Smarthotel Saslong / St. Christina – Das Verwaltungsgericht Bozen setzt einem Teil der Bausünden ein Ende!
Der Fall des Smarthotel Saslong in St. Christina ist landesweit bekannt: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ Bausünden und raumordnerische Vergehen in Serie vollführt. Die schamlosen Verstöße gegen rechtliche Normen seien hier nur in kleiner Auswahl wiederholt:
- Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
- Sechs Räume wurden nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, aber bei Bedarf ab 2010 widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz später, erst 2016 erlassener Abbruchverfügung der Gemeinde.
- Das Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung (am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
- Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer jede denkbare Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt.
Der neue BM Moritz Demetz hatte ab 2015 versucht, mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit einer Tourismuszone von 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hatte und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Die Zone wurde erst im August 2016 von der Landesregierung gestoppt; kurz zuvor hatte der Bürgermeister behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Das drohende Gerichtsverfahren hat dann schließlich die Gemeinde nach langem Zögern dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen. Sie wurde aber lange ignoriert, während die nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich „statische Hohlräume“ bilden sollen, kaltschnäuzig weiter vermietet wurden.
Nun endlich hat das Verwaltungsgericht Bozen mit gestrigem Urteil die bislang aufgrund von Eingaben des Besitzers aufgeschobene Abbruchverfügung der Gemeinde für rechtens erklärt, für die sich auch die mutigen Nachbarn des „Smarthotels“ massiv mit rechtlichen Mitteln eingesetzt hatten. Der beklagte Hotelbesitzer hat jedoch bereits vorher die Unhaltbarkeit seiner Position endlich erkannt und will den Abbruch vornehmen.
Ein viel zu später Schritt, nachdem er die völlig zu Unrecht errichteten und verheimlichten Zimmer jahrelang, auch mit Billigung der Gemeinde, vermietet hatte.
• Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein örtliches Thema. Vielmehr geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
• Der Fall wiegt auch deshalb besonders schwer, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe.
• Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina war über die lange chronische Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.
Mit dem Abbruch und dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kleiner Teil der erschreckenden Bauvergehen rund um das Smarthotel geahndet. Nun sind Schritt für Schritt die weiteren Vergehen zu beseitigen.
Der Schaden, den die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde erlitten haben, lässt sich freilich nicht mehr ungeschehen machen.
27.06.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Urteil:
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Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Zum „Tag der Armut“ hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Geldleistungen von Seiten des Landes für Familien mit sehr niedrigem Einkommen rückläufig seien: Dies deute – so das positive Fazit – auf eine verbesserte Einkommenssituation dieser Familien hin.

Pendler und Reisende können von nun an hoffen, Trinkwasserbrunnen auf den Bahnsteigen südtiroler Bahnhöfe vorzufinden. In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag den grünen Beschlussantrag genehmigt, der vorsieht dass in den vom Land geführten Bahnhöfen kostenfreies Trinkwasser zugänglich gemacht werden soll. Zudem sollen bahnhofbetreibende Gemeinde sensibilisiert werden, kostenfreies Trinkwasser an den Bahnsteigen zugänglich zu machen.
Der Gesetzestext über die Eingetragenen Partnerschaften, der vom Senat verabschiedet wurde, ist nicht auf der Höhe dessen, was sich viele Personen erhofften, die über Jahre für die vollständige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Regenbogenfamilien gekämpft haben. Wir verstehen daher die Verbitterung vieler AktivistInnen, deren Anliegen und Einsatz erst zum Spielball des Parteien- und Wahlkampfs von 5 Stelle und PD und dann zur Handelsware zwischen Renzi und Mitte-rechts wurde.