teilweise ausgleichen und Lohnausfälle abfedern.

Die Beitragssummen sollen nach den Vorstellungen der Wirtschaftsverbände etwa 375 Mio. € für den Tourismus, ca. 271 Mio. € für den Handel und 220 Mio. € für das Handwerk erreichen und an betroffene Betriebe zugewiesen werden, sofern die Umsatzeinbußen eine bestimmte Größenordnung überschreiten. Von Seite des Landes wird die geforderte Größenordnung von 866 Mio. € zwar nicht erreicht werden, aber mit den angepeilten 500 Mio. € doch beachtliches Ausmaß erzielen.

Eine ausgiebige Hilfe für Unternehmen im Allgemeinen und für Tourismusbetriebe im Speziellen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern auch die Situation der in Lohnausgleich bzw. in Arbeitslosigkeit befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen und gerecht berücksichtigt wird. Die aus Steuermitteln gewährte Beihilfe sollte an Bedingungen geknüpft werden, um die Situation der Mitarbeiter*innen langfristig zu verbessern.

Neben den pandemiebedingten Schwierigkeiten im Tourismus gilt sozialen Aspekten des Sektors besonderes Augenmerk, vor allem den Saisonangestellten im Tourismussektor. Saisonarbeiter*innen, die aufgrund der Krise keine Anstellung finden und bisher Arbeitslosengeld bezogen haben, stehen jetzt ohne finanzielle Absicherung da.

Obwohl sich unter Umständen eine Lösung in Rom anzubahnen scheint, sind auch Ausgleichszahlungen des Landes geboten. Mittelfristig sind stabile Maßnahmen der Unterstützung notwendig, damit Saison-Angestellte auch Planungssicherheit haben.

Anzustreben sind auf jeden Fall Ganzjahresverträge. Derzeit ist es üblich, dass nach einer Saison angereifte Restbestände an Ferien und Freistunden ausbezahlt werden und die Angestellten die Zeit bis zum nächsten Saisonbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken.

Diese Leerzeiten werden also von allen Beitragszahler*innen abgedeckt, in einer riesigen Umschichtung an Beiträgen zugunsten des Tourismussektors. Kurz- bis mittelfristig ist eine Umstrukturierung des Tourismussektors anzustreben: Anzudenken ist etwa eine eigene Tourismus-Kasse, ähnlich jener der Bauarbeiterkasse, die vom Tourismussektor getragen werden muss, damit die finanzielle Abdeckung der Leerzeiten nicht auf andere Sektoren übertragen und von diesen finanziert wird. Das würde die anderen Sektoren entlasten und Druck aus dem derzeitigen Sozialsystem nehmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Entwicklung eines Hilfspakets an klare Bedingungen zugunsten der Mitarbeiter*innen des Tourismussektors zu binden;
  2. Die Umschichtung von Saisons- zu Ganzjahresverträgen voranzutreiben;
  3. Die Einführung einer eigenen Tourismus-Kasse für den Tourismussektor nach dem Vorbild der Bauarbeiterkasse vorzubereiten.

Bozen, 02.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Nel Comune di Brennero, in Val di Fleres, frazione Anichen, la Wipptaler Bau vorrebbe aprire una cava chiamata „Lochen“. Il progetto è già stato discusso a fine 2013, ma non è stato realizzato. Nel settembre 2020 è stato presentato il progetto esecutivo al Comune (progetto n. 13132PT), con dimensioni veramente notevoli di 7,5 ha e 280.000 m3. Gli abitanti di Anichen/Fleres a differenza del 2013 non sono stati informati e hanno preso atto della situazione a fatto compiuto, dopo la delibera di approvazione della Commissione edilizia. Adesso il progetto giace nell’ufficio Via. Nella frazione ci si preoccupa della dimensione della cava, il prevedibile aumento di camion e le polveri che minacciano l’agricoltura e in particolare colture biologiche avviate con successo nell’ultimo decennio.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Il progetto citato viene trattato secondo la vecchia legge urbanistica, oppure secondo la nuova legge Territorio e Paesaggio n. 9/2018?
  2. E’ conforme alla legge portare avanti un progetto di cava di queste dimensioni e di questo impatto senza prima aver elaborato e approvato un “programma di sviluppo comunale per il territorio e il paesaggio”?

Bolzano, 2 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Arnold Schuler hat am letzten Wochenende neue Leitlinien zur Entwicklung des Tourismus in Südtirol vorgestellt, die die Landesregierung in der kommenden Woche in Form eines „Landestourismusentwicklungskonzepts“ beschließen wird.

Grundsätzlich begrüßen die Grünen im Landtag die Wende, die als wichtigstes Leitprinzip Obergrenzen für Nächtigungen und Betten auf der Ebene von Land, Gemeinden und Betrieben vorsieht. Von unserer Seite, von Umweltverbänden und vielen Bürger*innen seit Jahren gefordert, von der Landesregierung und den Verbänden aber in schöner Regelmäßigkeit abgelehnt, werden Obergrenzen plötzlich als neue Normalität akzeptiert. Auch der lange verpönte Begriff des „Overtourism“ scheint plötzlich kein Unwort mehr zu sein.

Besser spät als nie, möchte man sagen.

Dank dieser Kehrtwende sollen künftig die Nächtigungszahlen auf dem Stand des Jahres 2019 eingefroren werden und damit gut 33 Mio. landesweit nicht mehr überschreiten. Diese Begrenzung bedeutet allerdings keinen harten Stopp, denn es ist absehbar, dass nach dem Einbruch der Jahre 2020 und 2021 die 33-Millionen-Grenze auf absehbare Zeit nicht mehr in Reichweite rücken dürfte. Das Risiko, dass Südtirols Tourismusbetriebe unter Verweis auf die Obergrenze künftig Gäste abweisen müssen, ist daher nicht allzu hoch.

Der angekündigte Bettenstopp ist von sehr eingeschränkter Bedeutung: Nachdem letzthin noch Baurechte für mehrere Tausend Betten genehmigt wurden, die von dem Stopp ausdrücklich ausgenommen sind, läuft die Expansion auch noch in den folgenden Jahren weiter. Die Obergrenze von 229.088 Betten landesweit wurde ja – daran sei erinnert – im neuen Gesetz „Raum und Landschaft“ gekippt. Beim Bettenstopp handelt es sich daher um ein Manöver, das von einem Etikettenschwindel nicht allzu fern ist.

Auch die angekündigte Bettenbörse, mit der in den Gemeinden aufgelassenen Betten anderen Betrieben zugewiesen werden, sichert Hotels gute Chancen auf weitere Ausweitung. Wenn man weiß, dass in den letzten Jahren mehrere 1000 Betten von kleinen 1- und 2-Sterne-Betrieben vom Markt gegangen sind, so lässt sich leicht ausmalen, dass hier ein sicheres Expansionspotenzial auf Abruf wartet.

Freiräume für tourismusschwache Gebiete: Auch in „tourismusschwachen“ Gebieten Südtirols, als die laut DFVO knapp die Hälfte der Südtiroler Gemeinden eingestuft sind, soll es in „Ausnahmefällen“ möglich sein, neue Betten in limitierter Zahl zu errichten. Da Südtirols Raumordnung häufig aus Ausnahmen besteht, darf man ruhig damit rechnen, dass hier ein Ventil weiterer Erschließung platziert worden ist.

Ohnedies bietet das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Art. 34 noch genügend Spielräume der Erweiterung, zudem rangiert das Gesetz rechtlich höher als das nun von der Landesregierung vorbereitete Konzept.

Der Landesregierung und Verbänden wie dem HGV ist die Obergrenze auch deshalb ein Anliegen, weil die bestehenden Betriebe unter den Folgen der Pandemie enorme, oft sogar Existenz bedrohende Verluste hinnehmen müssen. In dieser bedrückenden Krisenlage dient die Obergrenze weniger dem Schutz vor Überlastung Südtirols als vielmehr dem Selbstschutz der Südtiroler Tourismuswirtschaft.

Wir Grüne sind aber überzeugt davon, dass angesichts der Krise ein Dialog möglich und nötig ist, der die Interessen von Natur und Landschaft, der Einheimischen und eines wichtigen Sektors der heimischen Wirtschaft, des Tourismus, neu auslotet.

 

BZ, 27.02.2021

BESCHLUSSANTRAG.

Die Diskussionen über “Brain Drain” und die Sorge um die Abwanderung aus dem ländlichen Raum haben längst auch Südtirol erreicht.

Die Abwanderung der “klugen Köpfe” ist inzwischen ein aktiv bearbeitetes Forschungsfeld geworden, Maßnahmen warden erarbeitet. Die WIFO-Studie von 2019 zeigt auf, dass die Abwanderung, insbesondere von akademisch gebildeten Menschen, von 1.100 im Jahr 2012 kontinuierlich gestiegen ist, bis auf 1.500 im Jahr 2017. Die Rückkehrer*innen bewegten sich im Zahlenraum 26-81 Personen pro Jahr.

Die Hälfte der abgewanderten Köpfe sitzen auf einem weiblichen Körper.

Das hat demografisch schwer wiegende Folgen.

Wo die jungen Frauen gehen, stirbt eine Gesellschaft aus.

Dies ist einerseits Realität, zugleich aber zielt die aktive Rückkehrerpolitik oft vorwiegend auf Männer. Das gilt noch einmal verstärkt für den ländlichen Raum. Wenn man etwa daran denkt, was die jungen Menschen im Dorf hält, oder aber sie zur Rückkehr ins Dorf bewegen könnte, werden oft folgende Faktoren ins Felde geführt:

  • Arbeitsplatzqualität
  • Vereinsleben
  • Wohnraum
  • Anbindung an den urbanen Raum.

Die Eurac-Studie zu den Motiven von Südtiroler*innen im ländlichen Raum zu leben, in den ländlichen Raum zuzuwandern oder aus dem ländlichen Raum abzuwandern (Philipp Corradini, Institut für Regionalentwicklung, Eurac Research, vorgestellt bei der Tagung von Plattform LAND am 26.01.2021) bestätigt in aller Eindeutigkeit, dass Faktoren wie die genannten für die Entscheidung dazubleiben, abzuwandern oder rückzukehren sehr wichtig sind. Für die jungen Männer, sehr viel weniger für die jungen Frauen.

Die interessante Studie reißt die Geschlechterunterschiede nur an. Trotzdem ist anzunehmen, dass für junge Frauen andere Faktoren prioritär sind. Die Studie nennt zum Beispiel:

  • Partnerschaft und eigene Familie
  • Lebensqualität
  • Natur und Freizeitmöglichkeiten
  • Ausbildung und Betreuung der Kinder.

Die Unterschiede sind auf den ersten Blick erkennbar. Sie wurden in den Interviews mit abgewanderten Frauen bei der Tagung noch einmal bestätigt: Insbesondere die flexiblen Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Kinderbetreuung, aber auch die Weltoffenheit und die Multikulturalität (“Willkommenskultur und Willbleibenskultur”) wurden als wichtige Entscheidungsfaktoren für das Verbleiben im Ausland oder das Rückkehren in die Heimat genannt.

Die Unterschiede zwischen den Wünschen und Bedürfnissen von Frauen und Männern in dieser Frage sind also von größter strategischer Bedeutung für sämtliche Anstrengungen, die zum “Rückholen” der jungen Südtiroler*innen unternommen werden.

Es geht aber auch grundsätzlich darum, den ländlichen Raum für junge Frauen attraktiv zu halten oder zu machen, wenn man die Abwanderung der jungen Frauen vom ländlichen in den urbanen Raum begrenzen will.

Wo man dazu bereits Daten hat, ist das Phänomen deutlich bezifferbar und von beeindruckender Stärke.

In der Steiermark haben in 3 Jahren (20017-20) 1.800 gut ausgebildete junge Frauen im Alter zwischen 19 und 20 Jahren den ländlichen Raum verlassen und sind in die Landeshauptstadt Graz gezogen. In den Großraum Wien wandern jährlich bis zu 3.000 junge Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet ab. (Adeg-Dorfleben-Report 2020)

Im Rahmen des Projekts SEMIGRA – Selective Migration and Unbalanced Sex Ratio Structures in Rural Regions wurden fünf Fallstudienregionen untersucht, die von einer selektiven Abwanderung junger Frauen betroffen sind (Sachsen-Anhalt, die Region Kainuu in Ostfinnland, die Region Västernorrland in Mittelschweden sowie Észak-Alföld und Észak-Magyarország in NordostUngarn). Die Studie ging davon aus, dass es “in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten (…) im jungen Erwachsenenalter regional zum Teil erhebliche Frauen- bzw. Männer- „Überschüsse” gibt. Diese Ungleichgewichte zeigen sich vor allem zwischen ländlichen Gebieten und den städtischen Zentren sowie zwischen prosperierenden und schrumpfenden Wirtschaftsräumen. Während die Großstädte eine große Anziehungskraft auf junge Frauen ausüben, ist in dünn besiedelten, peripheren ländlichen Räumen ein Überschuss an jungen Männern erkennbar. (…) Es ist zu befürchten, dass sich in peripheren Regionen der neuen Länder sozioökonomisch sehr einseitige Bevölkerungsstrukturen herausbilden könnten, die sich negativ auf die Regionalentwicklung auswirken. Die Abwanderung junger Frauen droht die ökonomischen, demografischen und sozialen Probleme strukturschwacher Regionen weiter zu verschärfen und eine negative Entwicklungsspirale auszulösen” wie die Studie einleitend erläutert. Hauptziel des Forschungsprojekts SEMIGRA war es entsprechend, “die Möglichkeiten einer genderorientierten Regionalentwicklungsstrategie zu prüfen und politikrelevante Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.” (“Abwanderung junger Frauen und unausgewogene Geschlechterproportionen in ländlichen Regionen Europas” – Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) Leipzig, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) Sachsen-Anhalt).

Auch die Studie der Steiermark bietet Erklärungen und Strategiebaleitungen, um die “Hoffnungsträgerinnen für die Zukunft”, wie sie von den Spitzenfunktionär*innen der Landwirtschafts- und Wirtschaftskammer bezeichnet werden, nicht zu verlieren.

Wo man sich dieses Themas angenommen hat, ist man also zum Schluss gekommen, dass es darum geht:

  • erstens das Phänomen zu erfassen,
  • zweitens gemeinsam mit den Frauen die Rahmenbedingungen zu identifizieren, die an die Lebenswelten von Frauen angepasst sind
  • und drittens an die Umsetzung und Einrichtung dieser Rahmenbedingungen zu schreiten.

Aus den Studien geht hervor, dass junge Frauen die Lebensqualität des ländlichen Raums sehr schätzen, allerdings werden die Rahmenbedingungen einer weltoffenen und ambitionierten Lebensplanung oft nicht gerecht – und so ziehen es Frauen vor, zu gehen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine Studie in Auftrag zu geben, die die geschlechtsspezifischen Aspekte der Ab- Zu- und Rückwanderung im Hinblick auf Südtirol im Allgemeinen und auf den ländlichen Raum im Spezifischen untersucht.
  2. Begleitend und eventuell als Folgemaßnahme einen Prozess zu starten, auch in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vertretungen der Frauen, der Jugend und des ländlichen Raums, in dem die nötigen und möglichen Rahmenbedingungen identifiziert werden.
  3. Die Handlungsableitungen, die aus 1) und 2) hervorgehen, in die Strategieziele der Politik der Landesregierung aufzunehmen und entsprechend umzusetzen.

  Bozen, 15.02.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Am 16.09.2021 hat der Landtag den Beschlussantrag mit folgendem Änderungsantrag angenommen:

  1. einen Prozess zu starten, auch in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vertretungen der Frauen, der Jugend und des ländlichen Raums, in dem nötige und mögliche Rahmenbedingungen
    identifiziert werden, um der Abwanderung im Hinblick auf Südtirol im Allgemeinen und auf den ländlichen Raum im Spezifischen entgegenzuwirken;
  2. die Handlungsableitungen, die aus Punkt 1 hervorgehen, in die Erarbeitung der Strategieziele der Politik der Landesregierung einzubeziehen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Initiative „Zomholtn“ war in den letzten Wochen medial sehr präsent. Jenseits der dubiosen Hintergründe, die nicht Gegenstand dieser Anfrage sind, wurde durch die Diskussion darüber jedenfalls der Blick auf die Armutsgefährdung im Land gerichtet. Viele haben sich gefragt, ob denn die öffentliche Hand sich nicht ausreichend um die zunehmende Verarmung kümmert.

Dabei gibt es seit dem Beschluss der Landesregierung vom 24. November 2020, Nr. 943 die Covid-Soforthilfe. Diese Leistung soll, während des epidemiologischen Notstandes COVID-19, Einzelpersonen und Familien bei der Überbrückung von finanziellen Schwierigkeiten unterstützen. Die Leistung beträgt 500,00 Euro für den Antragsteller zuzüglich 200,00 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Der Maximalbetrag pro Familiengemeinschaft beträgt 900,00 Euro monatlich.

Das Gesuch ist beim zuständigen Sozialsprengel zu stellen. Jene Personen, welche die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe bereits beziehen, können um die „Soforthilfe Covid-19“ ansuchen, wobei die laufenden Gesuche ausgesetzt werden.

Anrecht auf die Leistung haben jene Familiengemeinschaften, in welchen mindestens ein Mitglied der Familiengemeinschaft, wegen des epidemiologischen COVID-19-Notstands:

  1. a) als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin (Teilzeit, Vollzeit, befristet, unbefristet), Person mit Bezugsvertrag, mit Vertrag auf Abruf oder mit Lehrvertrag im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 an mindestens 15 auch nicht aufeinander folgenden Arbeitstagen
  • von einer Reduzierung oder Aussetzung der Arbeitstätigkeit betroffen war
  • oder von einem Widerruf der vorgesehenen Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit betroffen war (falls bereits beschäftigt)
  • oder die Arbeitstätigkeit aufgrund der vorgesehenen Einschränkungen nicht mehr ausüben kann

und dadurch einen Verlust des Einkommens aus dieser Tätigkeit erleidet.

Auf alle Fälle muss die Arbeitstätigkeit in Südtirol ausgeübt werden.

  1. b) als selbstständig tätige Person (Einzelunternehmen, Gesellschaft), die für mindestens 15 auch nicht aufeinander folgende Arbeitstage vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021
  • von der Zwangsaussetzung der Tätigkeit auf der Grundlage der geltenden Staats- oder Landesbestimmungen betroffen war
  • oder aus Gründen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie keine Leistungen fakturiert hat.

Auf alle Fälle muss die Arbeitstätigkeit in Südtirol ausgeübt werden.

  1. c) Ständiger Aufenthalt in Südtirol

Alle Familienmitglieder müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol aufhalten und im selben Haushalt leben.

  1. d) Einkommensgrenzen

Um die Leistung beanspruchen zu können, darf die Summe der Nettoeinnahmen aller Familienmitglieder nicht gleich oder höher als folgende Beträge sein:

  • 1.400,00 Euro für Einzelpersonen
  • 2.200,00 Euro für Familiengemeinschaften, die aus zwei oder mehr Personen bestehen.

Berücksichtigt werden folgende Einnahmen, welche im Monat vor der Antragsstellung bezogen wurden:

  • Einnahmen aus abhängiger Arbeitstätigkeit,
  • Einnahmen aus selbständiger oder unternehmerischer Tätigkeit,
  • einkommensunterstützende finanzielle Leistungen im Sinne von Staats- oder Landesbestimmungen in Anbetracht des epidemiologischen COVID-19-Notstands.
  1. e) Vermögensgrenzen

Um die Leistung beanspruchen zu können, darf die Summe des Gesamtfinanzvermögens aller Familienmitglieder (Stichtag: Ende des Vormonats vor Einreichen des Antrages) nicht gleich oder höher als 30.000,00 Euro sein.

Die Voraussetzungen sind im Gesuchsformular als Ersatzerklärung zu erklären; diese Erklärungen unterliegen den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Kontrollen.

(Alle Infos zur Covid-Soforthilfe sind der Homepage des Landes Südtirol entnommen).

Neben der Soforthilfe wird auch ein Mietbeitrag sowie eine Unterstützung für Wohnungsnebenkosten gewährt. Die Höhe dieser beiden Beiträge ist vom Wohnort (Stadt oder Landgemeinde) abhängig. Die beiden finanziellen Leistungen (Soforthilfe und Miete/Nebenkostenbeitrag) machen bis zu 1.500 Euro aus. Diese Summe wird den Antragsteller*innen innerhalb kurzer Zeit überwiesen. So können in 3 Monaten bis zu 4.500 Euro ausgezahlt werden.

Es verwundert, dass so wichtige Maßnahmen in der Südtiroler Öffentlichkeit bisher so wenig bekannt sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie wurde die Covid-Soforthilfe bisher kommuniziert? Gab es dazu eine Kampagne, vergleichbar mit den anderen großen Kampagnen, die seit Beginn der Pandemie vom Land Südtirol aufgesetzt wurden?
  2. Gab es überhaupt Kampagnen, die auf die finanziellen Unterstützungen für Familien und Arbeitnehmer*innen und Selbstständige hinwiesen? Wenn ja, welche waren das? Wieviel Geld wurde dafür investiert?
  3. Welchen Anteil haben die sozialen Aspekte (finanzielle Hilfe, Unterstützung für Familien, psychologischer Support etc.) im Gesamtcampaigning des Landes zu Covid-19? Wir bitten auch um die Angabe des prozentuellen Anteils.
  4. Wie viele Ansuchen um Covid-Soforthilfe wurden seit Beginn bis zum Datum der Beantwortung gestellt, wie viele wurden angenommen, welche Gesamtsumme wurde ausgezahlt?

BZ, 25.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Entlang der Etschufer ist das Müllaufkommen (insbesondere Plastik) auffällig hoch, besonders eklatant war dies etwa nach dem letzten Hochwasser im Oktober 2020.
2019 hat das das biologische Labor der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz eine Untersuchung von Mikroplastik in den Sedimenten der Etsch durchgeführt. Dabei wurde eine Gesamtkonzentration von 842,67 Mikroplastik (MP) pro m2 gefunden (https://umwelt.provinz.bz.it/umwelt-gesundheit/mikroplastik.asp).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was sind die Ursachen für dieses hohe Aufkommen von Plastikmüll und Mikroplastik in der Etsch?
  2. Gibt es weitere Untersuchungen zu Mikroplastik in Südtirols Gewässern? Falls nein, sind diese geplant?
  3. Existieren Grenzwerte (auf Staats- EU-Ebene etc.) für Mikroplastik in Flüssen und Gewässern?
  4. Gibt es regelmäßige Kontrollen zu aufgelassenen Mülldeponien entlang Südtirols Flüssen?
    a) Falls ja, wie viele illegale Mülldeponieren wurden in den letzten 10 Jahren registriert?
    b) Wie ist das Procedere, wenn eine solche Deponie gefunden wird?

Bozen, 24.02.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Südtirol lebten zum 31.12.2018 10.600 Menschen in der häuslichen Pflege. Von diesen 10.600 Menschen werden 60% ausschließlich durch Angehörige und /oder durch die sog. Badante versorgt. Schätzungen zufolge arbeiten in Südtirol rund 5000 private, zumeist ausländische Hauspflegekräfte. Sie betreuen hauptsächlich ältere Menschen. Bekanntermaßen ist das eine der Bevölkerungsgruppen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind. Die Betreuungspersonen, die in dauerndem körpernahen Kontakt mit den Senior*innen sind, sind daher in der Prävention wichtige Schlüsselfiguren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie ist die Regelung im Hinblick auf die regelmäßige Testung von Badanti und angehörige Betreuungspersonen?
    a) Gibt es vorgeschriebene Testungen für Personen in privaten Pflegsituationen?
    b) Wenn ja, in welchen Zeiträumen vorgesehen und von wem werden sie durchgeführt?
    c) Wer übernimmt die Kosten?
    d) Falls nein, warum gibt es keine vorgeschriebenen Testungen?
  2. Gibt es auf jeden Fall für angehörige Betreuungspersonen und Badanti die Möglichkeit zu kostenfreien Testungen?
  3. Welche Daten hat man zur Infektionsrate der angehörigen Betreuungspersonen und Badanti?
  4. Wie ist die Situation im Hinblick auf das Impfen? Werden Badanti und Betreuungspersonen bevorzugt geimpft? Wie viele sind schon geimpft worden?

BZ, 22.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Covid-Impfungen sind nun seit einigen Wochen angelaufen. Damit einher gehen die Hoffnungen, dass möglichst bald flächendeckend ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, damit wir wieder so was wie Normalität erlangen können. Medienberichten vom 23. Februar zufolge wird es jedoch noch drei Monate dauern, bis die über 80-Jährigen sowie das Lehrpersonal geimpft sein werden. Dies scheint eine überaus lange Zeitspanne zu sein, wenn man bedenkt, dass die Mehrheit der Menschen im Land zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht die Gelegenheit bekommen haben werden, sich impfen zu lassen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es einen Impfplan für Südtirol und wie sieht dieser aus? Wir bitten um eine detaillierte Ausführung, welche Logistik, Personal, Impfzentren des Impfplans – so es ihn gibt – enthalten.
  2. Falls kein Impfplan existiert, warum nicht und auf welchen Grundlagen wird geimpft?
  3. Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis jeder und jede Impfwillige in Südtirol auch die Gelegenheit dazu erhalten hat?
  4. Aus welchem Grund dauert es (Stand Ende Februar) noch drei Monate, um die über 80-Jährigen sowie das Lehrpersonal zu impfen?
  5. Werden die bereits Geimpften in einem Impfregister angeführt? Wenn ja, wie ist dieses aufgebaut?

Bozen, 23.02.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba