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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Derzeit laufen die Bauarbeiten zur Erweiterung des Flughafens Bozen. Im Zuge der Erweiterung werden in diesen Tagen wasserführende Gräben mit Erdmaterial zugeschoben. In zwei kleinen Restgräben tummeln sich noch Gelbbauchunken, Wechselkröten und Grünfrösche, die dem Untergang geweiht sind. Jegliches Leben in den ehemaligen Gräben wurde durch die Erweiterungsarbeiten bereits zerstört.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber die Zerstörung dieser Kleinlebensräume erlaubt?
  2. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber nicht einen Umweltbaubegleiter/ eine Umweltbaubegleiterin vorgeschrieben, um Lösungen für die in den Gräben beheimateten Tiere zu finden?
  3. Warum hat die Landesregierung nichts unternommen, um zumindest eine professionelle Umsiedlung der Gelbbauchunken, Wechselkröten und der Grünfrösche als ultima ratio vorzunehmen?

Bozen, 04.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Rückblickend scheint das Manifest der Weltgesundheitsorganisation WHO, herausgebracht im Jahr 2018 in Teilen prophetisch. Es trägt den Titel „Managing Epidemics. Key factors about major deadly diseases” und beschreibt das Risiko, das globale Pandemien im 21. Jahrhundert für uns darstellen werden. Sie drohen sich heute rascher auszubreiten denn je, da unsere geänderten Lebensbedingungen ihnen einen optimalen Nährboden bieten.

Drei Jahre später stecken wir mitten in einer solchen Pandemie und sind hauptsächlich damit beschäftigt, das Coronavirus akut abzuwehren. Dabei wird die öffentliche Debatte vor allem davon beherrscht, wie die Ausbreitung des Virus angehalten und die Maßnahmen schnellstmöglich wieder aufgehoben werden können. Weit marginaler ist die Diskussion darüber, wie schweren Covid-Verläufen entgegengewirkt werden kann. Es gibt hierzu interessante Zahlen. In Deutschland ergaben Recherchen des Wochenmagazins „Die Zeit“, dass bei rund 30% der Covid-Patient:innen, die sich im Krankenhaus befinden, das Virus nur zufällig diagnostiziert wird. Es handelt sich hierbei meist um Unfallopfer oder schwangere Frauen. Sie werden aus anderen Gründen stationär in die Klinik aufgenommen, zählen statistisch aber trotzdem zu den Covid-Patient:innen in stationärer Behandlung. Daraus lässt sich eine Erkenntnis ableiten: Es gibt anscheinend mehr Menschen als bisher angenommen, die mit der Krankheit ohne ärztliche Behandlung und Komplikationen alleine fertig werden. Dies sind meist gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen. Parallel dazu stellt sich die Frage, welche Menschen für einen schweren Verlauf besonders anfällig sind. Wir wissen, dass hierzu Menschen mit gewissen Vorerkrankungen zählen, etwa Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck etc.

Angesichts der Tatsache, dass wir wohl noch viele Jahre mit Corona leben werden müssen, wie die EU-Behörde zur Prävention von Infektionskrankheiten ECDC jüngst verlauten ließ, ist es an der Zeit, an die Vorsorge zu denken. Bisher wurde wenig unternommen, um die Bürger:innen davor zu schützen, nicht zu Risikopatient:innen zu werden. Dabei könnten viele Menschen präventiv vor einem schweren Verlauf geschützt werden – und darin besteht die Aufgabe einer Verwaltung. Public health bedeutet genau das: die Bevölkerung aktiv und präventiv zu schützen. Internationale Studien nicht zuletzt der WHO bestätigen den Erfolg derartiger Präventionsarbeit. Solche Strategien sind erprobt und sparen auf lange Sicht öffentliches Geld.

Im Angesicht des „Zeitalters der Pandemien“, in dem wir uns zu befinden scheinen, müssen wir auch in Südtirol eine Strategie entwickeln, um unser Land resilienter im Umgang mit solchen Krankheiten werden zu lassen. So fordert die WHO schon seit längerem so genannte Rahmenpläne zur Eindämmung von nicht übertragbaren Krankheiten wie Diabetes. Länder wie Finnland oder Österreich haben beispielsweise einen solchen Plan. Auch Übergewicht und Sedentarismus (= Nicht-Bewegung) können und müssen politisch bekämpft werden. Britische Forscher:innen fanden bereits in einer Studie in im April 2020 heraus, dass Übergewicht das Risiko britischer Patient:innen vervierfachte, an Corona zu versterben. Eine französische Studie kam zum Schluss, dass Bewohner:innen von OECD-Staaten – da oft übergewichtig – besonders an Corona zu leiden hätten. Die Antwort der Staaten und Länder auf das Virus sollte laut den Wissenschaftler:innen vor allem jene sein, auf die Gesundheit der Bevölkerung zu achten.

Es ist eine ressortübergreifende Herausforderung, die über die Kompetenzen des Sanitätsbetriebes hinausreicht und die Bereiche Landwirtschaft, Raumplanung, Umweltschutz, Verkehr, Soziales und Bildung mitumfasst.

Die WHO führt hierbei den „Health in all policy“-Ansatz an. Dabei sollen bei jeglicher politischen Entscheidung die Auswirkungen auf die Gesundheit dieser Entscheidung mitgedacht werden, um gesundheitsschädigende Kollateralschäden zu vermeiden und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

Covid wird uns wohl noch eine Weile begleiten. Die Impfung verspricht Linderung. Wir müssen aber auch damit rechnen, dass dies nicht die letzte Pandemie gewesen sein wird, der wir in unserem Leben begegnen. Auf lange Sicht lässt sich aus der aktuellen Erfahrung viel lernen: Vor allem, wie stark gesunde Bürger:innen einem Virus entgegentreten können.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In den Iter aller politischen Vorhaben verpflichtend eine Gesundheitsfolgenabschätzung in Form des von der WHO empfohlenen Health in all policy-Ansatzes einzuführen.
  2. Für Südtirol wie von der WHO empfohlen einen Rahmenplan zur Eindämmung von Diabetes mit konkreten Handlungsempfehlungen auszuarbeiten.
  3. Einen Kriterienkatalog zur „Corporate Health Responsibility“ zu entwerfen, in welchem Maßnahmen für ein gesundheitlich verantwortungsvolles Handeln der Südtiroler Unternehmen herausgefiltert werden sollen.
  4. Die Landesbeiträge an die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung anzuheben mit der Auflage, die Betreiber:innen müssen diesen Ressourcengewinn in herkunftsnahe, biologische und fair produzierte Produkte investieren.
  5. Die Sportstunden an den Südtiroler Grund- Mittel und Oberschulen auf mindestens drei Schuleinheiten pro Woche anzuheben oder alternativ den Fördersportunterricht auf alle Grund- Mittel und Oberschulen Südtirols auszuweiten, damit in jeder Schulstufe verpflichtend mindestens einmal wöchentlich ein außerschulisches Sportangebot zur Verfügung steht.
  6. An den Südtiroler Grund- Mittel und Oberschulen in jeder Schulstufe verpflichtend ein Projekt mit dem Schwerpunktthema „Ernährung“ im Schulkalender zu verankern.

 

Bozen, 05.05.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Rispondendo a un’interrogazione nel Nationalrat, la titolare dei Trasporti austriaca Leonore Gewessler ha detto che a causa della rimessa in gara del lotto Pfons-Brennero (ora diviso in due lotti) diventa necessario valutare la necessità di una “ottimizzazione” del programma di costruzione. La risoluzione del contratto con la precedente impresa incide pesantemente sui tempi e una ripresa dei lavori dopo la gara e l’aggiudicazione è prevedibile non prima dell’autunno 2021. Non è inoltre chiaro se la nuova gara comporterà costi aggiuntivi. In queste condizioni, l’entrata in servizio della galleria, prevista inizialmente per il 2015 e poi continuamente prorogata fino alla previsione attuale del 2030/31, potrebbe per l’ennesima volta slittare.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. La Giunta conosce, o ha fatto una propria valutazione in merito, per quale scadenza si possa prevedere l’entrata in esercizio del Tunnel di Base del Brennero alla luce della attuale rivalutazione dei tempi e dei costi?
  2. Quali costi aggiuntivi si prevedono a causa della nuova gara della tratta Pfons-Brennero?

BZ, 27.04.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Jahren 2019 und 2020 wurde im Etschtal und im Pustertal auf den Böschungen der Bahnlinien das glyphosathaltige Pestizid CREDIT 540 SL gesetzeswidrig ausgebracht. In beiden Jahren hat die Grüne Fraktion mit Landtagsanfragen Aufklärung über diese inakzeptable Anwendung eingefordert und jeweils unbefriedigende Antworten von der Landesregierung erhalten.
Es ist erlaubt, den eigentlichen Gleiskörper mit Herbiziden zu behandeln, aber es ist ausdrücklich verboten, die Vegetation auf den Böschungen tot zu spritzen (Art. 19 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde der Schienennetzbetreiber Rete Ferroviaria Italiana AG von der Landesregierung darüber informiert, dass die bisherige Praxis der Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen gemäß Landesgesetz verboten ist?
  2. Sollte es im heurigen Jahr 2021 wiederum zu der verbotenen Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen entlang der Bahnlinien kommen, wird die Landesregierung Anzeige gegen dieses Vergehen machen?

Bozen, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Gemeinde Meran hat am 29.07.2020 der Bevölkerung von Sinich eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, worin die Ableitung der oberflächigen Gewässer und der Ausbau des Netzes zur Regenwasserentsorgung beschrieben sind. In Sinich gibt es seit Jahren Probleme mit dem anstehenden Grundwasser, die Ursachen sind laut Studie unter anderem auch die mangelhafte Instandhaltung von Abzugsgräben. Neben dem Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung verfügt auch der Landesbetrieb Laimburg über beträchtliches Grundeigentum, welches von Wassergräben durchzogen ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es der Landesregierung bekannt, dass die Entwässerung im Meraner Stadtviertel Sinich optimiert werden muss?
  2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung über die Agentur Landesdomäne und den Agrarbetrieb Laimburg auf den eigenen Grundstücken umgesetzt, um zu einer Verbesserung der Entwässerung beizutragen?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und bis wann? Wird es als notwendig erachtet, bestehende Kanäle wieder in Betrieb zu nehmen bzw. neue Kanäle anzulegen?

Bozen, 03.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vor zehn Jahren, Mitte April 2011, wurde die Westumfahrung von Brixen nach langer Planungs- und Vorlaufzeit in Betrieb genommen. Der planerisch, technisch und architektonisch anspruchsvolle Bau mit dem erheblichen Kostenrahmen von ca. 130 Mio. € sollte die Staatstraße durch Brixen und vor allem die Anwohnenden vom Verkehr und den notorischen Staus entlasten und durch den Mittelanschluss (eröffnet 2020) die Zufahrt zum Stadtzentrum ermöglichen. Die im Vorfeld von Verkehrsplanern auf 10.000 PKWs pro Tag prognostizierte Entlastungswirkung ist allerdings ausbaufähig, da nach Zählungen zu Beginn höchstens 5.000 Fahrzeuge den Tunnel befahren. Auch aktuell ist die Auslastung mäßig, sodass es angeraten wäre, eine Verkehrszählung durchzuführen, falls nicht bereits geschehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die aktuelle Auslastung der Westumfahrung von Brixen durch tragfähige Verkehrszählungen erhoben worden?
  2. Falls nicht, wird zehn Jahre nach Inbetriebnahme eine solche Zählung, auch im Vergleich zur Staatsstraße ins Auge gefasst?

Bozen, 04.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In der Gemeinde Kiens hat die Landesregierung einen kleinen aber feinen Eschen-Auwald zur Rodung freigegeben. Die Fachwelt und Naturschützerinnen sind darüber empört und das zu Recht.

Es handelt sich nämlich um 5000 m² Eschen-Auwald, der sowohl durch die Europäische FFH-Richtlinie als auch durch das Landesnaturschutzgesetz strengsten geschützt ist. Aus der Sicht der EU handelt es sich bei diesen Eschen-Auwald um einen „prioritären Lebensraum“, der von den Staaten und Ländern besonders zu schützen ist.

Das Naturschutzgesetz des Landes ist diesbezüglich glasklar, denn es verbietet die Rodung von Auwäldern grundsätzlich. Bis vor 60 Jahren gab es im Land noch schöne Bestände von Eschen-Auwäldern, die zum Großteil landwirtschaftlichen Flächen weichen mussten. Als dann im Jahr 2010 spät aber doch das Landesnaturschutzgesetz verabschiedete wurde, gab es ein Aufatmen. Endlich würden die verbliebenen Restbestände geschützt sein.

Aber wie es scheint, weit gefehlt: „Es ist nicht zu fassen, mit welcher Sorglosigkeit die Landesregierung solch seltene und geschützte Lebensräume der Vernichtung preisgibt“, sagt Landtagsabgeordneter Hanspeter Staffler.

Die Grüne Fraktion will von der Landesregierung in einer Anfrage wissen, warum letztere der Rodung zugestimmt hat, obwohl diese Entscheidung eindeutig gegen europäische und landeseigene Naturschutzgesetze verstößt.

Wir müssen alles daransetzen, um dieses Kleinod vor der Zerstörung zu retten.

Bozen, 4/5/2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1141/17.12.2019 wurde die Umwidmung von 5.160 m² Wald in Landwirtschaftsgebiet genehmigt, obwohl die zuständige Kommission für die Umwidmung von Wald, landwirtschaftlichem Grün, bestockter Wiese und Weide mit Beschluss Nr. 28/19 vom 8.3.2019 ein negatives Gutachten erlassen hatte.

Auf den betroffenen Grundparzellen 491/5 und 513/1 der K.G. St. Sigmund wächst heute ein Erlen-Eschen-Auenwald, dessen Rodung laut Art. 17, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 verboten ist. In der Europäischen FFH-Richtlinie wird dieser Wald als „prioritärer Lebensraumtyp 91E0 * Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior” beschrieben. Im zitierten Beschluss der Landesregierung wurden diese wesentlichen Gesetzesbestimmungen nicht berücksichtig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass ihr Beschluss Nr. 1141/17.12.2019 weder die FFH-Richtlinie noch das Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 berücksichtigt?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Rodung der genannten Grundparzellen gegen die FFH-Richtlinie und gegen Art. 17 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010 verstößt?
  3. Ist die Landesregierung gewillt, den zitierten Beschluss auf dem Selbstschutzwege zu annullieren, da wesentliche rechtliche Bestimmungen nicht berücksichtig wurden?

Bozen, 03.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Gender Budgeting – laut Definition des Europarates umfasst „die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung die Anwendung von Gender-Mainstreaming auf den Haushaltsprozess. Hierzu zählt die Durchführung einer geschlechterbezogenen Bewertung der Haushalte, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens sowie die Umstrukturierung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel, die Geschlechtergleichstellung zu fördern. Die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung stellt daher eine Strategie und ein Verfahren mit dem langfristigen Ziel der Geschlechtergleichstellung dar“.

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 311 vom 13.04.2021 den Versuch eines Gender Budgetings unternommen. Im Wege der Unterteilung in „direkte“, „indirekte“ „kontextbezogene“ und „neutrale“ genderbezogene Maßnahmen wurde der Haushalt analysiert. Für „direkt geschlechtsspezifische Maßnahmen“ in Südtirol 2021 fast 190.000€ ausgegeben wurden, bei den „indirekt laufenden Gender-Ausgaben“ werden wohl Seniorenbetreuung, Programme für Kleinkinder und Frühe Bildung angeführt, nicht aber beispielsweise die Mobilität.

Gender Budgeting hat in Südtirol eigentlich schon eine lange Geschichte. Man sollte an ein Update denken. Blicken wir kurz zurück:

Am 3. Juni 2003 wurde vom Südtiroler Landtag der „Beschlussantrag Nr. 519/02, eingebracht von den Abgeordneten Kury, Klotz, Ladurner, Stocker, Thaler Zelger und Zendron, betreffend Gender Mainstreaming im Land Südtirol – eine Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, genehmigt.

Am 8. März 2006 wurde der Beschluss der Landesregierung zur Förderung der Umsetzung von Gender Budgeting als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming gefasst.

Am 11. Juni 2008 wurde auf einer Pressekonferenz das Ergebnis einer Studie von “apollis” zum “Gender Budgeting – Pilotprojekt zur Entwicklung einer geschlechterbezogenen Haushaltspolitik der Südtiroler Landesregierung” vorgestellt. Die Ergebnisse sind bis heute äußerst interessant.

Im Pilotprojekt wurde ein Sektor der Landesverwaltung, nämlich die Berufsbildung, auf geschlechterrelevante Aspekte untersucht. Es kam heraus, dass die eingesetzten Mittel zu 58% den Männern und zu 42% den Frauen zugute kamen.

Wichtiges Ergebnis der Studie war neben der erstmaligen Erprobung der Methode des Gender Budgeting auch die Erstellung eines Leitfaden zur Umsetzung von Gender Budgeting in der Südtiroler Landesverwaltung.

13 Jahre später ist Gender Budgeting aktueller denn je. Auch zum heurigen Equal Pay Day wird wieder daran erinnert, dass Frauen immer noch 17% weniger verdienen als Männer. Die Daten zur pandemiebedingten, neuen Arbeitslosigkeit der Frauen müssen aufrütteln und zu neuer Aufmerksamkeit führen.

Gender Budgeting darf keine müde Pflichtübung sein, sondern muss revitalisiert und externalisiert werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Ein externes Forschungsinstitut mit der Analyse des Landeshaushalts bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter zu beauftragen, um besonders relevante Sektoren der Landesverwaltung gezielt auf die Wirkungsziele und die gesetzten Maßnahmen untersuchen zu lassen.
  2. Die Ergebnisse der Analyse der Öffentlichkeit und dem Landtag vorzustellen.
  3. Einen Plan für den dauerhaften und effektiven Einsatz von Gender Budgeting abzuleiten.
  4. Die Berichtssysteme über die verschiedenen Leistungsbereiche der Landesverwaltung systematisch auf ihre Eignung für ein umfassendes Gender Budgeting zu untersuchen und ggf. entsprechend anzupassen bzw. zu erweitern.
  5. Eine von einer Fachperson im Bereich des Gender Budgeting geleitete Koordinierungsstelle einzurichten, in die das für die Haushaltserstellung zuständige Amt, das Astat und das Frauenbüro einzubeziehen sind, um die durchgehende Implementierung von Gender Budgeting zu steuern.

 

Bozen, 03.05.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Vor einigen Wochen haben wir bei der Landesregierung nachgefragt: Sind wir auf die langfristigen gesundheitlichen Folgen des Coronavirus (Long-Covid-Syndrom) vorbereitet? Die Daten sind noch spärlich und unsicher, eine im April 2021 veröffentlichte Studie der Universität Köln und des King’s College London ergab jedoch, dass 10 % der Menschen sechs Monate nach einer Covid-Infektion unter Long Covid leiden, also an Beschwerden und Symptomen, die aus der Krankheit erfolgen.

Folgende Fragen haben wir der Landesregierung gestellt: Von wie vielen Long-Covid-Patient:innen geht man in Südtirol aus? Welche Strukturen werden diese Patient:innen auffangen? Wie viele Reha-Plätze stehen im Land für Long Covid zur Verfügung, wie viele für Personen, die an Direktfolgen von Covid-19 leiden? Wie wird das Personal auf die besonderen Anforderungen dieser Krankheitsbilder vorbereitet? Steht genug Personal zur Verfügung? Wann hat sich die Expertenkommission das letzte Mal mit diesem Thema befasst und zu welchem Schluss ist sie gekommen?

Nun haben wir die Antworten erhalten. Leider scheint es, als hätte sich noch niemand mit diesem Problem befasst. In Wien, Innsbruck und Graz gibt es bereits Ambulanzen, die sich auf Long Covid spezialisiert haben – die Nachfrage ist enorm. Wir müssen uns so schnell wie möglich auf den Umgang mit diesen Langzeitfolgen vorbereiten. Worauf warten wir?

 

BZ, 01.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba