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Aufklärung zu und Kontrollen in den Frostnächten

BESCHLUSSANTRAG.

Immer öfter wiederholt sich seit einigen Jahren ein ähnliches Phänomen: Der Frühling setzt sehr früh ein und dann schwappt nochmal eine Kältewelle übers Land. Der Winter übernimmt für kurze Zeit wieder das Zepter. Die oft extrem tiefen Temperaturen machen den bereits blühenden Obstkulturen zu schaffen. In der Folge brummen landauf und landab nächtelang die Motoren der Frostberegnung. In der Früh sind die Obstanlagen in Eis gehüllt. Wo dies nicht möglich ist, kommen oft sogenannte Frostkerzen oder Frostfeuer zum Einsatz, die den Bäumen Wärme spenden sollen.

Während die in Eis gehüllten Obstbäume nicht nur gut geschützt sind, sondern auch ästhetisch wirken, ist der Effekt der Frostkerzen und der Frostfeuer ein weitaus unangenehmerer. Am Tag nach den Frostnächten sind die Täler mit dunklen Rauchschwaden eingehüllt, die einen üblen Gestank verbreiten und bei Menschen zu Atembeschwerden führen. Neben den Frostkerzen, die in der Regel mit Paraffinwachs betrieben werden, wird oft für die Umwelt auch weitaus Schädlicheres verbrannt: Brennstoffe, die zwar zum Teil aus Holz bestehen aber mit Hilfe von Diesel und Altöl entfacht werden. Gemäß geltender Rechtslage sind Paraffin-Frostkerzen bei sachgemäßer Handhabung erlaubt, nicht erlaubt sind aber Altöl-Holz-Dieselgemische. Diese Altöl-Holz-Dieselgemische sind wohl hauptsächlich verantwortlich für die überaus starke Luftverschmutzung mit Rauch, Ruß und Feinstaub.

Diese Rauch- und Rußentwicklung lässt die Feinstaubwerte in die Höhe schnellen, was von den Luft-Messstationen an solchen Tagen dokumentiert wird.

Das Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8 sieht für die Entzündung von Frostfeuern Regelungen vor. Im Artikel 13, Absatz 3, des Gesetzes heißt es hierzu: „Erlaubt sind jedenfalls zum alleinigen Zwecke der Frostabwehr mit hierfür geeigneten Brennstoffen errichtete Feuer zu Heizzwecken in landwirtschaftlichen Kulturen“. Bei diesen Feuern geht es also nicht um die Erzeugung von Rauch, sondern von Wärme.

Zugelassen sind hierfür:
• Frostschutzkerzen
• trockenes Holz auch als Hackschnitzel, Pellets oder Holzbriketts.

Mittels eines Rundschreibens des Amtes für Luft und Lärm und des Amtes für Obst- und Weinbau vom 21.04.2020 wurde den Interessensvertretungen diese Regelung erläutert.
Wie eingangs erwähnt, werden solcherlei Phänomene in den nächsten Jahren aufgrund der klimatischen Veränderungen wohl noch öfters vorkommen. Es gilt also eine Strategie zu finden, die für die Bevölkerung und für die Obstindustrie nützlich ist.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

1. Dafür Sorge zu tragen, die betroffene Bevölkerung rechtzeitig über die Medien und Social Medien zu informieren, falls Frostkerzen zum Einsatz kommen werden;
2. Die Landwirte über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und zu sensibilisieren, welches Brennmaterial verwendet und welches nicht verwendet werden darf;
3. Die Forstbehörde in Frostnächten für Kontrollen einzusetzen, um etwaigen Missbrauch von Brennmaterialen zum Schutz der Gesundheit der Talbevölkerung zu verhindern.

Bozen, 17.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Wissen dürfen, wohe
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