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Produkte für Zöliakiebetroffene

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 19 im April 2019 wurde uns bestätigt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung bis 1. Juli 2019 ausgesetzt wurde.
Dieser Zeitpunkt nähert sich und die Betroffenen sorgen sich entsprechend.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Wie wird die Regelung nach dem 1. Juli 2019 aussehen?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

 

Das Gutachten wurde uns allerdings auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Dazu die Tageszeitung am 27.08.2019:

Author: Heidi

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