Home2016Januar

Die Aufregung um denkbare „Hotspots“ am Brenner, wie von der römischen Regierung angedacht, hat sich ein wenig gelegt, nachdem Innenminister Alfano am wichtigsten Grenzort Italiens vorerst keinen Bedarf für ein Aufnahme-Center vorsieht. Auch wäre der äußerste Norden Italiens kein idealer Standort für Flüchtlinge, die zuvor durch ganz Italien gereist sind, wie LH Kompatscher zu Recht fest hält. Dass jedoch mit Ende der kalten Jahreszeit am Brenner wieder verstärkt Flüchtlinge und MigrantInnen eintreffen werden, deren Grenzübertritt durch Österreich deutlich erschwert sein dürfte, lässt sich mit großer Sicherheit abschätzen.

  • Umso wichtiger ist es bereits jetzt, die bisherige Tagesbetreuung des Landes am Brenner deutlich auszubauen und allenfalls auch Unterkünfte vorzusehen. Das bisherige Angebot beschränkt sich auf einen Mindeststandard und belässt zahlreiche Flüchtlinge, auch mangels Information im Ungewissen.
  • Mehr als entbehrlich sind die Äußerungen von SVP-Parlamentarier Daniel Alfreider, der erklärt hat, dass 50% der Ankommenden aus Nordafrika Wirtschaftsflüchtlinge seien. Woher er diese Weisheit bezieht, ist völlig ungeklärt: Seine Aussage schürt jedoch Vorurteile gegen Flüchtlinge, die vornehmlich aus Bürgerkriegsländern wie Somalia, Eritrea oder Mali stammen und nicht die „soziale Hängematte“ Europas im Blick haben, sondern einen Ausweg aus existenzieller Bedrohung suchen.

Südtirol, das mit bisher 1000 Flüchtlingen bislang eine überschaubare Zahl beherbergt, wird 2016 weit stärker gefordert werden, freilich längst nicht in dem Maß wie das nördliche Bundesland Tirol, das mit aktuell 6000 AsylwerberInnen ganz andere Größenordnungen bewältigt.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 27. Jänner 2016

A policeman stands in front of a door of a train ready to go to Munich, Germany, as he blocks migrants without the proper documentation from getting on it, at Brenner railway station, Italy May 28, 2015. Some 200 mostly Eritrean migrants heading northwards from Italy were turned back by police in the Italian Alps on Friday and left sleeping in train stations as European countries tightened frontier checks before a global summit in Germany. Picture taken May 28, 2015. REUTERS/Stefano Rellandini - RTR4Y1QB

A policeman stands in front of a door of a train ready to go to Munich, Germany, as he blocks migrants without the proper documentation from getting on it, at Brenner railway station, Italy May 28, 2015. Some 200 mostly Eritrean migrants heading northwards from Italy were turned back by police in the Italian Alps on Friday and left sleeping in train stations as European countries tightened frontier checks before a global summit in Germany. Picture taken May 28, 2015. REUTERS/Stefano Rellandini – RTR4Y1QB

FLUGHAFENEs gibt es kein Deuteln und kein Drehen – 69 % der ArbeitnehmerInnen Südtirols sagen nach glaubhafter AFI-Umfrage „Nein!“ zum Flughafen Bozen – vorab aus Gründen fehlender Sinnhaftigkeit angesichts der Nähe von Innsbruck, München und Verona, mit Blick auf die Investitionskosten, aber auch aus Umwelt- und Gesundheitsrücksichten. Vor allem im ländlichen Raum sind Zweifel und Ablehnung gegenüber dem Flughafen groß.
Die geballte mediale Feuerkraft von Regierung und Mehrheit, wichtiger Medien und Wirtschaftsverbände hat also bislang wenig bewegt, sondern womöglich die Überzeugung vieler ArbeitnehmerInnen noch verstärkt, dass hier auf ihrem Rücken geplant werde.
Sie haben andere Sorgen als den mäßigen Mehrwert eines teuren Regionalflughafens – sie wünschen die „Erreichbarkeit“ besserer Einkommen, Familien- und Sozialleistungen, die durchaus ausbaufähig sind.
Erstaunlich genug, dass sich der offizielle Arbeitnehmerflügel der Mehrheitspartei auf die Seite der Flughafenbefürworter schlägt und sich ihr oberster Chef, Helmuth Renzler, für befangen erklärt und zum Schweigen verurteilt. Wäre die Nähe zum Flughafen ein Befangenheitsgrund, dürften auch die EinwohnerInnen von Bozen-Süd, Leifers und des Unterlands bei einer Volksabstimmung nicht mitstimmen – Renzlers Rückzug ist ein ärmlicher Vorwand und ein typischer Fall von „Feigheit vor dem Freunde“, sprich des Landeshauptmanns. Die ArbeitnehmerInnen Südtirols hätten Anspruch auf eine andere Haltung als so viel Anpassung und Biegsamkeit.
Die Handelskammer Bozen sollte den Wert der AFI-Studie nicht anzweifeln, sondern darüber nachdenken, ob ihre bedingungslose Pro-Flughafenkampagne nicht nach hinten losgeht oder schon gegangen ist.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 22. Jänner 2016
AFI Graf DEU

Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane – „Wahlgesetz für Bozen“
ElezioniComunali_Gemeindewahlen
Morgen wird der Gesetzentwurf über die Änderungen zum Gemeindewahlgesetz im Regionalrat behandelt. Brigitte Foppa erläutert im Minderheitenbericht die Einschätzung der Grünen zu den vorgebrachten Änderungen des Wahlgesetzes.
Die Grünen haben zwei Änderungsanträge vorgebracht, in denen sie sich gegen die Ausweitung der Stadtregierung um eine Person bzw. eine Vergrößerung des entsprechenden Budgets (für alle Gemeinden!) aussprechen.
Bozen, 19. Jänner 2016
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/01/067-relazione.pdf“]
 

no-razzismoBegehrensantrag:
Unterstützung einer parlamentarischen Gesetzesvorlage gegen faschistische und nationalsozialistische Wiederbetätigung und „Merchandising“ entsprechender Artikel.
In Deutschland sind NS-Wiederbetätigung und entsprechende Symbole streng verboten, als Ausdruck eines Rechtsbewusstseins und einer Verantwortungshaltung, die die Lasten der deutschen Geschichte und die daraus resultierenden Verpflichtungen in vollem Umfang anerkennt und aktiv gegen jede Form der rechtsextremen Renaissance eintritt.
Auch in Italien ist faschistische Wiederbetätigung grundsätzlich verboten, vor allem bleibt die Wiedergründung einer faschistischen Partei durch die Verfassung untersagt. Zudem hat das Parlament mehrere einschlägige Gesetze verabschiedet, so das Gesetz vom 20. 6. 1952, Nr. 645 (Scelba-Gesetz) und das Gesetz vom 25. 6. 1993, Nr. 205 (Mancino-Gesetz). Das Scelba-Gesetz stellt alle Versuche unter Strafe, die aufgelöste faschistische Partei wieder zu reaktivieren, das Mancino-Gesetz richtet sich gegen rassistische Äußerungen.
Trotz dieses gesetzlichen Rahmens aber bleiben die Verwendung des „Römische Grußes“ oder der Verkauf von Gegenständen, die den „Duce“ oder das faschistische Regime rühmen, weiterhin unsanktioniert. Mehr noch und im Gegenteil: Trotz eines Urteils des Kassationsgerichtshofes (Nr. 37577 vom 2. 9. 2014) wurden sogar Veroneser Fußballfans, die bei einer Partie gegen Livorno den „Römischen Gruß“ entboten, straffrei gestellt. Auch im Mussolini-Geburtsort Predappio prosperiert der „Duce“-Kult in nicht nur peinlichem, sondern sogar obszönem Ausmaß; in Italien und in Südtirol sind Mussolini-Weine und -kalender problemlos zu erwerben.
Nun haben drei Abgeordnete des Partito Democratico, Marco Di Maio, Tiziano Arlotti und Enzo Lattuca, mit 30 weiteren Mitunterzeichnenden einen Gesetzesentwurf (Nr. 3295) eingebracht, der durch einen Zusatzartikel zum Scelba-Gesetz von 1952 wirkungsvolle Abhilfe verspricht.
So wird darin mit Haft von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bedroht, „wer immer Darstellungen oder Inhalte der faschistischen oder der nationalsozialistischen Partei propagandistisch verbreitet, ebenso deren Ideologien, auch nur durch die Herstellung, Verteilung, Verbreitung oder den Verkauf von Gegenständen, die Personen, Bilder oder Symbole darstellen, die diesen klar zuzuschreiben sind oder deren öffentliche Symbolik und Gesten aufgreift.“
Die Initiative der drei Abgeordneten ist nicht nur aus dem Grund begrüßenswert, da sie das Strafrecht in Übereinstimmung mit der Verfassung zu bringen sucht, sondern auch deshalb, weil sie jener Haltung entgegen tritt, die den Gegensatz von Faschismus und Antifaschismus zum überflüssigen Relikt der Vergangenheit und des Zeitalters der Ideologien abwertet.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde Italien einer europäischen Grundhaltung nahe rücken, die Faschismus und Nationalsozialismus auf der Basis historischer Erfahrung und Forschung grundsätzlich verurteilt, auch mit dem Kommunismus abrechnet.
Zugleich wäre die Verabschiedung ein wichtiges Signal gegen die Banalisierung und Verharmlosung, die im Hinblick auf Neofaschismus und -nazismus vielfach um sich gegriffen hat. Insbesondere in Südtirol sind historische Sensibilität und Rechtsempfinden in besonderem Maße gefordert, um der doppelten Herausforderung zu begegnen, die Faschismus und Nationalsozialismus für unser Land bedeutet haben.
Daher ersucht der Südtiroler Landtag die Abgeordneten und Senatoren Südtirols in Rom
die Gesetzesvorlage Di Maio, Arlotti und Lattuca nach Kräften zu unterstützen und für eine möglichst rasche Behandlung und Verabschiedung in Abgeordnetenkammer und Senat einzutreten.
Bozen, 4. Jänner 2016
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa

Konzession für A 22 in öffentlicher Hand: Erfolg für die Verhandler, größere Verantwortung für die AnrainerInnen, keine Illusionen über die A 22 als künftigem „BBT-Goldesel“.
Brennerautobahn_ATDie Konzessionsverlängerung für die Brennerautobahn ist ein wichtiger Durchbruch, wofür den Chefverhandlern, zumal den Landeshauptleuten, die verdiente Anerkennung gebührt.
Dass dieser zentrale Verkehrsstrang durch den Alpenraum auf 30 Jahre in öffentlicher Hand und Führung verbleibt, schafft gute Ausgangsbedingungen zur Neugestaltung der Verkehrs- und Umweltsituation an der zentralen Transitachse.
Die Glaubwürdigkeit der erzielten Vereinbarung erfordert aber nach Jahrzehnten des Wartens zügige Umsetzung:

  • Die katastrophal schlechte Luftqualität, insbesondere in Stadtnähe, ist sattsam bekannt und belegt, die Einführung von Tempo 100 im Umfeld von Bozen, Leifers, Sterzing, Brixen und im Unterland bedarf keiner langen Testphase, wie auch die Erfolge des „Lufthunderters“ im Bundesland Tirol belegen.
  • Die Errichtung der seit langem versprochenen, fixen LKW-Kontrollstelle im Bereich Sterzing ist überfällig; nach bisherigen Stichproben sind 15-20% LKW mit schweren, für andere Verkehrsteilnehmer bedrohlichen Defekten unterwegs.
  • Notwendige Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallwänden und Flüsterasphalt sind nach klaren Prioritäten und exaktem Zeitplan vorzunehmen; auch Einhausungen und Trassenverlegungen, so für Bozen, als „Jahrhundertaufgabe“ anzudenken.
  • Die Vorstellung, die Zulaufstrecken zu Brennerbasistunnel und Zulauf ließen sich aus Überschüssen und Rücklagen der A 22 locker finanzieren, führt in die Irre. Neben den bisherigen Rücklagen von 550 Mio. € lassen sich in den kommenden 30 Jahren höchstens 1,5 Mrd. flüssig machen.
    Demgegenüber stehen (ohne Tunnel!) Kosten von ca. 9-11 Mrd. € :
    Franzensfeste-Waidbruck: 1,4 Mrd.,
    Umfahrung BZ: 800 Mio.,
    Umfahrung TN: 1,3 Mrd.,
    Knoten Verona: 300 Mio.,
    Trasse Unterland/Trentino: ca. 4-6 Mrd.
    Es könnte auch passieren, dass künftig Staat und RFI unter Verweis auf die Autobahnkonzession mit Mitteln für den BBT knausern werden.

Umso wichtiger sind alpenweite Verlagerungen des Transits durch Mauterhöhungen und die Alpentransitbörse. Landesrat Mussner hat in hier in der letzten Landtagsdebatte ein Türchen aufgemacht.
Soll die Autobahn nicht nur zur Transitachse, sondern auch zur Chance für die AnwohnerInnen werden, sind nach dem Erfolg der Konzessionsübernahme noch viele, auch mühsame Schritte erforderlich.
15.01.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Der Landtag hat heute mit Einstimmigkeit die wichtigsten Punkte eines Beschlussantrags der Grünen Fraktion angenommen. Diese Abstimmung ist eine echte Revolution der Luftkontroll-Systeme in Südtirol. 
Angenomme Verpflichtungen:
feinstaubERSTENS: Außer Feinstaub (PM10) werden nun auch Daten über Ultrafeinstaub (PM 2,5) erhoben und veröffentlicht; dieser ist für die menschliche Gesundheit noch gefährlicher.
ZWEITENS: In den Schadstoff-Graphiken, welche die Umweltagentur veröffentlicht, werden auch die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgezeigt. Diese sind geringer als die vom Gesetz vorgegebenen. Denn die WHO betrachtet rein den Aspekt der Gesundheit, während die Gesetzesvorgaben Wirtschaftsinteressen, Schwerlastverkehr usw. berücksichtigen.
DRITTENS: Es werden nicht nur die täglichen, sondern auch die maximal jährlich zulässigen Überschreitungen – gemäß Gesetz und gemäß WHO – und die Überschreitungen, die bis zum Zeitpunkt der letzten Messung festgestellt wurden, veröffentlicht.
Dank der Annahme unseres Beschlussantrags wird Südtirol eines der am meisten fortgeschrittenen Überwachungssysteme in Europa haben. Nun hoffen wir, dass dieses wirklich umgesetzt wird, und zwar möglichst schnell.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
13.01.2016
Im verpflichtenden Teil wurden die Punkte Nr. 1, Nr. 2b) und Nr. 3 mit Einstimmigkeit angenommen.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/01/BA-536-15.pdf“]

Stell dir vor es ist Konvent und wir alle reden mit!

autonomiekonventWie ihr sicher wisst, findet in den nächsten Wochen und Monaten der Autonomiekonvent statt.
Dieser Beteiligungsprozess wurde von der Regierungsmehrheit per Gesetz ins Leben gerufen und startet am 16. Jänner 2016.
Wir haben dem Gesetz in dieser Form nicht zugestimmt, vor allem weil Verbindlichkeiten fehlen und das Verhältnis zwischen PolitikerInnen und Bevölkerung aus unserer Sicht nicht ausgewogen ist.
Trotzdem finden wir es sehr wichtig, die Chance des Mitdenkens, vielleicht auch Mitgestaltens zu nutzen und wir bitten deshalb alle jene,

  • denen die Demokratie im Lande ein Anliegen ist
  • die sich darum sorgen, dass die Anliegen der Natur, der Umwelt des Klimas in Zukunft zu kurz kommen könnten
  • denen eine Entwicklung in Richtung besseres Zusammenleben, Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt wichtig ist
  • denen sozialer Ausgleich, Solidarität und Gerechtigkeit am Herzen liegt
  • die die künftige Autonomie transparent, offen und von den BürgerInnen getragen wünschen

an den Treffen der ersten Konventrunde teilzunehmen und sich eventuell auch für das Forum der 100 anzumelden.
Es ist wichtig, dass die genannten Anliegen eine Stimme im Konvent finden und deshalb müssen wir dabei sein!
Für Infos sind wir gern zur Verfügung!
Liebe Grüße
Brigitte, Riccardo, Hans
·            ·
Hier die Termine und einige Hinweise:
23.01.16 Bozen (EURAC)
30.01.16 Bruneck (Mittelschule Bruneck „Dr. Josef Röd“)
06.02.16 Meran (Fachoberschule für Tourismus und Biotechnologie „Marie Curie“)
13.02.16 Brixen (Landesberufsschule Brixen für Handel, Handwerk und Industrie „Christian Josef Tschuggmall“)
20.02.16 Schlanders (Kulturhaus „Karl Schönherr“)
27.02.16 Neumarkt (Mittelschule)
27.02.16 Bozen (EURAC – Zukunftswerkstatt für junge Erwachsene – Beginn: 14 Uhr)
04.03.16 Stern im Gadertal (Kulturhaus)
05.03.16 Bozen (EURAC)
(Die Veranstaltungen dauern von 9 bis 16.30 Uhr. Bei der Veranstaltung gibt es kein vorgegebenes Programm. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Erfrischungen und Imbisse während des Tages ist gesorgt.)
Der Südtirol-Konvent selbst ist im Sinne des Gesetzgebers als Instrument der Bürgerbeteiligung zu sehen. Demnach ist eine breite Einbindung der Gesellschaft das Kernelement seiner Arbeitsweise. Durch die Diskussionsveranstaltungen in den Südtiroler Bezirken sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Expertinnen und Experten Themenvorschläge hinsichtlich zukünftiger gesellschaftspolitischer Herausforderungen ausarbeiten. Jene gelten als Arbeitsgrundlage für den Konvent der 33.
Mitglieder des Konvents der 33 sind Vertreter und Vertreterinnen der Gemeinden, der Sozialpartner, der Landtagsfraktionen, Rechtsexperten sowie Personen, die von einem Bürgerforum („Forum der 100″) aus seiner Mitte gewählt werden.
Mitdiskutieren und ihre Anliegen einbringen können die Bürgerinnen und Bürger auch auf der konvent.bz.it, die im Rahmen der Vorstellung am 16. Januar 2016 im Landtag freigeschaltet wird.

geschwindigkeit schnelle spur
Immer wieder wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Diskussionen über Geschwindigkeitslimits darauf verwiesen, dass der Staat Italien in der Straßenverkehrsordnung diese Reduzierungen einzig aus „Sicherheitsgründen“ vorsieht. Damit wurde eine mögliche Debatte über solche Limits immer schon von vornherein aussichtslos. Heute hat der Südtiroler Landtag unseren Begehrensantrag an das italienische Parlament angenommen, der dieses auffordert, die Straßenverkehrsordnung dahingehend abzuändern, dass auf den Straßen Italiens neben der „Sicherheit“ auch aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen werden können. Der Antrag wurde im beschließenden Teil nach längerer Diskussion heute vom Landtag einstimmig angenommen und geht nun ans Römische Parlament.
12.01.2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/01/Begehrensantrag-51-15.pdf“]
 

Solidarität mit Reinhold Perkmann!

südtiroler sanitätsbetriebWas zunächst kaum glaubhaft schien, hat heute tatsächlich stattgefunden: Das Disziplinarverfahren gegen Primar Dr. Reinhold Perkmann vor dem Disziplinarausschuss des Sanitätsbetriebs Bozen.
Auch wenn die Anklagepunkte nicht näher bekannt sind, so hat sich Perkmann offenbar zu Schulden kommen lassen, gegen die Anordnungen der Generaldirektion aktuelle Problemlagen in der Sanität offen kritisiert und sich in einem Schreiben direkt an die Landesrätin gewandt zu haben.
Es mag durchaus sein, dass der Primar in seinen Äußerungen die Bahnen disziplinarischer Ordnung verlassen hat, wer jedoch Reinhold Perkmann kennt, weiß, dass sein offenes Wort stets der Sorge um die Sache entspringt, anstatt der Lust an unnützer Polemik.
Der Flurschaden, der durch diese Formen der Disziplinierung im bereits verunsicherten Sanitätsbetrieb angerichtet wird, ist weit größer als dies durch die vom Primar vorgebrachte Kritik je möglich wäre. Mehr noch: In der „lichtvollen“ Ära Kompatscher wird so ein Meinungsklima geschaffen, dass an die dunklen Kapitel der Ära Durnwalder erinnert, als missliebige Beamte systematisch kalt gestellt wurden.
Im Sinne der Meinungsfreiheit ist das Vorgehen der Generaldirektion und des Disziplinarausschusses nicht zu billigen, vielmehr scharf abzulehnen als Ausdruck eines Führungs- und Diskussionsstils, der der Vergangenheit angehören sollte. Und unsere Solidarität gilt einem Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs auch dann, wenn er aufgrund seiner hochrangigen Position weit besser als andere in der Lage ist, sich zur Wehr zu setzen.
8.01.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

bbt-logo-01Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:
Vor wenigen Monaten, Mitte September 2015, gab die BBT-Spitze einvernehmlich mit der Landesregierung bekannt, dass zehn Jahre später, am 27. September 2025, der Probetrieb am Tunnel mit einer Jungfernfahrt beginnen solle – 200 Jahre nach dem Start der ersten öffentlichen Dampflok in Europa. Ende 2026 solle dann die definitive Inbetriebnahme des Großvorhabens BBT erfolgen.
Hinter der zuversichtlichen Terminplanung stehen aber wieder einmal gewichtige Fragezeichen: Denn die Ausschreibung des Hauptstollens auf italienischer Seite, südlich des Brenners, im Wert von 1,4 Mrd. €, erfährt seit einem Jahr auffallende Verzögerungen, die den optimistischen Zeithorizont der Inbetriebnahme 2025/26 und die erhoffte Entlastung der Bürgerinnen an den Transitstrecken schwer wiegend in Frage stellen.
Aktuell wird südlich des Brenners an zwei Abschnitten gearbeitet: Seit 2011 am Baulos Periadriatische Naht bei Mauls, das neben einem Stück Erkundungsstollen auch 3,7 km Haupttunnelröhre an einem der geologisch sensibelsten Punkte angeht, allerdings im relativ bescheidenen Volumen von 53 Mio. Euro. Gewichtiger ist das Baulos „Eisackunterquerung“ nördlich von Franzensfeste von immerhin 301 Mio. €, das sich die Baulöwen Salina Impregilo-Strabag einmütig teilen.
Auffallend verzögert erscheint hingegen das Hauptprojekt südlich des Brenners, die Baulose Mauls 2 und 3: Sie umfassen im wesentlichen den Vortrieb und die Verschalung der beiden Hauptröhren und den Pilotstollen von Mauls bis zum Brenner im Umfang von 1,4 Mrd. Euro, in einer enormen Höhe von annähernd 25% des Landeshaushalts.
Vor über einem Jahr, zu Weihnachten 2014 teilte die BBT-Beobachtungsstelle in einer Aussendung mit, dass diese Ausschreibung innerhalb April 2015 „auf den Markt gebracht werden“ sollte.
Davon ist allerdings keine Rede: Zwar genehmigte die Südtiroler Landesregierung am 24. 3. 2015 (Beschluss Nr. 346) das Ausführungsprojekt für die Errichtung der Hauptröhren (Baulos 2 und 3) in besagter Höhe von ca. 1,4 Mrd. €, seither aber lässt die Genehmigung der Finanzmittel von staatlicher Seite auffallend auf sich warten. Zwar erfolgte Ende Juli 2015 die entsprechende Ausschreibung, für die inzwischen auch entsprechende Offert italienischer Baukonzerne und der österreichischen Strabag vorliegen, an deren Überprüfung gearbeitet wird.
Entsprechende Finanzmittel wurden jedoch, anders als erwartet, offenbar erst jetzt bereit gestellt, wie der zuständige Minister Graziano Delrio erst jüngst, am 5. Jänner 2016 in Trient mitteilte. Allerdings erwähnt der Minister nur eine Höhe von 1,25 Mrd., mit denen „das vierte Baulos“ von Mauls bis Brenner errichtet werden soll.
Eine auffallende Verspätung, die den Bau mit Sicherheit verzögert und die der einschlägig versierte Kammerabgeordnete Alfreider öfter beklagt hat, zumal nach dem absehbaren Zuschlag an einen Bauträger die ausgeschiedenen Konkurrenten mit aller Gewissheit rekurrieren werden, um den enormen Finanzhappen nicht ohne weiteres fahren zu lassen. Die Bauzeit soll 9 Jahre ab Zuschlag betragen, sodass mit einer Fertigstellung des Tunnels nicht vor Mitte 2025 zu rechnen ist, aber noch ohne Betriebsanlagen wie Geleise und Bahntechnik. Eine Probefahrt zum angekündigten Termin 27. 9. 2025 erscheint daher als eine ziemlich gewagte Ankündigung, wenn nicht als utopisches Unterfangen.
Hinzu kommt, dass auch für den Abschnitt nördlich des Brenners die finanzielle Deckung fehlt, um die dortigen Großbaulose auszuschreiben. Trotz allen demonstrativ bekundeten Optimismus hängen also über dem Kernstück des BBT gewichtige Fragezeichen, ganz abgesehen von der offenen Frage der Zulaufstrecken, für die Minister Delrio nun um europäische Unterstützung ansuchen möchte, auch dies wahrlich kein gutes Signal!
Für die Grünen, die dem BBT ablehnend gegenüber stehen, da andere Lösungen der Verkehrslenkung über die Alpen zielführender und kostengünstiger erscheinen, ein weiterer Grund, um nachzufragen.
Wir richten in diesem Zusammenhang daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wie ist der Stand der Mittelzuteilung für das Baulos Mauls 2 und 3, liegen die entsprechenden CIPE-Beschlüsse vor?
  • Weshalb spricht Minister Delrio vom „4. Baulos“ für diesen Abschnitt?
  • Wie hoch liegt hier die definitive Summe der Ausschreibung?
  • Welches sind die Bewerber, die sich um dieses Baulos beworben haben?
  • Bis wann soll der definitive Zuschlag dieses Mega-Bauloses erfolgen?
  • Wann soll genau der entsprechende zeitliche Abschluss dieses Projektes 2., 3. und 4. Bauloses erfolgen?
  • Wird unter den angeführten Prämissen der Bau nicht zeitlich nach hinten verschoben?

07.01.2016
L.Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba