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Digitale Nachhaltigkeit: Open-Source-Software Strategie (OSS-Strategie)

BESCHLUSSANTRAG.

Die großen, global agierenden Anbieter von Software- und Cloud-Diensten haben bis vor einigen Jahren einen beträchtlichen Teil der europäischen Verwaltungen mit ihren allseits bekannten Softwareprodukten beliefert. Seit einiger Zeit gibt es europaweit auf politischer und administrativer Ebene die Einsicht, dass eine vollständige Abhängigkeit von einigen wenigen globalen Anbietern von Software- und Cloud-Diensten ein gewisses Risikopotential für die öffentlichen Verwaltungen darstellt und es zukünftig deshalb ratsam sei, bei der Beschaffung und Entwicklung von Informatikprodukten einen möglichst breiten Wettbewerb zu gestalten.

Die Diskussionen werden zurzeit in der EU-Kommission, in EU-Mitgliedsstaaten oder in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise geführt. Es gibt Verwaltungen, die sich erst seit kurzer Zeit mit der Fragestellung beschäftigen und es gibt aber auch Länder, in denen bereits einschlägige Rechtsakte erlassen wurden.

 

Entwicklungen in Europa

Die Europäische Kommission hat sich im Jahr 2014 eine erste Open-Source-Software Strategie gegeben mit dem Ziel, den Anteil an OSS-Produkten in der EU-Verwaltung zu erhöhen. Bei der Beschaffung von Informatikprodukten werden OSS-Anbieter und globale Anbieter proprietärer Software gleich behandelt. Sollten OSS-Produkte das Rennen machen, werden diese nach Möglichkeit anderen Verwaltungen zur Verfügung gestellt.

In der Schweiz wurde im Jahr 2018 die Open-Source-Studie Schweiz erstellt mit dem Ziel, den Anteil an OSS-Produkten zu erhöhen ganz nach dem Motto „Weg von den Lizenzen und hin zu Services“. Die bestehende Abhängigkeit von den globalen Anbietern proprietärer Software wird in der Studie als kritisch bezeichnet. Es wird festgehalten, dass Behörden bei jedem Informatikprojekt OSS-Lösungen als Alternativen prüfen sollen. Zudem gilt in der Schweiz der Grundsatz, erfolgreich laufende OSS-Produkte für andere Verwaltungen freizugeben. Es wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Behörden in Zusammenarbeit mit andern Behörden kostengünstige Fachanwendungen entwickelt können.

Im Österreichischen Regierungsprogramm 2020-2024 wurde zwischen den Regierungspartnern vereinbart, eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln. Dafür sollen ein Masterplan und eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat im September 2019 mit breiter Mehrheit eine Empfehlung an den Bundestag gerichtet, dass Bundesbehörden künftig bei IT-Ausschreibungen auf die Verwendung von quelloffenen Betriebssystemen bestehen sollen. Der Vorschlag wird damit begründet, dass nur quelloffene Anwendungen von deutschen Behörden auf Sicherheitsprobleme geprüft werden könnten, da die Behörden bei proprietärer Software keinen Einblick in den Quellcode hätten. Darüber hinaus seien OSS-Produkte auf Dauer kostengünstiger, weil die Lizenzgebühren wegfielen.

 

Entwicklungen in Italien

Italien gehört in Bezug auf die Digitale Verwaltung europaweit zu den Vorreitern. Ein wichtiger Schritt zur Verwendung von Open-Source-Software wurde im Mai 2019 gesetzt: Mit den „Richtlinien zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“ (Linee Guida su acquisizione e riuso di software per le pubbliche amministrazioni, in Kraft seit dem 9. Mai 2019, Gazzetta Ufficiale Serie Generale n. 119 del 23 maggio 2019) hat Italien eine Wende eingeleitet. Die Richtlinien erhielten im Laufe ihres Entstehungsprozesses ein positives Gutachten der „Conferenza unificata“ und wurden auch von der Europäischen Kommission gebilligt.

In den Richtlinien wird festgeschrieben, dass die Öffentliche Verwaltung vornehmlich OSS-Anwendungen ankaufen müsse und dass Eigenentwicklungen mit OSS erfolgen müssten. Die Öffentlichen Verwaltungen sind demnach angehalten, folgende Punkte zu befolgen:

  • Bei der Beschaffung von Software eine vergleichende Bewertung zwischen proprietären oder OSS-Lösungen zu machen, wobei grundsätzlich die OSS-Produkte zu bevorzugen sind. Darunter fallen auch jene Produkte, die von anderen Verwaltungen stammen;
  • die Entwicklung und die Beschaffung von proprietärer Software müssen ausführlich begründet sein;
  • jede von der Öffentlichen Verwaltung entwickelte Software muss nach Möglichkeit mit einer OSS-Lizenz anderen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Auswirkungen einer OSS-Strategie für die Südtiroler Landesverwaltung

Durch eine aktive OSS-Strategie kommt es in Verwaltungen durch Beschaffung, Wiederverwendung und gemeinsamen Entwicklungen von Informatikanwendungen zu bedeutenden Kosteneinsparungen. Bei der Beschaffung kommt es zu einem breiteren Wettbewerb, weil neben den proprietären Softwareangeboten auch OSS-Produkte zur Auswahl stehen. Zudem erhält der Servicegedanke wieder einen wichtigen Stellenwert, weil interne IT-Techniker rasch IT-Lösungen für interne Anwender entwickeln.

Bei Eigenentwicklungen entfallen die Lizenzkosten und durch die Wiederverwendung profitieren jene Verwaltungen gegenseitig voneinander, die ähnliche Bedürfnisse haben. Zudem werden öffentliche Verwaltungen wieder attraktiver für IT-Entwickler und Entwicklerinnen, weil sie kreative Räume und herausfordernde Aufgaben vorfinden. Es zeigt sich in anderen Ländern, dass Open-Source-freundliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber begehrter sind, weil sie eine größere interne Kompetenz anbieten können.

Die lokale und regionale IT-Wirtschaft wird von einer aktiven OSS-Strategie profitieren, weil die Softwareanbieter zusätzliche Kompetenzen aufbauen könnten. Die öffentliche Verwaltung wird nicht ausschließlich Eigenentwicklungen machen, sondern sich auch am IT-Markt OSS-Produkte beschaffen. Somit entstehen lokale und regionale Wertschöpfungsketten, die sowohl wirtschaftlich als auch digital nachhaltig sind.

 

Entwicklung in der Südtiroler Landesverwaltung

Trotz der „Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“ hat die Landesverwaltung im Herbst 2019 entschieden, das an den italienischen Schulen laufende OSS-Projekt FUSS (Free Upgrade for a digitally Sustainable School) einzustellen und künftig mit proprietärer Software zu ersetzen. Diese Entscheidung ist nicht nur aus didaktischen oder strategischen Gründen unverständlich, sondern widerspricht klar der zitierten Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine Open-Source-Software Strategie für die Landesverwaltung auszuarbeiten mit dem Ziel, den Anteil von OSS-Produkten in der Landesverwaltung stetig zu erhöhen;
  2. vorhandene OSS-Produkte und laufende OSS-Projekte weiterzuführen;
  3. jährlich einen Bericht zur OSS-Strategie zu verfassen;
  4. im Bericht für jede Neuanschaffung oder Lizenzverlängerung eines Informatikproduktes zumindest folgende Punkte zu behandeln:
    a) Vergleichende Bewertung zwischen OSS-Lösung und proprietärer Lösung;
    b) ausführliche Begründung, falls die Entscheidung für eine proprietäre Software-Lösung ausgefallen ist;
    c) Auflistung und Art der Wiederverwendung (riuso) der OSS-Produkte, die von der Landesverwaltung eingesetzt werden oder für die Landesverwaltung entwickelt wurden;
  5. den Bericht zur OSS-Strategie dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages vorzustellen.

Bozen, 17.03.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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