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Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Mensen

BESCHLUSSANTRAG.

Wie die Arbeits- und Lebensbedingungen für Mensch und Tier in Großschlachtbetrieben aussehen können, mussten wir im Juni 2020 aufgrund des Corona-Skandals in der Schlachterei Tönnies in Ostwestfalen in Deutschland erfahren. Die sklavenähnlichen Bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Betrieb brachten viele Menschen europaweit auch zum Nachdenken darüber, unter welchen Bedingungen das Fleisch produziert wird, das sie – oft mehrmals wöchentlich – verzehren.

Nun wissen wir, dass Fleisch der Firma Tönnies auch nach Südtirol geliefert wurde und hierzulande entweder als „Südtiroler“ Speck weiterverarbeitet oder über die Fleischtheke des Supermarktes gereicht wurde. Für viele Südtirolerinnen und Südtiroler war dies ein Schock. Denn vielfach meinte man bis dahin, dass die im Lande käuflichen Fleischteile von Schwein, Rind, Huhn, Schaf, Ziege und Co. von Tieren stammen, die lokal aufgezogen und geschlachtet würden. Ein leicht nachvollziehbarer Trugschluss.

Denn die Qualitätszertifikate der tierischen Produkte wiegen leicht in Sicherheit. Befindet man sich erst im Gütesiegelwald, wird es noch schwerer, vor lauter Zertifikaten den Qualitätsstandard zu sehen.

Dabei ist es für viele Menschen zunehmend wichtig, zu wissen, was sie konsumieren. Sie wünschen sich Transparenz über die Herkunft der Nahrungsmittel. Sie können Lokales oder Überregionales kaufen und verzehren. Der einzige Unterschied: Sie dürfen wissen, was sie tun. Darin liegt eine große Freiheit.

Für die Produzent:innen ist dies durchaus kein Nachteil. Herstellerinnen und Hersteller, die auf Transparenz setzen und klar deklarieren, woher ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs stammen, sind für ihre Kundinnen und Kunden attraktiv.

In der Vergangenheit wurde von Fachleuten auf diversen Tagungen – auch in und um Bozen – unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln und die Kennzeichnung darüber gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist.

Der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht. Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist (und die die Deklarierung erleichtert!), ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013. Sie sieht vor, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.
Die Deklarierung der Herkunft von tierischen Produkten in öffentlichen Ausspeisungen ist ein erster Schritt in diese Richtung. Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der (tierischen) Lebensmittel. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.
In dieser Hinsicht spielt die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort einkehren. Zweitens handelt es sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, Senior:innen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Die Gemeinde Bozen hat hier eine Vorreiterrolle inne. Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel. Diese Praxis sollte ausgeweitet werden. In Zukunft sollten Konsumierende auf Grundlage der Kennzeichnungspflicht auch darüber informiert werden, woher und unter welchen Bedingungen das Tier, das oder dessen Produkte sie verzehren stammte bzw. aufwuchs. Dies sollen Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen im Menüplan verpflichtend anführen.
Wie wir von anderen Ländern, die dieses Prinzip bereits auf die Gastronomie ausgeweitet haben, wie beispielsweise die Schweiz, wissen, beschränkt sich der zusätzliche Aufwand größtenteils auf die Anfangsphase.

Profitieren werden vom Kennzeichnungsprinzip nicht nur die Konsumierenden und der transparent arbeitende Betrieb, sondern ganz besonders auch die heimische Landwirtschaft. Das Vertrauen in die Produkte, die im Land hergestellt werden, schafft Konsens zum regionalen Einkauf in der Mensaküche. Nicht zuletzt bedingt eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot – auch das ein Vorteil für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Für mehr Transparenz beim Konsum in öffentlichen Ausspeisungen zu sorgen, indem die Betreiber den tierischen Produkten auf dem Menüplan folgende Kennzeichnungen beifügen müssen:
    a. den Herkunftsort und die Haltungsbedingungen der verwendeten tierischen Produkte.
    b. die Angabe, ob die angebotenen Lebensmittel Erzeugnisse gentechnisch veränderter Organismen sind.
    c. die Angabe, ob Lebensmittel gentechnisch veränderte Mikroorganismen beinhalten.

Bozen, 13.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

ÄNDERUNGSANTRAG:

Der beschließende Teil wird wie folgt ersetzt:

 „Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung darauf hinzuarbeiten:

1 ) dass für folgende Produktgruppen, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten werden, die Herkunftsbezeichnung, die eine Rückverfolgung garantiert, verpflichtend wird:

  • Fleischerzeugnisse: Schinken, Speck, Fertigschnitzel, Würste und Wurstwaren (Angabe der Hauptzutat über 50 Prozent);
  • Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Käse, andere Produkte mit Hauptbestandteil Milch (Anteil über 50 Prozent);
  • Eier und Eiprodukte;
  • Obst und Gemüse sowie Säfte.

2 ) dass die Herkunft der Zutaten im Menüplan anzugeben ist oder mittels Aushangs- oder Informationsblatt kundgetan werden soll. Die Herkunftsbezeichnung soll als eine Klammerangabe bei der Hauptzutat im Zutatenverzeichnis bzw. in unmittelbarer Nähe erfolgen. Bei Eiern soll zusätzlich die Haltungsform angeführt sein.

3) dass die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschrift im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen soll.

4) dass die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken verabreicht werden, innerhalb 2022 umgesetzt wird.

5) dass die Tourismusorganisationen und IDM sämtliche Betriebe zur Verabreichung von Speisen und Getränken dabei unterstützen, die Lebensmittelkennzeichnung anzuwenden.

 

BZ, 12.05.2021

Landtagsabgeordnete:

Manfred Vallazza

Brigitte Foppa

Josef Noggler

Riccardo Dello Sbarba

Franz Locher

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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