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PRESSEMITTEILUNG.

Die Sommer werden immer stiller. Das Summen der Bienen, das Zirpen der Grillen, das Zwitschern der Vögel werden immer seltener. Menschen mit feinem Gehör merken das schon lange, Wissenschaftler:innen sehen sich gezwungen, jedes Jahr die Roten Listen der gefährdeten Arten zu verlängern und Imker:innen wissen sich ob des Bienensterbens keinen Rat mehr.

Es ist Zeit, umzusteuern. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden in der Landwirtschaft bringt wildlebende Schmetterlinge und Bienen um. Gülleteppiche auf den Wiesen ersticken seltene Pflanzen, die Rodung von Auwäldern zerstört Heimat, auf asphaltierten Wegen und Straßen finden die Schwalben kein Baumaterial mehr und so manche Hausgärten sind blitzblank geputzt. Das alles muss aber nicht sein!

„Die Biodiversitätskrise hat auch in Südtirol inakzeptable Ausmaße erreicht, jeder Mensch kann aber etwas gegen das Artensterben tun“ sagen die Grünen. Die EU-Kommission möchte bis 2030 auf 50 Prozent der Pestizide verzichten, das sollten wir auch wollen! Die EU-Kommission möchte bis 2030 die Ökoflächen auf 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ausweiten, das sollten wir übertreffen wollen. Auch in unseren Gärten und auf kleinen Balkonen können wir viel für die Artenvielfalt tun. Insektenhotels sind gute Beispiele dafür.

Geht’s den wildlebende Arten gut, geht’s der Umwelt gut. Und geht’s der Umwelt gut, geht’s den Menschen gut. Wenn wir also auf die wildlebenden Tiere und Pflanzen achten, achten wir auch auf unsere Gesundheit. Weniger Pestizide, weniger Gülle, weniger Asphalt sind für mehr Artenvielfalt notwendig. Wenn wir wollen, können wir das Artensterben stoppen. Jede:r auf seine Art und Weise.

Wie, zeigt die Grüne Fraktion in dieser Broschüre mit 10 konkrete Aktionen.

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE.

La LP 9/2018 prevede la possibilità che i comuni istituiscano “sezioni differenziate della commissione comunale territorio e paesaggio”, riservando però chiaramente (cfr. art. 4, comma 7) agli stessi comuni il compito e il diritto di definirne la composizione e le competenze.

Il regolamento edilizio tipo approvato dalla Giunta provinciale con Delibera n. 301 del 30.03.2021 riprende questa possibilità, definendo però (diversamente da quanto previsto art. 4, comma 7 della LP 9/2018) in maniera molto dettagliata le competenze urbanistico – edilizie della commissione maggiore, cioè la commissione territorio e paesaggio, e una sorta commissione minore che il regolamento provinciale impone sia la “sezione edilizia”.

Il regolamento edilizio tipo, in palese violazione dell’autonomia regolamentare dei comuni e della stessa legge, arriva però anche a imporre ai comuni la composizione di questa sezione e il suo modus operandi. Il regolamento tipo prevede, con la sola eccezione di Bolzano, che i compiti di questa sezione edilizia vengano assolti dalla commissione comunale per il paesaggio. Per Bolzano la commissione comunale per il paesaggio assolve i compiti di sezione edilizia nei casi in cui è richiesta anche l’autorizzazione paesaggistica; per tutti gli altri casi il regolamento tipo prevede per Bolzano una sezione edilizia a sé stante, per la cui composizione è predeterminata sola la presenza (e presidenza) del sindaco.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A quali principi di corretta composizione di organi tecnici consultivi risponde la – di fatto – identità della sezione edilizia con la commissione comunale per il paesaggio?
  2. Nella fattispecie, poiché i compiti della sezione edilizia – nonostante la diversità tematica – verrebbero come detto assolti dalla commissione paesaggistica, composta da esperti/e in scienze forestali, in materia di paesaggio e in cultura edilizia, non ritiene la Giunta provinciale che tale commissione per il paesaggio abbia il fragoroso difetto dell’assenza di un esperto/a in pianificazione urbanistica e che dunque la sezione edilizia alias commissione per il paesaggio verrebbe in tal modo privata delle competenze necessarie per la valutazione dei progetti?
  3. Ad esempio, come potrebbe – senza esperto/a in pianificazione urbanistica – la sezione edilizia alias commissione per il paesaggio pronunciarsi su temi come l’inserimento nel tessuto urbanistico e la rispondenza ai piani urbanistici, con le conseguenze facilmente immaginabili?
  4. Perché ai fini della corretta gestione del territorio, che può essere garantita solo grazie all’apporto di organi consultivi che rispondano a tutte le competenze in gioco, il regolamento tipo non ha proposto una composizione della sezione edilizia ad hoc, con tutte le competenze necessarie, preferendo invece far equivalere la sua composizione a quella di un’altra commissione, nonostante l’indiscutibile non sovrapponibilità dei compiti?
  5. Il rendere vincolante l’istituzione della sezione edilizia con queste competenze e questa composizione, il regolamento edilizio tipo non viola l’autonomia regolamentare dei comuni e dunque non è palesemente illegittimo?
  6. Non ritiene la Giunta che sia opportuno annullare in autotutela l’attribuzione di carattere vincolante – poiché non corrispondente a quanto previsto dalla LP 9/18 – al regolamento tipo contenuta nel primo punto della parte dispositiva della delibera n. 301 del 30-3-2021, recante l’approvazione di tale regolamento?
  7. O comunque, non ritiene la Giunta di dover almeno modificare il regolamento edilizio tipo nella parte riguardante la sezione edilizia, i suoi compiti, la sua composizione e la sua sovrapposizione alla commissione comunale per il paesaggio, modificando il testo in coerenza con quanto previsto dalla LP 9/18, art. 4, comma 7: “7. Il Comune può prevedere l’istituzione di sezioni differenziate della CCTP, definendone la composizione e le competenze”?

Bolzano, 20.05.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Die Gesundheit der Bevölkerung kann nicht auf den „Jahrhunderttunnel“ warten: Es braucht Sofortmaßnahmen, um den Schwerverkehr zu reduzieren und auf die Schiene zu verlagern.

Erneute Verschiebung der Inbetriebnahme, das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion hervor. „Der im Jahr 2019  festgelegte Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist überholt“, schreibt Landeshauptmann Kompatscher und bestätigt damit die aus Österreich stammenden Gerüchte.

Wir erinnern daran, dass die Inbetriebnahme des Tunnels für 2030/31 geplant war. Bis zur Fertigstellung des BBT – der ursprünglich 2015 hätte fertiggestellt werden sollen – wird also noch einiges an Zeit vergehen!

Der Grund für diese weitere Verschiebung liegt in Österreich, wo das Los Pfons-Brenner neu ausgeschrieben werden muss, nachdem der Vertrag mit der bisherigen Firma gekündigt wurde. Der neue Auftrag kann frühestens im Herbst 2021 vergeben werden. Diese weitere Verspätung führt zu höheren Kosten, zu denen sich BBT-SE und die Landesregierung allerdings noch nicht geäußert haben.

Angesichts dieser ständigen Verschiebung des Projekts bestätigt sich das Anliegen der Grünen Fraktion: Wir können nicht auf die Fertigstellung des Megatunnels (ganz zu schweigen von den Zufahrten nach Süden und Norden) warten, um die Brennerachse vom erdrückenden Schwerverkehr zu erlösen. Sofortige Maßnahmen sind erforderlich!

Wie diese Maßnahmen ausschauen müssen, wissen wir ebenso wie die Landesregierung und die Regierungen in Rom und Wien. Die Kosten der verschiedenen Alpenübergänge müssen endlich angeglichen werden (für den Brenner durch Anhebung der italienischen Mautgebühren und der österreichischen Dieselpreise – beide gehören zu den niedrigsten in den Alpen), um dem „umgeleiteten Verkehr“ (mindestens ein Drittel des Gesamtverkehrs) ein Ende zu bereiten. Denn so ehrlich müssen wir sein: Die Brennerroute wird gewählt, nicht weil sie die kürzeste, sondern die billigste Strecke ist. Die Verlegung auf die Schiene des Güterverkehrs (die Zugstrecke ist derzeit weitgehend untergenutzt), ein Tempolimit sowie ein Nachtfahrverbot für schwere Lkw sind längst überfällig.

Diese Maßnahmen würden sofort greifen und kosten dabei nichts. Auch würden wir dafür  keine Tonnen von Zement, sondern lediglich einen starken politischen Willen benötigen.

Die Gesundheit der Bevölkerung kann sich nicht an das unendliche Zeitmanagement des BBT anpassen!

Hier die Anfrage und Antwort.

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im „Strategiepapier für die Südtiroler Landwirtschaft 2030“ lesen wir auf Seite 31, dass in Bezug auf „Moderne Züchtungsmethoden (CIS-Genetik, Genom-Editierung) für die Entwicklung von resistenten und robusten Sorten“ die Forschung ausgebaut werden soll. Da das Risiko dieser neuen Verfahren für Mensch und Umwelt nicht absehbar sei, hat der EuGH in einem Urteil von 2018 befunden, dass auch die so genannte „Neue Gentechnik“ über das EU-Gentechnikgesetz geregelt werden muss.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Vor 20 Jahren erhielt unter Landesrat Berger die Gentechnik in Südtirol eine Abfuhr: Wie kommt es, dass sie nun wieder in Südtirol Einzug halten soll?
  2. Wird zusätzlich zu den „modernen Züchtungsmethoden“ auch noch an anderen Alternativen geforscht? Falls ja, an welchen und falls nein, warum nicht?
  3. Auch die so genannte „neue Gentechnik“ ist nicht frei von Kritik: Welche Überlegungen macht sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der so viel zitierten „Nachhaltigkeit“?

Bozen, 19.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für eine langfristige/endgültige Art der Empfängnisverhütung besteht in Südtirol die Möglichkeit der Tubenligatur (an der Frau) oder der Vasektomie (am Mann). Einiges würde vom medizinischen Standpunkt her in vielen Situationen für die Vasektomie sprechen, da es der weitaus weniger invasive Eingriff ist. Allerdings wird eine Vasektomie in Südtirol nicht von der öffentlichen Hand bezahlt – eine Tubenligatur hingegen schon.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Zu welchem Selbstkostenpreis und in welchen Einrichtungen kann in Südtirol eine Tubenligatur zu Verhütungszwecken bzw. eine Vasektomie durchgeführt werden?
  2. Welche Überlegungen stehen hinter dem Fakt, dass eine Tubenligatur von der öffentlichen Hand bezahlt werden kann, eine Vasektomie hingegen nicht?
  3. Was sind die durchschnittlichen Kosten einer Vasektomie bzw. einer Tubenligatur zu Verhütungszwecken in Südtirol?
  4. Gibt es Bestrebungen, Vasektomien in Zukunft in öffentlichen Krankenhäusern, bezahlt von der öffentlichen Hand, durchführen lassen zu können?

Bozen, 19.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für das Schuljahr 2020/2021 wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr.285/2021 die Reduzierung der Heimpreise für das laufende „Covid-Schuljahr“ festgelegt. Ist ein:e Schüler:in in einem Monat zwischen 0 und 20% der Unterrichtstage im Heim untergebracht, erhält er oder sie eine Kostenreduzierung von 50%. Da viele Schüler:innen in den Monaten wie November, Dezember Februar und März nie im Heim waren, kommen für die Eltern unterm Strich für diese vier Monate beachtliche Summen heraus: Wir sprechen von knapp 800€.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welcher Grundlage erfolgte die Berechnung der Kostenreduzierung für einen eingeschränkt genutzten Heimplatz laut Beschluss 285/2021?
  2. Mit welcher Begründung wird in der Berechnung nicht eine gesonderte Unterteilung für jene Schüler:innen getätigt, die ihren Heimplatz in gewissen Monaten überhaupt nicht genutzt haben?
  3. Sind die Regelungen für alle Einkommensklassen gleich oder erhalten einkommensschwächere Familien eine weitere Reduzierung?

Bozen, 19.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort des Landesrats im Plenum nachlesen. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Gemeinde Mühlbach hat die Änderung des Bauleitplanes für den Bau einer Umlaufbahn von Mühlbach nach Meransen mit einer viergeschossigen Parkgarage veröffentlicht. Obwohl sich die Bevölkerung von Meransen in einer beratenden Volksabstimmung am 21.09.2014 mehrheitlich für die Beibehaltung der bestehenden Seilbahntrasse von Mühlbach nach Meransen ausgesprochen hat, wurde von der Gitschberg Jochtal AG die Planung einer neuen Umlaufbahn in Auftrag gegeben, vom Gemeindeausschuss Mühlbach genehmigt bzw. veröffentlicht und wird im Moment vom Amt für Raum- und Landschaftsplanung behandelt.

In Anknüpfung an die Anfrage Aktuelle Fragestunde 36-April-2021 richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. In der Antwort auf unsere Anfrage antworten Sie, dass die Seilbahn in die Kategorie A fällt, weil es sich um eine Seilbahnanlage im öffentlichen Interesse handelt, die Ortschaften miteinander verbindet.
    a) Wie viele Bürger:innen von Meransen bzw. Mühlbach nutzen bisher täglich durchschnittlich die Seilbahn?
    b) Welcher prozentuelle Anteil ist das an der geplanten Förderleistung?
    c) Ab wann kann man in diesem Sinne vom „öffentlichen Interesse“ sprechen? Gibt es einen Mindestanteil an der Förderleistung, die durch die Bewohner:innen der verbundenen Dörfer gegeben sein muss?
    d) Welchen Einfluss hat die Gitschberg AG auf die Gestaltung der Bahn? Gibt es Auflagen des Landes zum Bau der Bahn im öffentlichen Interesse? Welche Auflagen sind das?
    e) Kann die 90%ige Förderung einer Zubringerbahn zu einem Schigebiet vor dem Rechnungshof verteidigt werden?
  2. Wird die öffentliche Förderung in der aktuellen Lage, in der an allen Stellen Einsparungen vorgenommen werden müssen, neu überdacht?
  3. Haben wir richtig verstanden, dass auch die Parkplätze, die Haltestellen und die Einrichtungen an der geplanten Bergstation öffentliche Gelder beziehen können? Welcher Prozentsatz der Förderung ist möglich und mit welcher Begründung? Wir bitten auch um die Angabe der geplanten Kosten und des möglichen Förderbeitrages für:
    a) Parkplätze
    b) Parkgarage in Mühlbach
    c) U-Bahnhof Meransen
    d) Einrichtungen an der Bergstation
  4. Bei dieser Seilbahn braucht es vier Stationen: Bahnhof Mühlbach, Umlenkstation Mühlbach, U-Bahn-Mittelstation Meransen und Bergstation. Ist der Investitionsbeitrag bei einer Seilbahn mit 4 Stationen gerechtfertigt?
  5. Steht die viergeschossige Parkgarage an der Bergstation Meransen mit ca. 360 Stellplätzen für PKWs und fast 30 Stellplätzen für Busse und Kleinbusse nicht in Widerspruch zur vermittelten Zielsetzung des Projekts (die Anbindung von Meransen/Gitschberg an die Bahntrasse und den Bahnhof Mühlbach)?
  6. Im Hinblick auf die Trassenführung durch die Zone, die als Gefahrenstufe Rot (sehr hoch) ausgewiesen ist, zitieren Sie Artikel 7 des DLH Nr. 23 vom 10. Oktober 2019 „Gefahrenzonenpläne“ und verweisen auf den Grundsatz, dass eine öffentliche Infrastruktur wie Straße und Seilbahn in einer Gefahrenzone gebaut werden kann, wenn es keine Alternativen gibt oder wenn die Baukosten für die alternative Seilbahntrasse viel höher sind (Ermangelung technisch und wirtschaftlich vertretbarer Alternativen).
    Im vorliegenden Fall allerdings besteht eine Alternative: der Ausbau der bestehenden Seilbahntrasse mit einer 35-Personenkabine. Es müssten keine Stützen in die Gefahrenzone gebaut werden. Alle Stützen der bestehenden Seilbahn befinden sich außerhalb der Gefahrenzone. Wirtschaftlich wäre die Pendelbahn viel kostengünstiger zu bauen, die Betriebsspesen und der Energieverbrauch wären viel geringer. Mit dem Brunnerlift ist auch die Anbindung ins Skigebiet vorhanden. Auch bei der Bergstation der Pendelbahn ist eine Parkgarage bereits vorhanden. Die bestehende Seilbahn ist eine echte Dörfer-Verbindungsbahn für Mühlbach und Meransen. Die Frage also: Wie kann man diesen Bau und seine öffentliche Förderung angesichts dieser Fakten rechtfertigen?
  7. Ergeben sich aus dem Überflug der Holzfabrik der Firma Lanz und des Recyclinghofs in Meransen Probleme gefahren- bzw. brandschutztechnischer Natur oder können diese ausgeschlossen werden?
  8. Anrainer sorgen sich um eine mögliche Lärm- und Landschaftsbelastung. Wie entgegnen Sie diesen Befürchtungen?
  9. Was wird der Abbau der bestehenden Seilbahn kosten und wer trägt diese Kosten?
  10. Wie sind die Pläne für Meransen in touristischer Hinsicht? Verträgt das Dorf und die Umgebung den geplanten Zuwachs der Förderleistung und folglich auch des möglichen Besucherstroms um das 13-Fache?

BZ, 19.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Immer öfter wiederholt sich seit einigen Jahren ein ähnliches Phänomen: Der Frühling setzt sehr früh ein und dann schwappt nochmal eine Kältewelle übers Land. Der Winter übernimmt für kurze Zeit wieder das Zepter. Die oft extrem tiefen Temperaturen machen den bereits blühenden Obstkulturen zu schaffen. In der Folge brummen landauf und landab nächtelang die Motoren der Frostberegnung. In der Früh sind die Obstanlagen in Eis gehüllt. Wo dies nicht möglich ist, kommen oft sogenannte Frostkerzen oder Frostfeuer zum Einsatz, die den Bäumen Wärme spenden sollen.

Während die in Eis gehüllten Obstbäume nicht nur gut geschützt sind, sondern auch ästhetisch wirken, ist der Effekt der Frostkerzen und der Frostfeuer ein weitaus unangenehmerer. Am Tag nach den Frostnächten sind die Täler mit dunklen Rauchschwaden eingehüllt, die einen üblen Gestank verbreiten und bei Menschen zu Atembeschwerden führen. Neben den Frostkerzen, die in der Regel mit Paraffinwachs betrieben werden, wird oft für die Umwelt auch weitaus Schädlicheres verbrannt: Brennstoffe, die zwar zum Teil aus Holz bestehen aber mit Hilfe von Diesel und Altöl entfacht werden. Gemäß geltender Rechtslage sind Paraffin-Frostkerzen bei sachgemäßer Handhabung erlaubt, nicht erlaubt sind aber Altöl-Holz-Dieselgemische. Diese Altöl-Holz-Dieselgemische sind wohl hauptsächlich verantwortlich für die überaus starke Luftverschmutzung mit Rauch, Ruß und Feinstaub.

Diese Rauch- und Rußentwicklung lässt die Feinstaubwerte in die Höhe schnellen, was von den Luft-Messstationen an solchen Tagen dokumentiert wird.

Das Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8 sieht für die Entzündung von Frostfeuern Regelungen vor. Im Artikel 13, Absatz 3, des Gesetzes heißt es hierzu: „Erlaubt sind jedenfalls zum alleinigen Zwecke der Frostabwehr mit hierfür geeigneten Brennstoffen errichtete Feuer zu Heizzwecken in landwirtschaftlichen Kulturen“. Bei diesen Feuern geht es also nicht um die Erzeugung von Rauch, sondern von Wärme.

Zugelassen sind hierfür:
• Frostschutzkerzen
• trockenes Holz auch als Hackschnitzel, Pellets oder Holzbriketts.

Mittels eines Rundschreibens des Amtes für Luft und Lärm und des Amtes für Obst- und Weinbau vom 21.04.2020 wurde den Interessensvertretungen diese Regelung erläutert.
Wie eingangs erwähnt, werden solcherlei Phänomene in den nächsten Jahren aufgrund der klimatischen Veränderungen wohl noch öfters vorkommen. Es gilt also eine Strategie zu finden, die für die Bevölkerung und für die Obstindustrie nützlich ist.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

1. Dafür Sorge zu tragen, die betroffene Bevölkerung rechtzeitig über die Medien und Social Medien zu informieren, falls Frostkerzen zum Einsatz kommen werden;
2. Die Landwirte über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und zu sensibilisieren, welches Brennmaterial verwendet und welches nicht verwendet werden darf;
3. Die Forstbehörde in Frostnächten für Kontrollen einzusetzen, um etwaigen Missbrauch von Brennmaterialen zum Schutz der Gesundheit der Talbevölkerung zu verhindern.

Bozen, 17.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Angaben über die Herkunft der verwendeten Lebensmittel auf den Speisekarten von Mensen und Restaurants: Der Landtag stimmt mit 29 Stimmen zu.

Die Annahme unseres Beschlussantrags, ergänzt durch einen Änderungsantrag, der gemeinsam mit den SVP-Landwirtschaftsvertretern Vallazza, Noggler und Locher erarbeitet wurde, ist ein Riesen-Schritt hin zu einem größeren Bewusstsein über die Herkunft der Lebensmittel, zur Aufwertung lokaler Produkte, zur echten Wahlfreiheit der Konsument:innen und natürlich zum Tierwohl.

„Umweltschutz und Landwirtschaft können sehr gut Hand in Hand gehen, und das haben wir mit dem erzielten Kompromiss zu diesem Antrag bewiesen“, so Brigitte Foppa am Ende der Debatte. Mit dem Beschlussantrag verpflichtet sich Südtirol stetig mehr Transparenz auf den Speisekarten öffentlicher Mensen und Restaurants zu schaffen, mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und mehr Qualität auf unseren Tellern.

Hier der genehmigte Text des Beschlussantrags.

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung darauf hinzuarbeiten:

1 ) dass für folgende Produktgruppen, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten werden, die Herkunftsbezeichnung, die eine Rückverfolgung garantiert, verpflichtend wird:

  • Fleischerzeugnisse: Schinken, Speck, Fertigschnitzel, Würste und Wurstwaren (Angabe der Hauptzutat über 50 Prozent);
  • Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Käse, andere Produkte mit Hauptbestandteil Milch (Anteil über 50 Prozent);
  • Eier und Eiprodukte;
  • Obst und Gemüse sowie Säfte.

2 ) dass die Herkunft der Zutaten im Menüplan anzugeben ist oder mittels Aushangs- oder Informationsblatt kundgetan werden soll. Die Herkunftsbezeichnung soll als eine Klammerangabe bei der Hauptzutat im Zutatenverzeichnis bzw. in unmittelbarer Nähe erfolgen. Bei Eiern soll zusätzlich die Haltungsform angeführt sein.

3) dass die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschrift im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen soll.

4) dass die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken verabreicht werden, innerhalb 2022 umgesetzt wird.

5) dass die Tourismusorganisationen und IDM sämtliche Betriebe zur Verabreichung von Speisen und Getränken dabei unterstützen, die Lebensmittelkennzeichnung anzuwenden.

BZ, 13.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

L’ASL, vista l’ingente volume di investimenti della Provincia nella sanità, dovrebbe essere in grado di garantire prestazioni sanitarie organizzate con buon senso, risparmio di risorse, tempi ragionevoli e a misura dei bisogni dei pazienti. Ma sappiamo che non sempre è così. Conosciamo in generale i problemi organizzativi e l’annosa questione del sistema informatico. Ma a volte serve un caso concreto ed emblematico per rendersi conto visivamente della situazione.
Come questo caso che ci è stato riferito dall’interessato, una persona degna di fede. Questo paziente di Bolzano, su prescrizione dello specialista oncologo, doveva effettuare (in preparazione della successiva visita di controllo) due accertamenti TAC con mezzo di contrasto per torace e addome.
Essendo consapevole degli esami che l’attendevano, ha cercato di prenotare ambedue gli accertamenti in contemporanea, in modo da effettuare le due TAC in un unico appuntamento con un’unica somministrazione di mezzo di contrasto (con risparmio anche economico ed ottimizzazione di personale).
Ha dovuto però constatare che attualmente non risulta prevista la possibilità di prenotare due accertamenti in contemporanea, benché la cosa dovrebbe essere medicalmente fattibile e ragionevole.
Gli è stato dunque detto che avrebbe dovuto prenotare due appuntamenti diversi di cui uno, in quel momento, era disponibile a Merano ed uno a San Candido.
Ma i disagi non finivano qui. Se avesse accettato i due diversi appuntamenti, infatti, per poi ritirare i risultati avrebbe dovuto recarsi di persona una seconda volta a Merano e San Candido e portarli poi alla visita di controllo a Bolzano, poiché i rispettivi referti non sono disponibili a livello informatico, anche se le due radiologie e l’oncologo lavorano per la stessa ASL – in tre comprensori diversi.
Di fronte a questa prospettiva, il paziente ha desistito e cercato altre strade.

Si chiede pertanto alla Giunta provinciale:

  1. Considerando gli esami da fare:
    a. Era tecnicamente fattibile, secondo le tecnologie mediche disponibili, eseguire le due Tac a torace e addome in contemporanea con un’unica somministrazione di mezzo di contrasto (con risparmio economico e ottimizzazione dell’impegno di personale)?
    b. Se era tecnicamente possibile, perché organizzativamente non è stato possibile? Il paziente ha ricevuto indicazioni carenti o errate dal CUP, o ha capito male? Poteva trovare la strada per ottenere le due prestazioni in contemporanea? Oppure per adesso non è proprio possibile, e per quali ragioni?
    c. Ritiene la Provincia che questo sia un disservizio a cui bisogna mettere rapidamente rimedio? Se sì, cosa si intende fare e in quali tempi?
  2. Non ritiene la Provincia che una soluzione potrebbe essere che allo specialista che ha in cura un paziente sia data la possibilità di prenotare direttamente la successiva visita di controllo e anche gli ulteriori accertamenti specialistici necessari a questa (visite ulteriori e diagnostica strumentale) minimizzando così il disagio del/le paziente? Se questa è la soluzione ottimale, che cosa si intende fare per realizzarla e in quali tempi?
  3. Considerando il problema del ritiro dei referti:
    a. Era tecnicamente possibile secondo le tecnologie informatiche oggi disponibili in Asl rendere possibile il ritiro on line di tutti i referti di esami, in qualsiasi reparto di qualsiasi comprensorio essi siano stati fatti?
    b. Se è tecnicamente possibile, perché organizzativamente non è stato possibile? Il paziente ha ricevuto indicazioni carenti o errate, o può aver capito male? Poteva trovare la strada per ottenere i referti on line senza farsi un doppio nuovo viaggio? Oppure per adesso non è proprio possibile, e per quali ragioni?
    c. Ritiene la Provincia che questo sia un disservizio a cui bisogna mettere rapidamente rimedio, rendendo possibile e facile il ritiro on line di tutti i referti di esami, in qualsiasi reparto di qualsiasi comprensorio essi siano stati eseguiti? Se sì, cosa si intende fare e in quali tempi?
  4. In attesa delle opportune soluzioni, non ritiene la Provincia che la mancata possibilità di effettuare gli accertamenti nel proprio comprensorio e l’impossibilità di ottenere per via informatica i referti debbano comportare un rimborso al/la paziente delle spese di viaggio e della perdita di tempo?
  5. Non ritiene la Provincia che, una volta riconosciuta la necessità e l’urgenza di risolvere queste e altre incongruenze organizzative, l’Assessore competente debba definire con la Direzione aziendale degli obbiettivi annui cogenti, da rendere pubblici in modo trasparente, legando al raggiungimento di questi obbiettivi precise conseguenze sulle incentivazioni premianti dei/lle dirigenti responsabili?
  6. 6. Qual è attualmente – e se esiste com’è accessibile e pubblicizzata – la catena gerarchica di dirigenti responsabili e i canali di comunicazione a disposizione del/della paziente per la segnalazione tempestiva di problemi e disservizi, in modo che gli/le utenti possano contribuire attivamente ai processi di miglioramento? Se questa catena di precise responsabilità e questi canali di accesso e comunicazione non esistono, o sono carenti, che cosa si intende fare per crearli o migliorarli, ed entro quando?

BZ, 12.05.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler