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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Art. 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 wurde die „Expertenkommission als beratendes Fachorgan der Autonomen Provinz Bozen errichtet. Diese Kommission führt ein konstantes Monitoring des Verlaufs der Infektionskurve des Virus SARS-COV-2 durch und schlägt, falls die Anzahl dieser Infektionen wieder zunimmt oder sich eine Tendenz abzeichnet, die auf eine wahrscheinliche Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems zusteuert, dem Landeshauptmann das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Tätigkeiten laut Artikel 1, auch begrenzt auf bestimmte Gebiete innerhalb des Landes, vor. Die Kommission schlägt zudem geeignete Maßnahmen vor, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern mit anerkannter Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen, darunter Epidemiologie, Virologie, Statistik sowie Hygiene und öffentliche Gesundheit, die von der Landesregierung, auch in Abweichung von den Landesbestimmungen über die Kollegialorgane, ernannt werden. Sie bleibt für die Dauer des Notstands auf dem Staatsgebiet in Bezug auf das Gesundheitsrisiko durch das Virus SARS-COV-2 im Amt.“

Laut Abs. 3 des Artikels wurden für die Arbeiten der Kommission 50.000 Euro im Jahr 2020 bereit gestellt.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Kosten hat die Expertenkommission im Jahr 2020 letztlich verursacht?
  2. An wen und für welche Leistung wurden die Gelder ausgezahlt?

BZ, 12.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Art. 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 wurde die „Expertenkommission als beratendes Fachorgan der Autonomen Provinz Bozen errichtet. Diese Kommission führt ein konstantes Monitoring des Verlaufs der Infektionskurve des Virus SARS-COV-2 durch und schlägt, falls die Anzahl dieser Infektionen wieder zunimmt oder sich eine Tendenz abzeichnet, die auf eine wahrscheinliche Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems zusteuert, dem Landeshauptmann das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Tätigkeiten laut Artikel 1, auch begrenzt auf bestimmte Gebiete innerhalb des Landes, vor. Die Kommission schlägt zudem geeignete Maßnahmen vor, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern mit anerkannter Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen, darunter Epidemiologie, Virologie, Statistik sowie Hygiene und öffentliche Gesundheit, die von der Landesregierung, auch in Abweichung von den Landesbestimmungen über die Kollegialorgane, ernannt werden. Sie bleibt für die Dauer des Notstands auf dem Staatsgebiet in Bezug auf das Gesundheitsrisiko durch das Virus SARS-COV-2 im Amt.“

Laut Abs. 3 des Artikels wurden für die Arbeiten der Kommission 50.000 Euro im Jahr 2020 bereit gestellt.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Kosten hat die Expertenkommission im Jahr 2020 letztlich verursacht?
  2. An wen und für welche Leistung wurden die Gelder ausgezahlt?

BZ, 12.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die erste Coronawelle im Frühjahr brachte das wirtschaftliche Leben plötzlich zum Stillstand und Arbeitnehmer*innen sahen sich mit reduzierten Arbeitszeiten und Einkommensverlusten konfrontiert. Italien griff auf die schwerfälligen Institute des Lohnausgleiches zurück und richtete eine Sonderlohnausgleichskasse für jene ein, die durch das Raster gefallen wären. Dadurch versprach man schnelle Hilfe. Wer Glück hatte, bekam den Lohnausgleich von den Arbeitgeber*innen vorgestreckt, für alle anderen begann das Warten. Für viele folgten Monate ohne Einkommen. Derzeit benötigt das Verfahren der Direktzahlungen des Lohnausgleiches noch immer ca. 3 Monate. Laufende Kosten wie Miete, Lebensmittel etc. können aber nicht aufgeschoben werden. Arbeitnehmer*innen, die längere Zeit in Lohnausgleich sind, müssen mit starken Einkommenseinbußen rechnen. Standards können so nicht gehalten werden. Das System der Lohnausgleichskassen ist nicht für langfristige Zeiträume ausgelegt und sollte so auch nicht angewandt werden. Da die Lebenshaltungskosten in Südtirol im italienweiten Vergleich mit Abstand am höchsten sind, sollte und kann die Provinz hier auch finanziell eingreifen und einen zusätzlichen Ausgleich für Einkommensverluste einrichten.

Sicherheit für Saisonangestellte

Besonders gebeutelt ist der Tourismussektor. An ihm kann man die Grenzen der sozialen Absicherung ausmachen. Saisonarbeiter*innen, die aufgrund der Krise keine Anstellung finden und bisher Arbeitslosengeld bezogen, stehen jetzt ohne finanzielle Absicherung da. Es scheint sich zwar bereits eine Lösung in Rom anzubahnen, dennoch wird eine schnelle kurzfristige Lösung benötigt, anzudenken auch mit Ausgleichszahlungen des Landes. Mittelfristig sind stabile Unterstützungsmaßnahmen notwendig, damit die Saison Angestellten auch Planungssicherheit haben. Auch hier kann Südtirol eingreifen.

Anzustreben sind auf jeden Fall Ganzjahresverträge. Momentan ist es üblich, dass nach einer Saison angereifte Restbestände an Ferien und Freistunden ausbezahlt werden und die Angestellten die Zeit bis zum nächsten Saisonbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken. Diese Leerzeiten werden also von allen Beitragszahler*innen abgedeckt, hier findet eine riesige Umschichtung an bezahlten Beiträgen zugunsten des Tourismussektors statt. Mittelfristig braucht es eine Umstrukturierung des Tourismussektors. Über Alternativen muss diskutiert werden. Anzudenken wäre beispielsweise eine eigene Kasse, ähnlich jener der Bauarbeiterkasse, die vom Tourismussektor getragen werden muss, damit die finanzielle Abdeckung der Leerzeiten nicht auf andere Sektoren übertragen und von denen finanziert werden. Das würde die anderen Sektoren entlasten und Druck aus dem derzeitigen Sozialsystem nehmen.

Folgen der Entlassungen abfedern

Vorbeugend kann auch im Bereich der Entlassungen agiert werden. Im Moment ist ein Entlassungsstop für objektive Gründe aufrecht. Kündigungen, die trotzdem ausgesprochen werden, sind durch besondere Leistungen wie Abfindungszahlungen gedeckt. Auch nach der Krise und nach der Aufhebung des Entlassungsschutzes sollten diese besonderen Leistungen für eine bestimmte Übergangszeit beibehalten werden. Um den Arbeitgeber*innen diese Kosten nicht zuzumuten, könnte das Land diese Leistungen übernehmen und so die Kosten der Betriebe abfedern.

In Fortbildung und Umschulungen investieren

Die Bedingungen am Arbeitsmarkt haben sich bereits vor der Pandemie grundlegend geändert. Heute sind 40 Jahre Dienstzeit beim selben Unternehmen nicht mehr üblich. Durch die Corona-Krise haben sich diese geänderten Bedingungen nochmals verstärkt. Daher braucht es Initiativen, welche die Umorientierung und Umschichtung erleichtern. Fortbildungen und Umschulungen auf dem zweiten Bildungsweg müssen intensiv gefördert werden, damit den Arbeitnehmer*innen eine Umorientierung erleichtert wird. Auch hier kann Südtirol Menschen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen beruflich umorientieren (müssen), Verdienstausfälle über einen längeren Zeitraum ausgleichen.

Homeoffice regeln und Coworking fördern

Das Homeoffice hat einen großen Aufschwung erfahren. In Teilen wird es auch nach der Krise beibehalten werden. Dafür werden klare Regelungen benötigt, sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer*innen, unter anderem was die Übernahme von Kosten anbelangt. Doch auch auf lokaler Ebene müssen Akzente gesetzte werden. Homeoffice allein ist in vielen Haushalten nicht ideal, da die Räumlichkeiten zu knapp sind. Anzudenken wären Coworking-Spaces, um dezentrales Arbeiten zu ermöglichen, hier sind vor allem die Gemeinden gefragt.

Schneller und überdachter Ausbau des Glasfasernetzes

Außerdem muss der Ausbau des Glasfasernetzes schneller fortschreiten. Die Strategie, zuerst Handwerkerzonen anzubinden und erst dann den Rest, entspricht nicht mehr den durch die Coronakrise entstandenen Notwendigkeiten. Der Ausbauplan ist entsprechend anzupassen, denn auch private Haushalte benötigen das schnelle Internet, damit dezentralisiertes Arbeiten möglich ist.

Marlene Pernstich
Co-Sprecherin Verdi Grüne Vërc
Arbeitsrechtsberaterin

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Olympischen Spiele 2026, die teilweise in Antholz stattfinden, sind von der Landesverwaltung von Anfang an als in jeglicher Hinsicht nachhaltig gebrandet worden. Mit Versprechen wie Bahnausbau, Shuttlediensten u.v.m. wurden Naturschutz, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Olympischen Spiele in Antholz promotet. Nun trudeln die ersten Maßnahmen innerhalb des Olympiapakets ein und die beinhalten – nein, keine nachhaltigen Mobilitätskonzepte, sondern Straßenausbau soweit das Auge reicht. Kostenpunkt: um die 40 Millionen Euro.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Am 09.02.2021 traf die Landesregierung 5 Beschlüsse bezüglich Olympia, die allesamt Straßenausbauarbeiten beinhalten. Wie lässt sich dies mit einem „Green Event“ vereinbaren?
  2. Welche Summe wird das Land insgesamt für Olympia 2026 zur Verfügung haben und wie viel davon wird insgesamt in Straßenprojekte fließen? Wie viel in die nachhaltige/sanfte Mobilität?
  3. Welche Projekte zur Grünen Mobilität werden in Hinsicht auf Olympia 2026 noch verwirklicht werden? Bis wann werden sie stehen und wie hoch ist der Kostenpunkt?
  4. Die Tagesordnung NR. 1 zum LG 37/19 sieht vor, Olympia in Antholz als „Green Event KlimaLand Südtirol Alto Adige“ auszurichten. Wie will die Landesregierung diese Vorgabe umsetzen? Wie ist der Stand der Dinge? Wir bitten um die Aushändigung des Konzeptes, falls vorhanden.

Bozen, 11.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Es ist offensichtlich, dass unser Fleischkonsum unvermeidbar mit der Tötung von Tieren zusammenhängt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den Konsumierenden egal ist, wie es diesen Tieren zu Lebzeiten ergangen ist, im Gegenteil. Ein Großteil der Konsumierenden gibt heute an, mit den in Europa weit verbreiteten Haltungs- und Transportpraktiken nicht einverstanden zu sein. Vor allem aus diesem Grund ist es wichtig, tierische Produkte zu kennzeichnen, um Käufer*innen eine Wahlmöglichkeit an die Hand zu geben. Es würde Ihnen somit ermöglicht, die Haltungskriterien und Lebensstandards des Tieres in ihre Kaufentscheidung miteinzubeziehen. Schon seit geraumer Zeit gibt es in Südtirol Diskussionen, ein Tierwohllabel einzuführen. Auf diese Weise würden den Tieren bessere Lebensstandards garantiert und es wäre für mehr Transparenz gesorgt.

Auf staatlicher Ebene gibt es bereits die Initiative Classyfarm, welche ein System zur Kategorisierung von Betrieben darstellt. Classyfarm setzt es sich zum Ziel, das Sicherheits- und Qualitätsniveau der Produkte in der Lebensmittelkette zu verbessern. Ein Südtiroler Tierwohllabel könnte die Arbeit dieses staatlichen Programms unterstützen und wo notwendig ergänzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie weit steht es mit der Ausführung eines Tierwohllabels in Südtirol?
  2. Gibt es verbindliche Zeitabläufe? Wann kann mit einer Fertigstellung gerechnet werden?
  3. Gibt es eine „Arbeitsgruppe Tierwohllabel“? Falls ja, wie ist diese zusammengesetzt?
  4. Wie wird die staatliche Initiative „Classyfarm“ in Südtirol umgesetzt?

Bozen, 11.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Am Donnerstag, den 11. Februar, wird der 3. Gesetzgebungsausschuss über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetz diskutieren, damit künftig beim Bau öffentlicher Gebäude immer ein Kunstwerk im Projekt miteingeplant wird. Denn in dieser Zeit der Krise ist es im Interesse der verschiedenen Sektoren, einen Weg zu finden, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Eine Welt ohne Kunst und Kultur – keine Musik aus dem Radio, kein Theater- oder Museumsbesuch, vom abendlichen Film ganz zu schweigen – wohl für die meisten von uns unvorstellbar. Und doch wird die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden allzu oft als verzichtbares Freizeitangebot eingestuft und wenig gewürdigt. Das zeigt sich auch in dieser Krise. Dem kann und muss Abhilfe geschaffen werden.

Ein Ansatz dazu ist die öffentliche Auftragsvergabe, die dezidiert unterstützend und fördernd sein muss. Kunst am Bau ist ein Beispiel. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerkt zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz leider immer mehr ausgehöhlt, doch sein Geist lebte weiter. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten „Kunst am Bau“ Rechnung zu tragen.

Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein Kunstwerk, welches den Bau verschönern soll, investiert werden kann. Allerdings ist dieser Passus im Vergabegesetz – kann sei Dank – optional. Die Grüne Fraktion im Landtag will dies nun mit einem eigenen Gesetzentwurf, welcher am 11. Februar in den 3.

Gesetzgebungsausschuss des Landtags kommt, ändern. Aus dem kann soll nämlich ein Muss werden: Künftig soll es verpflichtend sein, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk auszustatten. „Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstler*innen stellt einen konkreten Schritt vonseiten der Politik dar, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern“, kommentiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Gespannt warten wir auf die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss. Zuletzt war man sich im Landtag sehr einig, dass Kunst und Kultur mehr Unterstützung erfahren müssen. Nie gab es eine bessere Gelegenheit, um den Worten Taten folgen zu lassen, als mit diesem Gesetzentwurf.

Bozen, 10.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Gesetzentwurf Kunst am Bau

Anfrage Künstlerische Gestaltung öffentliche Bauten

PRESSEMITTEILUNG.

Laut der letzten Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes werden Kindergarten und Kleinkindbetreuungsdienste nach den Faschingsferien wieder geöffnet. Nachdem die Covid-Übertragungskette weder in den Schulen noch in den Kindergärten mit Tests überwacht wird, sollten die Faschingsferien genutzt werden, um ein simples Frühwarnsystem aufzubauen. Wir schlagen vor, das Kindergartenpersonal ab 22. Februar mindestens ein Mal pro Woche zu testen: Somit lassen sich Hotspots frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen können eingeleitet werden. Dieses Frühwarnsystem sollte in weiterer Folge auf die Grund- und Mittelschulen übertragen werden, sobald dort der Präsenzunterricht wieder beginnt. „In dieser heiklen Covid-Phase muss alles getan, um vor die Lage zu kommen“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler und er präzisiert: „In Kindergarten und Schule, wo viele Menschen beisammen sind, sollten Infektionen so früh wie möglich entdeckt und neutralisiert werden. Wenn das nicht gelingt, laufen wir immer nur hinterher.“

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Recovery Fund, Frauen und Gender Budgeting

Mit dem Recovery Fund („Ein Plan für die nächste Generation“) wird der Wiederaufbau nach den Schäden, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, durch die EU vorangetrieben. Herzstück des Plans ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF).

Südtirol hat dem Staat in einer ersten Fassung 47 Projekte vorgelegt, deren Gesamtvolumen sich auf insgesamt 2,4 Mrd. Euro beläuft. Eine der 6 „Missionen“ ist die „Soziale und territoriale Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter“. In dieser Mission ist knapp 1/10 der angesuchten Gelder verortet. Die drei Teile dieser Mission sind:

  • Sozialer Wohnbau (1 Projekt – Sanierung und Bau von Sozialwohnungen – 21 Mio. Euro)
  • Bildung und Berufsausbildung (4 Projekte, darunter Haus der Weiterbildung, Energetische Sanierung von Internaten und Privatschulen, Bauliche Maßnahmen zur Berufsbildung, Digitale Bildung in Randgebieten – insg. 172 Mio)
  • Campagna Brand Südtirol (1 Projekt – Schaffung einer ganzheitlichen Marke – 77 Mio Euro).

Nun stellte man schon während der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 fest, dass die Frauen die ersten Verliererinnen der Pandemie sind. Sie wurden in kürzester Zeit aus dem öffentlichen Leben verdrängt und trugen die Hauptlast von Home Office, Fernunterricht und Isolation. Die Statistiken zeigen gnadenlos, dass der Großteil der Arbeitsplatzverluste auf das Konto der Frauen geht. Es stellt sich die Frage, wie das aufgefangen werden kann. Der Recovery Plan wäre hierzu ein ausgezeichnetes Instrument, und das Gender Budgeting eine ideale Praxis. Gender Budgeting, also die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter in den öffentlichen Haushalten, wurde bereits 2006 von der Südtiroler Landesregierung beschlossen. Es sieht allerdings so aus, als ob es vergessen worden sei. Wie die Frauen selbst.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie wird die Gleichstellung der Geschlechter (immerhin auch eines der oft beschworenen Sustainable Development Goals) mit diesen Projekten erreicht werden?
  2. Was hat insbesondere „Campagna Brand Südtirol“ mit der Gleichstellungsfrage zu tun?
  3. Gender Budgeting wurde als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming bereits 2006 von der Landesregierung beschlossen. Wie wird die Praxis des Gender Budgeting in der Architektur des Recovery Plan eingebunden?
  4. Welche der 47 Projekte kommen zumindest zur Hälfte den Frauen zugute?

BZ, 08.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen: Und unsere Replik darauf.

PRESSEMITTEILUNG.

Nach einer langen Phase des Stop-and-Go und nach einer Landtagswoche, in der von Regierungsseite immer wieder beteuert wurde „Alles im Griff“, wurde nun der Februar-Lockdown angekündigt.

Eine Maßnahme, die durch die verheerenden Infektionszahlen und deren Entwicklung schon längst unumgänglich, ja überfällig geworden ist.

Ebenso verheerend allerdings waren das Krisen- und Risikomanagement in den letzten Monaten. Heils- und Rettungsversprechen (Stichwort: „Befreiungsschlag“ Massentest), Verzögerungen, panische Reaktionen auf die Drohungen der Verbände, Streit innerhalb der Landesregierung – das waren nur einige der Signale dafür, dass der „Südtiroler Sonderweg“ ins Schleudern geraten war. Wenn in Kürze in vielen Regionen Italiens die Schigebiete öffnen werden, während Südtirol im Lockdown ist, so zeigt das in aller Absurdität auf, dass der Sonderweg krachend gescheitert ist. Es war eine Selbstüberschätzung. Bei den relativ guten Zahlen im Frühling vielleicht noch nachvollziehbar – ganz sicher ersehnt und erwünscht – war er bei den sich verschlechternden Zahlen im Herbst nicht mehr zu verteidigen.

Der Südtiroler Sonderweg war wohl doch eine Nummer zu groß für die Südtiroler Landesregierung aus SVP und Lega.

Angesichts der Opferzahlen und der Existenzbedrohung vieler Menschen, Familien und Betriebe im Lande nimmt die politische Bewertung noch einmal eine andere, existentielle und tragische Dimension an.

Die Opposition fordert zu Recht die Abhaltung eines Sonderlandtags, in dem das Management der Pandemiekrise geprüft werden soll. Klare Verantwortungen sind zu übernehmen.

 

Bozen, 05/02/2021

L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Felix von Wohlgemuth, Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG. 

“Alles unter Kontrolle” – dies war die wiederholte Aussage der Landesregierung während der Landtagssitzungswoche. Wenige Stunden nach Ende der Landtagssitzung wurde der Lockdown beschlossen. Diese Vorgehensweise gegenüber dem Landtag und der Bevölkerung ist inakzeptabel. Die gesamte Opposition wird einen Antrag auf eine außerordentliche Landtagssitzung im Dringlichkeitswege einreichen. Die Alleingänge des Landeshauptmannes und das Schweigen der gesamten Mehrheit müssen aufhören!

 In der gesamten Landtagswoche lautete die Botschaft der Landesregierung “die Zahlen sind unter Kontrolle, eigentlich wären wir gelbe Zone”. Die Opposition traute ihren Augen nicht, als sie aus der Presse am Donnerstagabend vom neuen Lockdown erfuhr. Keine drei Stunden vorher wurde am Ende der Landtagssitzung nachgefragt, ob es denn Neuigkeiten gäbe. Der Landeshauptmann verneinte: “Es gibt nichts Neues.”

Zurecht stellen sich die MinderheitsvertreterInnen, die immerhin knapp die Hälfte der SüdtirolerInnen vertreten, die Frage, was in dieser kurzen Zeit passiert ist. Der Landtag als demokratisch gewähltes, gesetzgebendes Organ wird von diesen schwerwiegenden Entscheidungen ausgeschlossen. Genauso wie die Bevölkerung, der seit Tagen erzählt wurde, dass man den Lockdown vermeiden möchte.

“Dieser Zick-Zack-Kurs, plötzliche Richtungswechsel und das komplette Ausschließen der Bevölkerung und des Landtags ist inakzeptabel”, sind sich alle OppositionsvertreterInnen einig. Sie fordern Mitspracherecht, Einbeziehung in die Entscheidungen und Klartext von der Landesregierung: “So kann eine Demokratie nicht funktionieren.”

Die Abgeordneten der gesamten Opposition reichen bereits heute einen Antrag auf eine außerordentliche Landtagssitzung im Dringlichkeitswege ein und fordern eine sofortige Einbindung des Landtages in derart schwerwiegende Entscheidungen.

Am Montag werden sie die nächsten gemeinsamen Schritte festlegen.

 

BZ, 05.02.2021