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Familiengesetz nimmt den Familien mehr, als es ihnen gibt

Die Grünen legen 15 Abänderungsvorschläge und eine Tagesordnung vor für ein Gesetz, das überall voller Lücken ist.

Das Familiengesetz von LR Theiner ist ein “Rahmengesetz”, dem leider ein nennenswerter Inhalt fehlt und das daher viele Sozialpartnern völlig zu recht kritisieren Es enthält nämlich keine Finanzierungsmaßnahmen und überlässt die Umsetzung der Landesregierung. In einzelnen Passagen enthält es zudem einige gefährliche Normen, so Z. B.:

  1. Es wird eine Untergrenze von sechs Monaten Lebensalter festgelegt, damit ein Kind Kinderhorten, Kindertagesstätten und auch den Tagesmüttern anvertraut werden kann. Diese Grenze hat aber nie existiert und schließt nun viele Kinder von der Betreuung aus, weil das Gesetz die Eltern nicht länger als bis zum dritten Lebensmonat versichert. (Art. 13, 14 und 15).
  2. Ein einziges Finanzierungssystem auf Stundenbasis soll für alle Dienstleistungen für Kleinkinderbetreuung gelten. Aber Kinderhorte und Kindertagesstätten lassen sich nicht wie Babysitter finanzieren: Sie müssen Fixkosten decken, Arbeitsverträge und Auftragserteilungen einhalten. Eine Finanzierung auf Stundenbasis setzt ihre „Öffnung“ aufs Spiel. Zudem ist vorgesehen, dass das Land nicht mehr die Investitionen dieser Strukturen unterstützen wird. (Art. 14, 15 und 18)

Falls diese Artikel nicht geändert werden, wird das neue Familiengesetz mehr von den Familien nehmen, als es ihnen gibt.

Daher wird die Grüne Fraktion 15 Änderungsvorschläge präsentieren, um das Gesetz gründlich zu ändern.

Ziele unserer Änderungsvorschläge:

  1. Beibehaltung der Möglichkeit, Dienstleistungen von Kinderkrippen, -tagesstätten und Tagesmüttern ohne Altersuntergrenze nützen zu können, so wie im aktuellen Gesetz vorgesehen.
  2. Gewährleistung angemessener Finanzierungen an Einrichtungen der Kleinkinderbetreuung je nach Typ und Bedürfnis der jeweiligen Struktur.
  3. Gewährleistung der Landesfinanzierung auch für die Investitionsspesen dieser Strukturen.
  4. Anregung von Ganztagsklassen in unseren Schulen.
  5. Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der Familien.

Die Grüne Fraktion hat auch eine Tagesordnung zur Unterstützung des Kleinkindalters (0-3 Jahre) präsentiert. In dieser Altersstufe

  • warten noch über 1000 Kinder in der Warteliste auf einen Platz in Kinderkrippen und -tagesstätten (Astat 2011)
  • ist ein Kindergeld von 100 Euro pro Kind vorgesehen, was absolut unzureichend ist.

Unsere Tagesordnung sieht folgendes vor:

  1. Das Kindergeld seitens der Provinz ist bis 2014 zu verdoppeln;
  2. Bis Ende 2013 sind die Bedürfnisse der unterschiedlichen Strukturen für Kleinkinder in unserer Provinz gründlich zu erfassen, so dass innerhalb 2015 endlich alle Wartelisten abgebaut werden können.
  3. Ein angemessenes Finanzierungssystem für alle Strukturen der Kleinkinderbetreuung festzulegen, um alle unterschiedlichen Eigenschaften und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen. den 10. April 2013

Author: admin

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