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PRESSEMITTEILUNG.

Heute, am 22. Mai ist Tag der Artenvielfalt. Gerade in Covid-Zeiten dürfen wir unsere Umwelt und die Natur nicht vergessen. Nicht zufällig hat die Grüne Fraktion genau diesen Tag gewählt, um einen Gesetzentwurf für den besseren Erhalt der Artenvielfalt in Südtirol einzureichen. Denn die Zeit drängt.

Der Weltbiodiversitätsbericht warnt nämlich, dass ein Weitermachen wie bisher eine ökologische Krise gigantischen Ausmaßes zur Folge haben wird. Aber es sei noch nicht zu spät, wenn wir auf allen institutionellen Ebenen und in allen Ländern ab sofort neue Wege beschreiten. Zuwarten können wir uns nicht mehr leisten.

Auch Südtirol bleibt von dieser Krise nicht verschont. Der Verlust der Artenvielfalt in Südtirols Pflanzenwelt wird in einer Publikation aus dem Jahr 2006 dokumentiert: Laut der sogenannten „Roten Listen“ sind hierzulande 27% der wild lebenden Pflanzenarten in irgendeiner Form gefährdet. Da seit dem Erscheinungsdatum dieser Publikation 14 Jahre vergangen sind ist zu befürchten, dass sich die Situation weiter verschlechtert hat. Noch dramatischer schaut es bei den Tierarten aus, wo mit Stand 1994 (!) 41% der untersuchten Tiere als gefährdet eingestuft wurden. Besonders dürfte das Insektenreich gelitten haben, das europaweite Bienen- und Insektensterben ist mittlerweile allgemein anerkannt.

„Aus diesem Grund – erklärt der Erstunterzeichner Hanspeter Staffler – fordern wir mit diesem Gesetzesentwurf die Aktualisierung der „Roten Liste“, die dem Naturschutzgesetz als Anhaltspunkt dienen soll. Wir brauchen mehr Engagement für den Schutz der Biodiversität im Allgemeinen und im Besonders für die Biodiversität jener Gebiete, die wie Südtirols Hochgebirge einen besonderen Reichtum aufweisen. Schauen wir gemeinsam auf unser Landl“.

LANDESGESETZENTWURF Nr. 54/20-XVI.

Gesetzesänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6: „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“

Im vergangenen Jahr 2019 ist erstmals der Weltbiodiverstitätsbericht[1] erschienen und hat dem Zustand unserer belebten Umwelt kein gutes Zeugnis ausgestellt. Weltweit werden natürliche Lebensräume zurückgedrängt und oftmals zerstört, sodass wildlebende Tiere und Pflanzen ihrer Heimat beraubt werden und somit untergehen. Der weltweite Rückgang der Artenvielfalt ist dramatisch und das Artensterben hat gewaltige Dimensionen erreicht: Der Bericht schätzt, dass rund eine Million Pflanzen- und Tierarten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht sind.

Der Bericht zählt die fünf wichtigsten Treiber für den Verlust der Biodiversität auf:

  1. Veränderung der Land- und Meeresnutzung
  2. Direkte Ausrottung von Arten
  3. Klimawandel
  4. Umweltverschmutzung
  5. Ausbreitung invasiver Arten

In der deutschsprachigen Zusammenfassung [2] für politische EntscheidungsträgerInnen wird auch auf die Änderung der Landnutzung in Europa eingegangen. Intensivierungsstrategien in der Land- und Forstwirtschaft haben zusammen mit der Stadtentwicklung zu einer Verarmung der biologischen Vielfalt geführt. Naturnahe Lebensräume von hohem Erhaltungswert wurden reduziert und damit sind auch die dort beheimateten Tier- und Pflanzenarten gefährdet.

Neben der intensiven Landnutzung machen in Europa vor allem der Klimawandel, die Umweltverschmutzung und die Ausbreitung invasiver Arten den terrestrischen Ökosystemen zu schaffen. Die Weltmeere leiden unter massiver Überfischung und Verschmutzung durch Plastik. Artenreiche Urwälder in Südamerika, Afrika und Südostasien fallen Brandrodungen und kompromissloser Ausbeutung anheim. Teilweise stellt der Mensch vielen Tieren gezielt nach und droht sie wegen Geschäftemacherei und durch Wilderei auszulöschen.

Der Weltbiodiversitätsbericht warnt daher eindringlich und meint, dass ein Weitermachen wie bisher eine ökologische Krise gigantischen Ausmaßes erzeugen wird. Aber es sei noch nicht zu spät, wenn auf allen institutionellen Ebenen und in allen Ländern sofort neue Wege beschritten würden. Aber Zuwarten ist nicht mehr drinnen.

Neben den vielen von Naturwissenschaftlern vorgebrachten Argumenten leihen auch hochrangige Vertreter der Kirche dem Verlust an Artenvielfalt und der Zerstörung von Lebensräumen ihre Stimme.

Die Fülle und Schönheit der Natur und die damit zusammenhängenden ökologischen Leistungen zu erhalten und zu bewahren, ist eine zentrale Aufgabe der Menschen. Wir brauchen die mannigfaltigen Angebote der Natur als Lebensgrundlage für ein glückliches und sinnerfülltes Dasein.“[3] sagt Bischof Felix Gmür des Bistums Basel.

Und Papst Franziskus schreibt in seiner Enzyklika Laudato si[4]: „Da alle Geschöpfe miteinander verbunden sind, muss jedes mit Liebe und Bewunderung gewürdigt werden, und alle sind wir aufeinander angewiesen.

Naturwissenschaft, Naturschutz und Religion sind sich also einig: es liegt in der Verantwortung von uns Menschen, alles zu tun, damit natürliche Lebensräume mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten gut gedeihen können. Die erbrachten Ökosystemleistungen wie Bestäubungsarbeit von Nutzpflanzen, saubere Luft oder sauberes Wasser sind unentbehrlich für den Menschen und haben eine ungemein wichtige Bedeutung für Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft. Darüber hinaus aber haben wir Menschen auch einen spirituellen und moralischen Auftrag und müssen als stärkste Spezies auf alle anderen Geschöpfe achten.

Gesetzlicher Rahmen

Auf europäischer Ebene bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie[5] und die Vogelschutzrichtlinie[6] das Grundgerüst der heutigen Naturschutzpolitik. Erstere baut auf zwei Säulen auf: Einerseits geht es um den strengen Schutz von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und andererseits wird der Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000 geregelt. In Südtirol wurden bislang rund 40 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen. Als Ergebnis der Vogelschutzrichtlinie werden Besondere Schutzgebiete definiert, wofür eigene Erhaltungs- und Managementmaßnahmen gelten.

Im Jahr 2010 hat das Land Südtirol mit dem Naturschutzgesetz[7] die EU-Richtlinien übernommen und sich dezidiert für einen nachhaltigen Schutz artenreicher Lebensräume sowie seltener Pflanzen- und Tierarten ausgesprochen. Sowohl für die per Dekret ausgewiesenen Schutzgebiete als auch für die nicht expressis verbis ausgewiesenen Lebensräume gilt ein Verschlechterungs- und Störungsverbot. Beispielsweise dürfen artenreich Bergwiesen weiterhin traditionell bewirtschaftet werden. Planierungen, Drainagen oder Überdüngung, welche die angestammte Tier- und Pflanzenwelt stören oder gar schädigen, sind nicht erlaubt. Dasselbe gilt für Feuchtlebensräume wie Auwälder, Moore, Feucht- und Nasswiesen.

Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission die Biodiversitäts-Strategie 2030 vorgestellt, welche noch vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat zu begutachten ist. Inhaltlich gibt es eine klare Bekenntnis für die Ausweitung von Schutzgebieten und für einen wirksameren Schutz von artenreichen Lebensräumen. Für die Umsetzung der Ziele möchte die Kommission jährlich 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. In Südtirol würde dies zu einer Vervielfachung des zurzeit mehr als bescheidenen Naturschutzbudgets führen.

Spezielle Situation in Südtirol

Der Verlust der Artenvielfalt in Südtirols Tier- und Pflanzenwelt wird in sogenannten „Roten Listen“ dokumentiert. Die Roten Listen geben den Grad an Gefährdung für Pflanzen- und Tierarten bezogen auf ein definiertes Einzugsgebiet an. Sie werden nach internationalen Richtlinien erstellt und sind somit über die Einzugsgebiete hinaus vergleichbar. Die Roten Listen sind eine unentbehrliche Grundlage für naturschutzfachliche Entscheidungen bei Eingriffen in artenreiche Lebensräume. Sollten Lebensräume eingeengt, verändert oder gar zerstört werden, so betrifft dies gleichermaßen die dort lebenden Pflanzen- und Tierarten. Zerstörung des Lebensraumes bedeutet auch Zerstörung der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen.

Rote Listen werden nach wissenschaftlichen Kriterien von Expertinnen und Experten erstellt und sollten in die Naturschutzarbeit einfließen. Damit sie aber rechtliche Relevanz haben, ist es sinnvoll die Roten Listen regelmäßig durch einen Rechtsakt zu bestimmen. Die Arbeit an den Roten Listen hört auch niemals auf, denn das Werden und Vergehen von Arten ist ein immer wiederkehrender Prozess.

In der Roten Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen Südtirols[8] scheint auf, dass 27% der wild lebenden Pflanzenarten in irgendeiner Form gefährdet sind. Da diese Publikation auf das Jahr 2006 zurückgeht, ist zu befürchten, dass sich die Situation bis dato verschlechtert hat. Noch dramatischer schaut es bei den Tierarten aus, wo mit Stand 1994 (!) 41% der untersuchten Tiere[9] als gefährdet eingestuft wurden. Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass sich die Situation seit den Neunziger Jahren wesentlich verschlechtert haben dürfte. Besonders dürfte das Insektenreich gelitten haben, das europaweite Bienen- und Insektensterben ist mittlerweile allgemein anerkannt.

Wie bereits beschrieben, gibt es für den Rückgang der Artenvielfalt eine Reihe von Ursachen. Das soll aber nicht davon ablenken, wo es möglich ist, gezielte Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu setzen. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise in der Gemeinde Graun extrem artenreiche Bergwiesen mit Gülle gedüngt. Diese Praxis verändert in kürzester Zeit die Artenzusammensetzung einer Bergwiese und führt eindeutig zur Verschlechterung der Situation, obwohl es für diese artenreichen Lebensräume eindeutig ein gesetzliches Verschlechterungsverbot gibt. Ehemals artenreiche Bergwiesen wurden durch Überdüngung zu eintönigen Mähwiesen, wie es am Beispiel der Seiser Alm[10] bereits vor Jahrzehnten nachgewiesen wurde. Vergleichbare Entwicklungen gab es auch auf dem Salten.

Artenreiche Bergwiesen, Mager- und Trockenrasen sowie Feuchtflächen und Moore vertragen keine stickstoffreiche Düngung durch Gülle oder Jauche. Solche Lebensräume dürfen höchstens mit gut verrottetem Stallmist gedüngt werden. In Natura 2000 Gebieten hat sich die Landesregierung darauf verständigt, artenreiche Wiesen und extensiv genutzte Magerrasen nur mit gut kompostiertem Mist zu düngen. Da es aber auch außerhalb der Natura 2000 Gebiete gesetzlich geschützte artenreichen Lebensräume gibt, müssen dort in Analogie dieselben Bedingungen gelten. Um der Zerstörung der letzten artenreichen Bergwiesen zuvorzukommen und um im Geiste der europäischen Biodiversitäts-Strategie 2030 zu handeln, sind die artenreiche Lebensräume gesetzlich besser zu schützen.

Maßnahmen

Die Roten Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Südtirol sollen zukünftig als Referenz für Naturschutzarbeit gelten und werden daher mit einem Beschluss der Landesregierung genehmigt. Das ermöglicht den Sachverständigen, bei der Begutachtung von Eingriffen auf ein rechtlich und wissenschaftlich abgesichertes Instrumentarium zurückzugreifen. Jene Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen den Kategorien „Vom Aussterben bedroht“ und „Stark gefährdet“ zugeordnet sind, gelten fortan als vollkommen geschützt.

Die Überdüngung von artenreichen Lebensräumen wie Wiesen, extensiv genutzte Magerrasen, Trockenrasen, Moore und Feuchtflächen, bestocktes Grasland, alpines Grün und Weiden ist bereits innerhalb der Natura 2000 Gebiete untersagt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird derselbe Schutz auch auf jene artenreichen Lebensräume, die außerhalb der Natura 2000 Gebiete liegen, übertragen. Die Praxis beweist, dass der Schutz für diese Lebensräume zurzeit nicht ausreichend gegeben ist und es daher ein besseres und stärkeres Rechtsmittel braucht.

 

Bozen, 22.05.2020

Landtagsabgeordneter

Hanspeter Staffler

 

[1] IPBES, Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, (2019): The global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services.

[2] IPBES (2018): Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger des Regionalen Assessments zur biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen in Europa und Zentralasien der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. M. Fischer, M. Rounsevell, A. Torre-Marin Rando, A. Mader, A. Church, M. Elbakidze, V. Elias, T. Hahn, P.A. Harrison, J. Hauck, B. Martín- López, I. Ring, C. Sandström, I. Sousa Pinto, P. Visconti, N.E. Zimmermann und M. Christie (Hrsg.). IPBES-Sekretariat, Bonn, Deutschland. 48 Seiten.

[3] Bischof Felix Gmür: Beitrag in oeku-Nr. 2/2019. Kirche und Umwelt, oeku.ch.

[4] Laudato si. 2015. Die Umwelt-Enzyklika das Papstes. Verlag Herder , Freiburg im Breisgau.

[5] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

[6] Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates am 30.11.2009 über die Erhaltung wild lebender Vogelarten.

[7] Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“.

[8] Wilhalm Th., Hilpold A. (2000): Rote Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen Südtirols. Gredleriana, Vol. 6/2006. Pp.115-198.

[9] Unsere Tiere in Gefahr. Informationsbroschüre der Abteilung Natur und Landschaft. 2009.

[10] Grabherr, G. (2009): Biodiversitätsverlust durch moderne Hochlagen-Landwirtschaft. Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt (München). 74./75. Jahrgang. S. 29-40.

Notdienst… Zu Hilfe! 

Donnerstag, 21. Mai haben wir unseren Green Meetingpoint dem Thema Kinderbetreuungs-Notdienst und den damit verbundenen Problemen gewidmet. Das Land hat einen Notdienst errichtet, zu dem jedoch nur sehr wenige Familien Zugang haben. Was tun? Und wie kann vermieden werden, dass die dies zu einem „Krieg unter den Armen“ führt?

Es war ein sehr reicher Austausch und wir bedanken uns bei allen, die teilgenommen- und dabei ihre Erfahrungen und ihre Vorschläge eingebracht haben.

Hier könnt ihr die Ernte und den Kommentar von anschauen.

Das Projekt Green Meeting Point wird von der Sozialgenossenschaft Blufink begleitet und im Prozess unterstützt und am Ende jedes Dialogs in der “Ernte” für uns die Inputs, Fragen und Erkenntnisse der TeilnehmerInnen sammelt.

BESCHLUSSANTRAG.

Mobilität ist auch in Zeiten ohne Pandemie eine Herausforderung. Weltweit müssen Menschen sich tagtäglich von A nach B bewegen. Ob zur Arbeit, zur Schule, in der Freizeit – wir sind in Bewegung. Zur logistischen Problematik in Großstädten, Ballungszentren und Industriegebieten gesellen sich urbanistische und umwelttechnische Herausforderungen: Vor der Corona-Krise war es (wenn auch oft nur theoretischer) Konsens, dass der öffentliche Verkehr dem Privatverkehr vorzuziehen ist. Wo immer möglich sollten Bus und Bahn das eigene Auto ersetzen.

Dann kam die Krise und mit ihr änderten sich auch die Umstände. Der öffentliche Nahverkehr läuft vielerorts nur langsam und mit Einschränkungen wieder an. Ein prominentes Beispiel hierfür sind die roten Doppeldeckerbusse in London. Bieten sie bei maximaler Auslastung in „normalen“ Zeiten 85 Fahrgästen Platz, dürfen sie seit Ausbruch der Krise maximal 15 Personen befördern. Weltweit gibt es hunderte ähnlicher Beispiele. Das hat Auswirkungen: Es ist wahrscheinlich, dass viele Berufspendler, die öffentliche Verkehrsmittel jetzt nicht mehr benutzen können oder wollen, auf ihr Privatauto zurückgreifen. Wir können uns denken, welch katastrophale Auswirkungen dies auf die Umwelt und die Verkehrsbelastung in den Städten, aber nicht nur, haben könnte.

Der Weg aus der Krise sollte daher auf jeden Fall in umwelt- und klimafreundlichen Bahnen verlaufen.

Mit dem Rad

Der von Staat und Land geplante „Fahrradbonus“ ist ein guter Ansatz, da Bürgerinnen und Bürger jetzt dazu ermutigt werden, ihre Angewohnheiten zu ändern und auf das Rad umzusteigen. Das E-Bike wird für viele weniger sportlich Ambitionierte einen guten Kompromiss darstellen. Daher sollen auch E-Bikes gefördert werden. In besonderem Maße gilt das für gebrauchte, umgerüstete, recycelte und upgecycelte E-Bikes. Sie stehen im Umweltranking gewissermaßen ganz oben, da sie neben der umweltfreundlichen Fortbewegungsart auch auf Ressourceneinsparung setzen. Außerdem belasten sie die Familienkasse in geringerem Maße. Bei den anstehenden Förderungen wurden gebrauchte, umgerüstete, recycelte und upgecycelte E-Bikes bisher nicht in Betracht gezogen. Dabei sollten gerade jene „belohnt“ werden, die auch (oder vor allem) in der Krise auf eine umweltbewusste Ressourcenverwendung achten.

Zu Fuß

Die einfachste, günstigste und gesündeste Art der Fortbewegung ist das Zu-Fuß-Gehen; trotz dieser Tatsache bilden Fußgängerinnen und Fußgänger im Verkehr das „Ende der Nahrungskette“. Sie stehen auf der untersten Stufe der Mobilitätshierarchie. Das zeigt sich etwa im Raum, der ihnen zur Verfügung gestellt wird oder an immer kürzer werdenden Grün-Intervallen für FußgängerInnen an den Ampeln. Auch die schmalen Gehsteige, die oft auch noch zugeparkt werden, sind ein klares Zeichen für die Geringschätzung der zu Fuß gehenden VerkehrsteilnehmerInnen. Das dürfte nun, wo „1-Meter-(bzw. 2-Meter)-Abstandsregelung“ und „physische Distanz“ Teil unseres Alltags geworden sind, vielen klar geworden sein.

Immerhin legen laut der 2018 vom Umweltbundesamt in Deutschland veröffentlichen Studie „Geht doch“ Städterinnen und Städter 27% ihrer Wege zu Fuß zurück. In Bozen sind die eigenen Füße seit jeher das beliebteste Verkehrsmittel, 29% gehen in der Landeshauptstadt zu Fuß Sie verdienen es, nicht an den Rand des Verkehrsgeschehens gedrängt zu werden.

Ein erster Schritt, der den Fußgängern und Fußgängerinnen ihre Wichtigkeit im Verkehr zugesteht, ist die Durchführung eines so genannten Fußverkehrs-Check. Dabei wird in einem partizipativen Prozess die Lage des Fußverkehrs gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik evaluiert. Stärken und Schwächen sowie Verbesserungsvorschläge, die den Fußverkehr attraktiver gestalten könnten, werden dabei ausgearbeitet.

Die Corona-Krise zeigt uns, dass wir bei der Förderung von Rad- und Fußmobilität nicht auf langwierige, bauintensive und kostspielige Maßnahmen angewiesen sind. Viele Regionen haben unkomplizierte Konzepte ausgearbeitet. Ein Beispiel hierfür ist Brüssel, wo Radfahrerinnen und Fußgänger Vorfahrt bekommen – und zwar auf der Straße. Sie dürfen diese komplett nutzen, der motorisierte Verkehr darf sich in der Stadt mit höchstens 20 km/h fortbewegen. So wird leichter gemacht, den derzeit nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Solche Beispiele machen Mut und zeigen uns, dass es möglich ist, gerade jetzt viele Dinge neu zu denken. Wir haben die einmalige Gelegenheit, unsere Gewohnheiten und unsere Mobilität neu zu gestalten. Unsere Enkelkinder werden es uns danken.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Zusätzlich zum Neukauf auch die Reparatur von Fahrrädern und den Gebrauchtkauf zu fördern.
  2. Einen Sonderbeitrag für die Umrüstung von Fahrrädern zu E-Bikes und Cargo-Bikes vorzusehen, der mit anderen Beiträgen kumulierbar ist.
  3. Ein Projekt zu einem professionellen Fußverkehrs-Check in Zusammenarbeit mit Pilotgemeinden durchzuführen.
  4. Ebenfalls zusammen mit Pilotgemeinden, die sich dazu bereit erklären, die Einführung von Rad- und Fußgängerstraßen zu erproben.

Bozen, 21.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Nach dem Abflauen der ersten Coronawelle beginnen wir mit den Aufräumarbeiten. Während die „Phase 1“ auf Landtagsebene in diversen Anfragen und im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird und sogar Ermittlungen dazu aufgenommen wurden, bleibt bisher der Blick auf die Zeit davor weitgehend aus. Dabei weisen ExpertInnen darauf hin, dass vermutlich in dieser Zeit die „großen Fehler“ begangen werden sein dürften. Wir datieren diese Zeit zwischen Jahresbeginn und dem Lockdown, spätestens aber nach dem Ausruf des nationalen Notstands seitens der Regierung Conte am 31. Jänner 2020 bis hin zum Lockdown-Dekret (#iorestoacasa) am 9. März.
Regionen, die in dieser „Phase Null“ die Corona-Epidemie ernst nahmen und sofort reagiert haben, waren in der Akutphase weit weniger betroffen als jene, die weder auf der Ebene des Sanitätssystems noch auch der gesellschaftlichen Ebene aktive Maßnahmen gesetzt haben. Gerade in diesen Wochen wurden die großen Infektionsketten in Gang gesetzt (oder eben vermieden) und die Voraussetzungen für die Verdichtung in bestimmten Hotspots geschaffen (oder eben vermieden).

In zwei Landtagsanfragen, die in der nächsten Landtagssitzung im Rahmen der aktuellen Fragestunde behandelt werden, versucht die grüne Fraktion den Scheinwerfer auf diese Phase Null zu werfen. Einmal fragen die Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler nach, wie sich das Sanitätssystem auf die anrollende Pandemie-Akutphase vorbereitet hat, und zwar im Hinblick auf:

  1. den Ankauf von Masken und Schutzausrüstung
  2. die Unterweisung an das Personal und alle Bediensteten bezüglich Verhalten während der Pandemie
  3. die Ausweitung der intensivmedizinischen Ressourcen.

Das zweite Thema sind die Großveranstaltungen. Bekanntlich waren große Menschenansammlungen einer der Faktoren, die zu Masseninfektionen geführt haben dürften. In Südtirol werden Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, von der Landesverwaltung genehmigt. Die grüne Fraktion fragt deshalb nach, welche Großveranstaltungen und übergemeindliche Veranstaltungen in Südtirol im Zeitraum 31.01.2020 – 09.03.2020 stattgefunden haben und welche abgesagt wurden.
Verstehen, was damals passiert ist, hilft, um in einer eventuellen „Zweiten Welle“ der Pandemie fatale Fehler zu vermeiden. Das muss in unser aller Sinne sein.

21.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Es ist sehr schade, dass Südtirols Anbieter es nicht geschafft haben, den Zuschlag für die Milchlieferungen an Krankenhäuser und Versorgungsstrukturen zu erhalten. Und das Ärgerliche dabei ist, dass die hiesigen Anbieter beim Preis nur denkbar knapp abgeschlüpft sind.

Damit entgeht dem Land leider ein lokaler Wirtschaftskreislauf, den es in heutigen Zeiten so notwendig bräuchte. Es wäre so schön gewesen, wenn Südtiroler Bauernhöfe unsere Krankenhäuser mit hiesiger Milch beliefern hätten können. Das wäre ein handfester Beitrag für ökologisches, soziales und lokales Wirtschaften gewesen. Leider kam es anders.

Die Ausschreibungs-Agentur des Landes hat mit Sicherheit versucht, im Rahmen der vielen Rechtsnormen ein faires und ordentliches Verfahren zu gestalten. Sie ist dabei an die EU-Vergaberichtlinien gebunden, welche für Lebensmittelbeschaffungen keine regionalen Beschränkungen vorsehen.

Deshalb gilt es hier politisch auf EU-Ebene anzusetzen! Im Sinne einer sozialen und umweltgerechten Wirtschaftsweise bräuchte es bei Lebensmittelausschreibungen die Möglichkeit, regionale Anbieter zu bevorzugen.Bei gleicher Qualität der Produkte gewinnt nicht der Billigste sondern der Lokalste“, sagt Hanspeter Staffler.

Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Wir appellieren an den Wettbewerbssieger Fasolo & Co. mit den Südtiroler Milchhöfen Verhandlungen aufzunehmen und die Milch nicht aus der Poebene heranzukarren, sondern sie hier im Lande einzukaufen. „Nachdem sich die Preisvorstellungen nur marginal voneinander unterscheiden, müsste bei etwas gutem Willen auf beiden Seiten eine Lösung gefunden werden.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Am 20. Mai 1970, also vor genau 50 Jahren, wurde in Italien das Gesetz Nr. 300, besser bekannt als das Statut der ArbeiterInnen bzw. Arbeitnehmerstatut (Statuto dei Lavoratori), erlassen.

Zwar hatte bereits der erste Artikel der Verfassung von 1948 den Wert der Arbeit anerkannt und festgeschrieben „Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik“, doch in der täglichen Praxis war davon nicht viel zu spüren.

Das Bild der ArbeitnehmerInnen war in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit noch geprägt von starker, ja vollkommener Abhängigkeit. Wie einst die LandarbeiterInnen auf den großen Gutshöfen des 19. Jahrhunderts waren sie den Entscheidungen der Firmenleitung schutzlos ausgeliefert – wer nicht den Vorstellungen des Unternehmens entsprach, wurde aussortiert, ersetzt. Kritik an der Unternehmensführung, die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen oder nach Lohnerhöhungen wurden oft mit fristloser mit Entlassung beantwortet.

Das Statut der ArbeiterInnen leitet hier einen Paradigmenwechsel ein, welcher die Arbeitswelt in Italien grundlegend verändern sollte. Mit diesem fundamentalen Gesetz wurde nach Jahrzehnten des Klassenkampfes, der Ausbeutung und der Schutzlosigkeit der Wert der Arbeit, das Grundrecht auf einen Arbeitsplatz und die Würde der ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert.

Besonders geschützt und geregelt wurde auch die wichtige Arbeit der Gewerkschaften, sei es auf nationaler Ebene, als auch vor allem in den einzelnen Betrieben. Ohne diese starken Gewerkschaften hätten wir es heute mit einer Arbeitswelt zu tun, in der Ungleichheit und soziale Unsicherheit noch dramatischer zunehmen würden.

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und dem damit verbundenen Ruf nach Liberalisierung geriet das Statut der ArbeiterInnen in die Kritik. Es sei ein Hemmschuh für die Wirtschaft, zu unflexibel für den globalen Wettbewerb. Die Schutzbestimmungen wurden aufgeweicht und verwässert und immer mehr Arbeitsmodelle fielen nicht mehr in den Anwendungsbereich dieses wichtigen Gesetzes.

Die Folge: Hundertausende Arbeitnehmerinnen stehen – vor allem jetzt in der Krise – schutzlos da. Scheinselbständige, prekär und befristete Beschäftigte treffen die Verwerfungen am Arbeitsmarkt am stärksten. Sie sind die ersten, welche nun – wie vor hundert Jahren – einfach aussortiert und durch noch billigere Arbeitsmodelle ersetzt werden.

Diese Schutzlosigkeit von Millionen BürgerInnen, diese Unsicherheit in der eigenen Lebensplanung und diese Sorge um die Zukunft der Familie, birgt großen sozialen Sprengstoff, den es zu entschärfen gilt.

Wir müssen als demokratische Gesellschaft den Wert der Arbeit und insbesondere der ArbeitnehmerInnen wieder in den Mittelpunkt politischen Handelns stellen. Wir müssen erneut für sichere und fair bezahlte Arbeitsplätze, für die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen – nicht gegen Unternehmen, sondern gemeinsam mit diesen.

Das Statut der ArbeiterInnen mag heute wie eine alte Dame erscheinen, doch sind die darin enthaltenen Werte gerade jetzt moderner und wichtiger als selten zuvor in seiner 50jährigen Geschichte.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG

Gut, dass es am 20. Mai den Weltbienentag gibt! Er erinnert uns an die fleißigen Honigbienen, die als Bestäuberinnen und Honigsammlerinnen den Menschen viel Gutes tun. Er erinnert uns aber auch an die häufig vergessene Gruppe der über 500 Wildbienenarten Südtirols.

Die meisten Wildbienenarten leben nicht in einem Bienenstaat, sondern sorgen sich als Einsiedler um ihren Nachwuchs. Die Nester für die Brut werden fürsorglich in geschützte Mauerritzen, in löchriges Totholz oder in lose Steinhaufen gebaut. Nach einem Jahr schlüpfen die Jungbienen, welche sich wieder an Ort und Stelle um die nächste Generation kümmern.

Jedes Jahr verschwinden aber unzählige Nistmöglichkeiten für die Wildbienen, weil Trockenmauern, Hecken und Totholz aus der Kulturlandschaft . Zudem setzen die in der Landwirtschaft ausgebrachten Pestizide den Wildbienen stark zu.
Dabei sind Wildbienen genauso wie die Honigbienen emsige Arbeiterinnen und bestäuben unzählige Wild- und Nutzpflanzen. Für die Menschen sind sie kaum gefährlich, weil sie im Gegensatz zur Honigbiene über einen schwach entwickelten Stachel verfügen, den sie kaum einsetzen.

Was kann jede und jeder tun, um die Situation der Wildbienen zu verbessern? „Im privaten Garten genügt eine wilde Ecke mit Steinen, Totholz und Wildpflanzen. Selbstgebastelte oder gekaufte Bienenhotels können am Balkon oder am Fenstersims angebracht werden, die Wildbienen werden das Angebot dankend annehmen.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Die Landwirte können durch Reduzierung des Pestizideinsatzes und durch Anlegen ökologischer Ausgleichsflächen, wie es die Agrios-Richtlinien vorsehen, viel zum Erhalt der Wildbienen beitragen.

Aber auch die Gemeindeverwaltungen haben eine große Verantwortung: öffentliche Brachflächen sollen nicht versiegelt werden, denn sie bieten den Sandbienen Nistmöglichkeiten.

Die Grüne Fraktion hat sich stets für den Schutz der Bienen und für die Artenvielfalt im Allgemeinen eingesetzt. Wir freuen uns schon darauf, im Landtag unseren Gesetzentwurf für eine „Ökowende“ sowie einen Beschlussantrag zum Schutz dieser kleinen und wichtigen Insekten vorzustellen.

19.5.2020

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus dem Bezirksblatt „der Vinschger“ vom 09.05.2020 habe wir entnommen, dass im Vinschgau auf rund vier Hektar Obstwiesen Glyphosat großflächig ausgespritzt wurde. Entgegen der gängigen Praxis, dieses Totalherbizid nur punktuell einzusetzen. Eine so genannte „Glyphosatdusche“ bringt sehr oft erheblichen Schaden mit sich. Laut des Berichts im „Vinschger“ soll das auch auf betreffender Obstwiese so gewesen sein: Aufgrund der abgebildeten Fotografien ist davon auszugehen, dass die betreffende Obstanlage einen erheblichen Schaden erlitten hat und dass es auch zu Kollateralschäden gekommen sein dürfte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde die Landesregierung über diesen Vorfall informiert?
  2. Falls ja, sind der Landesregierung die näheren Umstände bekannt?
    a. Wo genau befinden sich die Flächen?
    b. Liegen Hinweise vor, dass es sich um einen Sabotageakt handeln könnte?
    c. Wer ist die Person, die das Glyphosat derart unsachgemäß ausgebracht hat? Handelt es sich um den Besitzer, bzw. die Besitzerin?
    d. Falls ja, ist der oder die Verantwortliche im Besitz eines Giftpasses?
  3. Sind in so einem Fall Sanktionen für den oder die VerursacherIn vorgesehen?
  4. Muss der oder die VerursacherIn den Giftpass erneuern?
  5. Wurden der Landesregierung Schäden in Obstanlagen angrenzender Grundstücke gemeldet?
  6. Falls ja, von wem und wie hoch werden diese Schäden den geschädigten Nachbarn entgolten?

Bozen, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 13. Mai 2020, Nr. 172 hat der Stadtrat Brixen beschlossen, Andrè Heller den Auftrag für die „einzigartige künstlerische Gestaltung“ des Hofburggartens zu erteilen. Abgesehen von der hohen Auftragssumme von 1,2 Mio. € (+ MWSt.) inmitten der durch Covid-19 ausgelösten wirtschaftlichen und sozialen Krise, in der heimische Künstler fast ohne Auftritte und Einkünfte sind, erscheint die Grundlage des Beschlusses sehr dünn. Denn der Auftrag wird erteilt, obwohl von Seite der Abt. Denkmalpflege noch kein definitives Gutachten vorliegt. Vielmehr weist der Beschluss nur auf ein Vorgutachten der Abteilung vom 11. 3. 2019 hin, die somit nur eine „vorläufige positive Stellungnahme zum Konzept“ erteilt hat. Daher ist es sehr verwunderlich, dass Hellers Projekt nun finanziert werden soll und mit dem Beschluss unter vager Projektbeschreibung Fakten geschaffen werden, ohne dass die Denkmalpflege ihre definitive Zustimmung erteilt hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die Zustimmung der Abt. Denkmalpflege ergangen, liegt der Abteilung ein definitives Projekt vor? (Wenn ja, ersuchen wir um Aushändigung der Genehmigung und einer Kopie)
  2. Ist der Beschluss des Stadtrats ohne Genehmigung nicht unvollständig und damit hinfällig?

Bozen, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.