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Covid-19-Expertenkommission – Kosten

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Art. 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 wurde die „Expertenkommission als beratendes Fachorgan der Autonomen Provinz Bozen errichtet. Diese Kommission führt ein konstantes Monitoring des Verlaufs der Infektionskurve des Virus SARS-COV-2 durch und schlägt, falls die Anzahl dieser Infektionen wieder zunimmt oder sich eine Tendenz abzeichnet, die auf eine wahrscheinliche Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems zusteuert, dem Landeshauptmann das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Tätigkeiten laut Artikel 1, auch begrenzt auf bestimmte Gebiete innerhalb des Landes, vor. Die Kommission schlägt zudem geeignete Maßnahmen vor, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern mit anerkannter Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen, darunter Epidemiologie, Virologie, Statistik sowie Hygiene und öffentliche Gesundheit, die von der Landesregierung, auch in Abweichung von den Landesbestimmungen über die Kollegialorgane, ernannt werden. Sie bleibt für die Dauer des Notstands auf dem Staatsgebiet in Bezug auf das Gesundheitsrisiko durch das Virus SARS-COV-2 im Amt.“

Laut Abs. 3 des Artikels wurden für die Arbeiten der Kommission 50.000 Euro im Jahr 2020 bereit gestellt.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Kosten hat die Expertenkommission im Jahr 2020 letztlich verursacht?
  2. An wen und für welche Leistung wurden die Gelder ausgezahlt?

BZ, 12.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Covid-19-Expertenkom
#Covid - Transparenz
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