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LR Berger verlässt Landesregierung

Bozen, 14. Jänner 2013

Der Entwurf eines neuen Raumordnungsgesetzes ist ein problematisches Abschiedsgeschenk!

Nach 14 Jahren nimmt heute Landesrat Berger zum letzten Mal an einer Sitzung der Südtiroler Landesregierung teil, bevor er wegen seiner Kandidatur zum Senat aus Regierung und Landtag ausscheidet. In seiner zuletzt geübten Doppelfunktion als Ressortchef für Landwirtschaft und Tourismus, ergänzt um die Agenden der Raumordnung, Natur und Landschaft, war LR und LH-Stellvertreter Berger unbestritten ein politisches Schwergewicht in der Südtiroler Landesregierung.

  • Niemand konnte dem angesehenen Landesrat Sachkompetenz und Praxisnähe absprechen, ebenso wenig ist aber auch in Abrede zu stellen, dass er ein Lobbyist wirtschaftlicher Interessen und der Exekutor vieler privater Anliegen war, oft genug auf Kosten von Natur und Landschaft. Hinter seinem verbindlich-staatstragenden und autoritativen Auftreten verbarg sich häufig ein beinharter Interessenvertreter, der in Sachen Erschließung und raumordnerischer Liberalisierung gesetzliche Möglichkeiten bis an ihre Grenzen ausschöpfte und auch darüber hinaus ging.
  • Daher ist auch der von LR Berger vorgelegte Entwurf eines neuen Gesetzes zur Raumordnung, der heute von der Südtiroler Landesregierung behandelt wird, mit großer Vorsicht aufzunehmen. Die darin enthaltenen Vorschläge kommen zweifellos den Bedürfnissen der Gemeinden entgegen, sie lockern aber auch systematisch raumordnerische Vorsichtsmaßregeln wie die Konventionierungspflicht und die Bindung gastgewerblicher Immobilien. Erst recht ist die darin vorgezeichnete, flexible Handhabung der Auffüllzonen mit der Möglichkeit der Neuabgrenzung ein hoch problematischer Vorstoß.
  • Es handelt sich nicht um eine „Neue Raumordnung“ im Sinne einer notwendigen, großen Reform nach dem Motto „Baukultur statt Kubatur“, sondern primär um ein Liberalisierungsgesetz, das Interessengruppen entgegen kommt und dem Senator in spe Wählerstimmen bescheren soll.

Der Vorschlag der erneuerten Raumordnung darf keinesfalls im Expresstempo durchgezogen werden, sondern bedarf eingehender Prüfung durch Sozialpartner, Gemeindeverband und Naturschutzorganisationen. Es ist auch kein guter Stil, eine so einschneidende Reform dem Nachfolger im Ressort Raumordnung als Morgengabe ins Nest zu legen; weit besser wäre es gewesen, wenn sich Berger und sein designierter Nachfolger Schuler in gemeinsamer Arbeit auf Grundlinien verständigt hätten, die dann in eine wirklich umfassende Reform gemündet wären.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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