HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeEinführung der „Carta del docente“ in Südtirol

Einführung der „Carta del docente“ in Südtirol

BESCHLUSSANTRAG.

Mit dem Gesetz 107 /2015 („Buona scuola“) wurde unter anderem für die Lehrpersonen die so genannte „Carta del docente“ eingeführt. Dies der Wortlaut des entsprechenden Passus:

121. Al fine di sostenere la formazione continua dei docenti e di valorizzarne le competenze professionali, e‘ istituita, nel rispetto del limite di spesa di cui al comma 123, la Carta elettronica per l’aggiornamento e la formazione del docente di ruolo delle istituzioni scolastiche di ogni ordine e grado. La Carta, dell’importo nominale di euro 500 annui per ciascun anno scolastico, puo‘ essere utilizzata per l’acquisto di libri e di testi, anche in formato digitale, di pubblicazioni e di riviste comunque utili all’aggiornamento professionale, per l’acquisto di hardware e software, per l’iscrizione a corsi per attivita‘ di aggiornamento e di qualificazione delle competenze professionali, svolti da enti accreditati presso il Ministero dell’istruzione, dell’universita‘ e della ricerca, a corsi di laurea, di laurea magistrale, specialistica o a ciclo unico, inerenti al profilo professionale, ovvero a corsi post lauream o a master universitari inerenti al profile professionale, per rappresentazioni teatrali e cinematografiche, per l’ingresso a musei, mostre ed eventi culturali e spettacoli dal vivo, nonche‘ per iniziative coerenti con le attivita‘ individuate nell’ambito del piano triennale dell’offerta formativa delle scuole e del Piano nazionale di formazione di cui al comma 124. La somma di cui alla Carta non costituisce retribuzione accessoria ne‘ reddito imponibile.

Es handelt sich um eine Art Kreditkarte, mit der die Lehrpersonen einen Gesamtbetrag von 500 Euro pro Jahr für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften, PC-Zubehör und Software sowie Unterrichtsmaterialien ausgeben oder in den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen, Museen oder jedenfalls in Bildungsmaßnahmen investieren können.

In Südtirol wurde diese Möglichkeit für die Lehrpersonen nicht geschaffen, da man das Personal autonom verwaltet. Die Landesregierung hat entsprechende Forderungen bisher stets abgelehnt, mit der Begründung, dass die Fortbildung laut Autonomiestatut Kompetenz des Landes ist und die Fortbildungen für die Lehrpersonen kostenlos sind. Dem widersprechen allerdings Tatsachen, wie etwa dass die Fortbildung mittlerweile nicht nur in Kursen stattfindet, sondern online bzw. im Ausland. Außerdem zwingt die Digitalisierung alle Lehrpersonen, sich mit eigenen Mitteln Hard- und Software anzuschaffen, wofür sie keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Corona-Krise hat die Bestandsaufnahme, die wir aus einem 2018 vorgelegten Beschlussantrag übernommen haben, deutlich verschärft. Lehrpersonen haben über Monate hinweg ihren Wohnort als ausschließlichen Arbeitsplatz nutzen müssen – und dabei ihre PC-Ausstattung mit dem Rest der Familie geteilt. Aus vielen Rückmeldungen, auch in den Medien und aus hundertfach unterzeichneten Appellen, geht hervor, wie problematisch dies war. Die Aussicht, dass auch im kommenden Schuljahr zumindest Teile des Unterrichts online abgewickelt werden, unterstreicht den Handlungsbedarf.

In allen anderen Regionen Italiens, auch in jenen mit Autonomiestatut, wird den Lehrpersonen aus den genannten Gründen der jährliche Betrag von bis zu 500 Euro gewährt. Es sei das Beispiel des Aostatales erwähnt, wo man bei der Umsetzung des Gesetzes diese Möglichkeit für die Lehrpersonen sehr wohl vorgesehen hat.
Hier der Auszug aus dem Amtsblatt der Region („Bollettino Ufficiale della Regione Aosta“, 23.8.2016):

Somit erscheint es sinnvoll, diesen Bonus nun endlich, auch aufgrund der neuen Gegebenheiten, für die Lehrerschaft Südtirols einzuführen, die somit für ihren Ankauf von Materialien oder den Besuch von Fortbildungen außerhalb des Landesangebots eine angemessene Vergütung erhalten können.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. mit der sofortigen Einführung der „Carta del docente“ auch für die Lehrpersonen in Südtirol, denen damit einen Maximalbetrag von 500 Euro pro Jahr für den Ankauf von Hard und Software, den Besuch von Fortbildungskursen im Ausland, soweit möglich, bzw. die Bezahlung von Gebühren für online-Kurse und Spezialisierungen etc. zur Verfügung gestellt wird

Bozen, 18.09.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Diego Nicolini
Maria Elisabeth Rieder
Paul Köllensperger
Josef Unterholzner
Sandro Repetto
Andreas Leiter Reber
Sven Knoll

Author: Heidi

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