HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeWissen dürfen, woher das Schnitzel auf dem Teller kommt… geschafft!

Wissen dürfen, woher das Schnitzel auf dem Teller kommt… geschafft!

PRESSEMITTEILUNG.

Angaben über die Herkunft der verwendeten Lebensmittel auf den Speisekarten von Mensen und Restaurants: Der Landtag stimmt mit 29 Stimmen zu.

Die Annahme unseres Beschlussantrags, ergänzt durch einen Änderungsantrag, der gemeinsam mit den SVP-Landwirtschaftsvertretern Vallazza, Noggler und Locher erarbeitet wurde, ist ein Riesen-Schritt hin zu einem größeren Bewusstsein über die Herkunft der Lebensmittel, zur Aufwertung lokaler Produkte, zur echten Wahlfreiheit der Konsument:innen und natürlich zum Tierwohl.

„Umweltschutz und Landwirtschaft können sehr gut Hand in Hand gehen, und das haben wir mit dem erzielten Kompromiss zu diesem Antrag bewiesen“, so Brigitte Foppa am Ende der Debatte. Mit dem Beschlussantrag verpflichtet sich Südtirol stetig mehr Transparenz auf den Speisekarten öffentlicher Mensen und Restaurants zu schaffen, mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und mehr Qualität auf unseren Tellern.

Hier der genehmigte Text des Beschlussantrags.

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung darauf hinzuarbeiten:

1 ) dass für folgende Produktgruppen, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten werden, die Herkunftsbezeichnung, die eine Rückverfolgung garantiert, verpflichtend wird:

  • Fleischerzeugnisse: Schinken, Speck, Fertigschnitzel, Würste und Wurstwaren (Angabe der Hauptzutat über 50 Prozent);
  • Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Käse, andere Produkte mit Hauptbestandteil Milch (Anteil über 50 Prozent);
  • Eier und Eiprodukte;
  • Obst und Gemüse sowie Säfte.

2 ) dass die Herkunft der Zutaten im Menüplan anzugeben ist oder mittels Aushangs- oder Informationsblatt kundgetan werden soll. Die Herkunftsbezeichnung soll als eine Klammerangabe bei der Hauptzutat im Zutatenverzeichnis bzw. in unmittelbarer Nähe erfolgen. Bei Eiern soll zusätzlich die Haltungsform angeführt sein.

3) dass die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschrift im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen soll.

4) dass die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken verabreicht werden, innerhalb 2022 umgesetzt wird.

5) dass die Tourismusorganisationen und IDM sämtliche Betriebe zur Verabreichung von Speisen und Getränken dabei unterstützen, die Lebensmittelkennzeichnung anzuwenden.

BZ, 13.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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