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Tiertransporte nach Bozen

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Tausende Kälber werden jedes Jahr vom Ausland nach Bozen (Bozen Export) transportiert. Die Kälber werden dann von der „Sammelstelle“ aus zu Mastställen und an andere Orte weitertransportiert. Namhafte Experten sagen, dass Bozen nicht Bestimmungsort der Transporte im Sinne der EU-Tiertransportverordnung sein kann. Hierzu müssten die Tiere laut Legaldefinition entweder an Ort und Stelle geschlachtet werden oder zumindest für 48 Stunden ausgeladen werden, bevor sie weitertransportiert werden. Treffen beide Kriterien nicht zu, dann läuft der erste Transport weiter. Bei noch nicht entwöhnten Kälbern, die eigentlich bei der Mutterkuh sein sollten, sind dann strengere Regeln anzuwenden.

Die umstrittenen Kälbertransporte nach Bozen sind an vielen Orten Diskussionsthema. So wurde auch im landwirtschaftlichen Ausschuss des Landtages Vorarlberg diskutiert. Bei der Anhörung im Ausschuss kam vom Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz, Dr. Christoph Maisack, scharfe Kritik an den Transporten. Laut Dr. Maisack sind die umstrittenen Kälbertransporte aus Vorarlberg nach Bozen entgegen der EU-Gesetzgebung. Denn ein Tiertransport dürfe vom Amtstierarzt nur abgefertigt werden, wenn der Bestimmungsort im Papier richtig angegeben sei. Nachdem die Tiere nicht 48 Stunden in Bozen verbleiben oder geschlachtet werden, kann Bozen nicht als Bestimmungsort ausgewiesen werden. Der Amtstierarzt sei in diesem Fall Behörde, und für diese gelte der Untersuchungsgrundsatz. Gebe es also Hinweise, dass an einem Sachverhalt etwas nicht stimme, muss die Behörde dem nachgehen. In diesem Fall müsste der Amtstierarzt zumindest ermitteln, so Dr. Maisack, was wirklich mit den Tieren in Bozen passiere. Würden diese Ermittlungen nun ergeben, dass die Tiere nur wenige Stunden in Bozen sind bevor sie weiter transportiert werden, müsste er die Abfertigung des Transportes verweigern. Die Behörden in Österreich sagen dem widersprechend, dass für die Einhaltung der EU-Tiertransportverordnung auf italienischem Staatsgebiet ausschließlich die italienischen Behörden Verantwortung tragen. Daher seien im gegenständlichen Fall die Südtiroler Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Kälber aus dem Ausland haben die genannte Sammelstelle in Bozen heuer passiert? Aus welchen Ländern und Bundesländern stammen die Tiere?
  2. Wo befindet sich diese Sammelstelle und wohin werden die Tiere evtl weiter transportiert? Wir bitten um Auflistung aller Bestimmungsorte der Tiere im Jahr 2017 und 2018.
  3. Oder aber: Werden die aus Österreich (u.a. Vorarlberg) stammenden Kälber, die nach Bozen transportiert werden, an Ort und Stelle geschlachtet oder wenigstens für 48 Stunden ausgeladen und tiergerecht untergebracht?
  4. Falls ja, wo findet diese Unterbringung statt?
  5. Sind die österreichischen Behörden in Kenntnis der Vorgangsweise in Bozen?
  6. Gab es diesbezüglich Anfragen von österreichischen Behörden?
  7. Wie werden die gegebenenfalls stattfindenden Weitertransporte der Kälber von den Südtiroler Behörden abgefertigt? Wird bei diesen Transporten Bozen als Versandort angenommen, auch wenn die Tiere keine 48 Stunden in Bozen untergebracht wurden?

 

Bozen, 14.11.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Author: Heidi

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