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Bauen wir auf Kunst

PRESSEMITTEILUNG.

Am Donnerstag, den 11. Februar, wird der 3. Gesetzgebungsausschuss über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetz diskutieren, damit künftig beim Bau öffentlicher Gebäude immer ein Kunstwerk im Projekt miteingeplant wird. Denn in dieser Zeit der Krise ist es im Interesse der verschiedenen Sektoren, einen Weg zu finden, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Eine Welt ohne Kunst und Kultur – keine Musik aus dem Radio, kein Theater- oder Museumsbesuch, vom abendlichen Film ganz zu schweigen – wohl für die meisten von uns unvorstellbar. Und doch wird die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden allzu oft als verzichtbares Freizeitangebot eingestuft und wenig gewürdigt. Das zeigt sich auch in dieser Krise. Dem kann und muss Abhilfe geschaffen werden.

Ein Ansatz dazu ist die öffentliche Auftragsvergabe, die dezidiert unterstützend und fördernd sein muss. Kunst am Bau ist ein Beispiel. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerkt zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz leider immer mehr ausgehöhlt, doch sein Geist lebte weiter. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten „Kunst am Bau“ Rechnung zu tragen.

Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein Kunstwerk, welches den Bau verschönern soll, investiert werden kann. Allerdings ist dieser Passus im Vergabegesetz – kann sei Dank – optional. Die Grüne Fraktion im Landtag will dies nun mit einem eigenen Gesetzentwurf, welcher am 11. Februar in den 3.

Gesetzgebungsausschuss des Landtags kommt, ändern. Aus dem kann soll nämlich ein Muss werden: Künftig soll es verpflichtend sein, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk auszustatten. „Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstler*innen stellt einen konkreten Schritt vonseiten der Politik dar, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern“, kommentiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Gespannt warten wir auf die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss. Zuletzt war man sich im Landtag sehr einig, dass Kunst und Kultur mehr Unterstützung erfahren müssen. Nie gab es eine bessere Gelegenheit, um den Worten Taten folgen zu lassen, als mit diesem Gesetzentwurf.

Bozen, 10.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Gesetzentwurf Kunst am Bau

Anfrage Künstlerische Gestaltung öffentliche Bauten

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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