"Sauberes Land – Gesunde Politik" Wahlprogramm 2013
Hier findest du unser Programm für die Landtagswahlen 2013:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2013/09/130918ProgrammA_VerdiGrueneVerc.pdf“]
Hier findest du unser Programm für die Landtagswahlen 2013:
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Die vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.
Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.
Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.
Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.
Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.
All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.
Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.
Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.
Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.
Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 15. Juli 2013
Verstößt die laufende Pressekampagne „Stopp der Gewalt“ nicht in gravierender Weise gegen das durch die Verfassung auferlegte Diskriminierungsverbot?
Seit einem Monat ist die Debatte um Gewalt unter Jugendlichen voll entbrannt, ausgelöst durch eine brutale Attacke einer Gruppe ausländischer Jugendlicher gegen einheimische junge Männer und eine Frau aus bekannten Familien. Der in jeder Hinsicht verurteilenswerte Angriff mit schweren Verletzungen wurde zum Auslöser einer Kampagne, in der die „Dolomiten“ vor allem den hohen Anteil jugendlicher Ausländer an den gewaltsamen Angriffen hervorhoben. Nun ist unbestritten, dass jugendliche Migranten an gewaltsamen Angriffen beteiligt sind, mit z. T. schweren Verletzungen und psychischen Traumen für die Betroffenen. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien verdienen Anteilnahme und konkrete Hilfe, wobei die Kampagne gewiss dazu beigetragen hat, die öffentliche Aufmerksamkeit zu heben. Die Kampagne hat allerdings auch Ausländer und vor allem Albaner als potenzielle Gewaltfaktoren im Land über Wochen hinweg in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur die Täter selbst, sondern ganze Nationalitäten werden durch die Art der Darstellung als Gefahrenherde inkriminiert und als erhöhte Sicherheitsrisiken klassifiziert. Vor allem junge Albaner, mit 5600 Personen (2011) vor den Bundesdeutschen Angehörige der größten Gruppe von Migranten in Südtirol, rückten als Täter ins Visier der Presse.
Obwohl die „Dolomiten“ ihre Hinweise auf Ausländergewalt durch das Hervorheben „guter Ausländer“ und durch Hinweise auf notwendige Unterscheidung abschwächten, blieben im Rahmen der Kampagne vor allem die negativen Bilder im Bewusstsein der Öffentlichkeit haften, wie aus öffentlichen Reaktionen vor allem in „Sozialen Medien“ hervorgeht. Eine Pressekampagne dieses Zuschnitts ist daher abzulehnen, mag sie auch den Vorzug der Sensibilisierung eines bislang unterdrückten Themas haben und die notwendige Solidarität mit den bisherigen Opfern und Vermeidung künftiger Gewalttaten fördern.
Die Kampagne erreichte ihren Höhepunkt am Tage eines „Sicherheitsgipfels“ in der Handelskammer Bozen (11. Juli 2013), bei dem Staat, Land und soziale Organisationen (allerdings ohne Vertreter der am stärksten inkriminierten Albaner) eine Bilanz der Situation zogen und Maßnahmen vereinbarten. Obwohl die Ernsthaftigkeit vieler Vorfälle nicht in Frage gestellt wird, hielt Präfekt Valenti fest: „von einem Notstand zu sprechen, ist vermessen“.
Die „Dolomiten“ listeten am selben Tag auf zwei Seiten Opfer und Täter von 44 Vorfällen im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Juli 2013 auf: Als „Täter“ wurden in 36 Fällen „Albaner“ aufgelistet, hinzu kamen noch mehrere ungezählte Gruppen dieser Nationalität, 3 Mazedonier, 4 Nordafrikaner, einige Pakistani, dazu eine unbestimmte Zahl von „Ausländern“, „vermutlich Ausländern“, „Jugendliche mit Migrationshintergrund, hinzu kamen 2 Süditaliener, 5 einheimische Burschen, je ein Mann aus Meran und aus Leifers. Als Opfer aufgelistet wurden 63 Einheimische, hinzu kamen als wenige Ausnahmen eine Frau aus Marokko und eine Einwandererin. Dies sind freilich keine objektiv erhobenen Daten, sondern Ergebnisse eigener Recherchen und Meldungen Betroffener. Dass in der von den „Dolomiten“ veröffentlichten Liste die zahlreichen gewalttätigen Angriffe von „einheimischen“ Neonazis und -faschos vor allem im Meraner Raum zwischen 2004 und 2009 fehlen, sei hier nur der Vollständigkeit halber angemerkt.
Nochmals: Niemand will die Schwere und tragische Folgen vieler Attacken in Frage stellen, erst recht nicht das Leid der Opfer klein reden, wohl aber verdient diese Form medialer Aufbereitung Kritik, die den Lesern folgendes nahe legt:
Dies hat zur Folge, dass vor allem Albaner in Südtirol dauerhaft diskriminiert werden und ca. 50-100 „Täter“ dazu ausreichen, um mit ihrer geschätzten Zahl von 1% eine ganze Volksgruppe negativ abzustempeln: Wie sich dies auf die Stimmungslage und Lebensqualität der gesamten Nationalität auswirkt, kann man sich annähernd vorstellen:
Es verhält sich mit solchen Schuldzuweisungen ähnlich wie bei den Südtirolern, die nach 1945 von italienischer Seite allesamt als Nazis gebrandmarkt wurden, da starke Gruppen von ihnen spätestens seit der Option von 1939 mit dem Nationalsozialismus sympathisiert hatten.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
Welche sind die genauen Ergebnisse des gestrigen „Sicherheitsgipfels“, welches Maßnahmenpaket wurde verabschiedet?
Bozen,12. Juli 2013
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Ausgehend von einer Gewaltepisode in Bozen ist in Südtirol eine öffentliche Diskussion über Gewalt entbrannt. Dies hätte zu einer tiefer gehenden Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema führen können, was auch sehr begrüßenswert gewesen wäre. Indessen erleben wir eine einseitige Radikalisierung der Debatte und eine Zuspitzung auf das Migrationsthema.
Dies wird dem Problem nicht gerecht, da dieses weit vielschichtiger gelagert ist und einer differenzierten Behandlung bedarf.
Ich halte fest:
Ich fordere daher zu sachlicher Diskussion und Vermeidung von Pauschalisierungen auf. Meist ist Gewalt eine Sache der sozialen Umstände, nicht der Nationalität. Das zeigt auf, woran es zu arbeiten gilt.
Brigitte Foppa
Die Grünen legen 15 Abänderungsvorschläge und eine Tagesordnung vor für ein Gesetz, das überall voller Lücken ist.
Das Familiengesetz von LR Theiner ist ein “Rahmengesetz”, dem leider ein nennenswerter Inhalt fehlt und das daher viele Sozialpartnern völlig zu recht kritisieren Es enthält nämlich keine Finanzierungsmaßnahmen und überlässt die Umsetzung der Landesregierung. In einzelnen Passagen enthält es zudem einige gefährliche Normen, so Z. B.:
Falls diese Artikel nicht geändert werden, wird das neue Familiengesetz mehr von den Familien nehmen, als es ihnen gibt.
Daher wird die Grüne Fraktion 15 Änderungsvorschläge präsentieren, um das Gesetz gründlich zu ändern.
Ziele unserer Änderungsvorschläge:
Die Grüne Fraktion hat auch eine Tagesordnung zur Unterstützung des Kleinkindalters (0-3 Jahre) präsentiert. In dieser Altersstufe
Unsere Tagesordnung sieht folgendes vor:
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Bozen. den 10. April 2013
Bozen, 14. Jänner 2013
Der Entwurf eines neuen Raumordnungsgesetzes ist ein problematisches Abschiedsgeschenk!
Nach 14 Jahren nimmt heute Landesrat Berger zum letzten Mal an einer Sitzung der Südtiroler Landesregierung teil, bevor er wegen seiner Kandidatur zum Senat aus Regierung und Landtag ausscheidet. In seiner zuletzt geübten Doppelfunktion als Ressortchef für Landwirtschaft und Tourismus, ergänzt um die Agenden der Raumordnung, Natur und Landschaft, war LR und LH-Stellvertreter Berger unbestritten ein politisches Schwergewicht in der Südtiroler Landesregierung.
Der Vorschlag der erneuerten Raumordnung darf keinesfalls im Expresstempo durchgezogen werden, sondern bedarf eingehender Prüfung durch Sozialpartner, Gemeindeverband und Naturschutzorganisationen. Es ist auch kein guter Stil, eine so einschneidende Reform dem Nachfolger im Ressort Raumordnung als Morgengabe ins Nest zu legen; weit besser wäre es gewesen, wenn sich Berger und sein designierter Nachfolger Schuler in gemeinsamer Arbeit auf Grundlinien verständigt hätten, die dann in eine wirklich umfassende Reform gemündet wären.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba