HomePosts Tagged "Gerechtigkeit" (Page 5)

Förster Uwe SchölmerichDie vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.

Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.

Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.

Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.

Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.

All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.

Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.

Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.

Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.

Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Aufgrund welcher Bestimmung hat das Pensionsamt des Landes bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete keine jährliche Angleichung (perequazione) der Pensionsbezüge vorgenommen
  2. 2. Wurden die Artikel 1 der Regionalgesetze 23/58 und 17/59 zwischen 1. Oktober 1962 und 31. Juli 197 abgeändert?
  3. 1. In den Aufnahmedekreten der Region wurde ständig die wirtschaftliche und rechtliche „Anlehnung“ an den C.F.S. betont, haben die Inhalte dieser Dekrete keine Gültigkeit?
  4. 2. Wieso hat die Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums keine Gültigkeit im Hinblick auf die Bestätigung der Anerkennung der Berechnung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969?
  5. 3. Aufgrund welcher Berechnungen hat das Pensionsamt die Verjährungsfrist bei Nachzahlungen im Falle provisorischer Pensionsdekrete angewandt?
  6. 4. Haben Pensionsdekrete Gültigkeit, die mit Datum vom 23. Juli 2010 auf ein Gutachten vom 16. Mai 2010 aufgebaut sind?
  7. 5. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Betroffenen angeblich Fehler der Region klären sollen?
  8. 6. Teilt auch der Landesrat die Meinung der Personalabteilung und des Rechtsamtes der Landesverwaltung, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung“ in Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos ist und das Wort „percezione“ des Art. 3 Abs. 5 des Ges. 289/77 von großer Bedeutung ist? Beide getroffenen Auslegungen fallen zu Ungunsten der Betroffenen aus.
  9. 1. Sind die Bewertungen des Renten-Experten Helmuth Renzler in dieser leidigen Angelegenheit von Gewicht oder nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

 

StoppGewaltVerstößt die laufende Pressekampagne „Stopp der Gewalt“ nicht in gravierender Weise gegen das durch die Verfassung auferlegte Diskriminierungsverbot?

Seit einem Monat ist die Debatte um Gewalt unter Jugendlichen voll entbrannt, ausgelöst durch eine brutale Attacke einer Gruppe ausländischer Jugendlicher gegen einheimische junge Männer und eine Frau aus bekannten Familien. Der in jeder Hinsicht verurteilenswerte Angriff mit schweren Verletzungen wurde zum Auslöser einer Kampagne, in der die „Dolomiten“ vor allem den hohen Anteil jugendlicher Ausländer an den gewaltsamen Angriffen hervorhoben. Nun ist unbestritten, dass jugendliche Migranten an gewaltsamen Angriffen beteiligt sind, mit z. T. schweren Verletzungen und psychischen Traumen für die Betroffenen. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien verdienen Anteilnahme und konkrete Hilfe, wobei die Kampagne gewiss dazu beigetragen hat, die öffentliche Aufmerksamkeit zu heben. Die Kampagne hat allerdings auch Ausländer und vor allem Albaner als potenzielle Gewaltfaktoren im Land über Wochen hinweg in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur die Täter selbst, sondern ganze Nationalitäten werden durch die Art der Darstellung als Gefahrenherde inkriminiert und als erhöhte Sicherheitsrisiken klassifiziert. Vor allem junge Albaner, mit 5600 Personen (2011) vor den Bundesdeutschen Angehörige der größten Gruppe von Migranten in Südtirol, rückten als Täter ins Visier der Presse.

Obwohl die „Dolomiten“ ihre Hinweise auf Ausländergewalt durch das Hervorheben „guter Ausländer“ und durch Hinweise auf notwendige Unterscheidung abschwächten, blieben im Rahmen der Kampagne vor allem die negativen Bilder im Bewusstsein der Öffentlichkeit haften, wie aus öffentlichen Reaktionen vor allem in „Sozialen Medien“ hervorgeht. Eine Pressekampagne dieses Zuschnitts ist daher abzulehnen, mag sie auch den Vorzug der Sensibilisierung eines bislang unterdrückten Themas haben und die notwendige Solidarität mit den bisherigen Opfern und Vermeidung künftiger Gewalttaten fördern.

Die Kampagne erreichte ihren Höhepunkt am Tage eines „Sicherheitsgipfels“ in der Handelskammer Bozen (11. Juli 2013), bei dem Staat, Land und soziale Organisationen (allerdings ohne Vertreter der am stärksten inkriminierten Albaner) eine Bilanz der Situation zogen und Maßnahmen vereinbarten. Obwohl die Ernsthaftigkeit vieler Vorfälle nicht in Frage gestellt wird, hielt Präfekt Valenti fest: „von einem Notstand zu sprechen, ist vermessen“.

Die „Dolomiten“ listeten am selben Tag auf zwei Seiten Opfer und Täter von 44 Vorfällen im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Juli 2013 auf: Als „Täter“ wurden in 36 Fällen „Albaner“ aufgelistet, hinzu kamen noch mehrere ungezählte Gruppen dieser Nationalität, 3 Mazedonier, 4 Nordafrikaner, einige Pakistani, dazu eine unbestimmte Zahl von „Ausländern“, „vermutlich Ausländern“, „Jugendliche mit Migrationshintergrund, hinzu kamen 2 Süditaliener, 5 einheimische Burschen, je ein Mann aus Meran und aus Leifers. Als Opfer aufgelistet wurden 63 Einheimische, hinzu kamen als wenige Ausnahmen eine Frau aus Marokko und eine Einwandererin. Dies sind freilich keine objektiv erhobenen Daten, sondern Ergebnisse eigener Recherchen und Meldungen Betroffener. Dass in der von den „Dolomiten“ veröffentlichten Liste die zahlreichen gewalttätigen Angriffe von „einheimischen“ Neonazis und -faschos vor allem im Meraner Raum zwischen 2004 und 2009 fehlen, sei hier nur der Vollständigkeit halber angemerkt.

Nochmals: Niemand will die Schwere und tragische Folgen vieler Attacken in Frage stellen, erst recht nicht das Leid der Opfer klein reden, wohl aber verdient diese Form medialer Aufbereitung Kritik, die den Lesern folgendes nahe legt:

  • Die Täter seien in überwiegendem Ausmaß Ausländer, vor allem Albaner;
  • Die Opfer hingegen seien fast ausnahmslos Einheimische, vor allem Jugendliche.

Dies hat zur Folge, dass vor allem Albaner in Südtirol dauerhaft diskriminiert werden und ca. 50-100 „Täter“ dazu ausreichen, um mit ihrer geschätzten Zahl von 1% eine ganze Volksgruppe negativ abzustempeln: Wie sich dies auf die Stimmungslage und Lebensqualität der gesamten Nationalität auswirkt, kann man sich annähernd vorstellen:

Es verhält sich mit solchen Schuldzuweisungen ähnlich wie bei den Südtirolern, die nach 1945 von italienischer Seite allesamt als Nazis gebrandmarkt wurden, da starke Gruppen von ihnen spätestens seit der Option von 1939 mit dem Nationalsozialismus sympathisiert hatten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

Welche sind die genauen Ergebnisse des gestrigen „Sicherheitsgipfels“, welches Maßnahmenpaket wurde verabschiedet?

  1. Wird den Opfern von Gewaltattacken für die erlittenen körperlichen und psychischen Schäden seitens des Landes Hilfe geboten?
  2. Gehörte zum „Sicherheitsgipfel“ nicht auch die Sicherung des Rufes von ausländischen Nationalitäten?
  3. Beurteilt sie die laufende Pressekampagne neben ihren unstrittigen Erfolgen für den Opferschutz nicht als massive und verfassungswidrige Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen?
  4. Wird die Antidiskriminierungsstelle (Art. 5 des LG 12/2011) des Landes bewerten, ob mit der angeführten Pressekampagne nicht eine massive und ungerechtfertigte Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe vorliegt?
  5. Welche Statistiken liegen zur Gewalt gegen Personen im Zeitraum 2004-2013 in Südtirol vor, lassen sie sich nach Art der Angriffe, Verletzungen und Altersgruppen aufschlüsseln (um Vorlage wird ersucht)?

 Bozen,12. Juli 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Violence a matter of social circumstancesAufforderung zu einer sachlichen Debatte anstelle pauschaler Ausländerhetze.

Ausgehend von einer Gewaltepisode in Bozen ist in Südtirol eine öffentliche Diskussion über Gewalt entbrannt. Dies hätte zu einer tiefer gehenden Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema führen können, was auch sehr begrüßenswert gewesen wäre. Indessen erleben wir eine einseitige Radikalisierung der Debatte und eine Zuspitzung auf das Migrationsthema.

Dies wird dem Problem nicht gerecht, da dieses weit vielschichtiger gelagert ist und einer differenzierten Behandlung bedarf.

Ich halte fest:

  • Gewaltepisoden treten in Bozen (aber nicht nur in Bozen) auf, insbesondere in der Nacht und oft in Zusammenhang mit Drogen und Alkohol.
  • Gewalt ist in jeder Form abzulehnen und zu ahnden. Dafür stehen Rechtsmittel zur Verfügung.
  • Das einzig langfristig wirksame Mittel gegen Gewalt ist effektive Präventionsarbeit.
  • Im Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen braucht es kompetente Profis. Manches Mal entsteht Gewalt gerade durch
  • Ausgrenzungsmechanismen und latenten Rassismus.
  • Losgetretene Kampagnen müssen sich bewusst sein, was sie hervorrufen. Im derzeitigen Fall sind wir ein weiteres Mal bei banaler und generalisierter Ausländerhetze gelandet, wie auf Blogs und anderen Online-Medien nachzulesen ist. Dies fördert das Unsicherheitsgefühl der Menschen und zugleich die Gewaltbereitschaft Einzelner.

 Ich fordere daher zu sachlicher Diskussion und Vermeidung von Pauschalisierungen auf. Meist ist Gewalt eine Sache der sozialen Umstände, nicht der Nationalität. Das zeigt auf, woran es zu arbeiten gilt.

Brigitte Foppa

 

Die Grünen legen 15 Abänderungsvorschläge und eine Tagesordnung vor für ein Gesetz, das überall voller Lücken ist.

Das Familiengesetz von LR Theiner ist ein “Rahmengesetz”, dem leider ein nennenswerter Inhalt fehlt und das daher viele Sozialpartnern völlig zu recht kritisieren Es enthält nämlich keine Finanzierungsmaßnahmen und überlässt die Umsetzung der Landesregierung. In einzelnen Passagen enthält es zudem einige gefährliche Normen, so Z. B.:

  1. Es wird eine Untergrenze von sechs Monaten Lebensalter festgelegt, damit ein Kind Kinderhorten, Kindertagesstätten und auch den Tagesmüttern anvertraut werden kann. Diese Grenze hat aber nie existiert und schließt nun viele Kinder von der Betreuung aus, weil das Gesetz die Eltern nicht länger als bis zum dritten Lebensmonat versichert. (Art. 13, 14 und 15).
  2. Ein einziges Finanzierungssystem auf Stundenbasis soll für alle Dienstleistungen für Kleinkinderbetreuung gelten. Aber Kinderhorte und Kindertagesstätten lassen sich nicht wie Babysitter finanzieren: Sie müssen Fixkosten decken, Arbeitsverträge und Auftragserteilungen einhalten. Eine Finanzierung auf Stundenbasis setzt ihre „Öffnung“ aufs Spiel. Zudem ist vorgesehen, dass das Land nicht mehr die Investitionen dieser Strukturen unterstützen wird. (Art. 14, 15 und 18)

Falls diese Artikel nicht geändert werden, wird das neue Familiengesetz mehr von den Familien nehmen, als es ihnen gibt.

Daher wird die Grüne Fraktion 15 Änderungsvorschläge präsentieren, um das Gesetz gründlich zu ändern.

Ziele unserer Änderungsvorschläge:

  1. Beibehaltung der Möglichkeit, Dienstleistungen von Kinderkrippen, -tagesstätten und Tagesmüttern ohne Altersuntergrenze nützen zu können, so wie im aktuellen Gesetz vorgesehen.
  2. Gewährleistung angemessener Finanzierungen an Einrichtungen der Kleinkinderbetreuung je nach Typ und Bedürfnis der jeweiligen Struktur.
  3. Gewährleistung der Landesfinanzierung auch für die Investitionsspesen dieser Strukturen.
  4. Anregung von Ganztagsklassen in unseren Schulen.
  5. Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der Familien.

Die Grüne Fraktion hat auch eine Tagesordnung zur Unterstützung des Kleinkindalters (0-3 Jahre) präsentiert. In dieser Altersstufe

  • warten noch über 1000 Kinder in der Warteliste auf einen Platz in Kinderkrippen und -tagesstätten (Astat 2011)
  • ist ein Kindergeld von 100 Euro pro Kind vorgesehen, was absolut unzureichend ist.

Unsere Tagesordnung sieht folgendes vor:

  1. Das Kindergeld seitens der Provinz ist bis 2014 zu verdoppeln;
  2. Bis Ende 2013 sind die Bedürfnisse der unterschiedlichen Strukturen für Kleinkinder in unserer Provinz gründlich zu erfassen, so dass innerhalb 2015 endlich alle Wartelisten abgebaut werden können.
  3. Ein angemessenes Finanzierungssystem für alle Strukturen der Kleinkinderbetreuung festzulegen, um alle unterschiedlichen Eigenschaften und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen. den 10. April 2013

Bozen, 14. Jänner 2013

Der Entwurf eines neuen Raumordnungsgesetzes ist ein problematisches Abschiedsgeschenk!

Nach 14 Jahren nimmt heute Landesrat Berger zum letzten Mal an einer Sitzung der Südtiroler Landesregierung teil, bevor er wegen seiner Kandidatur zum Senat aus Regierung und Landtag ausscheidet. In seiner zuletzt geübten Doppelfunktion als Ressortchef für Landwirtschaft und Tourismus, ergänzt um die Agenden der Raumordnung, Natur und Landschaft, war LR und LH-Stellvertreter Berger unbestritten ein politisches Schwergewicht in der Südtiroler Landesregierung.

  • Niemand konnte dem angesehenen Landesrat Sachkompetenz und Praxisnähe absprechen, ebenso wenig ist aber auch in Abrede zu stellen, dass er ein Lobbyist wirtschaftlicher Interessen und der Exekutor vieler privater Anliegen war, oft genug auf Kosten von Natur und Landschaft. Hinter seinem verbindlich-staatstragenden und autoritativen Auftreten verbarg sich häufig ein beinharter Interessenvertreter, der in Sachen Erschließung und raumordnerischer Liberalisierung gesetzliche Möglichkeiten bis an ihre Grenzen ausschöpfte und auch darüber hinaus ging.
  • Daher ist auch der von LR Berger vorgelegte Entwurf eines neuen Gesetzes zur Raumordnung, der heute von der Südtiroler Landesregierung behandelt wird, mit großer Vorsicht aufzunehmen. Die darin enthaltenen Vorschläge kommen zweifellos den Bedürfnissen der Gemeinden entgegen, sie lockern aber auch systematisch raumordnerische Vorsichtsmaßregeln wie die Konventionierungspflicht und die Bindung gastgewerblicher Immobilien. Erst recht ist die darin vorgezeichnete, flexible Handhabung der Auffüllzonen mit der Möglichkeit der Neuabgrenzung ein hoch problematischer Vorstoß.
  • Es handelt sich nicht um eine „Neue Raumordnung“ im Sinne einer notwendigen, großen Reform nach dem Motto „Baukultur statt Kubatur“, sondern primär um ein Liberalisierungsgesetz, das Interessengruppen entgegen kommt und dem Senator in spe Wählerstimmen bescheren soll.

Der Vorschlag der erneuerten Raumordnung darf keinesfalls im Expresstempo durchgezogen werden, sondern bedarf eingehender Prüfung durch Sozialpartner, Gemeindeverband und Naturschutzorganisationen. Es ist auch kein guter Stil, eine so einschneidende Reform dem Nachfolger im Ressort Raumordnung als Morgengabe ins Nest zu legen; weit besser wäre es gewesen, wenn sich Berger und sein designierter Nachfolger Schuler in gemeinsamer Arbeit auf Grundlinien verständigt hätten, die dann in eine wirklich umfassende Reform gemündet wären.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba