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PRESSEMITTEILUNG.

Gerade wenn es um Lebensmittel geht, können die Vertretungen des Umweltschutzes und der Landwirtschaft sehr gut zusammenarbeiten. Ein gutes Beispiel dazu gibt es diese Woche im Landtag.

Brigitte Foppa und Manfred Vallazza haben zeitgleich und parallel am Thema der Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel insbesondere in den Ausspeisungen gearbeitet und in kurzem zeitlichen Abstand zwei Beschlussanträge dazu eingereicht. Der grüne Antrag (Foppa, Dello Sbarba, Staffler) wird in der Maisitzung behandelt und fordert die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in den öffentlichen Ausspeisungen, mit Angabe von Herkunfts- und Schlachtort. Der Antrag der SVP-Abgeordneten Vallazza, Noggler und Locher geht in dieselbe Richtung und fordert die Angabe der Herkunft auch für Obst, Gemüse und Säfte.

„Wir haben pragmatisch gehandelt und uns zusammengerauft‘, sagen die Erstunterzeichnenden Foppa und Vallazza, „und wir gehen noch einen Schritt weiter: Im nun gemeinsam unterzeichneten Änderungsantrag für die beschließenden Punkte dehnen wir den Auftrag auch auf die Restaurants aus.“ Die Landwirtschaftsvertreter der SVP und die grüne Fraktion sind überzeugt, dass diese Maßnahme eine große Veränderung im Bewusstsein für die Lebensmittel bewirken wird. „Menschen möchten wissen, woher das Schnitzel auf dem Teller im Restaurant oder die Kartoffeln in der Mahlzeit ihres Kindes in der Schulausspeisung kommt. Das ist ein gutes Recht und ermöglicht eine echte Entscheidungsfreiheit.“, so Brigitte Foppa. Manfred Vallazza seinerseits bekräftigt die Bedeutung dieses Bewusstseins für die heimische Wirtschaft und Landwirtschaft: „In erster Linie geht es mir um die Bauern und deren qualitativ hochwertigen Produkte. Wenn die Menschen aussuchen können, woher ihr Essen kommt, werden sich sicher viele für Lebensmittel aus der eigenen Umgebung entscheiden – damit stützen wir auch die regionalen Kreisläufe und die landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung im Lande.“

Der Beschlussantrag 435/21 in seiner geänderten Form steht für Donnerstag, 13.05.2021 auf der Tagesordnung.

INTERROGAZIONE.

Nel giugno del 2019 si scoprì che per un presumibile errore di programmazione il nuovo ospedale in costruzione a Bolzano disponeva di un fabbisogno energetico insufficiente. Fu incaricata una società per progettare e realizzare la soluzione per la nuova centrale di trasformazione dell’energia da alta a media tensione. Il tutto però ha comportato un notevole ritardo nel programma di costruzione e riorganizzazione dell’ospedale di Bolzano. In una intervista di allora l’assessore Widmann così descriveva la situazione: “Mi hanno detto che ce l’avremmo fatta per il 2025. Ma ho ribattuto che la centralina avrebbe dovuto essere pronta per il 2020, altro che 2025! Mi impegno a farcela per il 2021”.
In realtà l’opera – stando ai comunicati della Provincia di ottobre 2015 – avrebbe dovuto essere costruita indicativamente tra il 2017 e la fine del 2019. Visto che il problema riguardava i quattro piani superiori della nuova clinica, il trasferimento del gruppo operatorio e di altri reparti lì destinati, previsto per il 2019, fu rimandato a centrale elettrica ultimata ed operativa.
Ciò ha comportato per alcuni anni la dislocazione separata del servizio di urgenza ed emergenza in un edificio e le sale operatorie e diversi reparti nell’altro edificio, con conseguenti disagi per i/le pazienti e un sensibile aggravio di lavoro e maggiore complessità organizzativa per l’ospedale stesso, fatto di cui all’epoca si lamentarono gli stessi medici. “Vuol dire che diventeremo dei “runner” – dichiararono a suo tempo i sanitari sul quotidiano Alto Adige – molti di noi sono giovani e ce la possono fare. E la questione pesa anche sui pazienti gravi che dovranno essere spostati a tempo record da una parte all’altra dell’ospedale”. Fu chiesto quindi di potenziare il servizio dei portantini.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A che punto è la centrale elettrica del nuovo ospedale? Per quando sarà operativa e con quale ritardo rispetto al programma originario?
  2. A che punto è il trasferimento previsto dei reparti e del gruppo operatorio nel nuovo ospedale? Per quando verrà ultimato e con quale ritardo rispetto al programma originario?
  3. Sono state accertate le cause, e le relative responsabilità, dell’insufficiente approvvigionamento elettrico scoperto nel 2019?
  4. La Provincia ha calcolato il costo aggiuntivo complessivo che questo problema e il relativo ritardo dei tempi ha provocato all’ente pubblico?
  5. Se vi è un costo aggiuntivo, già calcolato o comunque da calcolare, la Provincia intende rifarsi di questo sulla ditta incaricata dei lavori, o questo costo ricadrà sull’ente pubblico? In entrambe le alternative, si richiede su quale base giuridica poggia la risposta in un senso o nell’altro.

BZ, 11.05.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Attualmente all’esame della Conferenza dei servizi in materia ambientale giace la domanda della “Wipptaler Bau” per la ripresa della coltivazione della cava „Lochen“ in Val di Fleres, frazione Anichen, comune Brennero.

Il progetto (n. 13132PT) è stato trasmesso il 22 dicembre 2020 al Comune e ha un impatto rilevante: su un’area di 7,5 ha dovrebbe essere estratto materiale per 280.000 m3, con migliaia di viaggi di camion per trasportarle. Rumore e polveri sono un rischio sia per il modello di turismo sostenibile a cui la valle ha affidato da tempo il proprio futuro, sia per l’agricoltura, in particolare per le colture biologiche avviate con successo nell’ultimo decennio.

La procedura di autorizzazione è regolata dalla Legge provinciale n. 7 del 2003, “Disciplina delle cave e delle torbiere”. In questa legge, all’articolo 3 comma 2, si legge: “All’atto della presentazione della domanda di cui al comma 1 va allegata l’autorizzazione da parte del proprietario del suolo. L’ufficio provinciale competente per le cave e le miniere trasmette la domanda al comune territorialmente interessato, la cui commissione edilizia esprime un parere entro 30 giorni”.

Mentre in occasione di un precedente progetto del 2013 la popolazione era stata debitamente informata e consultata (e il progetto era stato bocciato dalla Commissione edilizia e poi definitivamente archiviato), stavolta del nuovo progetto gli abitanti di Anichen e della val di Fleres non sono stati informati e hanno preso atto della situazione a fatto compiuto, dopo il parere del 9 febbraio 2021 – stavolta di approvazione – della Commissione edilizia del comune.

La proprietà dell’area appartiene alla “Waldinteressentschaft Pflersch” con circa 142 soci: già informare queste 142 famiglie avrebbe significato informare praticamente tutta la valle.

E va ribadito un aspetto: essendo stato bocciato e poi archiviato (ci risulta su domanda della stessa Wipptaler Bau che ha dichiarato di voler rinunciare al suo progetto di allora) il precedente progetto, il progetto che ora porta il numero 13132PT è a tutti gli effetti un NUOVO progetto, poiché rispetto al passato (la cava non è più coltivata dal 1997) cambiano sia le caratteristiche del progetto stesso, sia perché tutt’intorno, a distanza di anni, la valle è profondamente cambiata ed ha scelto uno sviluppo economico e sociale che potrebbe essere gravemente danneggiato dalla ripresa dei lavori.

Essendo dunque un nuovo progetto, proposto in un nuovo contesto socioeconomico, non può essere fatta valere né l’informazione né eventuali pareri o autorizzazioni dati in precedenza su progetti a suo tempo bocciati e poi archiviati. La procedura su un nuovo progetto dovrebbe quindi essere ripresa dall’inizio.

Va infine rilevato che l’area della cava è inserita nel Piano provinciale delle zone di pericolo come zona rossa di rischio idrogeologico, cioè il livello di massimo rischio.

 

Tutto ciò considerato, si chiede alla Giunta provinciale:

SUL DIRITTO DELLA POPOLAZIONE AD ESSERE INFORMATA:

  1. Prima della decisione da parte della Commissione edilizia esisteva un dovere di informazione della popolazione della valle, o almeno dei confinanti, sul progetto citato? Se non esisteva, in base a quale normativa?
  2. Se invece esisteva questo dovere di informazione, questo è stato ottemperato e in che forma?
  3. Se non è stato ottemperato, ciò invalida la decisione della stessa commissione edilizia?

SULLA NECESSARIA AUTORIZZAZIONE DA PARTE DELLA “WALDINTERESSENTSCHAFT PFLERSCH”

  1. La legge provinciale 7/2003 prevede che ““All’atto della presentazione della domanda di cui al comma 1 va allegata l’autorizzazione da parte del proprietario del suolo”. Alla nuova domanda sul nuovo progetto per la cava Lochen era allegata questa “autorizzazione da parte del proprietario del suolo”, in questo caso la “Waldinteressentschaft Pflersch”? Se non era allegata, la domanda va considerata non valida?
  2. Se invece era allegata questa autorizzazione, in quale data questa autorizzazione è stata deliberata e/o firmata? Si tratta forse di una autorizzazione data alcuni anni fa (Delibera della Vollversammlung dell’anno 2015) sul progetto precedente, già bocciato dalla commissione edilizia e poi archiviato su richiesta stessa della società promotrice? Se così fosse, essendo l’attuale progetto a tutti gli effetti un NUOVO PROGETTO, l’autorizzazione data a un progetto precedente non dovrebbe essere considerata non valida e dunque non valida anche la domanda stessa?
  3. Se era allegata questa autorizzazione ed essa è stata deliberata/firmata in connessione col nuovo e attuale progetto, da quale organo della “Waldinteressentschaft Pflersch” è stata deliberata e/o firmata? Solo dall’Obmann, o dal consiglio di amministrazione, oppure dalla assemblea plenaria dei soci (Vollversammlung), o da chi altro?
  4. Il fatto che l’autorizzazione fosse deliberata e/o firmata dall’organo indicato nella risposta alla domanda precedente è in linea con quanto previsto dalla legislazione vigente in materia e/o con lo statuto stesso della “Waldinteressentschaft Pflersch”? Se sì, in base a quale normativa? Se no, l’autorizzazione – e quindi la domanda – deve essere valutata come non valida?
  5. In particolare, una autorizzazione per un progetto di questo genere non deve essere deliberata dalla assemblea plenaria (Vollversammlung) della “Waldinteressentschaft Pflersch” con una maggioranza dei 2/3 dei voti, come previsto dall’articolo 10 dello Statuto della stessa “Waldinteressentschaft Pflersch” e come del resto già accaduto nell’anno 2015 sul precedente progetto? Se c’era questo obbligo e non è stato ottemperato, l’autorizzazione – e quindi la domanda – deve essere valutata come non valida?
  6. Prima di dare la propria autorizzazione, l’organo della “Waldinteressentschaft Pflersch” che l’ha firmata/deliberata aveva almeno l’obbligo di informare con atti ufficiali i confinanti e/o i 142 soci della stessa “Waldinteressentschaft Pflersch”? Se no, in base a quali normative? E Se sì, ciò è avvenuto e come? Se c’era questo obbligo e non è stato ottemperato, l’autorizzazione – e quindi la domanda – deve essere valutata come non valida?

SUI PARERI TECNICI NECESSARI IN UNA “ZONA ROSSA”:

  1. Poiché l’area interessata dal progetto si trova in una zona rossa di rischio idrogeologico,
    1. Serve un parere geologico per autorizzare il progetto? Se sì, quando e da chi deve essere dato questo parere? Se deve essere presentato insieme alla domanda, è stato fatto? Se no, la domanda deve essere valutata come non valida o perlomeno carente?
    2. Serve una verifica di compatibilità idrogeologica? Se sì, quando e da chi deve essere fatta questa verifica? Se deve essere presentata insieme alla domanda, è stato fatto? Se no, la domanda deve essere valutata come non valida o perlomeno carente?

 

Bolzano, 7 maggio 2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

In einem Beschlussantrag, der in der Landtagswoche vom 11. bis 14. Mai behandelt werden wird, schlägt die Grüne Fraktion vor, für mehr Transparenz beim Konsum in öffentlichen Mensen zu sorgen.

Der Corona-Skandal im nordrhein-westfälischen Schlachthof Tönnies im Juni 2020 hat uns gezeigt, wie schrecklich die Arbeits- und Lebensbedingungen für Mensch und Tier an solchen Orten sein können. Aufgrund dieses traurigen Anlasses erfuhren auch viele Südtiroler Bürger:innen, dass das Fleisch, das über die Theken unserer Metzgereien und Supermärkte wandert, nicht von Tieren stammt, die in Südtirol gezüchtet und geschlachtet wurden, sondern aus Großschlachthöfen im europäischen Ausland kommt. Gütesiegel für tierische Produkte sind nicht hilfreich und geben ein falsches Gefühl von Sicherheit.

Immer mehr Menschen wollen wissen, woher ihr Essen kommt. Sie  wünschen sich Transparenz über die Herkunft der Nahrungsmittel, denn sie möchten bewusst entscheiden. Darin liegt eine große Freiheit. Für die Produzent:innen ist dies durchaus kein Nachteil. Hersteller:innen, die auf Transparenz setzen und klar deklarieren, woher ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs stammen, sind für ihre Kund:innen attraktiv. Und auch die lokale Landwirtschaft profitiert auf diese Weise. Und immerhin haben Konsument:innen im Geschäft die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft ihres Schnitzels auf der Verpackung nachzulesen. Bei offen angebotenen Speisen in Mensen besteht diese Möglichkeit hingegen nicht.

„In unserem Beschlussantrag fordern wir, die Herkunft der in öffentlichen Mensen verwendeten tierischen Produkte zu deklarieren. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. In anderen Ländern wird das schon so gehandhabt. Als Beispiel ist hier die Schweiz zu nennen, in der großer Konsens über diese Praxis herrscht und diese auch in der privaten Gastronomie angewandt wird“, erklärt Brigitte Foppa.

Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits im Oktober 2019 im Landtag diskutiert. Damals hatte die Mehrheit den Vorschlag noch mit Gusto abgelehnt. Wir sind gespannt, ob sich die Welt der Mehrheit in der Zwischenzeit ein bisschen weitergedreht hat.

 

Beschlussantrag Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Mensen

Wortprotokoll Behandlung im Plenum 2019

 

BZ, 10.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Die Landesregierung steht kurz davor, ein „Landestourismusentwicklungskonzept“ zu genehmigen, das wieder einmal grünes Licht für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe und die Aufstockung von Betten geben wird. Kriterium für diese neue Genehmigung wird die Klassifizierung jeder Gemeinde nach dem Grad der touristischen Entwicklung sein. Das absurde daran: Die Landesregierung verwendet dafür eine 14 Jahre alte Einstufung – als ob sich die Tourismuslandschaft im Dornröschenschlaf befunden hätte. In einem Beschlussantrag fordert die Grüne Fraktion den Landtag daher auf, diese Einstufung dringend zu überprüfen und auf Grundlage der geänderten Datenlage zu aktualisieren.

Vor einem Monat hat die Landesregierung die neue „Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“ (Beschluss Nr. 203 vom 2. März 2021) genehmigt. Diese Verordnung legt die Kriterien für das „Landestourismusentwicklungskonzept“ fest, das die Landesregierung bis zum Sommer 2021 genehmigen wird und mit dem (nach dem derzeitigen kurzen Stopp) die quantitative Erweiterung der Tourismusbetriebe wieder möglich sein wird, einschließlich der Erhöhung der Bettenzahl. Ein grundlegender Richtwert für die Schaffung neuer Nächtigungsmöglichkeiten für Touristen ist die Einteilung der Südtiroler Gemeinden in drei unterschiedliche Entwicklungsstufen: Je nachdem, ob eine Gemeinde “touristisch stark entwickelt“, “touristisch entwickelt“ oder “strukturschwach“ ist, kann sie die Kapazitäten mehr oder weniger erhöhen.

Und hier ist die Überraschung: Die Grüne Fraktion hat den Beschluss zur Genehmigung der „Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“ sorgfältig geprüft und festgestellt, dass in dieser neuen Verordnung die Klassifizierung der touristischen Entwicklung der Gemeinden aus dem Jahr 2007 angewendet wird! Als ob sich in diesen 14 Jahren nichts geändert hätte!

Stattdessen hat die Tourismuslandschaft in dieser Zeit eine regelrechte Revolution erlebt, was der Beschlussantrag der Grünen Fraktion anhand der neuesten Statistiken aufzeigt. Gemeinden, die 2007 und auch heute noch als „strukturschwach“ eingestuft werden, haben einen regelrechten Boom an Übernachtungen und touristischen Einrichtungen erlebt (Glurns +147 %, Prad am Stilfser Joch + 67 %, etc.). Ähnlich ging es vielen als „entwickelt“ eingestuften Gemeinden (Hafling +105 %, Enneberg +46 %, etc.), während viele andere an Nächtigungen verloren haben. Auch an der Spitze der Klassifizierung „hoch entwickelt“ gab es einigen Wechsel: Meran, seit jeher „Spitzenkönigin“ des Tourismus wurde von mehreren Gemeinden des Dolomitengebiets überholt.

„Es ist absurd, die Zukunft des Tourismus in den Gemeinden auf Grundlage von 14 Jahre alten Daten gestalten zu wollen. Das entspricht nicht mehr der Realität!“ kommentiert der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba.

Mit diesem Beschlussantrag verpflichtet die Grüne Fraktion die Landesregierung dazu, die Klassifizierung der Gemeinden vor der Erstellung des “ Landestourismusentwicklungskonzept “ schnellstmöglich zu überprüfen, auf den aktuellen Stand zu bringen und einen technischen Arbeitstisch mit der Erarbeitung der nötigen analytischen Grundlage zu beauftragen.

 

BZ, 10.05.2021

 

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG ZUM EUROPATAG

Am 9. Mai ist Europatag. Viele Vorzüge der EU sind für uns schon derart alltäglich geworden, dass wir uns dessen erst bewusst werden, wenn sie kurzzeitig eingestellt werden, wie etwa das Beispiel der offenen Grenzen zeigt. Wie aus der Zeit gefallen es ist, wenn jeder Staat für sich alleine an seinen Grenzen (aber nicht nur) herumwerkelt, mussten wir im letzten Jahr am eigenen Leib erfahren.

Doch nicht nur Pandemien bewältigen sich gemeinsam besser als alleine. Weltweit stehen wir zurzeit vor Herausforderungen, die im großen Stil angegangen werden müssen: Die Zerstörung unserer Umwelt, digitale Ausforschung unserer Daten im Internet, der Vormarsch künstlicher Intelligenz und alle damit zusammenhängenden Probleme, Amtsträger:innen, die uns systematische Lügen als „alternative Fakten“ verkaufen, Güter unseres täglichen Bedarfs die auf der anderen Seite der Welt unter menschenverachtenden Bedingungen hergestellt werden sowie rechtliche Unsicherheit bzw. die Aushöhlung des Rechtsstaates – um genau sechs zu nennen.

Dies alles sind Probleme, welche die Mütter und Väter unserer Verfassung noch nicht kannten, weil sie erst in den letzten Jahren auftraten bzw. dringlicher wurden. Heute hingegen stehen sie ganz oben auf der Tagesordnung und geben den Fahrplan vor. Aus diesem Grund hat eine Gruppe rund um den deutschen Autor und Juristen Ferdinand von Schirach eine Initiative lanciert, um die Europäische Verfassung um diese sechs neuen Grundrechte für alle EU-Bürger:innen zu erweitern (siehe Infobox unten und die Petition): Umwelt, Digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz, Wahrheit, Globalisierung, Grundrechtsklage.

Würden diese neuen Grundrechte in die europäische Verfassung aufgenommen, wäre das nicht viel weniger als eine Revolution. Eine Revolution, über die jede:r EU-Bürger:in derzeit online abstimmen kann. Stellt sich nur noch die Frage: Wann, wenn nicht jetzt, Europa?

Bozen, 09.05.2021

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag

6 neue Grundrechte für die EU

  1. Ambiente: Ogni persona ha il diritto di vivere in un ambiente sano e protetto.
  2. Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
    „Das Internet und vor allem die sozialen Medien erleichtern unser Leben, bergen jedoch auch viele Risiken. Umso wichtiger ist es, dass #JederMensch jederzeit die alleinige Kontrolle über seine persönlichen Daten hat“ – Hanspeter Staffler.
  3. Intelligenza artificiale: Ogni persona ha diritto ad algoritmi trasparenti, verificabili ed equi. Decisioni fondamentali devono essere prese dall’essere umano.
  4. Verità: Ogni persona ha il diritto di sapere che le affermazioni di chi ci guida corrispondano alla verità.
    “Chi governa ha il dovere e la responsabilità di dire la verità, di portare fatti concreti e non solo annunci, false promesse e vuota propaganda. Ne va della fiducia della gente nella democrazia” – Riccardo Dello Sbarba. #JederMensch
  5. Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
    „Damit #JederMensch durchschauen kann, woher das kommt, was er oder sie kauft, müssen Unternehmen Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten – entlang der gesamten Lieferkette“ – Brigitte Foppa.
  6. Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.

Der Konflikt zwischen Ingemar Gatterer und seiner SAD AG auf der einen und der Südtiroler Landesverwaltung unter LH Arno Kompatscher auf der anderen Seite hat schon zu unzähligen Gerichtsverfahren und teils kuriosen medialen Schlagabtäuschen geführt. Es geht um viel, sehr viel Geld und um die Frage, wie der öffentliche Nahverkehr in unserem Land in Zukunft geführt werden soll; es geht um Busse, Remisen, Zuggarnituren und natürlich um das öffentliche Interesse, dass diese mit Steuergeldern finanzierten Güter in öffentlichem Eigentum verbleiben.

Am 19. Mai soll nun die landeseigene Südtiroler Transportstrukturen AG die Rittner Seil- und Schmalspurbahn sowie die Mendel-Standseilbahn übernehmen und es ist gut, dass sich die Landesregierung hier gegen das teilweise schlicht arrogante Verhalten des scheidenden Konzessionärs mit allen Mitteln zu Wehr setzt.

Es geht in diesem Streit aber eben nicht nur um Güter und Millionen, sondern primär um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAD AG, welche derzeit bei diesen drei Bahnen beschäftigt sind und welche nicht wissen, wie es mit ihnen am 19. Mai weitergehen soll. Sie werden zum taktischen Spielball und zum Druckmittel in diesen Verhandlungen degradiert. Dies finden wir inakzeptabel.

Der auf Initiative der Gewerkschaften eingeleitete Schlichtungsversuch am Arbeitsamt Bozen läuft derzeit und findet dort am kommenden Montag das nächste Treffen mit den Vertretern von SAD und STA statt.

Wir Grüne appellieren an die Vernunft aller Beteiligten und hier insbesondere an den „CEO“ der SAD AG, Herrn Ingemar Gatterer, die Frage der Arbeitsverhältnisse schnell und im Interesse der Beschäftigten einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit auch derer Familien darf nicht zur reinen „Verhandlungsmasse“ im Streit um den öffentlichen Nahverkehr werden. Das haben sie sich nicht verdient.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher
Verdi Grüne Vërc

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Auf Initiative der Agentur für Bevölkerungsschutz und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden wurden in zweijähriger Arbeit gemeinsam mit Akteur:innen der Landesverwaltung, der Verbände und Vereine Maßnahmen zur Erstellung eines Managementplans für das Gebiet der Etschtalsohle von der Töll bis nach Salurn erarbeitet.
Daraus entstanden ist der bislang größte Plan Südtirols, der sogenannte Flussraummanagementplan Etsch (2018). Das Ergebnis dieses fächerübergreifenden Flussraummanagementplanes und der erarbeitete Maßnahmenkatalog dienen letztendlich der Risikoreduktion sowie der Erhaltung und Verbesserung dieses wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraumes.
Unter den Maßnahmen zu „Hochwasserschutz der Siedlungsgebiete, Infrastrukturen und landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung der künftigen Raumentwicklung“ wird mit hoher Priorität die Maßnahme „Entwicklung eines Konzeptes zur Optimierung und Verbesserung der Entwässerung in Sinich“ (A.5.1) angeführt.
Die Gemeinde Meran hat am 29.07.2020 eine Machbarkeitsstudie für gezielte Wasserbauwerke zur Ableitung der oberflächigen Gewässer vorgestellt, um den Ausbau des Netzes zur Regenwasserentsorgung zu planen und so den Wasserfluss bei Regenfällen steuern zu können. Bereits 2018 hatte die Gemeinde den Auftrag erteilt, ein detailliertes Bild der hydrogeologischen Gegebenheiten zu erstellen.
Landesrat Giuliano Vettorato teilt am 17.03.2021 in seiner Antwort auf die Anfrage Nr. 1433/21 mit: „Il Comune di Merano ha già commissionato diversi studi ingegneristici e idrogeologici per venire a conoscenza della situazione della falda e delle sue oscillazioni nel corso degli anni. […] In data 11 marzo 2021 si è svolta una conferenza di servizi del Comune a Sinigo sull’argomento gestione falda. Oltre ai rappresentanti della Amministrazione Comunale vi hanno partecipato i tecnici incaricati delle perizie tecnico/idrauliche e idrogeologiche Ing. Patscheider e dott. Geol. Dessì, rappresentanti del Centro di Sperimentazione Laimburg, dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud e del Consorzio di Bonifica Foce Passirio Foce dell’Isarco. Per la Provincia ha partecipato il Dott. Fabio de Polo, Direttore dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud. […] Attualmente sia l’Agenzia provinciale per l’ambiente e la tutela del clima che l’Area funzionale bacini montani non hanno la possibilità di prevedere dei finanziamenti per un simile progetto. Allo stesso tempo non sono previsti in questo momento finanziamenti provenienti dal recovery fund“.
Das Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung gibt auf seiner Website bekannt, dass die Zuständigkeiten des Konsortiums vom Land genehmigt werden („La Provincia Autonoma di Bolzano ha approvato il piano il giorno 15 dicembre 2016“) und veröffentlicht einen entsprechenden Plan, einschließlich technischem Bericht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Bestimmungen gelten für Bonifizierungsgräben bezüglich Instandhaltung, Distanz zu Infrastrukturen und Kulturpflanzungen?
  2. Wann wurde der Grenzverlauf des Bonifizierungskonsortiums Passer-Eisackmündung innerhalb des Meraner Gemeindegebiets zum letzten Mal abgeändert? Und von wem?
  3. Aus welchen Gründen fallen die Kanäle und Gräben oberhalb des Vittorio-Veneto-Platzes, 24. Mai-Straße, Battisti- und Sauro-Straße nicht in die Zuständigkeiten des Bonifizierungskonsortiums?
  4. Wer ist für die Gießengräben orografisch rechts vom Naifbach zwischen Romstraße, Untermaiser Handwerkerzone und Bahnlinie zuständig? Warum ist laut „capitolo 7.1, relazione tecnica, Piano di Classifica“ das Bonifizierungskonsortium ausschließlich für den „allacciante Maia Bassa“ zuständig?
  5. Wer ist für den Graben entlang der Eisenbahnlinie zwischen Untermaiser Handwerkerzone und Fermistraße zuständig?
  6. Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gräben und Kanäle, die nicht in die Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums fallen?
  7. Wie funktioniert die Zuweisung von neuen Gräben? Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Übernahme solcher Gräben einher? Wie viel Beiträge werden jährlich für die Instandhaltung dieser Gräben an die Konsortien ausbezahlt?
  8. Der Landesverwaltung ist u.a. aus dem Flussraummanagementplan Etsch und aus der letzten Dienststellenkonferenz vom 11 März 2021 hinlänglich bekannt, dass die Entwässerung im Meraner Stadtviertel Sinich optimiert werden muss. Welche Maßnahmen hat die Landesverwaltung über die Agentur Landesdomäne und den Agrarbetrieb Laimburg auf den eigenen Grundstücken umgesetzt, um zu einer Verbesserung der Entwässerung beizutragen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und bis wann?
  9. Wird es als notwendig erachtet bestehende Kanäle wieder in Betrieb zu nehmen bzw. neue Kanäle anzulegen? In wessen Zuständigkeit fallen dann diese?
  10. Welches sind die Gründe, warum die Landesverwaltung bisher keine Mittel für eine Verbesserung der Entwässerung in Sinich vorgesehen hat? Warum war dies nicht für den Recovery Fund vorgesehen?
  11. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt das Land die Kosten für Anlagen zur besseren Entwässerung in Sinich? Zu welchen Anteilen?
  12. Gibt es für die Landesverwaltung die Möglichkeiten, im Haushalt Mittel für die Verbesserung der Entwässerung in Sinich für die Gemeinde Meran bereitzustellen?

 

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 21. April wurde auf Rai Südtirol in der Sendung „Land und Leben“ von einer Zusammenarbeit des Viehvermarktungskonsortiums KOVIEH und der Supermarktkette Poli berichtet. Die Marke „KOVIEH“ bewirbt das Projekt mit den Worten „Hinter diesem Fleisch steht eine Südtiroler Bauernfamilie mit ihrem Hof. Dort wurde das Tier geboren und mit Kuhmilch aufgezogen und dort durfte es sich im Freien austoben“ Im Bericht erfährt man dann aber, dass die 20 bis 30 Monate alten Tiere bei einer Versteigerung erworben und dann im Stall, (ohne Auslauf?), drei bis sieben Monate gemästet werden. Ihr Futter besteht aus 20 % Heu und 80 % Getreidemastfutter. Dieses Getreidemastfutter wird fast ausschließlich importiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist importiertes Getreidefutter mit dem Versprechen lokaler Qualitätsmast zu vereinbaren?
  2. Wie viel Prozent des Getreidefutters werden importiert? Von wo stammen die Importe?
  3. Ist das importierte Getreidefutter frei von Gentechnik?
  4. Wie ist so eine Rindermast mit den geltenden Gesetzen zum Flächenverhältnis GVE/Hektar möglich?
  5. Wie kann es sein, dass Fleisch unter der „KOVIEH“-Marke verkauft wird, das nicht die eigenen Qualitätsstandards erfüllt? Wir bitten dabei insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: „Am Hof geboren“, „Alpung“ und „im Freien austoben“.

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Medienberichten vom 05.05. lesen wir von einer Strategie, mit denen das Blockheizkraftwerk in Sand in Taufers neue Fahrt aufnehmen will: Die Kraftwerke, in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet, sollen mittels tierischer Fette beheizt werden, gewonnen aus Schlachtabfällen, die von „weit her“ nach Sand in Taufers gebracht werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Woher kommen die Schlachtabfälle, mit denen die Blockheizkraftwerke „gefüttert“ werden sollen?
  2. Wie kann garantiert werden, dass es bei der Verbrennung von tierischen Fetten tatsächlich keine Dioxine austreten?
    a. Ist eine Temperatur von über 450 Grad Celsius stets und ohne Schwankungen gewährt?
    b. Gibt es externe Kontrollen zu Temperatur und Brennvorgang? Von wem?
  3. Wie ist die CO2-Bilanz beim Verheizen von tierischen und wie jene von anderen Fetten? Wir bitten um einen detaillierten Vergleich.
  4. Wie kann ausgeschlossen werden, dass in den Aschen und Schlacken Gift- bzw. Schadstoffe aus der Tierhaltung verbleiben?
  5. Kann ein:e Abnehmer:in der Fernwärme, der/die aus ethischen Gründen diese Praxis ablehnt, auf andere Brennstoffe zurückgreifen?

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.