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Hagelnetze, die Zweite

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Anfrage Nr. 24/2019 haben wir uns bei LR Kuenzer erkundigt, wieso in Südtirol weiße Hagelnetze zu sehen sind, obwohl diese mit Beschluss der Landesregierung 477/2006 verboten wurden. Die Landesrätin antwortete uns damals wortwörtlich, dass „die Verwendung bzw. das Anbringen der Hagelnetze über die Gemeinde geregelt ist“. Das Land sei „damit nicht beauftragt“. Erfreut hören wir nun, dass die Landesrätin einen Beschluss erarbeitet hat, der weiße Fäden bei Hagelnetzen verbietet. Der Beschluss harrt immer noch der Veröffentlichung (Stand 13.10.2020). Medienberichten entnehmen wir, dass die Landesrätin trotz positiver Gutachten zurückrudern musste – offenbar weil Kollegen der Landesregierung bzw. Bauernvertretungen diesen nicht goutierten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung nun die Zuständigkeit über die Hagelnetze, oder nicht?
  2. Gibt es einen 2. Beschluss der Landesregierung, mit dem die Bestimmungen von 2020 zu den weißen Hagelnetzen widerrufen werden, oder nicht? Warum sind die Beschlüsse nicht online?
  3. Stimmt es, dass es positive Gutachten zu weißen Hagelnetzen gab? Wer hatte diese ausgestellt?
  4. Stimmt es, dass darüber in der Landesregierung unterschiedliche Meinungen vorherrschten und am Ende jene der Landschaftsschutzlandesrätin plus jene der Gutachter*innen zweitrangig war? Wir bitten um eine Schilderung der Diskussion in der Landesregierung.

Bozen, 12.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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