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Biathlon-WM in Antholz

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Auf unsere Anfrage (4/06/20 „Phase 0 – Großveranstaltungen“) gab der LH an, dass die Biathlon WM (12. – 23. 02. 2020) nur auf Gemeindeebene genehmigt worden war, die Landesverwaltung sei nicht involviert gewesen. Angesichts des Charakters der WM (160.000 Zuschauer) möchten wir nachhaken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann erfolgte die Bewerbung für die WM 2020 in Antholz? Wer (Gemeinde, Landesverwaltung, etc.) reichte diese ein? Welche Ebenen waren in die Planung der WM involviert?
  2. Was sind die Merkmale einer Großveranstaltung und wie genau unterscheidet sie sich von einer Sportveranstaltung? Warum ist eine WM mit 160.000 Zuschauern keine Großveranstaltung?
  3. Können Gemeinden, wie vom LH impliziert, Veranstaltungen wie eine Biathlon-WM alleine genehmigen, ohne die Landesverwaltung zu involvieren? War dies auch bei der Biathlon-WM in Antholz der Fall? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieser Handlungsspielraum? Wenn nein, was genau meinte der LH mit der Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 4/06/20 „Phase 0 – Großveranstaltungen“?
  4. Wurde an einem gewissen Zeitpunkt erwogen, anlässlich der Ausrufung des Notstands in Italien Ende Jänner 2020 die WM nicht stattfinden zu lassen? Falls ja, wer war in diese Erwägungen und die Entscheidung, die WM wie geplant stattfinden zu lassen, involviert?

Bozen, 23.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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