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Eingetragene Partnerschaften

Trotz einiger Rückschläge ist das Tabu endlich gebrochen! Es gibt ein Recht auf Liebe – auch im Zeichen des Regenbogens.
Nun muss die Gesetzgebung in Südtirol angepasst werden.

UnioniOmosessualiDer Gesetzestext über die Eingetragenen Partnerschaften, der vom Senat verabschiedet wurde, ist nicht auf der Höhe dessen, was sich viele Personen erhofften, die über Jahre für die vollständige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Regenbogenfamilien gekämpft haben. Wir verstehen daher die Verbitterung vieler AktivistInnen, deren Anliegen und Einsatz erst zum Spielball des Parteien- und Wahlkampfs von 5 Stelle und PD und dann zur Handelsware zwischen Renzi und Mitte-rechts wurde.
Dennoch ziehen wir jetzt eine positive Bilanz. Vor allem dank des Einsatzes von Interessensvertretungen und Zivilgesellschaft hat Italien – und auch Südtirol – einen großen Bewusstseinssprung gemacht. Das, was bisher ein Tabu war, ist nun eine anerkannte Lebensrealität: Liebe und Solidarität zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts sind – auch juristisch – gleichwertig und gleich bedeutsam und zwar in der Weise, wie es bisher nur traditionellen Familien zuerkannt wurde. Ungelöst bleibt aber das wichtige Anliegen der Kinder. Das Thema ist jedoch in der öffentlichen Meinungsbildung deutlich in den Vordergrund gerückt und wird auch da bleiben, während die Gerichte weiterhin in Einzelfällen Recht geben werden.
Der verabschiedete Text führt in Italien und auch in Südtirol das erste Mal Eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen ein, indem die Rechte des/r Partners/in mit denen in jeder anderen Familie gleichgestellt werden. In allen Gesetzen (Fürsorge, Gesundheit, Pflege, Gütertrennung, Erbe, Hinterbliebenenrente) und im Zivilgesetzbuch, in denen von „Ehepartner/in“ die Rede ist, wird das Recht auch auf die Partner/innen der Eingetragenen Partnerschaften übertragen. Ausgenommen ist die „Treuepflicht“. Aber wenn man bedenkt, dass diese „Pflicht“ ein Relikt der Vergangenheit ist, das einmal dazu gedient hat, „Ehrenmord“ oder „Scheidung wegen Fremdgehens“ (vor allem zum Nachteil der Frau, weil die Treulosigkeit des Mannes als normal angesehen wurden) zu rechtfertigen, so halten wir es für positiv, dass eine Abgeordnetengruppe den Weg eingeschlagen hat, diese „Pflicht“ auch für die traditionellen Ehen abzuschaffen.
Wir Grünen haben jahrelang darauf gewartet, dass auf staatlicher Ebene die Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts anerkannt werden. Nun nehmen wir uns der Aufgabe an, die erworbenen Rechte mit entsprechenden Maßnahmen an die Landesgesetzgebung anzupassen.
Für uns ist die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament nicht das Ende, sondern der Beginn einer Phase mit neuen Rechten.
Bozen, 26.02.2016
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Author: admin

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